Wie umlegen?

Diskutiere Wie umlegen? im Schornsteinfeger Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Grüß euch Gott eine kleine Frage sei an euch gestellt. Ich habe letztes Jahr ein kleines 3-Familenhaus übernommen, wo ich eine Wohnung selbst bezogen habe. ...


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  1. Wie umlegen? #1
    Unregistriert

    Wie umlegen?

    Grüß euch Gott
    eine kleine Frage sei an euch gestellt. Ich habe letztes Jahr ein kleines 3-Familenhaus übernommen, wo ich eine Wohnung selbst bezogen habe. Die andere ist vermiete und die kleine wird momentan garnicht genutzt.
    Nun ist es so, dass der Schornsteinfeger früher bei uns (wo ich noch selbst zur Miete gewohnt habe) immer einmal im Jahr die Heizung messen kam.
    Nun kam er hier aber schon zum 2ten mal in einem Jahr. Also ich ihn fragte, warum er schon wieder messen will, sagte er, er müsste den Kamin 2x jährlich durchfegen, weil es einen Kaminofen gibt.

    Nun habe ich einm paar fragen. a) stimmt das? Kann ich nicht sagen, dass ich ihn nur einmal im Jahr haben will? Streng genommen hab ich den garnicht beauftragt.
    b) wenn er wegen dem ofen wirklich 2x kommen muss, und die Gebühren deshalb 2x anfallen, kann ich dann beide Rechungen in die Nebenkosten packen?
    und c) ist es dafür wichtig, dass das mein eigener ofen ist. die mieter haben keinen, glaube ich.

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  2. Wie umlegen? #2
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    a) stimmt das? Kann ich nicht sagen, dass ich ihn nur einmal im Jahr haben will? Streng genommen hab ich den garnicht beauftragt.
    Bei uns kommt der sogar 4x im Jahr + 1x für die Heizungsmessung....Wir haben einen Kaminofen + Ölheizung. Und ich glaube nicht, das du ihm sagen kannst "nur 1x im Jahr" Da gibts wohl Richtlinien die man sich bestimmt ergoogeln kann

    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    b) wenn er wegen dem ofen wirklich 2x kommen muss, und die Gebühren deshalb 2x anfallen, kann ich dann beide Rechungen in die Nebenkosten packen?
    Wie wird denn normalerweise geheizt? Und wenn der nur wegen deinem Ofen kommt kannst du die Kosten auch nicht umlegen.

    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    c) ist es dafür wichtig, dass das mein eigener ofen ist. die mieter haben keinen, glaube ich.
    Dann erkundige dich mal ob das wirklich so ist. Frag beim Mieter nach.

    Die evt. entstehenden Kosten für die leerstehende Wohnung gehen auch auf ddeine Kappe!

    Suzi

  3. Wie umlegen? #3

    Kaminfeger

    Da Du vermietet hast, machst Du Einkommensteur. Kaminfegerrechnung zur Einkommensteuererklärung geben- Ist voll absetzbar da es Lohnkosten sind. Auch dann wenn es nur Deine Wohnung betreffen würde.

  4. Wie umlegen? #4
    Schornsteinfegerkosten sind Brandschutzkosten ... und als solche können sie auf alle Wohnungen umgelegt werden - unabhängig von der jeweiligen Heizungsart. (M. E. gab´s da auch mal´n Urteil zu ... wenn ich nur wüsste wo ich´s eingebuddelt habe )

  5. Wie umlegen? #5
    Manche der Schornsteinfegerkosten gehören sogar in die Heizkostenabrechnung und sind dort nach Verbrauch und Fläche umzulegen, wenn es sich um eine zentrale Anlage handelt.

    § 7 Abs. 2 Heizkostenverordnung.
    Wissen viele nicht.

    MfG, PHinske

  6. Wie umlegen? #6
    Zitat Zitat von PHinske Beitrag anzeigen
    Manche der Schornsteinfegerkosten gehören sogar in die Heizkostenabrechnung und sind dort nach Verbrauch und Fläche umzulegen, wenn es sich um eine zentrale Anlage handelt.
    ... und die (neue) Feuerstättenbescheinigung in Höhe von 10,01€ haben wir auch in die umzulegenden Heizkosten mit aufgenommen.

  7. Wie umlegen? #7
    Hallo zusammen,
    besorgt euch über das Internet die KÜGO von eurem Bundesland. Darin stehen die Kosten und wie oft gekehrt und gemessen werden darf.
    Gruß
    karazoe

  8. Wie umlegen? #8
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Schornsteinfeger wie Umlegen?
    Ich habe schonmal daran gedacht ihn vom Dach zu schubsen, aber er geht bei mir nie hoch

    Wenn er nur wegen Deinem Ofen das zweite Mal kommt sind das Deine Kosten. Die gehen die Mieter nix an. Misst er aber auch zweimal die zentrale Heizanlage, dann ist auch die zweite Gebührenrechnung umlegbar.

    Die Kosten sind dann in den Grundkosten der Heizkostenabrechnung mit umzulegen antsrechend der beheizbaren Fläche oder dem umbauten Raum nach HKVO.

  9. Wie umlegen? #9
    lol, der arme Schornsteinfeger. Alle wollen den umlegen obwohl der doch keinem was getan hat

  10. Wie umlegen? #10
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Grüß euch Gott
    Zitat Zitat von Mieter1962 Beitrag anzeigen
    lol, der arme Schornsteinfeger. Alle wollen den umlegen obwohl der doch keinem was getan hat
    Das passt doch garnicht zusammen...!

  11. Wie umlegen? #11
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Nun habe ich einm paar fragen. a) stimmt das? Kann ich nicht sagen, dass ich ihn nur einmal im Jahr haben will? Streng genommen hab ich den garnicht beauftragt.
    b) wenn er wegen dem ofen wirklich 2x kommen muss, und die Gebühren deshalb 2x anfallen, kann ich dann beide Rechungen in die Nebenkosten packen?
    und c) ist es dafür wichtig, dass das mein eigener ofen ist. die mieter haben keinen, glaube ich.
    a) ja, der Schornsteinfeger kann sogar 4 x im Jahr kommen. Wenn du aber beweisen kannst das du den Ofen nur halbjährlich feuerst, kannst du 2 x durchsetzen.

    b) ja, beide Rechnungen fallen in die NK

    c) deine Mieter müssen dann schon mit dran hängen, sonst ist es ja nur Privatgebrauch. Aber wenn du eine Heizung hast und auch die Mieter an dieser hängen ist das leicht durchzusetzen.

  12. Wie umlegen? #12


    der "unregistrierte Gast" hat am Juli.2011 seine Frage gestellt. Ich glaube jetzt mal nicht, das den unregistrierten Gast das jetzt noch interessieren wird, geschweige denn das er das noch lesen wird .....

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