Hallo, ich habe hier lange und ausgiebig gelesen und leider nichts passendes zu meinem Problem gefunden.
Daher möchte ich Euch "kurz" mein Problem schildern, und danke bereits im Voraus für Eure Hilfe!!!
Vergangenen Monat zog bei mir eine Mieterin aus, mit der ich bis dato ein gutes Verhältnis hatte.
Leider musste ich bei der Übernahme der Wohnung feststellen, dass ein neu verlegter Laminatboden mit Löchern und tiefen Kratzern "verziert" war. Habe daraufhin der Dame gleich erklärt, das sie für den Schaden aufkommen müsse, wo sie auch zustimmte. (Laminat wurde 1 Jahr zuvor verlegt, war zu Ihrem Einzugstermin nagelneu).
Weiterhin hatte Sie mit mir vereinbart, die Wohnung unrenoviert zu übergeben, d.h. sie musste nicht streichen, was nach der kurzen Mietdauer eigentlich auch nicht nötig gewesen wäre. Lediglich einige Wandmalereien in den Kinderzimmern (Comic-Figuern etc.) sollte sie wenigstens "verschwinden" lassen, was sie aber "leider nicht mehr geschafft hat"...
Da nun zwischen dem Auszug der alten Mieterin und dem Einzug des nachfolgenden Mieters nur zwei Tage Leerstand kalkuliert waren, machte ich mich schleunigst ans Werk, um die Whg. in einen für mich "vermietbaren" Zustand zu bringen.
So habe ich das erwähnte Laminat komplett rausgerissen, entsorgt und neues verlegt. dann machte ich mich an die Beseitigung der Comics. Genialerweise waren diese mit Wasserfarbe und schwarzem Filzstift auf die Wände gemalt, so dass selbst drei Schichten Alpina-Deckweiss keinen richtigen Deckungungserfolg brachten. Erst ein Abschaben ALLER alten Farbschichten sowie ein teilweises Entfernen des Putzes mit anschließendem Flächenspachteln führen zum gewünschten Ergebenis: Eine "normale" weisse Wand.
Letzten Endes ist noch aufgefallen, das ein montiertes Verdunklungsrollo offenbar von der Umzugsfirma irrtümlich abgebaut und mitgenommen wurde...
Nun zu meinem Problem:
Kann ich der guten Dame meine Arbeitsleistung von der Kaution abziehen? Wenn ja, wie genau kann man so etwas berechnen? Die Materialkosten würde ich pauschal abziehen (sind ja alle belegbar). Ich habe es mir zur Passion gemacht, möglichst alles im Vermietgeschäft hieb- und stichfest nach den geltenden Gesetzen zu handhaben, um möglichst keinen Ärger zu bekommen... In diesem speziellen Fall kommt noch hinzu, das die Kaution teilweise von der ARGE bezahlt wurde, und die werden vermutlich genau hingucken, wo ihr Geld verschwindet. Immerhin reden wir hier von einem Betrag i.H.v. ca. 650Euro bei 900Euro Kaution. Möchte gar nicht an die NK-Abrechnung im kommenden Frühling denken....


