Naja, die zukünftigen Mieten haben durchaus Potential, einbehalten zu werdenOriginal von Berny
Ähem, Max, wie willst Du Einbehalt androhen für etwas, was Du nicht mehr in Händen hast?
Gruß
Tali
Kaution nicht angelegtDiskutiere Kaution nicht angelegt im Sicherheitsleistung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Original von Berny Ähem, Max, wie willst Du Einbehalt androhen für etwas, was Du nicht mehr in Händen hast? Naja, die zukünftigen Mieten haben durchaus ... |
Naja, die zukünftigen Mieten haben durchaus Potential, einbehalten zu werdenOriginal von Berny
Ähem, Max, wie willst Du Einbehalt androhen für etwas, was Du nicht mehr in Händen hast?
Gruß
Tali
Hallo Taliesin,
"Naja, die zukünftigen Mieten haben durchaus Potential, einbehalten zu werden"
mit so was würde ich vorsichtig sein, der Schuss kann auch nach hinten los gehen. Wenn der Mieter mit mindestens 2 Monatsmieten im Rückstand ist, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.
Ein Anrecht, dass die Kaution ordnungsgemäß angelegt hat hat die Fragestellerin. mal im Mietvertrag nachlesen, was bei Kaution steht. Dann kann man sich gleich darauf berufen. In den neueren MV steht nämlich, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden muss.
Also die Vermieterin schriftlich darauf hinweisen und Frist und Nachweis für die Anlage mit den bisher aufgelaufenen Zinsen setzen.
Original von Fuzzy1951:
"Ein Anrecht, dass die Kaution ordnungsgemäß angelegt hat hat die Fragestellerin."
bzw. der Mieter - sowieso.
"Also die Vermieterin schriftlich darauf hinweisen und Frist und Nachweis für die Anlage mit den bisher aufgelaufenen Zinsen setzen."
Wo steht geschrieben, dass der VM ggü dem M dies nachzuweisen hat?
Hallo Leute,
meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist es völlig unerheblich, ob im Mietvertrag ein Passus zur Anlageform der Kaution vorhanden ist. §551 BGB schreibt die Anlage nunmal vor und endet mit den beliebten Worten: "Eine zum Nachteil des Mieter abweichende Vereinbarung ..." (Naja, den Rest kennt ihr ja).
Ob der Vermieter allerdings zum Nachweis der Anlage verpflichtet ist ... zumindest kenne ich keine Verpflichtung, die Kaution einer jeden Mietpartei auf einem eigenen Konto anzulegen - und bei einer Sammelanlage dürfte der beleghafte Nachweis ohne Offenlegung fremder Daten schwierig sein.
Worauf der Mieter aber einen Anspruch hat, ist eine Einzelsteuerbescheinigung für die abgeführte Kapitalertragssteuer, denn: "(Zins-)Erträge stehen dem Mieter zu". Wenn mich nicht alles täuscht, kann das auch ein vom Vermieter errechneter Wert sein (bei Sammelanlage - aufgrund der Steuerbescheinigung der Bank) ... hier müsste der Mieter aber eigentlich das Recht haben, die für die Berechnung notwedigen Unterlagen einzusehen (meine Meinung)![]()
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