Schönheitsreparaturen

Diskutiere Schönheitsreparaturen im Schönheitsreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Aufgrund eines anderen Freds hier, hab ich mir mal ein Gedanken zu diesem Thema gemacht, da auch ein Neuvermietung ansteht. Bisher habe ich die Wohnungen ...


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  1. Schönheitsreparaturen #1

    Schönheitsreparaturen

    Aufgrund eines anderen Freds hier, hab ich mir mal ein Gedanken zu diesem Thema gemacht, da auch ein Neuvermietung ansteht.

    Bisher habe ich die Wohnungen immer unrenoviert vermeitet, sprich der neue Mieter musste dann renovieren.

    Macht Ihr das auch so, oder lasst Ihr den alten MIeter renovieren? Dann wird in diesem Zusammenhang immer von malern geredet, nur wann und wer muss dann mal die Tapete autauschen?(Bei der zu vermieteten Wohnung ist es wohl so dass man von der Rauhfaser keine Struktur erkennt, sprich wurde schon ein paar mal überstrichen)

    Hab mir jetzt auch mal meine Mietverträge, welche ich immer benutze bezüglich dem Thema Schönheitsreparaturen und Teilabgeltungsklausel angesehen und bin der Meinung dass die Klausel dort wohl derzeit rechtssicher sind (Den Mietvertrag habe ich mal angehängt).

    Dann könnte ich einen Mieter, welcher in eine unrenovierte Wohnung eingezogen ist, auch über die Teilabgeltungsklausel "zur Kasse bitten"?
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  2. Schönheitsreparaturen #2
    Unrenovierte Übergabe geht ganz gut bei ALG II-Empfängern ... die können einen Renovierungskostenzuschuss beantragen ... musste dann halt schon ein paar Tage früher in die Wohnung lassen, weil doppelte Miete eben nicht gezahlt werden.

    Bei Neuvermietung schreibe ich immer handschriftlich einen Satz in´s Protokoll ... es gab da mal eine BGH-Entscheidung, bei der einem Mieter - trotzt unwirksamer Formularklausel im Mietvertrag - die Endrenovierung aufgrund einer handschriftlichen Individualvereinbarung letztlich doch aufgedrückt wurde.

    Vlt. kennt jemand anderes das Urteil zufällig auch und kann mal das Az. posten ... ich bräuchte jetzt ´ne Weile zum raussuchen.

    Wenn ich wirklich mal ´nen Maler in eine Wohnung schicken muss, dann lass´ ich meist nur neu tapezieren (alte Tapete vorher runter - klar, gell?), aber nicht streichen. Dem neuen Mieter drücke ich dann 2-3 Eimer Farbe inne Hand damit er es sich selber schnuggelich machen kann. (Wenn ich die Wohnung weißen ließe und der Mieter lieber´n Pastellton hätte, dann sind schon bei Einzug wieder 2 Schichten Farbe drauf.

  3. Schönheitsreparaturen #3
    Bisher habe ich die Wohnungen auch immer unrenoviert übergeben, da mir durchaus bewusst war und ist, dass nicht jedem eine weiße Rauhfasser gefällt.

    Nun ist es aber ja mal so, dass dann die meisten Mieter meinen, prima nen Eimer Farbe her und drauf damit auf die Rauhfaser. Bloß irgendwann hast du dann halt mehrere Schichten von Farbe drauf. Nur wem kann ich dann mal dazu verdonnern dass die Tapeten runter müssen und frisch tapeziert werden muss? Oder bleibt dies dann halt an mir hängen?

    Wäre es auch möglich, dass ich im MV regele dass die Wohnung unrenoviert übergeben wird, bis auf die Böden.

    Sprich ich stelle es mir dann so vor, dass ich jetzt bei einer Wohnung die Böden komplett erneuere, die Wände von jeglichen Tapeten befreie. Sprich ich würde die Wohung teil-renoviert übergeben.

    Kann ich dann in den Mietvertrag schreiben, dass der MIeter bei Auszug die Wände nicht renovieren muss, aber die Böden und die Decken??

  4. Schönheitsreparaturen #4
    Unregistriert
    "Kann ich dann in den Mietvertrag schreiben, dass der MIeter bei Auszug die Wände nicht renovieren muss, aber die Böden und die Decken??"

    würd ich nicht machen.
    das sind doch genau die beiden sachen, bei denen man am nachhaltigsten mist bauen kann.
    ich kann dir gerne bilder zeigen, wie das aussieht wenn ein mieter angeblich "fachmännisch" boden verlegt.
    und decken zu richten ist im vergleich zum wände tapezieren doch etwas schwieriger.
    wenn du böden und decken versaut kriegst, haste auch ungleich mehr aufwand das wieder in ordnung zu bringen.

    loschdi

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