Schönheitsreparaturen während der Mietzeit

Diskutiere Schönheitsreparaturen während der Mietzeit im Schönheitsreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Mein Mieter wohnt bereits 8,5 Jahre in der Wohnung und hat noch nicht renoviert. Die Tapeten sind entsprechend verfärbt, die Türen abgestoßen aber das schlimmste ...


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  1. Schönheitsreparaturen während der Mietzeit #1

    Schönheitsreparaturen während der Mietzeit

    Mein Mieter wohnt bereits 8,5 Jahre in der Wohnung und hat noch nicht renoviert. Die Tapeten sind entsprechend verfärbt, die Türen abgestoßen aber das schlimmste sind die Fenster und Fensterbretter. Dort ist die Farbe an vielen Stellen komplett abgeblätter und das blanke Holz ist sichtbar. Die Außenfenster habe ich streichen lassen doch für die inneren Flächen ist ja der Mieter zuständig. Der Mieter sagt zwar zu, er würde renovieren, tut es aber nicht. Ich möchte das jetzt klären. Ich habe vor, dem Mieter eine Abmahnung zukommen zu lassen. Doch wie geht`s dann weiter. Bin für jeden Tipp dankbar.

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  2. Schönheitsreparaturen während der Mietzeit #2

    Schönheitreparaturen

    Ist denn im Mietvertrag die Durchführung von Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart? Es gab da ja in den letzten Jahren einige Urteile des BGH, die teilweise graviernde Auswirkungen auf bestehende Mietverträge haben.

    Musst du mal googeln. Da findest du eine Menge dazu.

    Wenn die Durchführung vereinbart ist, würde ich nochmal eine Frist setzen und dann einen Juristen beauftragen, dessen Kosten der Mieter zu tragen hat.

    Übrigens: Ich bin kein Jurist, aber nach meiner Erfahrung ist eine Beauftragung in schwierigen Fällen oft sinnvoll.

    Viele Grüße

  3. Schönheitsreparaturen während der Mietzeit #3
    Hallo nevergiveup,

    unabhängig davon, ob die Renovierung vertraglich vereinbart ist oder nicht, würde ich dir empfehlen, die Renovierung selbst in Eigenleistung durchzuführen.

    Ich hab immer Angst davor, daß die Mieter am Auszugstag mitten zwischen den Umzugskisten im Umzugsstess den Farbeimer rausholen und "mal schnell" mehr versauen als verschönern.

    Dann nehm ich mir doch lieber einen ruhigen Sonntagvormittag, und streiche selbst die Wohnung, als daß ich 'nen ganzen Sonntag dafür aufwenden muss, die Farbe von Steckdosen, Fußleisten und Fenstern zu kratzen.
    Außerdem meinen viele es beim Streichen oft zu gut, getreu dem Motto "Viel (Farbe) hilft viel", und dann sehen die Rauhfasertapeten nach 2 maligem überstreichen aus, als wenn die schon zig mal übergestrichen wurden.

    Ich muss aber auch dazusagen, daß ich Spaß an sowas habe. Wenn man 2 linke Hände hat und an sowas keinen Spaß hat, sieht das Ganze schon wieder anders aus.

    Gruß,
    Christian

  4. Schönheitsreparaturen während der Mietzeit #4
    Zitat Zitat von nevergiveup Beitrag anzeigen
    Mein Mieter wohnt bereits 8,5 Jahre in der Wohnung und hat noch nicht renoviert.

    Die Tapeten sind entsprechend verfärbt, die Türen abgestoßen aber das schlimmste sind die Fenster und Fensterbretter.
    Hi,

    also wie oft ein Mieter seine Wände anstreicht, das überlasse am besten dem Mieter selber unabhängig was da mal ausgemacht worden ist. Der muss dort ja leben und nicht du. Interessant ist es ja eher, wie sieht`s beim Auszug aus.

    Bei den Türen würde ich das gleiche sagen, beim Auszug ist das viel Interessanter.

    Bei den Fenster würde ich mich dem Vorposter anschliessen und lieber selber hier in die Tasche greifen als den Mieter das machen zu lassen. Hier habe ich auch schon die haarsteubensten Sachen erlebt, was unfährige angebliche Heimhandwerker so fertig bringen.....

    Die Fenster sind aber wichtig, denn wenn hier die Farbe abblättert, kann das dem Fenster schaden. Also lieber selber hier was zahlen und gut ist.

  5. Schönheitsreparaturen während der Mietzeit #5
    Ich möchte hier noch einmal nachhaken. Der Mieter ist auch während seiner Mietzeit dafür verantwortlich die Wohnung zu pflegen, diese Pflicht hat er mit Unterzeichnung des MIetvertrages übernommen. Hierzu gehört auch das Streichen der Innenfenster sowie der Wände, Türen etc. Welche Möglichkeiten habe ich nun diese Verpflichtung auch einzufordern? Mir fällt es schwer mit anzusehen wie die Fenster durch mangelnde Pflege zerstört werden. Kann ich auf Kosten des Mieters einen Maler schicken? Der Mieter wird sich vermutlich weigern die Kosten zu übernehmen. Am liebsten wäre mir er würde ausziehen. Ich bin dankbar für jeden Rat.

  6. Schönheitsreparaturen während der Mietzeit #6
    Zitat Zitat von nevergiveup
    Der Mieter ist auch während seiner Mietzeit dafür verantwortlich die Wohnung zu pflegen, diese Pflicht hat er mit Unterzeichnung des MIetvertrages übernommen.


    hier zitiere ich einfach mal "DieVierWände":
    "Ist denn im Mietvertrag die Durchführung von Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart? Es gab da ja in den letzten Jahren einige Urteile des BGH, die teilweise graviernde Auswirkungen auf bestehende Mietverträge haben. ...."

    Zitat Zitat von nevergiveup
    Welche Möglichkeiten habe ich nun diese Verpflichtung auch einzufordern?
    Wie schon gesagt, interessant ist eigentlich der Zustand beim Auszug. Ansonsten heißt es oft "Schönheitsreparaturen nach dem Abnutzungsgrad" was meines Erachtens ein sehr dehnbarer Begriff ist.

  7. Schönheitsreparaturen während der Mietzeit #7
    Grundsätzlich können Schönheitsreparaturen während eines laufenden Mietverhältnisses auch weiterhin dem Mieter übergeholfen werden. Problematisch sind doch die starren Renovierungsfristen.

    Wie können die Fenster durch mangelnde Pflege zerstört werden ... zumal die Außenfenster ja gestrichen wurden. Liegt hier ein unerkannter Mangel an der Mietsache vor?

    Sollten die Innenfenster Schaden nehmen, könnte man die Kosten dem Mieter zwar überhelfen - der Vermieter hätte aber die Beweislast, daß die Schäden tatsächlich aufgrund eines Fehlverhaltens des Mieters entstanden sind. IMHO dürfte genau das schwierig werden.

    Je nach Aufwand würde ich mir das also zweimal überlegen und ggf. das Streichen der Innenfenster als vorbeugende Reparatur selber übernehmen ... die Reparaturkosten dürften sonst wohl höher sein.

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