Hallo!

In meinem Mietvertrag steht, dass ich bei Auszug die Türen, Heizkörper und Sockelleisten streichen muss. Ist das rechtens? Wenn ja:
Weiter ist in meinem Vertrag festgehalten, wann ich welche Schönheitsreparaturen durchzuführen habe. An diese Fristen komme ich aber noch nicht heran. Muss ich diese dennoch bei Auszug durchführen??

Vielen Dank schonmal im Voraus
Melanie