Wann sollte die Kautionsrückzahlung erfolgen?

Diskutiere Wann sollte die Kautionsrückzahlung erfolgen? im Sicherheitsleistung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Vor über nem halben Jahr bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Kleinere Mängel bei der Wohnungsübergabe sollten von der Kaution abgezogen werden (beschlossen in ...


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  1. Wann sollte die Kautionsrückzahlung erfolgen? #1

    Wann sollte die Kautionsrückzahlung erfolgen?

    Vor über nem halben Jahr bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Kleinere Mängel bei der Wohnungsübergabe sollten von der Kaution abgezogen werden (beschlossen in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Vermieter), die Heizungen habe ich alle ablesen lassen auf Wunsch des Vermieters (die Ablesung erfolgt ansonsten jedes Jahr im April, es wurde also für die 3 Monate danach nochmal zwischenabgelesen). Seit 5 Monaten wohnen neue Mieter in der Wohnung.

    Problem: Ich habe bisher noch gar nichts vom Vermieter gehört. Auf mein Schreiben, ob evtl. schon eine Abrechnung über die Mietkaution erfolgt sei, bekam ich keine Antwort (ich dachte mir, wenn da Neue drin wohnen in der Wohnung, dann müßten die kleinen Mängel ja längst behoben sein oder die Wohnung wurde mitsamt Mängeln vermietet). Die Telefonnummer stimmt auch nicht mehr (es steht auch keine neue Nummer im Telefonbuch). Ich kann praktisch den vermieter nicht erreichen, zumal er auch nicht vor Ort wohnt.

    Wann sollte denn eine Abrechnung über die Mietkaution und dessen Auszahlung erfolgen? Zumal längst Neue in der Wohnung wohnen und extra eine Zwischenablesung gemacht wurde. Bei der Wohnungsübergabe hieß es, spätestens in 2 Monaten, aber ich hab nichts mehr gehört :-(

    (Die Kaution besteht aus einem Sparbuch mit der Kautionssume)

    LG Issa

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  2. Wann sollte die Kautionsrückzahlung erfolgen? #2
    Moin,

    zu wann wäre denn bei einem Fortbestehen des Mietvertrages die Abrechnung fällig gewesen? Zum Jahresende?

    Viele Abrechnungen können nur dann richtig erstellt werden, wenn alle Zahlen für das Abrechnungsjahr vorliegen, weil dann die Beträge der Mietparteien in Relation zur Gesamtsumme berechnet werden.

    Zum Beispiel Wasser: Es kann passieren, dass die Summe aller Zwischenzählerverbräuche höher ist, als das der berechnete Verbrauch. Also wird die Gesamtsumme ins Verhältnis auf die einzelnen Parteien umgelegt, damit jeder seinen (relativen) Anteil bezahlt.
    Deine Wohnung hat zwar zum Zeitpunkt Deines Auszugs einen gewissen Zählerstand, aber gerecht berechnen kann man den von Dir zu bezahlenden Betrag erst, wenn alle Zwischenzähler im Jahresturnus abgelesen werden, um die Gesamtsumme aufzuteilen.

    Allerdings kannst Du eine Teilsumme vorher zurückverlangen. Der Vermieter kann in etwa das zurückbehalten, was wahrscheinlich für Dich an Nebenkostennachzahlung heraus käme.

    Gruß
    Tali

  3. Wann sollte die Kautionsrückzahlung erfolgen? #3
    Die Abrechnung erfolgte jedes Jahr im April und wurde ca. Juni/Juli zugestellt, also gerade da, wo ich am Umziehen war für das Jahr 2009. Weil das eben wiede rein Jahr dauern würde bis dahin, sollte ich die Heizung nach meinem Auszug ablesen lassen (was in meinen Augen unnötig war, da die Heizung ab dem 1.4. grundsätzlich abgestellt wurde, aber ich habs machen lassen, weil Vermieter das gerne wollte).

    Wir hatten uns drauf geeinigt, daß für die wenigen Wochen nach der letzten Abrechnung 150 Euro von der Kaution noch einbehalten werden für evtl. eine Nachzahlung der Nebenkosten für diese Wochen, der Rest sollte laut Vermieter (abzüglich der Mängelinstandsetzung - ich weiß nicht, wie hoch die war und ob überhaupt Mängel behoben wurden) 2 Monate nach meinem Auszug an mich ausgezahlt werden.

    LG Issa

  4. Wann sollte die Kautionsrückzahlung erfolgen? #4
    Mängelinstandsetzung - ich weiß nicht, [...] ob überhaupt Mängel behoben wurden
    Hallo,

    ob der Vermieter die Mängel behoben hat, ist letztendlich egal. Du hast dem Vermieter Schäden zugefügt (durch die Mängel), also musst du ihm den Wert ersetzen.

    Ob der Vermieter das Geld einsteckt oder das Geld für die Reparaturen ausgibt, kann dir egal sein.

  5. Wann sollte die Kautionsrückzahlung erfolgen? #5
    Zugefügt in dem Sinne nicht. Durch einen Durchzug gab es einen Sprung in einer Glasscheibe, die mittig in einer Holztür (aus dem Jahre 1965) sitzt. Der Durchzug entstand, weil wegen einem Wasserrohrbruch im Stockwerk über mir, in meinem Badezimmer die Wand aufgestemmt werden mußte, und die Handwerker die Türen offen ließen. Hierbei ist die Tür mit der Glasscheibe zugeknallt und hatte seitdem einen Sprung. Die Handwerker stritten das ganze ab, also muß ich dafür gerade stehn als ehem. Mieter. Ich hätte schon gerne gewußt, welche Kosten dafür veranschlagt worden sind (egal obs nun behoben ist oder nicht).


    LG Issa

  6. Wann sollte die Kautionsrückzahlung erfolgen? #6
    Die Handwerker stritten das ganze ab, also muß ich dafür gerade stehn als ehem. Mieter.
    Wenn du den Schaden nciht verursacht hast, musst du dafür auch nciht zahlen, folglich darf dir auch ncihts vond er Kaution abgezogen werden.

    Die Frage ist nur: Sieht dein Vermieter das genau so wie du, oder ist das nur deine persönliche Einschätzung, daß du den Schaden nicht verursacht hat?

    Siehs mal so: Der Vermieter hat dir eine Wohnung mit intakter Glasscheibe in der Tür zur Verfügung gestellt. Prinzipiell musst du dem Vermieter die Wohnung auch so wieder zurückgeben.
    Daß du die Tür offenstehen lassen hast, obwohl mit Durchzug zu rechnen war, ist doch nicht die Schuld des Vermieters oder der Handwerker. Schließlich kann eine Etage über dir immer mal eine Tür aufstehen oder aus anderen Gründen Durchzug entstehen.

  7. Wann sollte die Kautionsrückzahlung erfolgen? #7
    Ich mußte zu dem Zeitpunkt die Wohnung für 2 Stunden verlassen, als ich wiederkam stand die Tür offen und es war ein Sprung in der Scheibe. Als ich vorher ging, habe ich die Tür zugemacht, ich habe sie nicht offen gelassen.
    Aber darum geht es mir gar nicht, ich habe mich ja längst drauf geeinigt mangels Beweise, daß der Schaden von der Mietkaution abgerechnet wird.
    Mir geht es jetzt darum, wie lange der Vermieter sich noch Zeit lassen darf mit der Abrechnung und Rückzahlung der Kaution, es ist schon ein ein halbes Jahr her und abgemacht waren 2 Monate, es wohnen längst wieder Mieter in dieser Wohnung.


    LG Issa

  8. Wann sollte die Kautionsrückzahlung erfolgen? #8
    Aus §556 BGB:
    (3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
    Also soweit ich weiss darf der Vermieter die Kaution ca. 1 halbes Jahr einbehalten und danach eben noch einen Anteil für eine vermutete Nebenkostennachzahlung. Je nachdem wie teuer die Scheibe war, wie hoch die Miete und wieviel Kaution bezahlt wurde, könnte es also noch eine Weile dauern bis die Rückzahlung der Kaution fällig ist. Meiner Meinung nach müsste der Vermieter aber trotzdem so langsam mal eine Teilabrechnung vorlegen, selbst wenn die Scheibe samt Einbau 300€ gekostet hätte und die Gesamtkaution nur 400€ betragen hätte und der Vermieter sicher das Recht hätte die 100€ vorerst aufgrund der NKs einzubehalten.

    Wenn du noch vor Ort bist könntest du dir ja mal von den aktuellen Mieter die aktuellen Kontaktdaten des Vermieters geben lassen und diesen nochmal drauf ansprechen.

  9. Wann sollte die Kautionsrückzahlung erfolgen? #9
    Also soweit ich weiss darf der Vermieter die Kaution ca. 1 halbes Jahr einbehalten und danach eben noch einen Anteil für eine vermutete Nebenkostennachzahlung.
    Das halbe Jahr ist schon um, aber ich hab ja nichtmal ne Antwort vom Vermieter bekommen und telefonisch geht nichts mangels Nummer. Ich wohne leider auch nicht mehr vor Ort bei der alten Wohnung, so daß ich dort mal fragen könnte :-(

    Wenn ich nun den Vermieter erneut anschreibe, würd ich schon gerne auf diese 6 Monate hinweisen, nur kenn ich mich mit dem Mietrecht nicht aus.


    LG Issa

  10. Wann sollte die Kautionsrückzahlung erfolgen? #10

    RE: Wann sollte die Kautionsrückzahlung erfolgen?

    Hallo Issa,
    wann war der genaue Rückgabetermin der Mietsache an den VM?
    Von wann bis wann war der (üblicherweise zwölfmonatige) Betriebskostenabrechnungszeitraum?

  11. Wann sollte die Kautionsrückzahlung erfolgen? #11
    Auch heute ist immer noch Stand der Dinge:

    Vermieter reagiert auf nichts, auch nicht auf Einschreibebriefe.

    Wenn ich richtig informiert bin, ist der Vermieter pleite :-(

  12. Wann sollte die Kautionsrückzahlung erfolgen? #12
    Original von Issa
    Auch heute ist immer noch Stand der Dinge:

    Vermieter reagiert auf nichts, auch nicht auf Einschreibebriefe.

    Wenn ich richtig informiert bin, ist der Vermieter pleite :-(
    Hallo Issa,
    ich würde einen Mahnbescheid an die letzte Dir bekannte Adresse beantragen.

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Wann sollte die Kautionsrückzahlung erfolgen?


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