Nach der neuen 1. BImSchV hat der "Betreiber" nicht nur für ordnungsgemäße Feuerungsanlagen zu sorgen, sondern auch dafür, dass der Schornsteinfeger alle Wohnungen betreten kann. Das ist m.E. neu und eine ziemliche Herausforderung für den Eigentümer. Ich lese jedenfalls die § 14ff 1BImSchV so.
Hat damit jemand Erfahrungen schon. Reicht ein Brief, mit dem die Mieter aufgefordert werden, an dem angezeigten Tag den Zutritt zu gewähren?

