Anteilige Schönheitsreparaturen ... wie stell' ich's fest?

Diskutiere Anteilige Schönheitsreparaturen ... wie stell' ich's fest? im Schönheitsreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, Ich vermiete eine Wohnung und mein (kooperativer!) Mieter hat nach ca. 3 Jahren fristgerecht gekündigt und die Wohnung soweit pfleglich behandelt. Nehmen wir einmal ...


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  1. Anteilige Schönheitsreparaturen ... wie stell' ich's fest? #1

    Anteilige Schönheitsreparaturen ... wie stell' ich's fest?

    Hallo,

    Ich vermiete eine Wohnung und mein (kooperativer!) Mieter hat nach ca. 3 Jahren fristgerecht gekündigt und die Wohnung soweit pfleglich behandelt.

    Nehmen wir einmal an, dass meine §§ zum Thema Schönheitsreparaturen gültig sind und somit auch eine gültige Vereinbarung zur anteiligen Beteiligung an den Kosten der SR durch den Mieter besteht.

    Wie stelle ich konkret diesen Anteil fest? Gehe ich mit einem Maler durch und der sagt mir dann: Wände 50%, Türen 10% ... etc?

    bei der Suche habe ich keinen Hinweis darauf gefunden.

    Vielen Dank!

    Michael

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  2. Anteilige Schönheitsreparaturen ... wie stell' ich's fest? #2
    Wie viel Prozent der Kosten der Mieter zu zahlen hätte, ist nichts dass sich der Maler ausdenkt, sondern etwas was dem Mietvertrag entnommen wird. Dort wird doch stehen welchen Anteil der Kosten der Mieter zu übernehmen hätte.
    Vorausgesetzt die Abgeltungsklausel ist wirklich gültig und es besteht tatsächlich Renovierungsbedarf.

  3. Anteilige Schönheitsreparaturen ... wie stell' ich's fest? #3
    nun, damit die Vereinbarung gültig bleibt, darf sie nicht an feste Zeite gebunden sein, sondern darf diese nur als Anhaltspunkt vorschlagen. Wie gesagt, wir nehmen an, diese sei gültig. Zum Thema gültig oder nicht wird an anderer Stelle schon genug geschrieben

    Theoretisch soweit gut. Im Allgemeinen nach 7 Jahren Türen streichen, somit nach 3 Jahren eben 3/7 der zu erwartenden Kosten nach Kostenvoranschlag.

    Nur wie bestimme ich nach 3 Jahren, ob die Türen nun schon zu 3/7 "abgewohnt" wurden oder vielleicht doch erst zu 2/7 ... oder schon zu 4/7?

    Nehem ich einfach das kürzeste Intervall, also alle 3 Jahre Wände streichen, lass ermitteln, ob die schon fällig sind, oder eigentlich aussehen wie nach 2 Jahren und nehme diesen Faktor dann für alle anderen Aspekte auch?

    oder verstehe ich hier etwas total falsch?

    Michael

  4. Anteilige Schönheitsreparaturen ... wie stell' ich's fest? #4
    Du verstehst hier was falsch. Der Gesetzgeber hat die starren Renovierungsfristen (dein Beispiel Türen nach sieben Jahren) gekippt. Gehen wir jetzt mal davon aus, dass du eine gültige Renovierungsklausel in Deinen Verträgen drin hast.

    Du kannst dann aber nicht hergehen und die Kosten irgendwie teilen. Entweder die Türen sind abgewohnt (wobei ich das nach 3 Jahren bezweifele) und der MIeter muss sie streichen oder eben nicht.
    Hier gibt es keine Aufteilung der Kosten. Alles oder nichts wäre hier das Stichwort.

  5. Anteilige Schönheitsreparaturen ... wie stell' ich's fest? #5
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    ... Der Gesetzgeber hat die starren Renovierungsfristen ...
    Die Legislative ist unschuldig ... die Judikative war´s!!

    Besser gesagt, viele Verfahren laufen auch noch. Ein Anwalt sagte mir neulich, daß eine Formulierung - die heute noch Gültigkeit hat - morgen bereits für Null und nichtig erklärt werden könnte.

  6. Anteilige Schönheitsreparaturen ... wie stell' ich's fest? #6
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    Du kannst dann aber nicht hergehen und die Kosten irgendwie teilen. Entweder die Türen sind abgewohnt (wobei ich das nach 3 Jahren bezweifele) und der MIeter muss sie streichen oder eben nicht.
    Hier gibt es keine Aufteilung der Kosten. Alles oder nichts wäre hier das Stichwort.
    Unsinn...
    Das Stichwort wäre Teilabgeltungsklausel. Eine derartige Klausel ist seit langer Zeit üblich und wird auch durch die Rechtsprechung im Grundsatz nicht in Frage gestellt. Fraglich ist immer nur die Wirksamkeit einer konkreten Klausel, die den Anforderungen des AGB-Rechts genügen muss.

    Es gibt also sehr wohl eine Abgeltung von Renovierungskosten...

  7. Anteilige Schönheitsreparaturen ... wie stell' ich's fest? #7
    ... moment, bitte nicht abweichen. Legislative / Judikative stimmt schon, könnten wir aber vielleicht außen vor lassen.

    Eine Stimme so weit:
    Renovieren als Ja / Nein Entscheidung ... wodurch die anteilige Beteiligung am Abwohnen durch Kurzbelegung anders finanziert werden muß.

    hat jemand andere Umsetzungserfahrungen?



    Michael

  8. Anteilige Schönheitsreparaturen ... wie stell' ich's fest? #8
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Unsinn...
    Das Stichwort wäre Teilabgeltungsklausel. Eine derartige Klausel ist seit langer Zeit üblich und wird auch durch die Rechtsprechung im Grundsatz nicht in Frage gestellt. Fraglich ist immer nur die Wirksamkeit einer konkreten Klausel, die den Anforderungen des AGB-Rechts genügen muss.

    Es gibt also sehr wohl eine Abgeltung von Renovierungskosten...
    Okay wieder was dazu gelernt.

    Ich bin dafür die VHS bieten mal Kurse für Vermieter an.

    Als normaler Vermieter rennt man hier doch ziemlich Blauäugig durch die Gegend, wobei ich sagen muss dass diese Forum hier schon viel hilft.

  9. Anteilige Schönheitsreparaturen ... wie stell' ich's fest? #9
    Unregistriert
    @ Soontir:

    "Ich bin dafür die VHS bieten mal Kurse für Vermieter an."

    das tut sie schon...

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Anteilige Schönheitsreparaturen ... wie stell' ich's fest?


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