Frage zur Mietkaution

Diskutiere Frage zur Mietkaution im Sicherheitsleistung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, Zitat von RMHV Das trifft nun keineswegs zu... Es kommt schlicht und einfach auf den Inhalt des Mietvertrags an. Wenn ein Barkaution vereinbart ...


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  1. Frage zur Mietkaution #21
    Hallo zusammen,

    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Das trifft nun keineswegs zu... Es kommt schlicht und einfach auf den Inhalt des Mietvertrags an. Wenn ein Barkaution vereinbart ist, hat der Mieter auch eine Barkaution zu leisten. Der Vermieter muss bei einer vereinbarten Barkaution weder eine Bürgschaft noch ein auf den Namen des Mieters leutendes verpfändetes Sparguthaben akzeptieren.
    Der Vermieter hat das Geld getrennt von seinem Vermögen anzulegen, das weiß wohl fast jeder.
    So weit so gut, nur wie geht es mit der Barkaution weiter?

    Hier mal 2 Möglichkeiten
    1.) Ein Sparbuch auf Namen des Vermieters mit dem Vermerk "Mietkaution".
    2.) Ein Sparbuch auf Namen des Mieters welches dem Vermieter verpfändet wird.

    zu 1.)
    Die anfallenden Zinsen werden versteuert.
    Es wird eine Steuerbescheinigung ausgestellt, mit dieser kann der Mieter die gezahlte Steuer bei seiner Steuererklärung geltend machen.
    Der Vermiter kommt ohne Mitwirkung des Mieters an die Kaution.
    Wir aber von vielen Sparkassen nicht mehr angeboten.

    zu 2.)
    Für das Konto kann der Mieter einen Freistellungsauftrag erteilen, und es fallen somit keine Steuern an.
    Der Vermieter kommt zwar an die Kaution, aber der Mieter erhält Kenntnis.
    Ist zur Beauftragung für den Vermieter mit mehr Aufwand verbunden.
    (Wie ist das eigendlich wenn das das Kontoführende Kreditinstitut in einer anderen Stadt ist???)

    Sollte etwas fehlen oder falsch sein bitte ich um korrektur.


    VG Syker
    PS: Habe demnächst auch Mieterwechsel und bin daher sehr interessiert.

    •   



       

  2. Frage zur Mietkaution #22
    Zitat Zitat von Syker Beitrag anzeigen
    Hier mal 2 Möglichkeiten
    1.) Ein Sparbuch auf Namen des Vermieters mit dem Vermerk "Mietkaution".
    2.) Ein Sparbuch auf Namen des Mieters welches dem Vermieter verpfändet wird.

    zu 1.)
    Die anfallenden Zinsen werden versteuert.
    Es wird eine Steuerbescheinigung ausgestellt, mit dieser kann der Mieter die gezahlte Steuer bei seiner Steuererklärung geltend machen.
    Der Vermiter kommt ohne Mitwirkung des Mieters an die Kaution.
    Wir haben für jeden Mieter ein Sparkonto bei der örtlichen Spasskasse auf den VM-Namen angelegt mit dem Vermerk: Mietkaution Vorname, Name, Anschrift.
    Ging ganz easy.

  3. Frage zur Mietkaution #23
    Handhabe ich auch so.

    Macht m.E. auch nur Sinn für den VM.

  4. Frage zur Mietkaution #24
    Hallo zusammen,

    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Wir haben für jeden Mieter ein Sparkonto bei der örtlichen Spasskasse auf den VM-Namen angelegt mit dem Vermerk: Mietkaution Vorname, Name, Anschrift.
    Ging ganz easy.
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    Handhabe ich auch so.
    Macht m.E. auch nur Sinn für den VM.

    Danke für Eure Antworten.
    Meine örtliche Sparkasse bietet es wie gesagt so nicht mehr an.
    Mir wäre es auch lieber wenn das Konto auf meinen Namen laufen würde.

    Gibt es auch Erfahrungen mit dem verpfändeten Konto?

    VG Syker

  5. Frage zur Mietkaution #25
    Ich kenn das mit dem verpfändeten Konto so, dass wenn ich als VM an das Geld ran will, ich die Freigabe des Mieters brauche oder die Bank den Mieter anschreibt und dieser in einer gewissen Frist nicht reagiert, der VM dann erst das Geld bekommt.

    Was dann dabei bei gewissen Stretigkeiten bei der Abnahme rauskommt kann sich jeder denken.

  6. Frage zur Mietkaution #26
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    Ich kenn das mit dem verpfändeten Konto so, dass wenn ich als VM an das Geld ran will, ich die Freigabe des Mieters brauche oder die Bank den Mieter anschreibt und dieser in einer gewissen Frist nicht reagiert, der VM dann erst das Geld bekommt.
    Was dann dabei bei gewissen Stretigkeiten bei der Abnahme rauskommt kann sich jeder denken.
    Bei unserer Methode (1) geben wir der Spasskassenmitarbeiterin nur zu Protokoll "Mietverhältnis wurde beendet".

  7. Frage zur Mietkaution #27
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    Ich kenn das mit dem verpfändeten Konto so, dass wenn ich als VM an das Geld ran will, ich die Freigabe des Mieters brauche oder die Bank den Mieter anschreibt und dieser in einer gewissen Frist nicht reagiert, der VM dann erst das Geld bekommt.
    Das ist schlicht und ergreifend Unsinn und wird auch durch tausenfache Behauptung nicht richtiger.

    Richtig ist: die Bank schreibt den Mieter an.

    Falsch ist: die Zustimmung des Mieters oder Nichtreagieren ist erforderlich.
    Das würde nämlich dem Sinn einer Mietkaution absolut widersprechen.

    Die Bank zahlt das Geld nach Ablauf von 4 Wochen in jedem Fall an den Vermieter aus.

    Ein Widerspruch des Mieters gegenüber der Bank ist völlig zwecklos. So und nicht anders steht es in der Verpfändungserklärung.

  8. Frage zur Mietkaution #28
    Hallo zusammen,

    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    Ich kenn das mit dem verpfändeten Konto so, dass wenn ich als VM an das Geld ran will, ich die Freigabe des Mieters brauche oder die Bank den Mieter anschreibt und dieser in einer gewissen Frist nicht reagiert, der VM dann erst das Geld bekommt.

    Was dann dabei bei gewissen Stretigkeiten bei der Abnahme rauskommt kann sich jeder denken.
    Wenn dem so wäre, wäre es ja keine "Barkaution" mehr.
    Das wird wohl eher der Ablauf bei einer Kautionversicherung sein.


    Zitat Zitat von helaba Beitrag anzeigen
    Das ist schlicht und ergreifend Unsinn und wird auch durch tausenfache Behauptung nicht richtiger.

    Richtig ist: die Bank schreibt den Mieter an.

    Falsch ist: die Zustimmung des Mieters oder Nichtreagieren ist erforderlich.
    Das würde nämlich dem Sinn einer Mietkaution absolut widersprechen.

    Die Bank zahlt das Geld nach Ablauf von 4 Wochen in jedem Fall an den Vermieter aus.

    Ein Widerspruch des Mieters gegenüber der Bank ist völlig zwecklos. So und nicht anders steht es in der Verpfändungserklärung.
    Vielen Dank für deine Antwort.
    Da ich die Verpfändungserklärung noch nicht kenne bin ich mit dem Ablauf noch nicht vertraut.
    Wird sicherlich auch unterschiede bei verschiedenen Banken geben.

    Kennt jemand auch eine Online Bank, wo ein Vermieter ein Konto für die Kaution einrichten kann?

    VG Syker

  9. Frage zur Mietkaution #29
    Zitat Zitat von Syker Beitrag anzeigen
    Kennt jemand auch eine Online Bank, wo ein Vermieter ein Konto für die Kaution einrichten kann?
    VG Syker
    Yoo, ich lasse mal schnell eine Webseite "Berny-Bank AG" konstruieren, warte dann auf genügend Geldeingänge, und dann......
    Mann o Mann, wie naiv manche Leute so sind...

  10. Frage zur Mietkaution #30
    Zitat Zitat von Syker Beitrag anzeigen
    Kennt jemand auch eine Online Bank, wo ein Vermieter ein Konto für die Kaution einrichten kann?

    VG Syker
    Versuch es mal bei Hausbank München Startseite

  11. Frage zur Mietkaution #31
    @fradra:

    Bitte überlegen Sie sich das noch mal ganz genau mit der Vermietung an diese Person. Wenn ein Mieter schon die Kaution nicht in bar bringen kann und eine negative Schufa-Auskunft hat, ist eigentlich schon mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Problemen der Bonität zu rechnen.

    Wenn ich das richtig gelesen habe, besteht bisher nur eine mündliche Zusage Ihrerseits, also, ich würde sagen, Finger weg oder nur Schlüsselübergabe bei Barzahlung der Kaution im voraus. Nur Bares ist Wahres.

    Sorry, aber die Erfahrung hat uns Vermieter das leider gelehrt....

    Grüßle 77Carina

  12. Frage zur Mietkaution #32
    Hallo zusammen,

    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Yoo, ich lasse mal schnell eine Webseite "Berny-Bank AG" konstruieren, warte dann auf genügend Geldeingänge, und dann......
    Mann o Mann, wie naiv manche Leute so sind...
    @Berny
    Was hat das mit Naiv zutun,
    wenn jemand nach einer online Bank fragt, die Kautionskonten anbietet?

    Es soll auch immer noch Vermieter geben,
    die ganz auf eine Kaution verzichten.
    mMn sind solche Leute Naiv.


    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Versuch es mal bei Hausbank München Startseite
    @RMHV
    Vielen Dank für deinen Link.

    VG Syker

    •   



       


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