Kaution nicht angelegt

Diskutiere Kaution nicht angelegt im Sicherheitsleistung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; guten Tag ich habe mich hier angemeldet , weil uns aufgefallen ist , das unsere Kaution nicht angelegt worden ist . Wir wohnen schon 6 ...


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  1. Kaution nicht angelegt #1

    Kaution nicht angelegt

    guten Tag

    ich habe mich hier angemeldet , weil uns aufgefallen ist , das unsere Kaution nicht angelegt worden ist .
    Wir wohnen schon 6 Jahre in der Wohnung und haben derzeit fast 1500 Euro - Kaution überwiesen .

    Ist das nicht strafbar ?
    Ist der Vermieter nicht verpflichtet das zu machen ?
    Wir hatten immer grenzenloses Vertrauen ..

    Nur aufgrund einen Nachweis Verlangen ist dies nun aufgefallen - unser Vermieter hat viele Häuser - Wohnungen .

    danke für die Hilfe
    Piela

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  2. Kaution nicht angelegt #2

    RE: Kaution nicht angelegt

    Hallo Piela,

    "ich habe mich hier angemeldet , weil uns aufgefallen ist , das unsere Kaution nicht angelegt worden ist ."
    Der VM ist verpflichtet, die Kaution getrennt (wegen Insolvenzsicherheit) von seinem Vermögen anzulegen.
    Abgesehen davon ist er (sowieso) verpflichtet, sie mit mindestens dem Zinssatz für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist zu verzinsen.

  3. Kaution nicht angelegt #3
    Wir wohnen schon 6 Jahre in der Wohnung und haben derzeit fast 1500 Euro - Kaution überwiesen .

    Ist das nicht strafbar ?
    Hallo Piela,

    natürlich ist es nicht strafbar, schon 6 Jahre in einer Wohnung zu wohnen oder fast 1500 Euro Kaution zu überweisen.

    (Sorry, aber das Leben ist meist ernst genug, so daß ich mir das nicht verkneifen konnte :-))

    Meines Erachtens ist es egal, ob der Vermieter die Kaution anlegt, solange sichergestellt ist, daß ihr die Kaution, wenn ihr sie denn wiederbekommen solltet, auch tatsächlich wiederbekommt und der Vermieter euch die Kaution verzinst. Ob er die Zinsen aus eigener Tasche zahlt, oder ob die Zinsen sich im Laufe der Jahre auf der Bank angesammelt haben, kann euch letztendlich ja egal sein.

    Du schreibst, daß ihr immer grenzenloses Vertrauen hattet. Ist denn abzusehen, daß es bzgl. der Kaution Probleme geben wird?

    Gruß,
    Christian

  4. Kaution nicht angelegt #4
    ...nein ich glaube es nicht , dass es ärger gibt , aber der Vermieter ist verstorben .
    Und die Witwe´will nun neue Regeln aufstellen , das vertrauen was wir hatten , beruhte auf gegenseitigkeit - die Frau kannten wir nicht .

    Bisher ...

    lg piela

  5. Kaution nicht angelegt #5
    Hallo Piela,

    ich würde mir hier aber wirklich nicht zuviele Sorgen machen. Die rechtliche Situation ist eindeutig. Du schilderst auch, dass Vermögen vorhanden ist. Vielleicht überforderst Du auch die "Witwe". Aber dass ist meinerseits reine Spekulation. Ich würde einfach einmal mit der Witwe sprechen und die Dinge ansprechen.

  6. Kaution nicht angelegt #6
    Und die Witwe´will nun neue Regeln aufstellen
    Dann lass sie doch wollen. Alles, was zählt, ist der (Miet-)Vertrag. Wenn die Witwe darüber hinaus etwas will, musst du dem keinesfalls entsprechen.

    Ich denke aber auch, daß man sich selbst nciht unnötig Steine in den Weg legen sollte.

    aufgrund einen Nachweis Verlangen
    Auch wenn ich mir nur schemenhaft vorstellen kann, was ein "Nachweis Verlangen" ist, so habt ihr euch damit vielleicht schon selbst den ersten Stein in den Weg gelegt. Die Witwe trauert ihrem Mann hinterher, hat vielleicht in Sachen Vermietung nicht den Durchblick, den ihr Mann hatte, und dann kommen Querulanten-Mieter mit irgendwelchen ominösen "Nachweis Verlangen" ....

    Mein Tipp: Lade die Witwe auf eine Tasse Kaffee ein und rede mit ihr, erzähl ihr von deinen Ängsten und Sorgen ...

  7. Kaution nicht angelegt #7
    Was mich interessieren würde: Wie ist das denn "aufgefallen"?
    Woher wisst ihr denn über die Konten des Vermieters so gut Bescheid? Ich würde gerne mal über ein paar Mieterkonten so gut Bescheid wissen...

    Na, egal, grundsätzlich habt ihr das Recht Auskunft zu erhalten. Bittet doch mal schriftlich um Mitteilung des Kontostandes....

    MH

  8. Kaution nicht angelegt #8
    Original von Max_Headroom
    Was mich interessieren würde: Wie ist das denn "aufgefallen"?

    Na, egal, grundsätzlich habt ihr das Recht Auskunft zu erhalten. Bittet doch mal schriftlich um Mitteilung des Kontostandes....
    MH
    Jau, Max, das frage ich mich auch...
    Habe heute diesen Thread-Denkanstoss genommen, und mal bei der Spasskasse nach dem derzeitigen Zinssatz nachgefragt - um dann meine Excel-Tabellen zu korrigieren. Somit könnten Anfragen der Mieter direkt von hier beantwortet werden.
    Selbstverfreilich liegt im Tresor ein Kautionssparbuch von jedem Mieter.

  9. Kaution nicht angelegt #9
    ... ich / wir wollen garnichts - sie kam mir komisch , beim ersten Treffen , ich sprach sie an , ob wir uns mal über unsere Wohnung unterhalten können ....da wurde sie gleich seltsam und blockte .
    Wir haben eine defekte Toilette ( Riss ) der Riss im Topf war schon beim Einzug - er störte nicht - ist nun aber ziemlich groß geworden - damals wollte der Vermieter den Topf nicht wechseln , weil das Bad die gleiche Farbe hat so vanille - ist aus den 80 Jahren bekommt man nicht mehr .

    Über das Vermögen weiß ich natürlich nicht bescheid aber alllein hier hat er 4 Häuser und noch einige mehr - anderswo.

    Er war super nett - hatte Kontakt zu allen Mietern - die Frau nie - aber die machte die Finanzen - es ist auch eine Geschäftsfrau , keine arme Vermieterin - ich glaube die hat auch Ahnung.

    Und zum Gespräch haben wir sie auch schon eingeladen - keine Reaktion - aber die Kautionssache wird nun nachgeholt .

    Aufgefallen ist das durch den Auszug unserer Nachbarn - da war auch kein Sparbuch oder sonstiges.

  10. Kaution nicht angelegt #10
    Hey Piela,

    so, wie deine Beiträge hier rüberkommen und auf mich wirken, würde ich ernsthaft mal drüber nachdenken, ob das hier ...
    ....da wurde sie gleich seltsam
    ... nicht vielleicht auf Gegenseitigkeit beruhen könnte.

    Nein, ich will dir nichts, aber es nützt ja auch ncihts, wenn du grundsätzlich davon ausgehst, daß immer die anderen an allem Schuld sind.

    Übrigens, wenn ihr die Wohnung mit Riss in der Kloschüssel gemietet habt, dann könnt ihr im nachhinein nichts verlangen. Solange die Kloschüssel ihre Funktion erfüllt, habt ihr m.E. absolut kein Recht auf eine neue Kloschüssel. Es tut auch nichts zur Sache, wie alt das Bad ist.

    Über das Vermögen weiß ich natürlich nicht bescheid aber alllein hier hat er 4 Häuser und noch einige mehr - anderswo.
    Ich denke, daß die Frage anders gemeint war, aber nun wissen wir, daß dein Vermieter steinreich sein muss und in Geld schwimmen muss. :motzki

  11. Kaution nicht angelegt #11
    Hallo Piela,

    ich weiss von einigen anderen Vermietern, dass sie die Kautionsgelder ihrer Mieter nicht anlegen, sondern normal in ihren Umläufen haben. Sie sind mglw. finanziell klamm oder faul oder ...
    Und (wegen der heutigen Insolvenzwelle?) es ist auch vorgeschrieben, die Kautionen getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen (§551 Abs.3 BGB).

    -------------------------------------
    Original von Christian:
    "Ich denke, daß die Frage anders gemeint war, aber nun wissen wir, daß dein Vermieter steinreich sein muss und in Geld schwimmen muss."

    Nein, Christian,
    der Vermieter wird wohl nicht in Geld schwimmen, dann das letzte Hemd...

  12. Kaution nicht angelegt #12
    ...ich glaube hier versteht mich jeder falsch.

    Wir verlangen nichts - aber man kann doch mal fragen - ganz vorsichtig - ob es möglich ist - eine neue Toilettenschüssel zu bekommen . Unter der Vorraussetzung das die alte halt defekt ist - man kann sie noch benutzen.

    Leider weiß nur der Vermieter von dem Riss - der ist nun ja nicht mehr unter uns.

    @ Berny danke

  13. Kaution nicht angelegt #13
    Unter der Vorraussetzung das die alte halt defekt ist - man kann sie noch benutzen.
    Hey Piela,

    wenn die Kloschüssel noch benutzbar ist (und ihre Funktion erfüllt), ist sie nciht defekt, sondern hat vielleicht "nur" einen Schönheitsfehler.

    Wenn der Riss von Anfang an da war, und ihr die Wohnung so (mit Riss) gemietet habt, ist das halt so.

    Ich kann ja auch nicht eine Bruchbude anmieten und dann die fehlende Dämmung, die schlecht isolierenden Fenster oder die nicht vergoldeten Wasserhähne bemängeln.

    Gruß,
    Christian

  14. Kaution nicht angelegt #14
    Original von Piela
    Leider weiß nur der Vermieter von dem Riss - der ist nun ja nicht mehr unter uns.
    @ Berny danke
    Hi,
    ein WC kostet beim Pra****er 12€95.

  15. Kaution nicht angelegt #15
    Original von Piela
    ...ich glaube hier versteht mich jeder falsch.
    Moin Piela,

    Falsch verstehen? Wahrscheinlich nicht.

    Aber wenn hier Äußerungen kommen wie "die hat gleich abgeblockt", "wurde pampig" oder sonstwas, wird man hier im Forum hellhörig.

    Bei Gesprächen mit Vermieter sind die Mieter, sagen wir mal, häufig etwas emotional, weil es immerhin um deren "Intimsphäre" - die "eigene" Wohnung- geht.
    Der Vermieter sieht sowas meistens etwas sachlicher, weil die Wohnung zwar sein Eigentum ist, diese aber eher als "Anlageobjekt" sieht.

    So kann es sein, dass eine gestellte Anfrage an den Vermieter mit einer Antwort bedacht wird, die der Fragende missversteht, weil der Vermieter eben etwas mehr emotionale Distanz zu den Sachen hat (im Idealfall).

    Die meisten (möchte ich mal behaupten) Hier-Antwortenden sind Vermieter und haben oft mit den anderen Mietparteien zu tun.

    Mit den Äußerungen, die Dich dazu bewegen, hier falsch verstanden zu werden, will man Dich nur darauf hinweisen, dass Deine Anfragen auch auf andere Art verstanden werden können, wenn man nur die Sichtweise etwas verändert.

    Um bei Fragen vernünftig helfen zu können, sollte man beide Parteien zu der Sache hören, um herauszufinden, wo die Missverständnisse liegen. Das ist im Forum nur schwer möglich und deswegen wäre es für den Anfragenden eine Möglichkeit zur Hilfe, wenn er seine Situation mal auf andere Weise erzählt bekommt und so evtl. eigene Fehler erkennt.

    Gruß
    Tali

  16. Kaution nicht angelegt #16
    Hallo Tali

    vielen Dank für die freundliche und sachliche Antwort .

  17. Kaution nicht angelegt #17
    Also wenn ich es recht verstehe, gibt es gar kein Beleg für die Thread-Überschrift, sondern nur die Mutmaßung - ausgelöst durch "pampiges Auftreten", "Abblocken", fehlender Bereitschaft ein WC auszuwechseln, von den zahlreichen Mietshäusern und eben weil es beim Nachbarn "auch so war" (woher wisst ihr das denn? Hat der seine Kaution nicht wieder bekommen und wurde das in diesem Zuge gerichtlich festgestellt? oder hat der Vermieter das mal so eben erzählt?)

    Ein grund mehr, erstmal höflich aber bestimmt nach zu fragen.

    MH

  18. Kaution nicht angelegt #18
    Hallo Vermieter Max

    Sie haben mich total falsch verstanden - die Vermieterin war nicht " pampig" hab ich nie geschrieben , es geht auch nicht um die " nicht bereitschaft eine Toilette" zu wechseln - ich war ja nicht in der Lage diese zu erfragen - weil sie blockte .

    Sie weiß nichts von der defekten Toilette .

    Wir wissen aber , da sie bei uns angerufen hat , dass die Kaution nicht angelegt ist - wir wissen es von der Vermieterin.
    Wir handeln nicht auf Vermutungen.

    Nachgefragt haben wir , da uns vor einigen Wochen unsere Nachbarn die ausgezogen sind dieses erzählten , auch dort war die Kaution nicht angelegt- keine Mutmaßungen sondern von der Vermieterin bestätigte Tatsachen.

    Mittlerweile wissen wir das auch die anderen Nachbarn(2 Parteien) vor 2 Jahren auch feststellten das die Kaution nicht angelegt war .

    viele Dank für die vielen Antworten

  19. Kaution nicht angelegt #19
    Na dann ist doch alles in Butter: Schriftlich auf die aktuelle Rechtssprechung zu dem Thema verweisen (BGH-ENtscheidung, ging durch die Presse diese Tage) und Einbehalt androhen wenn nicht bis zum xx. eine korrekte Anlageform nachgewiesen wird.

    MH

  20. Kaution nicht angelegt #20
    Original von Max_Headroom
    Na dann ist doch alles in Butter: Schriftlich auf die aktuelle Rechtssprechung zu dem Thema verweisen (BGH-ENtscheidung, ging durch die Presse diese Tage) und Einbehalt androhen wenn nicht bis zum xx. eine korrekte Anlageform nachgewiesen wird.
    MH
    Ähem, Max, wie willst Du Einbehalt androhen für etwas, was Du nicht mehr in Händen hast?

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