+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 5 von 5


müssen Sie oder nicht ? Streichen

Diskutiere müssen Sie oder nicht ? Streichen im Schönheitsreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Gemeinde ! Kurz gefasst ; im April 2010 haben wir eine Wohnung komplett Renoviert , d.h.alle Bodenbelege neu , Raufaser Tapete und alle Wände ...

  1. müssen Sie oder nicht ? Streichen #1

    müssen Sie oder nicht ? Streichen

    Hallo Gemeinde !

    Kurz gefasst ; im April 2010 haben wir eine Wohnung komplett Renoviert , d.h.alle Bodenbelege neu , Raufaser Tapete und alle Wände weiss vermietet . Jezt ist die Wohnungsübergabe wegen Auszug. ~~nach nur 6 Monaten + alle Wände sind bunt und mein EX Mieter meint, das es dies nicht machen müsste ! ( einheitlich in Ansehnlicher Farbe zu Streichen ).
    Muss ich dies so akzeptieren? Oder kann ich Ihn dazu anhalten zu Streichen.
    ggf.? darf ich die Kosten für einen einheitlichen Farbanstrich von der Kaution abziehen ?

    Danke in vorraus
    Torsten

  2.   

    müssen Sie oder nicht ? Streichen


  3. müssen Sie oder nicht ? Streichen #2
    Muss ich dies so akzeptieren?
    Hallo,

    das kommt unter anderem darauf an, was im Mitvertrag vereinbart wurde.
    Hast du dort schon mal nachgeschaut?

    Gruß,
    Christian

  4. müssen Sie oder nicht ? Streichen #3

    RE: müssen Sie oder nicht ? Streichen

    Hi Thorsten,

    Original von Herr T.H.
    ... + alle Wände sind bunt .....
    Kräftige Farben mußt du nicht akzeptieren, Pastelltöne schon...

    Suzi

  5. müssen Sie oder nicht ? Streichen #4
    Kräftige Farben mußt du nicht akzeptieren, Pastelltöne schon...
    Hey Suzi,

    kannst du ausschließen, daß per Meitvertrag sämtliche Renovierungen auf den Vermieter übertragen wurden?

    Ohne Kenntnis der Vereinbarungen ist deine Aussage höchstens ein Zufallstreffer.

  6. müssen Sie oder nicht ? Streichen #5
    kannst du ausschließen, daß per Meitvertrag sämtliche Renovierungen auf den Vermieter übertragen wurden?
    Knallfarben sind aber Sachbeschädigung und erschweren eine Neuvermietung.
    Da der Mieter die Wohnung erst vor einem halben Jahr renoviert übernommen hat und eigentlich gar nichts mehr hätte tun müssen, geht die Beseitigung der Sachbeschädigung m.E. eindeutig zu Lasten des Mieters.
    Wenn der TE erst vor einem halben Jahr vermietet hat, und nicht ausgerechnet einen MV vom Mieterverein benutzt hat, dann würde ich von wirksamen Renovierungsklauseln ausgehen.


müssen Sie oder nicht ? Streichen

Ähnliche Themen zu müssen Sie oder nicht ? Streichen


  1. jährlich streichen oder vergammeln lassen?: Hallo, ich habe folgendes Problem: mit meinem Mieter, der früher Eigentümer der vermieteten Immobilie war (sie aber finanziell nicht mehr halten konnte) ist mündlich...



  2. Muss ich alles streichen oder nicht ?: Hallo Leute ich bin neu in diesem Forum ich freue mich das es auch für so etwas ein Forum gibt. Folgender Fall: Bin im Oktober 2008 in eine Wohnung eingezogen jetzt ca....



  3. Muss ich alles streichen oder nicht ?:



  4. Müssen wir die Wohung neu streichen? Farben inside...: Hallo zusammen, unsere Vermieterin hat uns nach ganzen 20 Monaten wg. Eigenbedarf gekündigt. Bei unserem EInzug wurde die Wohnung durch die Vermieterin komplett saniert...



  5. Tapezieren oder auch Streichen beim Auszug: Hallo, ich ziehe demnächst aus meiner Mietwohnung in der ich 15 Jahre gewohnt habe aus. Nach meinem Kenntnisstand brache ich laut des jetzigen Gesetztes keine...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

wohnungsübergabe raufaser weiß

wohnungsabnahme streichen

wohnungsübergabe wände streichen

wohnungsübergabe rauhfaser

wohnungsübergabe muss man alles streichen
wohnungsübergabe knallfarbe
vermieter-forum.com streichen nach nur einem jahr
wohnungsübergabe müssen wände gestrichen werden
wohnungsübergabe und alles weiß streichen
muss man nach einem halben jahr miete streichen
rauhfaser streichen
wohnungsübergabe wände nicht weiß
mietvertrag wohnung streichen nach einem halben jahr
Wohnungsübergage lt mietvertrag mit weißen Wänden
wände strecihen nach einem halben jahr miete
wohnungsübergabe*streichen oder nicht
nicht einheitliche farbe wohnungsübergabe
20 jahre raufaser steichen
wohnung streichen nach halbem jahr
mietwohnung raufasertapete
wohnung nach einem halbn jahr auszug neu streichen
wohnungsübergabe rauhfaser weiß
wohnungsübergabe vermieter rauhfaser streichen
müssen die wände bei wohnungsübergabe geweißt werden
knallfarben streichen mieter