müssen Sie oder nicht ? Streichen
Diskutiere müssen Sie oder nicht ? Streichen im Schönheitsreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Gemeinde ! Kurz gefasst ; im April 2010 haben wir eine Wohnung komplett Renoviert , d.h.alle Bodenbelege neu , Raufaser Tapete und alle Wände ...
- 26.10.2010 20:26 müssen Sie oder nicht ? Streichen #1
müssen Sie oder nicht ? Streichen
Hallo Gemeinde !
Kurz gefasst ; im April 2010 haben wir eine Wohnung komplett Renoviert , d.h.alle Bodenbelege neu , Raufaser Tapete und alle Wände weiss vermietet . Jezt ist die Wohnungsübergabe wegen Auszug. ~~nach nur 6 Monaten + alle Wände sind bunt und mein EX Mieter meint, das es dies nicht machen müsste ! ( einheitlich in Ansehnlicher Farbe zu Streichen ).
Muss ich dies so akzeptieren? Oder kann ich Ihn dazu anhalten zu Streichen.
ggf.? darf ich die Kosten für einen einheitlichen Farbanstrich von der Kaution abziehen ?
Danke in vorraus
Torsten
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müssen Sie oder nicht ? Streichen
- 27.10.2010 08:16 müssen Sie oder nicht ? Streichen #2Hallo,Muss ich dies so akzeptieren?
das kommt unter anderem darauf an, was im Mitvertrag vereinbart wurde.
Hast du dort schon mal nachgeschaut?
Gruß,
Christian
- 27.10.2010 12:32 müssen Sie oder nicht ? Streichen #3
RE: müssen Sie oder nicht ? Streichen
Hi Thorsten,
Kräftige Farben mußt du nicht akzeptieren, Pastelltöne schon...Original von Herr T.H.
... + alle Wände sind bunt .....
Suzi
- 27.10.2010 12:58 müssen Sie oder nicht ? Streichen #4Hey Suzi,Kräftige Farben mußt du nicht akzeptieren, Pastelltöne schon...
kannst du ausschließen, daß per Meitvertrag sämtliche Renovierungen auf den Vermieter übertragen wurden?
Ohne Kenntnis der Vereinbarungen ist deine Aussage höchstens ein Zufallstreffer.
- 27.10.2010 19:48 müssen Sie oder nicht ? Streichen #5Knallfarben sind aber Sachbeschädigung und erschweren eine Neuvermietung.kannst du ausschließen, daß per Meitvertrag sämtliche Renovierungen auf den Vermieter übertragen wurden?
Da der Mieter die Wohnung erst vor einem halben Jahr renoviert übernommen hat und eigentlich gar nichts mehr hätte tun müssen, geht die Beseitigung der Sachbeschädigung m.E. eindeutig zu Lasten des Mieters.
Wenn der TE erst vor einem halben Jahr vermietet hat, und nicht ausgerechnet einen MV vom Mieterverein benutzt hat, dann würde ich von wirksamen Renovierungsklauseln ausgehen.
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