Hallo Zusammen,
eine meiner Mieterinnen streitet sich wieder mit mir rum und ich bin nicht nur mit meinem Latein am Ende..
Diesmal geht es um diverse angezeigte Mägel wie z.B. ein ca 5 Cent-Stück großer Fleck an der Wohnzimmerdecke (angeblich ein Feuchtigkeitsschaden, aber auf dem Dachboden gibt es keine solche feuchte Stelle!), eine hygienische Abdeckung des Toilettenabflussrohres aus Gußeisen, eine Leitungsabdeckung (?) vom Beuler zur Wand, das Streichen der Dachluke zum Dachboden.
Die Dame war beim Mieterbund und dieser hat uns nun schriftlich diese Mängel noch einmal aufgeführt. Ausserdem wurde uns mitgeteilt, dass die Klausel in § 3 des MV von 1978 über Schönheitsreparaturen unzulässig sei, weil das Weißen der Decken eine Einschränkung des Mieters sei.
1978 war es eine völlig normale Formulierung in fertigen Mietverträgen, dass Decken und Wände geweisst werden.
Jetzt braucht deswegen der Mieter überhaupt nicht zu renovieren???
JA das kann doch wohl nicht sein..
Zu der Wohnzimmerdecke. Der Fleck ist meiner Meinung nach ein ehemaiges Dübelloch, wo mal etwas gehangen hat. Ich denke, dass dort das Loch irgendwie zugekittet wurde und sich nun aus welchem Grund verfärbt hat.
Die Mieterin verlangt aber von uns, dass wir wegen dieses kleinen Fleckens die gesamte Decke steichen sollen.
Wie kann ich mich dagegen wehren??
Die Abdeckung des Gußrohres an der Toilette. Es gibt für diese dicken Rohe keine passenden Abdeckungen und es war auch noch NIE eine Abdeckung auf diesem Rohr! Also hat sie die Mietsache doch so übernommen und kann doch jetzt keine Abdeckung verlangen? Nach über 20 Jahren....
Ebenso besagte Leitungsabdeckung... Der Boiler wurde vor ca 10 Jahren ausgetauscht und seitdem lebt sie damit, wie es jetzt ist. Plötzlich soll da von uns etwas verbessert werden? Wozu?
Wie ist es mit der Dachluke? Es ist so eine typische absenkbare Treppe, um zum Dachboden zu gelangen. Ab und an wird diese Dachluke von dem Schornsteinfeger genutzt, um das Dach betreten zu können.
Wer muss diese Luke streichen? Die Mieterin behauptet, das sei Aufgabe der Vermieters.
Ganz ehrlich. Die Dame raucht, wohnt seit über 20 Jahren in der Wohnung und wir sollen für die renovieren? Das kann ja wohl nicht Recht sein??
Danke schon mal für Eure Hilfe!!!


