Wie hoch darf die Mietkaution sein und wo anlegen ?

Diskutiere Wie hoch darf die Mietkaution sein und wo anlegen ? im Sicherheitsleistung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, -wie hoch darf die Mietkaution sein ? -Und wo nach eurer Meinung sollte man das Geld anlegen ? -welche Kosten kann man von der ...


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  1. Wie hoch darf die Mietkaution sein und wo anlegen ? #1

    Wie hoch darf die Mietkaution sein und wo anlegen ?

    Hallo,

    -wie hoch darf die Mietkaution sein ?

    -Und wo nach eurer Meinung sollte man das Geld anlegen ?

    -welche Kosten kann man von der Mietkaution abziehen,
    z.B. Kontoführungskoten und bearbeitungskosten der Bank auch oder ?

    -was bekommt der Mieter im falle einer Auzahlung zurück ?
    auch die angefallenen Zinsen, oder nur das was er bezahlt hat ?

    danke

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  2. Wie hoch darf die Mietkaution sein und wo anlegen ? #2

    RE: Wie hoch darf die Mietkaution sein und wo anlegen ?

    Original von fatih85
    Hallo,

    -wie hoch darf die Mietkaution sein ?
    Maximal drei Nettokaltmieten.

    Original von fatih85-Und wo nach eurer Meinung sollte man das Geld anlegen ?
    Auf einem gewöhnlichen Sparbuch bei der Hausbank.

    Original von fatih85-welche Kosten kann man von der Mietkaution abziehen,
    z.B. Kontoführungskoten und bearbeitungskosten der Bank auch oder ?
    Nein.Normalerweise fallen bei der Eröffnung eines normalen Sparbuches auch keinerleih Kosten an.

    Original von fatih85-was bekommt der Mieter im falle einer Auzahlung zurück ?
    auch die angefallenen Zinsen, oder nur das was er bezahlt hat ?
    Er bekommt Kaution+Zinsen zurück, natürlich abzüglich der Kosten für evtl. Schäden oder Rückstände, soweit diese vorhanden sind.

  3. Wie hoch darf die Mietkaution sein und wo anlegen ? #3
    danke für die schnelle Antwort :-D

  4. Wie hoch darf die Mietkaution sein und wo anlegen ? #4
    mir ist die Antwort von Thomas76 zu allgemein gehalten

    Die Partein können eine Mietsicherheit vereinbaren
    Die Mietsicherheit für Wohnraum nach § 551 BGB ist auf 3 Monatskaltmieten begrenzt bei nicht Wohnraum zählt dies nicht
    der Vermieter darf wenn umbauten notwendig sind die zur Barrierefreiheit dienen die Kaution angemessen erhöhen

    außerdem muß der vermieter die Kaution mit einer 3 Monatigen Kündigungsfrist zu den üblichen Zinsen getrennt von seinem vermögen anlegen
    etweilige Kontoführungsgebühren sind Meines Erachtens nicht übertragbare Verwaltungskosten
    der Vermieter ist bei Studenten- oder Jugendwohnheimen nicht verpflichtet die Kaution zu verzinsen

  5. Wie hoch darf die Mietkaution sein und wo anlegen ? #5

    3 Nettokaltmieten

    Hallo,

    laut BGB ist das ja geregelt. Ich bin mittlerweile der Meinung, dass der Mieter das selbst anlegen und anschließend verpfänden sollte. Weniger Aufwand für mich (als Vermieter) und die gleiche Sicherheit.

    Gruß
    Klaus

  6. Wie hoch darf die Mietkaution sein und wo anlegen ? #6
    Zitat Zitat von klaus098 Beitrag anzeigen
    Ich bin mittlerweile der Meinung, dass der Mieter das selbst anlegen und anschließend verpfänden sollte. Weniger Aufwand für mich (als Vermieter) und die gleiche Sicherheit.
    erstmal mag's weniger aufwand sein, ok.
    aber das dicke ende kommt dann erst noch:
    mal angenommen dein mieter richtet grössere schäden an oder "wohnt seine kaution ab", sprich es tritt der fall ein wo du die kaution einbehalten möchtest oder zumindest etwas davon abziehen möchtest?
    ohne das einverständnis des mieters kommst du dann nicht dran, und sowas kann 'ne never ending story inklusive gerichtsprozess werden.
    also mir ist es lieber wenn ich das geld anlege, und zwar in der klassischen kautions-konto-version wie sie eigentlich jede bank anbietet. dann hab ich die finger auf dem geld falls was sein sollte und muss mich nicht endlos mit dem mieter rumstreiten.

  7. Wie hoch darf die Mietkaution sein und wo anlegen ? #7

    Naja, das klingt schon nach argen Extremen. Gibt es aktuelle Zahlen zum Mietnomadentum in Deutschland? Meines Wissens sind es immer wieder die Einzelfälle die durch Boulevardblätter groß gemacht werden.

    Jede Verpfändungserklärung gibt dem Vermieter genug Rechte an das Geld zu kommen. Ein Beispiel ist hier zu finden.

    Und da hat der Mieter lediglich die Möglichkeit "mögliche Gegenrechte gegenüber dem Vermeiter geltend zu machen". Natürlich mag es hier wiederum die ein oder andere Story geben - aber was kann ein Mieter an Gegenrechten geltend machen? Hier sollte doch auch ordentlicher Mietvertrag alles rechtlich abdecken.

  8. Wie hoch darf die Mietkaution sein und wo anlegen ? #8
    Zitat Zitat von klaus098 Beitrag anzeigen
    Naja, das klingt schon nach argen Extremen. Gibt es aktuelle Zahlen zum Mietnomadentum in Deutschland? Meines Wissens sind es immer wieder die Einzelfälle die durch Boulevardblätter groß gemacht werden.
    es geht nicht nur um "mietnomadentum".
    der klassiker, der sicher JEDEM vermieter schon mal begegnet ist, ist das "abwohnen der kaution".
    da kannste nicht viel machen, die kündigung liegt auf dem tisch, der mieter wird ausziehen.
    klar sollte man mahnungen schicken, schon um die form zu wahren, aber de fakto hast du dann zum zeitpunkt des auszugs des mieters keinerlei sicherheitsleistung mehr zur verfügung.
    klar kannst du klagen - kostet aber geld. und ob sich das lohnt ist halt immer die frage.

    Zitat Zitat von klaus098 Beitrag anzeigen
    Jede Verpfändungserklärung gibt dem Vermieter genug Rechte an das Geld zu kommen. Ein Beispiel ist hier zu finden.
    ist ja schön und gut, nur hab ich selbst sagenhafte 3 jahre gebraucht, um endlich die kaution zurückzukriegen für meine mietwohnung. es kam zwar nicht zum prozess, aber ich musste mehrfach androhen dass ich vor gericht gehen werde. der vermieter kam aber eben auch nicht an das geld ran, denn es war ja verpfändet, entsprechend brauchte es BEIDE genehmigungen, sowohl vom mieter (in dem fall mir) als auch vom vermieter.
    letztendlich war's meine bank, die das ding endlich auf den punkt brachte - die haben nämlich den vermieter angeschrieben dass das entsprechende konto bzw. dessen verpfändung längst abgelaufen wäre und dass er endlich was unternehmen muss, weil ich schon mehrfach anspruch auf MEIN geld erhoben hab.

    Zitat Zitat von klaus098 Beitrag anzeigen
    Und da hat der Mieter lediglich die Möglichkeit "mögliche Gegenrechte gegenüber dem Vermeiter geltend zu machen". Natürlich mag es hier wiederum die ein oder andere Story geben - aber was kann ein Mieter an Gegenrechten geltend machen? Hier sollte doch auch ordentlicher Mietvertrag alles rechtlich abdecken.
    der bürokratische aufwand ist trotzdem deutlich höher als beim klassischen mietkautions-konto.
    und gerade dein spruch von wegen "ordentlicher mietvertrag" outet, dass du den fall noch nicht hattest, denn letztendlich kann man genau darüber endlos streiten. übergabeprotokolle (einzug und auszug) müssen vorgelegt werden und ähnliches. der "ordentliche mietvertrag" bringt dir auch herzlich wenig, wenn sich in der zwischenzeit das mietrecht geändert hat - gerade bezüglich schönheitsreparaturen (einer der grössten gründe für nicht-rückzahlung der kaution) kannst du da als vermieter ziemlich alt aussehen, auch wenn du früher mal irgendwann 'n "ordentlichen mietvertrag" gemacht hast.

    ich bleibt dabei:
    als vermieter ist es mir lieber wenn ich die finger auf der kaution habe, unabhängig vom mieter.
    ich hab einfach keine lust auf endlos-streitigkeiten, und schon garnicht darauf, dass ich allein schon für die auflösung eines solchen verpfändeten kontos zig mal auf die bank rennen muss.
    mir ist es deutlich lieber wenn der mieter den aufwand hat, gegen mich klagen zu müssen, wenn ich aus berechtigten gründen die kaution nicht zurückzahle.
    wobei ich vielleicht dazu sagen sollte, dass das bisher selten der fall war, und wenn, dann waren es "kautions-abwohner", und die haben eben NICHT geklagt, wär ja auch albern.

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