Frage zur Mietkaution

Diskutiere Frage zur Mietkaution im Sicherheitsleistung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, bei uns steht ab 01.01.12 ein Mieterwechsel an. Der neue Mieter ist bereits gefunden, leider gibt es "Probleme" mit der Mietkaution. In bar kann ...


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  1. Frage zur Mietkaution #1

    Frage zur Mietkaution

    Hallo,
    bei uns steht ab 01.01.12 ein Mieterwechsel an.
    Der neue Mieter ist bereits gefunden, leider gibt es "Probleme" mit der Mietkaution.

    In bar kann er diese nicht aufbringen und eine Bankbürgschaft bekommt er (wg. Schufaeintrag) nicht.

    Jetzt hat er auf RTL eine Werbung gesehen, wo irgendeine Bank oder was auch immer, für jeden die Kaution übernimmt. Ich weiß auch nicht so genau was das sein soll.....

    Jedenfalls braucht der neue Mieter nun 2 Dinge von mir:

    1.) eine Bestätigung, dass er ab dem 01.01.12 bei mir wohnt
    2.) eine Kopie des Mietvertrages

    Einen Mietvertrag haben wir noch nicht angeschlossen (bisher war alles nur mündlich) und ich möchte auch nicht abschliessen, bevor das mit der Kaution endgültig geklärt ist.

    Hat jemand Erfahrungen damit oder kann mir eine Vorgehensweise empfehlen?

    Danke und Gruß aus dem Norden!!

    Rüdi

    •   



       

  2. Frage zur Mietkaution #2
    Ich hatte mich da mal so ein bischen eingelesen. Die Firma gibt dem Mieter Kredit und dir eine Bürgschaft. Mieter muss dann monatlich incl. einer Gebühr zurücküberweisen. Dir kann es im Prinzip egal sein, woher das Geld kommt. Problem ist nur an die Kaution dann dranzukommen, weil die Firma prüft, ob deine Forderung rechtens ist.

    Zum einlesen:

    https://www.kautionskasse.de/antrag

  3. Frage zur Mietkaution #3
    Danke Dir!!

    Und diese Firmen geben jedem euine Kredit? Auch wenn die Hausbank wg. Schufaeintrag ablehnt?

    Wie sichern die sich denn ab?


    Was bedeutet denn das hier:
    "auf erstes Anfordern unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung und der Vorausklage (§§ 770 und 771 BGB) "

  4. Frage zur Mietkaution #4
    Zitat Zitat von fradra Beitrag anzeigen
    In bar kann er diese nicht aufbringen und eine Bankbürgschaft bekommt er (wg. Schufaeintrag) nicht.
    Und in deine Wohnung darf er einziehen, trotz negativem Schufa-Eintrag? Ich meine der muss ja schon richtig Mist in der Schufa stehen haben, dass er keine Bankbürgschaft bekommt über diesen "geringen" Betrag.

    Mein Tipp: Also gerade als Privatvermieter würde ich bei jeglichen negativen Schufa-Eintrag die Finger von solchen Mietern lassen.....

  5. Frage zur Mietkaution #5
    Habe selbst so eine Mietbürgschaft von einem meiner Mieter, klappt und funktioniert :-)

  6. Frage zur Mietkaution #6
    Einen Mietvertrag haben wir noch nicht angeschlossen (bisher war alles nur mündlich) und ich möchte auch nicht abschliessen, bevor das mit der Kaution endgültig geklärt ist.
    Hallo Rüdi,

    ich würde darauf achten, daß im Mietvertrag steht, daß die Kaution vor Mietbeginn und Schlüsselübergabe dem Vermieter vorliegen muss (evtl. in bar).
    Wenn dein neuer Mieter das unterschreibt, muss er sich auch dran halten. Wo das Geld herkommt und wer auf welchem Sender Werbung wofür macht, kann dir dann egal sein.
    Aber die Sache hat 2 Haken:
    - ich meine hier gelesen zu haben, daß Mieter ein Recht darauf haben, die Kaution in drei Monatsraten zu zahlen. Zu prüfen wäre, ob das das oben genannte "aushebelt".
    - Wenn der Mieter Probleme hat, die Kaution aufzubringen, hast du die Wohnung u.U. ein, zwei oder mehr Monate leerstehen - oder du hast einen Mieter drin, der zwar die Kaution und die erste Monatsmiete zahlen kann, dann aber erst mal die ganzen Schulden bei seinen Bekannten zurückzahlen muss (die er wegen der Kaution aufgenommen hat), so daß kein Geld mehr für die Miete vorhanden ist.

    Es kann aber auch gutgehen, aber laut meinem (nicht geeichten) persönlichen Bauchgefühl wird es mit einem Mieter, der schon vor Einzug Probleme macht, im Laufe der Zeit eher mehr Probleme geben.

    Mein Tipp: Such dir einen anderen Mieter, wenn es der Markt irgendwie hergibt.

    Gruß,
    Christian

  7. Frage zur Mietkaution #7
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    ich würde darauf achten, daß im Mietvertrag steht, daß die Kaution vor Mietbeginn und Schlüsselübergabe dem Vermieter vorliegen muss (evtl. in bar).
    Wenn dein neuer Mieter das unterschreibt, muss er sich auch dran halten.
    Im Gesetz steht, daß Abweichungen zum Nachteil des Mieters nicht wirksam sind.

    Christian Martens

  8. Frage zur Mietkaution #8
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    Im Gesetz steht, daß Abweichungen zum Nachteil des Mieters nicht wirksam sind.
    Ich musste leider sogar schon die Erfahrung machen, daß eine solche - für den Mieter nachteilige - Veränderung (... eines übereifrigen Hausmeisters ) zur Nichtigkeit der gesamten Kautionsabrede geführt hat. Ergebnis: Der Mieter konnte seine Kaution in voller Höhe zurückfordern.

  9. Frage zur Mietkaution #9
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Ich musste leider sogar schon die Erfahrung machen, daß eine solche - für den Mieter nachteilige - Veränderung (... eines übereifrigen Hausmeisters ) zur Nichtigkeit der gesamten Kautionsabrede geführt hat. Ergebnis: Der Mieter konnte seine Kaution in voller Höhe zurückfordern.
    Was muss man im Übereifer wohl alles verändern, damit eine Kautionsvereinbarung nichtig wird?
    Eine unwirksame Fälligkeitsabrede macht die Kautionsabrede nicht insgesamt unwirksam. So entschieden vom BGH, Urteil vom 25.Juni 2003 - VIII ZR 344/02.

  10. Frage zur Mietkaution #10
    Zitat Zitat von fradra Beitrag anzeigen

    Und diese Firmen geben jedem einen Kredit? Auch wenn die Hausbank wg. Schufaeintrag ablehnt?
    Mit Sicherheit nicht !

  11. Frage zur Mietkaution #11
    Danke Euch!! Ihr habe mich überzeugt.

    Ich habe nachgedacht.

    Werde die komischen Bürgschaft nicht akzeptieren.

    NUR BARES IST WAHRES


    Gruß

    Rüdi

  12. Frage zur Mietkaution #12
    ---> nur bares ist wahres

    :-)

  13. Frage zur Mietkaution #13
    Zitat Zitat von fradra Beitrag anzeigen
    NUR BARES IST WAHRES
    Nun ja, eine Bürgschaft (sofern sie richtig formuliert ist ) von einer Bank oder Versicherung ist nicht anders als Bargeld, man schreibt den Bürgen an und bekommt das Geld.

    Christian Martens

  14. Frage zur Mietkaution #14
    Zitat Zitat von chapi2305 Beitrag anzeigen
    Und in deine Wohnung darf er einziehen, trotz negativem Schufa-Eintrag? Ich meine der muss ja schon richtig Mist in der Schufa stehen haben, dass er keine Bankbürgschaft bekommt über diesen "geringen" Betrag.
    Mein Tipp: Also gerade als Privatvermieter würde ich bei jeglichen negativen Schufa-Eintrag die Finger von solchen Mietern lassen.....
    Da kann ich nur voll zustimmen.

  15. Frage zur Mietkaution #15
    Zitat Zitat von marco78 Beitrag anzeigen
    Habe selbst so eine Mietbürgschaft von einem meiner Mieter, klappt und funktioniert :-)
    Ach so, schon ausprobiert???

  16. Frage zur Mietkaution #16
    Ich verwende Bankbürgschaften nur höchst ungerne - bei Neuverträgen überhaupt nicht. Habe nur noch einige Restbestände. Es gab zwar nie wirkliche Probleme mit der Verwertung, aber der Verwaltungsaufwand ist immens.

    Teilweise haben die Banken diese Bürgschaften nicht auf den Eigentümer, sondern auf die jeweilige Hausverwaltung ausgestellt - nach zwei Eigentümer- und fünf Verwalterwechseln bappt an jeder Bürgschaft erst mal ein Roman mit Abtretungen der Verfügungsberechtigung (... was meiner Papierallergie nicht gerade zuträglich ist).

  17. Frage zur Mietkaution #17
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Ich verwende Bankbürgschaften nur höchst ungerne - bei Neuverträgen überhaupt nicht. Habe nur noch einige Restbestände. Es gab zwar nie wirkliche Probleme mit der Verwertung, aber der Verwaltungsaufwand ist immens.
    Ich kann das teilweise nachvollziehen, teilweise nicht.
    Bei Verwaltungsübernahme ist zu prüfen, ob wirksame Mietsicherheiten vorliegen und wie man als Verwalter da rankommt. Dazu gehört dann auch Schriftverkehr, klar.

    Bei Neuverträgen jedoch sehe ich das Problem nicht, denn da kann ich die Bürgschaft ja so gestalten lassen, wie ich sie brauche.

    Außerdem hat der Mieter das Recht, die Mietsicherheit mit einer (Bank-) Bürgschaft zu leisten, das kann man ihm nicht verwehren.

    Christian Martens

  18. Frage zur Mietkaution #18
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    Außerdem hat der Mieter das Recht, die Mietsicherheit mit einer (Bank-) Bürgschaft zu leisten, das kann man ihm nicht verwehren.
    Okay, das habe ich jetzt blöd formuliert ... wir haben ein Standartprozedere mit separaten Kautionskonten bei einer Bank (auch nicht gut für die Papierallergie ... jährlich 2 Säcke mit Auszügen/Steuerbescheinigungen), welches wir jedem Mieter anheim legen.

    Sollte ein Mieter (auf den ich nicht verzichten will) auf einer Bürgschaft bestehen, dann nehmen wir die natürlich auch ... zähneknirschend.

    Mein Einwurf zielte jedoch mehr auf die Verwertbarkeit solcher Sicherheiten - bzw. auf meine Erfahrung hierzu ab.

  19. Frage zur Mietkaution #19
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    Außerdem hat der Mieter das Recht, die Mietsicherheit mit einer (Bank-) Bürgschaft zu leisten, das kann man ihm nicht verwehren.
    Das trifft nun keineswegs zu... Es kommt schlicht und einfach auf den Inhalt des Mietvertrags an. Wenn ein Barkaution vereinbart ist, hat der Mieter auch eine Barkaution zu leisten. Der Vermieter muss bei einer vereinbarten Barkaution weder eine Bürgschaft noch ein auf den Namen des Mieters leutendes verpfändetes Sparguthaben akzeptieren.

  20. Frage zur Mietkaution #20
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Das trifft nun keineswegs zu... Es kommt schlicht und einfach auf den Inhalt des Mietvertrags an.
    Ups, in der Tat steht das mit der Bürgschaft zwar so in "unseren" Mietverträgen - jedoch nicht im Gesetz.

    Pardon,
    Christian Martens

    •   



       


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