Hallo Miteinander,
ich hab mal eine Frage wegen den Schönheitsreparaturen vor dem Auszug.Ich komm da nicht ganz klar wie und was gilt.In dem Mietvertrag steht
Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer der Mietzeit gemäß nachstehendem Fristenplan die Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten...
Fristenplan:a)Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, Innentüren samt Rahmen, Einbauschränke sowie Fenster und Außentüren von innen ( 5 Jahre)
b) Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken 5 Jahre
c) Neuanbringung von Raufasertapeten 10 Jahre
d) Lasieren von Naturholztüren und -fenstern 10 Jahre.

Unter sonstige Vereinbarungen vom Vermieter steht noch drin " Die Mieter werden vor Einzug die gesamte Wohnung neu Tapezieren und streichen.Ebenso werden die Mieter vor Einzug die Wohnungstüren streichen.Beim Auszug der Mieter nach einer Zeit von 5 Jahren und mehr, haben diese die Wände und Decken zu streichen, ohne jedoch eine Neutapezierung vornehmen zu müssen.
Die Türen wurden beim Einzug nicht gestrichen , was aber jetzt gerade passiert.Desweiteren werden die Wände vor Auszug weiss gestrichen.

Meine Frage ist eigentlich, wenn vorne Fristen ( Fristenplan ) festgelegt sind , darf man dann hinten solche Sachen auch noch vereinbaren ?