Anteilige Türinstandsetzung, Wandrenovierung...

Diskutiere Anteilige Türinstandsetzung, Wandrenovierung... im Schönheitsreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Forum, wir geben gerade nach 4 Jahren eine Wohnung zurück. Der Vermieter möchte nun, dass wir anteilige Kosten für die Abnutzung der Türen übernehmen. ...


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  1. Anteilige Türinstandsetzung, Wandrenovierung... #1

    Anteilige Türinstandsetzung, Wandrenovierung...

    Hallo Forum,

    wir geben gerade nach 4 Jahren eine Wohnung zurück. Der Vermieter möchte nun, dass wir anteilige Kosten für die Abnutzung der Türen übernehmen. Die Türen sind jedoch nicht mechanisch abgenutzt, sondern lediglich nachgedunkelt. Von "reinweiß" zu "altweiß". Dies jedoch, ohne unser zutun, sprich rauchen. Kann der VM trotzdem einen Kostenanteil verlangen?

    Ähnliches mit den Wänden. Die Wände sind reinweiß und noch in wirklich gutem Zustand, so dass wir nicht streichen möchten. Wir haben lediglich kleine Stellen übergerollt ujd alle Löcher gespachtelt. Kann der VM verlangen, dass wir entweder die Wände ganz streichen oder anteilige Kosten für die Abnutzung bezahlen?

    Danke für eure Zeit!

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  2. Anteilige Türinstandsetzung, Wandrenovierung... #2
    Nein, Sie haben doch Miete gezahlt- oder? Miete ist die Nutzungsentschädigung. Lediglich bei Gebrauchsteilen i.d. Wohnung, die dem häufigen Zugriff unterliegen muss sich der Mieter, sofern dies ausdrücklich im MV geregelt ist, im Einzelfall bis (dies wird von den Gerichten bzgl. der Höhe der Kosten unterschiedklich beurteilt) 80,- € höchstens 480,- € p.a. bei einer Miete von 500,- € beteiligen (mein MV). Betragen die Reparaturkosten 80,-€ und einen cent, trägt der Vermieter die Kosten.

  3. Anteilige Türinstandsetzung, Wandrenovierung... #3
    Zitat Zitat von klavikula Beitrag anzeigen
    Nein, Sie haben doch Miete gezahlt- oder? Miete ist die Nutzungsentschädigung. Lediglich bei Gebrauchsteilen i.d. Wohnung, die dem häufigen Zugriff unterliegen muss sich der Mieter, sofern dies ausdrücklich im MV geregelt ist, im Einzelfall bis (dies wird von den Gerichten bzgl. der Höhe der Kosten unterschiedklich beurteilt) 80,- € höchstens 480,- € p.a. bei einer Miete von 500,- € beteiligen (mein MV). Betragen die Reparaturkosten 80,-€ und einen cent, trägt der Vermieter die Kosten.
    Ein bischen am Thema vorbei, würd ich mal sagen. Sie beziehen sich hier auf die Kleinreparaturenklausel.
    Gemeint ist aber hier wohl eher die Schönheitsreparaturenklausel.

    @ Flachkörper

    Falls in Ihrem Mietvertrag eine gültige Schönheitsreparaturenklausel vereinabrt ist, kann der VM diese Kosten durchaus verlangen. Man wird sich dann aber hier wohl über das Thema Grad der Abnutzung streiten.

    Schauen Sie mal in Ihrem Mietvertrag nach, was dort zum Thema Schönheitsreparaturen und zum Thema Kostenbeteiligung des Mieters zum MIetende bei nicht fälligen Schönheitsreparaturen steht.
    Sollten dort keine starren Fristen oder sonstige Klauseln, welche Sie unangemessen benachteiligen drinstehen, werden Sie wohl um die Zahlung nicht rumkommen.

  4. Anteilige Türinstandsetzung, Wandrenovierung... #4
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    Gemeint ist aber hier wohl eher die Schönheitsreparaturenklausel.
    Gemeint ist wohl eher eine sog. Teilabgeltungsklausel, auch Quotenhaftungsklausel genannt.

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Anteilige Türinstandsetzung, Wandrenovierung...


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