Hallo habe mal eine Frage ich habe vor neun Jahren eine Wohnung in meinem Haus vermietet. Ich habe in meinem Mietvertrag handschriftlich vereinbart das nach dem Auszug der Mieter die Tapeten entfernt werden müssen. Der Mieter sagt er muß dies nicht machen. Nun meine Frage ist, ist das rechtlich in Ordnung oder bin ich im Unrecht?
Die Tapeten sind teilweise kaputt gekratzt von der Katze und sie haben sehr stark in der Wohnung geraucht.
Vielen Dank für eure Hilfe