Wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ???
Diskutiere Wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ??? im Sicherheitsleistung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Halllo, ich habe einige Fragen, 1. unser mieter ist nun ausgezogen und hat außer seinem Teppich nooch anderen dinge hinterlassen, die nun repariert bzw. ausgebessert ...
- 06.03.2007 21:20 Wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ??? #1
Wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ???
Halllo,
ich habe einige Fragen,
1. unser mieter ist nun ausgezogen und hat außer seinem Teppich nooch anderen dinge hinterlassen, die nun repariert bzw. ausgebessert werden müssen, meine Frage nun wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ???
2. Er ist der Meinung, er müßte den Teppisch den er von seinem Vormieter übernommen hat nicht rausmachen sondern das wäre unsere sachen , desweiteren , nägel in neuen Fensterrahmen usw...
wir werden ihm ein schreiben schicken, in welchem wir ihn auffordern werden, die mängel zu beseitigen, welche Fristen müssen wir ihm gewähren, bis wir es machen lassen können ?
3. Dürfen wir diese Schäden von der Kaution abziehen ??? ja oder ???
Danke für eure Hilfe im vorraus
gruß
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Wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ???
- 07.03.2007 07:32 Wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ??? #2
1. wenn im Mietvertrag steht, dass die Wohnung im Urzustand wieder übergeben wird, dann ist der Teppich eure Sache. Vorausgesetz ihr habt etwas anderes vereinbart.
2. die Nägel aus den Fenstern sind, wenn vom Mieter eingebaut, auch wieder zu entfernen und die Fenster zu reparieren (sprich Löcher zu machen).
3. wenn gravierende Mängel in der Wohnung sind, die nicht nur 100,00 € kosten, könnt ihr von der Kaution die Kosten bezahlen.
Eine weitere Möglichkeit, ihr gebt dem Mieter 14 Tage Zeit, um die im Übergabeprotokoll (habt ihr doch gemacht, oder???) zu beheben. Ansonsten könnt ihr die Kosten auch dem Mieter in Rechnung stellen und macht die "Reparaturen" selbst.
- 07.03.2007 07:45 Wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ??? #3
RE: Wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ???
Tja, wenn er den Teppich schon beim Einzug in der Wohnung vorgefunden hat, warum soll er ihn dann rausnehmen?? Es sind Eure Sachen, wenn ihr die Wohnung so weitervermietet....anders sieht es aus, wenn er den Teppich vom Vormieter übernommen (und was dafür gezahlt hat). Aber das muß von Dir bewiesen werden! Dann wäre es tatsächlich sein Teppich.....Gibts kein Übergabeprotokoll???? Immer machen!Original von xmag
2. Er ist der Meinung, er müßte den Teppisch den er von seinem Vormieter übernommen hat nicht rausmachen sondern das wäre unsere sachen , desweiteren , nägel in neuen Fensterrahmen usw...
Eigentlich gar nicht. "Schäden" sind unverzüglich zu beseitigen und danach abzurechnen.Original von xmag
Frage nun wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ???
Naja, 14 Tage sollten es schon sein....Original von xmag
wir werden ihm ein schreiben schicken, in welchem wir ihn auffordern werden, die mängel zu beseitigen, welche Fristen müssen wir ihm gewähren, bis wir es machen lassen können ?
Probieren kannst Du es ja mal. Aber welchen nachgewiesenen Schaden hast Du, wenn ein paar Löcher im Fensterrahmen sind?? Das ist zwar ärgerlich, aber was willst Du machen, vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache....Original von xmag
3. Dürfen wir diese Schäden von der Kaution abziehen ??? ja oder ???
Wie will ich es beweisen, dass es die Mieter waren???Original von xmag
Meine Mieter-Studenten waren bei Auszug zu faul, die Glühlampenfassungen mit nackten Glühbirnen darin von den Stromleitungen abzuschrauben und haben einfach die Stromleitungen abgezwickt, natürlich ganz kurz, dass man kaum neue Lampen anschrauben kann.....Dazu haben Sie ein schweres Zeichenbrett gegen die Treppe gerammt, dass die Unterseite der Treppe einen Riß gekriegt hat....
[Anmerkung: Keine Beleidigungen, Schimpfwörter oder ähnliches verwenden! DiplomHM, Moderator]
- 07.03.2007 09:46 Wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ??? #4
RE: Wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ???
Original von xmag
Halllo,
Frage nun wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ???
Die kaution muss er mit zinsen innerhalb von sechs Monaten zurückzahlen, nicht vergessen: einen teil für die JAHRESENDABRECHNUNG DER UMLAGEN einbehalten, in höhe der letzen nachzahlung oder glaube zu wissen, 2 monat. kaltmiete.
- 07.03.2007 21:07 Wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ??? #5
RE: Wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ???
Hallo, ja wir haben ein übergabeprotokoll gemacht in welchem auch als Mangel vermerkt ist, dass der Teppichboden nicht entfernt wurde ! Ist auch vom mieter unterzeichnet, von daher müßte er ihn doch rausmachen oder ???Original von Thomas123
Tja, wenn er den Teppich schon beim Einzug in der Wohnung vorgefunden hat, warum soll er ihn dann rausnehmen?? Es sind Eure Sachen, wenn ihr die Wohnung so weitervermietet....anders sieht es aus, wenn er den Teppich vom Vormieter übernommen (und was dafür gezahlt hat). Aber das muß von Dir bewiesen werden! Dann wäre es tatsächlich sein Teppich.....Gibts kein Übergabeprotokoll???? Immer machen!
Mit dem Teppich war es so, dass er sich mit dem vormieter geeinigt hat, dass er den Boden von ihm übernimmt, ansonsten hätten wir ja schon vom vormieter verlangt, seinen Teppichboden zu entfernen!
Original von Thomas123
Probieren kannst Du es ja mal. Aber welchen nachgewiesenen Schaden hast Du, wenn ein paar Löcher im Fensterrahmen sind?? Das ist zwar ärgerlich, aber was willst Du machen, vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache....
Nachgewiesene schäden sind z.b ein richtig "versiffter" Balkon der schon moosbefall aufweißt, weil er wohl nie saubergemacht wurde, fehlende Steckdosenblenden, der Teppichboden den ja wir sonst entsorgen müßten obwohl er garnicht uns gehört, dann die durch nägel beschädigten Fensterrahmen , zudem weißt der Teppich welcher sich durch 5 Zimmer zieht überall flecken usw. auf welches ein übernehmen unsererseits eh nie in betracht zu ziehen war!
- 07.03.2007 23:07 Wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ??? #6das dürfte auch unter sachbeschädigung laufen und nicht unter mängel.dann die durch nägel beschädigten Fensterrahmen
sind es kunstoff oder holzrahmen?
- 09.03.2007 13:29 Wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ??? #7
RE: Wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ???
Also wenn der Mieter das Übergabeprotokoll beim Auszug unterschrieben hat, schicke ihm einen freundlichen Brief und teile ihm mit, wenn er nicht innerhalb von 14 tagen den Teppichboden herausgenommen hat, beauftragst du einen Fachbetrieb, der das auf Kosten des Mieters (Kaution) erledigt. Das wird in auf Trapp bringen. :wisper
Zustellen mit Zeugen!!!
:zwinker
- 09.03.2007 18:43 Wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ??? #8
RE: Wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ???
HI
ja er hat das Übergabeprotokoll unterschrieben auf dem als mangel festgehalten ist, das der Teppichboden noch in der Wohnung ist, er hat lediglich dazugeschrieben, dass er mit dem passus das der Mieter für die Kosten aufkommen muß welche für die beseitigung der Schäden entstehen nicht einverstanden ist!
ansonsten hat er alle mängel unterzeichnet!
von daher sind wir auch der meinung, dass er die Kosten tragen muß weil wer sonst außer ihm soll die mängel den verursacht haben!
gruß
Wie lange darf man die Kaution für schäden beim auszug zurückhalten ???
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