Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK

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  1. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #1

    Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK

    Hallöchen zusammen

    Mein neuer Mieter möchte die Kaution bei der UMWELTBANK auf ein spezielles Mietkautionskonto auf seinen Namen anlegen.
    Das Konto wird im Voraus auf mich verpfändet!

    Für mich sieht das Konstrukt auf den ersten Blick ok aus, wie seht ihr das


    Liebe Grüße von Dugena

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  2. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #2
    Diese Konstruktion ist absolut üblich und es ist nichts dagegen einzuwenden. Lass Dir aber das Sparbuch aushändigen, das brauchst Du bei Geltendmachung.

  3. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #3
    Original von helaba
    Diese Konstruktion ist absolut üblich...
    Richtig...

    Original von helaba
    ... und es ist nichts dagegen einzuwenden.
    Üblich heißt keineswegs, dass es auch sinnvoll ist. Es gibt dagegen durchaus etwas einzuwenden.
    Will der Vermieter auf das Guthaben zurückgreifen wird die Bank zunächst den Kontoinhaber informieren. Abgesehen davon, dass das Zeit in Anspruch nimmt, erhält der Mieter damit die Gelegenheit, der Inanspruchnahme zu widersprechen. Nach den mir bekannten Bedingungen muss die Bank einen Widerspruch des Mieters zwar nicht zwingend beachten, kann es aber.
    Wenn man sich das verbreitete Mieteverhalten ansieht, könnte "Widerspruch" das erste Wort sein, dass ein Mieter morgens spricht. Man wird also erwarten müssen, dass es beim Rückgriff auf die Kaution Probleme gibt.

    Wer als Vermieter ohne Not etwas anderes akzeptiert als eine Barkaution, ist selbst schuld. Das Geld wird vom Vermeiter auf eigenen Namen als Kaution angelegt. Der Vermieter ist Kontoinhaber und bei der Verfügung über das Konto hat die Bank niemanden sonst zu fragen.

  4. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #4
    Original von RMHV

    Will der Vermieter auf das Guthaben zurückgreifen wird die Bank zunächst den Kontoinhaber informieren.
    Richtig. Die Bank zahlt nach Ablauf einer Frist von vier Wochen aus.

    Original von RMHV
    Nach den mir bekannten Bedingungen muss die Bank einen Widerspruch des Mieters zwar nicht zwingend beachten, kann es aber.
    Falsch. Die Bank mischt sich nie ein (warum sollte sich auch?). In der Verpfändungserklärung steht auch ausdrücklich, dass ein Widerspruch der Bank gegenüber zwecklos ist. Sie zahlt nach Ablauf der 4 Wochen in jedem Fall aus.

    Alles andere würde dem Sinn und Zweck einer Mietkaution auch widersprechen.

    Original von RMHV
    Wer als Vermieter ohne Not etwas anderes akzeptiert als eine Barkaution, ist selbst schuld. Das Geld wird vom Vermieterauf eigenen Namen als Kaution angelegt. Der Vermieter ist Kontoinhaber und bei der Verfügung über das Konto hat die Bank niemanden sonst zu fragen.
    Die Anlage muss getrennt vom sonstigen Vermögen als offenes Fremdkonto auf den Namen des Vermieters angelegt werden und ist in der Praxis nicht ganz unproblematisch (GWG, Meldewesen nach KWG, Probleme im Todesfall) und wird von vielen Bank inzwischen nur ungern oder gar nicht mehr praktiziert.

  5. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #5
    @RMHV und @helaba

    Danke für die schnellen und kompetenten Antworten

    Werde dem Mieterwunsch dann wohl entsprechen!


    Mfg Dugena

  6. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #6
    Original von helaba
    Die Anlage muss getrennt vom sonstigen Vermögen als offenes Fremdkonto auf den Namen des Vermieters angelegt werden und ist in der Praxis nicht ganz unproblematisch (GWG, Meldewesen nach KWG, Probleme im Todesfall) und wird von vielen Bank inzwischen nur ungern oder gar nicht mehr praktiziert.
    Dann sucht man sich eben eine Bank aus, die ihren Kunden die gewünschte Anlage ermöglicht. Wo ist das Problem?

  7. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #7
    Original von RMHV
    Original von helaba
    Die Anlage muss getrennt vom sonstigen Vermögen als offenes Fremdkonto auf den Namen des Vermieters angelegt werden und ist in der Praxis nicht ganz unproblematisch (GWG, Meldewesen nach KWG, Probleme im Todesfall) und wird von vielen Bank inzwischen nur ungern oder gar nicht mehr praktiziert.
    Dann sucht man sich eben eine Bank aus, die ihren Kunden die gewünschte Anlage ermöglicht. Wo ist das Problem?
    Nicht jeder wohnt mitten in der Stadt und hat im Umkreis von einem Kilometer 10 Kreditinstitute zur Auswahl.

  8. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #8
    [quote]Original von helaba
    Original von RMHV

    Original von RMHV
    Nach den mir bekannten Bedingungen muss die Bank einen Widerspruch des Mieters zwar nicht zwingend beachten, kann es aber.
    Falsch. Die Bank mischt sich nie ein (warum sollte sich auch?). In der Verpfändungserklärung steht auch ausdrücklich, dass ein Widerspruch der Bank gegenüber zwecklos ist. Sie zahlt nach Ablauf der 4 Wochen in jedem Fall aus..
    Sorry, muß doch nochmals einhaken, denn auf er Internetseite der Umweltbank steht:
    "..Eine verpfändete Mietkaution kann vom Vermieter jederzeit schriftlich verwertet werden. Wir informieren daraufhin beide Parteien und werden nach einer Wartefrist von 4 Wochen den Auszahlungsauftrag zugunsten des Vermieters erfüllen. Die Wartefrist soll beiden Parteien genug Zeit für eine einvernehmliche Lösung geben."
    Und wenn es keine Lösung gibt

    Und in der Verpfändungserklärung steht:
    "... die Umweltbank wird die Auszahlung bei Fälligkeit des Sparguthabens, nicht jedoch vor Ablauf von vier Wochen nach dem Versand an den Mieter, vornehmen. Auf diese Weise soll dem Mieter Gelegenheit gegeben werden, mögliche Gegenrechte gegenüber dem Vermieter geltend zu machen zu machen."
    Auch das liest sich doch sehr merkwürdig :stupid

    Liebe Grüße Dugena

  9. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #9
    Original von Dugena
    Sorry, muß doch nochmals einhaken, denn auf er Internetseite der Umweltbank steht:
    "..Eine verpfändete Mietkaution kann vom Vermieter jederzeit schriftlich verwertet werden. Wir informieren daraufhin beide Parteien und werden nach einer Wartefrist von 4 Wochen den Auszahlungsauftrag zugunsten des Vermieters erfüllen. Die Wartefrist soll beiden Parteien genug Zeit für eine einvernehmliche Lösung geben."
    Und wenn es keine Lösung gibt
    Steht doch da : Nach vier Wochen bekommt der Vermieter die Kohle auf jeden Fall, wie er dann damit weiter verfährt ist sein Bier.

    Original von DugenaUnd in der Verpfändungserklärung steht:
    "... die Umweltbank wird die Auszahlung bei Fälligkeit des Sparguthabens, nicht jedoch vor Ablauf von vier Wochen nach dem Versand an den Mieter, vornehmen. Auf diese Weise soll dem Mieter Gelegenheit gegeben werden, mögliche Gegenrechte gegenüber dem Vermieter geltend zu machen zu machen."
    Auch das liest sich doch sehr merkwürdig :stupid

    Liebe Grüße Dugena
    Den zweiten Absatz verstehe ich auch nicht ganz.Was ist hier die "Fälligkeit" ? Und nach welchem "Versand an den Mieter" ?

  10. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #10
    Mach dir keine Sorgen, das ist der Standardtext.

    Die Bank schreibt den Mieter an, dass Du Auszahlung verlangst. Somit weiß er das und soll die Möglichkeit bekommen eine gütliche Einigung zu erzielen. Das gelingt selten, also zahlt dir die Bank auf jeden Fall das Geld aus und er muss notfalls auf gerichtlichem Wege seine Forderung durchsetzen.

    "Fälligkeit" ist nur dann wichtig, wenn der Betrag über 2000 Euro liegt. Dann muss die dreimonatige Kündigungsfrist für Spareinlagen eingehalten werden. Nach Ablauf dieser ist der Betrag "fällig"

  11. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #11
    Original von Thomas76Steht doch da : Nach vier Wochen bekommt der Vermieter die Kohle auf jeden Fall, wie er dann damit weiter verfährt ist sein Bier.
    Ja, steht natürlich da, sorry

    Original von Thomas76
    Original von DugenaUnd in der Verpfändungserklärung steht:
    "... die Umweltbank wird die Auszahlung bei Fälligkeit des Sparguthabens, nicht jedoch vor Ablauf von vier Wochen nach dem Versand an den Mieter, vornehmen. Auf diese Weise soll dem Mieter Gelegenheit gegeben werden, mögliche Gegenrechte gegenüber dem Vermieter geltend zu machen zu machen."
    Auch das liest sich doch sehr merkwürdig :stupid
    Den zweiten Absatz verstehe ich auch nicht ganz.Was ist hier die "Fälligkeit" ? Und nach welchem "Versand an den Mieter" ?
    Ich sollte komplett zitieren, dann wirds wohl auch verständlich. Dem Zita aus der Verpfändungserklärung geht voraus:
    "Der Vermieter kann ohne Nachweis der Fälligkeit des Sparguthabens, nicht jedoch vor Ablauf von vier Wochen nach dem Versand der Mitteilung an den Mieter, vornehmen. Sie wird die Auszahlung bei Fälligkeit des Sparguthabens, nicht...."

    Ich verstehe das jetzt so: es werden zwar vier Wochen gewartet, aber dann wird bedingungslos an den Vermieter ausgezahlt


    Liebe Grüße Dugena

  12. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #12
    Original von Dugena
    Ich verstehe das jetzt so: es werden zwar vier Wochen gewartet, aber dann wird bedingungslos an den Vermieter ausgezahlt
    So verstehe ich das dann auch.

  13. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #13
    hallo,
    ich hab sämtliche kautionen meiner mieter auf deren namen bei der Umweltbank angelegt. ich glaub meine mieter wissen das gar nicht zu schätzen, dass ihnen dadurch die anlagegebühr erspart bleibt. ich kann die umweltbank nur weiterempfehlen.

  14. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #14
    Original von MarQi
    hallo, ich hab sämtliche kautionen meiner mieter auf deren namen bei der Umweltbank angelegt. ....
    .. und die Sparbücher sind auch in Deiner Obhut ?

    Mfg Dugena

  15. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #15
    nein, aber ich habe dafür die verpfändungserklärung. die muss erst von mit unterschrieben werden, damit das kautionskonto freigegeben werden kann.

  16. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #16
    Weiß einer ob man bei der Umweltbank auch mehrere Sparkonten auf den eigenen Namen eröffnen kann? Solche Verpfändungskonstrukte gehören aus Vermietersicht in den Giftschrank. Nur wer das Geld "in der Hand" hält, kann auch direkt darüber verfügen.

  17. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #17
    Original von MarQi
    nein, aber ich habe dafür die verpfändungserklärung. die muss erst von mit unterschrieben werden, damit das kautionskonto freigegeben werden kann.
    Du weißt aber schon, dass Du das Sparbuch benötigst, wenn Du das Geld in Anspruch nehmen möchtest ?

  18. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #18
    Original von helaba
    Original von RMHV
    Dann sucht man sich eben eine Bank aus, die ihren Kunden die gewünschte Anlage ermöglicht. Wo ist das Problem?
    Nicht jeder wohnt mitten in der Stadt und hat im Umkreis von einem Kilometer 10 Kreditinstitute zur Auswahl.
    Nein? Wie wäre es mit nahezu jedes beliebige Kreditinstut dieser Welt im Umkreis des eigenen Schreibtischs?

    Es soll Kreditinstitute geben, die Kautionskonten online anbieten. Selbstverständlich auf den Namen des Vermieters und selbstverständlich unter Einhaltung der Vorgaben des § 551 BGB. Mir fallen dazu auf Anhieb ein die DKB oder die Hausbank München.

  19. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #19
    Original von helaba
    Original von MarQi
    nein, aber ich habe dafür die verpfändungserklärung. die muss erst von mit unterschrieben werden, damit das kautionskonto freigegeben werden kann.
    Du weißt aber schon, dass Du das Sparbuch benötigst, wenn Du das Geld in Anspruch nehmen möchtest ?
    Habe gerade mal bei der UMWELTBANK angerufen: ein Sparbuch gibt es bei dem Mietkautionskonto nicht!

    Liebe Grüße Dugena

  20. Mietkautionskonto bei der UMWELTBANK #20
    Original von Dugena
    Habe gerade mal bei der UMWELTBANK angerufen: ein Sparbuch gibt es bei dem Mietkautionskonto nicht!
    Na dann ists ja gut.

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