Neuer Mietvertrag mit US-Army - Frage wg. Streichen bei Auszug

Diskutiere Neuer Mietvertrag mit US-Army - Frage wg. Streichen bei Auszug im Schönheitsreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo ! Wir möchten in Kürze an eine Angehörige der US Streitkräfte eine Wohnung vermieten. Nun stellt sich die Fragen nach einer "wasserdichten" Vereinbarung für ...


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  1. Neuer Mietvertrag mit US-Army - Frage wg. Streichen bei Auszug #1

    Neuer Mietvertrag mit US-Army - Frage wg. Streichen bei Auszug

    Hallo !

    Wir möchten in Kürze an eine Angehörige der US Streitkräfte eine Wohnung vermieten. Nun stellt sich die Fragen nach einer "wasserdichten" Vereinbarung für die Übernahme der Wohnungsrenovierung bei Auszug.
    Wir übergeben die Wohnung komplett frisch gestrichen, und möchten Sie vor Auszug ebenso zurückerhalten. Schönheitsrenovierungen während der Mietzeit sind uns nicht wichtig, da die Mietdauer ohnehin nicht mehr als 5 Jahre betragen wird.

    Im Mietvertrag des US Housing Office, welcher "Pflicht" ist steht unter 10b) folgender Punkt:

    b. An der Mietsache wurden vor dem Einzug Schönheitsreparaturen durchgeführt (Streichen der Wände und Decken). Der Mieter ist deshalb verpflichtet die Mietsache bei Auszug zu streichen oder er bezahlt für die fälligen Schönheitsreparaturen beim Auszug.
    The dwelling unit was painted prior to move in (walls and ceilings). The tenant is obligated to paint at move out or pay for the due painting bill of walls and ceilings.

    Diese Punkt ist - nach deutschem Mietrecht - im Streitfall sicherlich nicht hieb- und stichfest, soviel weiss ich schon. Was könnte ich nun regeln, damit unser Vorhaben umsetzbar ist ?
    Eine rein handschriftliche Zusatzvereinbarung auf einem separaten Blatt als Anhang zum Vertrag ??

    Danke für Hinweise !!!

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  2. Neuer Mietvertrag mit US-Army - Frage wg. Streichen bei Auszug #2
    Hi Mr.Smile,

    ich würde dahingehend abändern:

    b. An der Mietsache wurden vor dem Einzug Schönheitsreparaturen durchgeführt (Streichen der Wände, Decken und Holzwerk). Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei Auszug im gleichen Zustand wie bei Übernahme zurückzugeben, oder er bezahlt für die fälligen Schönheitsreparaturen.
    The dwelling unit was painted prior to move in (walls, ceilings, wooden parts). The tenant is obligated to give it back in the same condition at move out or pay for the due painting bill of walls, ceilings, wooden parts.

    "Eine rein handschriftliche Zusatzvereinbarung auf einem separaten Blatt als Anhang zum Vertrag ??"
    Yeah.

  3. Neuer Mietvertrag mit US-Army - Frage wg. Streichen bei Auszug #3

    Berny, Danke !

    Würdest Du den Passus ändern lassen (ich fürchte das Housing Office wird meckern ...) , oder am besten streichen und es gleich als separates Dokument handschriftlich vereinbaren ?
    Mündlich geklärt war es bei der Besichtigung schon ... aber wenn ich den Mietvertrag ändern lasse, wecke ich vielleicht schlafende Hunde ...

  4. Neuer Mietvertrag mit US-Army - Frage wg. Streichen bei Auszug #4
    Zitat Zitat von Mr.Smile Beitrag anzeigen
    Berny, Danke !
    Würdest Du den Passus ändern lassen (ich fürchte das Housing Office wird meckern ...) , oder am besten streichen und es gleich als separates Dokument handschriftlich vereinbaren ?
    Mündlich geklärt war es bei der Besichtigung schon ... aber wenn ich den Mietvertrag ändern lasse, wecke ich vielleicht schlafende Hunde ...
    Du kannst das im MV direkt abändern according to german law.

  5. Neuer Mietvertrag mit US-Army - Frage wg. Streichen bei Auszug #5
    hah, die Säcke haben auch noch eigene Mietverträge !

    Gerichtsstand ist dann in den USA oder wie :-D

    Ich würde von sowas die Finger lassen.

  6. Neuer Mietvertrag mit US-Army - Frage wg. Streichen bei Auszug #6
    Zitat Zitat von peewee Beitrag anzeigen
    hah, die Säcke haben auch ...
    Wen oder was meinst Du?

  7. Neuer Mietvertrag mit US-Army - Frage wg. Streichen bei Auszug #7
    den Weihnachtsmann ...

  8. Neuer Mietvertrag mit US-Army - Frage wg. Streichen bei Auszug #8
    Zitat Zitat von peewee Beitrag anzeigen
    den Weihnachtsmann ...
    Spieglein an der Wand...

  9. Neuer Mietvertrag mit US-Army - Frage wg. Streichen bei Auszug #9
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Du kannst das im MV direkt abändern according to german law.
    Direkt im Mietvertrag halte ich auch für besser ... aber Gerichtsstand wird trotzdem Deutschland sein und da ist die Amtssprache eben immer noch Deutsch ... demzufolge wird ein Zusatz in englisch hier nur wenig nützen.

    Im Übrigen würde ich die Tapezierarbeiten nicht vollkommen ausschließen sondern vom Zustand bei Vertragsende abhängig machen. (Wer mit unablässiger Vehemenz Holzhäuser in Tornadogebiete baut, der ... ach, lassen wir das )

    Wenn das den Weihnachtsmä ... ähm, ich meine dem US Housing Office nicht passt, dann würde mich das ja - so etwa - von der Wand bis zu besagter Tapete interessieren.

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