Mieter zahlt Kaution nicht

Diskutiere Mieter zahlt Kaution nicht im Sicherheitsleistung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich brauche Rat! Meine Mieter haben bis dato die im Vertrag (Okt. 2007!) vereinbarte Kaution nicht gezahlt und mich quasi nach langem Bitten und ...


+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 7 von 7




  1. Mieter zahlt Kaution nicht #1

    Mieter zahlt Kaution nicht

    Hallo, ich brauche Rat!

    Meine Mieter haben bis dato die im Vertrag (Okt. 2007!) vereinbarte Kaution nicht gezahlt und mich quasi nach langem Bitten und Betteln an der Nase herum geführt. Das Konto zu Gunsten Dritter, auf dem die Summe binnen 12 Monaten (Mitte 2008 bis Mitte 2009) angespart werden sollte, wurde nie eröffnet. Dies erfuhr ich letztes Jahr erst! Ich bat um Stellungnahme und der Mieter schrieb etwas vom finanziellen Engpaß etc und bat mich, auf die Kaution komplett zu verzichten und ihm einfach zu vertrauen. Pfff, ich verneinte natürlich und gab ein letztes Mal eine Frist von 12 Monaten und bat um Übersendung der Kontoeröffnungsunterlagen. Der Mieter meldete sich daraufhin gar nicht mehr.

    Was kann u darf ich tun beim Nichteinhalten des Vertrages? Darf ich eine Kündigung aussprechen, wenn ja, mit welcher Frist???

    LG, Dani

    •   



       

  2. Mieter zahlt Kaution nicht #2
    Hi Dani,

    brauchst dein Thema nicht zu splitten :tuschel

    So wie sich das liest hast du die Kaution nie schriftlich und nachweisbar angemahnt.

    Also das sagt das Gesetz:

    http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html

    Ich glaube die Kaution ist, genau wie die Miete, eine Bringschuld. An deiner Stelle hätte ich schon längst einen Mahnbescheid erwirkt z.B.

    https://www.online-mahnantrag.de/oma...&Command=start

    Die Anträge bekommst du aber auch im Schriftwarenhandel.

    Haben die Mietparteien im Mietvertrag die Zahlung einer Kaution durch den Mieter vereinbart und zahlt der Mieter diese Kaution auch nach Mahnung durch den Vermieter nicht, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Voraussetzung für den Anspruch auf Zahlung der Kaution ist, dass diese ordnungsgemäß im Mietvertrag vereinbart wurde. Hat ein Vermieter zum Beispiel in einem Wohnungsmietvertrag eine Regelung aufgenommen, wonach der Mieter die gesamte Kaution bei Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen hat, so ist diese Vereinbarung aufgrund der entgegenstehenden gesetzlichen Regelung für Wohnungsmietverträge unwirksam und der Mieter hat keine Kaution zu leisten. Er kann dann auch nicht mit der Zahlung in Verzug kommen.

    Quelle
    Suzi

  3. Mieter zahlt Kaution nicht #3
    Danke, genau die Infos, die ich brauchte!!! :banana

    Nur noch eine kleine Frage: ist es keine Mahnung, wenn ich "letztmalig aufgefordert" habe?

  4. Mieter zahlt Kaution nicht #4
    Hallo
    ja, das ist immer ärgerlich wenn der Mieter die Mietkaution nicht zahlt. Sie sollten dem Mieter dringend eine schriftliche Mahnung ausstellen, denn mit einer mündlichen letztmaligen Mahnung kommen sie vor Gericht sicher nicht weit.

    Deshalb am besten schriftlich die Mahnung rausschicken, dann haben sie auch was gegen den Mieter in der Hand !

    MfG

  5. Mieter zahlt Kaution nicht #5
    Original von Suzuki650

    ... Hat ein Vermieter zum Beispiel in einem Wohnungsmietvertrag eine Regelung aufgenommen, wonach der Mieter die gesamte Kaution bei Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen hat, so ist diese Vereinbarung aufgrund der entgegenstehenden gesetzlichen Regelung für Wohnungsmietverträge unwirksam und der Mieter hat keine Kaution zu leisten. Er kann dann auch nicht mit der Zahlung in Verzug kommen.

    Quelle
    Das steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 30. Juni 2004 - VIII ZR 243/03). Die Unwirksamkeit einer Fälligkeitsvereinbarung macht die Kautionsvereinbarung nicht komplett unwirksam. Die Verpflichtung zur Kautionszahlung bleibt trotzdem bestehen.

    In der Sache geht es hier aber gar nicht um eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Mieters von der gesetzlichen Reglung abweicht. Vereinbart waren Teilzahlungen, die deutlich geringer waren als die im Gesetz vorgesehenen 3 Raten. Die Abweichung vom Gesetz ist damit zum Vorteil des Mieters.

    Der Kautionsanspruch des Vermieters unterliegt allerdings der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren. Sollte die Fälligkeitsvereinbarung nicht zu beweisen sein, würde die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2007 beginnen und Verjährung könnte mit Ablauf des Jahres 2010 eingetreten sein. Die Verjährung könnte möglicherweise nach § 203 BGB durch Verhandlungen über den Anspruch gehemmt gewesen sein und dadurch noch über den 31.12.2010 hinaus laufen.

    Die Nichtzahlung der Kaution ist ein Kündigungsgrund. Vor einer Kündigung muss allerdings eine Abmahnung erfolgen.

    Da die Frage der Verjährung hier nicht zuverlässig bewertet werden kann, scheint mir anwaltliche Beratung angezeigt.

  6. Mieter zahlt Kaution nicht #6
    ... Hat ein Vermieter zum Beispiel in einem Wohnungsmietvertrag eine Regelung aufgenommen, wonach der Mieter die gesamte Kaution bei Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen hat, so ist diese Vereinbarung aufgrund der entgegenstehenden gesetzlichen Regelung für Wohnungsmietverträge unwirksam und der Mieter hat keine Kaution zu leisten. Er kann dann auch nicht mit der Zahlung in Verzug kommen.

    Quelle
    Hallo, ich habe seit Mitte September neue Mieter und da es zu Zahlungschwierigkeiten kam wurde die Kaution auf Bitten der Mieter auf drei Raten (Oktober, November, Dezember) aufgeteilt. Bis heute ist keine Rate eingegangen. Mehrmaliges schriftliches und telefonisches (Mailbox oder auf Rückruf vertröstet) Nachfragen verliefen im Sande.

    In meinem Mietvertrag steht:
    "Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei Beginn des Mietverhältnisses eine Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von EUR 1.200 EUR zu leisten.
    Dieses kann in Form der Hinterlegung eines Sparbuchs, einer Bankbürgschaft oder durch Barbezahlung/Überweisung an den Vermieter erfolgen."

    Ich bin nun unsicher, ob der Text in meinem Mietvertrag auf das oben im Zitat erwähnte "entgegenstehende gesetzliche Regelung für Wohnungsmietverträge" zutrifft und ich jetzt nicht ohne weiteres ein Mahnverfahren anstreben kann?

    Vielen Dank für eine kurzen Hinweis.

  7. Mieter zahlt Kaution nicht #7
    Mobiler Hausmeister

    Mietkaution

    Der Anspruch des Vermieters verjährt demnach am Ende des dritten Jahres nach Fälligkeit der Kaution. War die Kaution also z.B. im September 2005 zu bezahlen, dann ist der Anspruch am 31.12.2008 verjährt.

    aber schau doch mal unter diesem link ... Mietkaution - Lexikon Mietrecht: Kaution


    lg

    •   



       


Mieter zahlt Kaution nicht


Ähnliche Themen zu Mieter zahlt Kaution nicht


  1. Vorbesitzer zahlt Kaution nicht: Der Fall ist wie folgt: Ich habe zum 01.07.10 ein Haus gekauft. Der Vorbesitzer hatte das Haus lediglich ein Jahr im Bestand. Im Haus sind 7 Parteien. In der Zeit des...



  2. Mieter Zahlt nicht, keine Kaution, redet sich immer raus: Hallo liebe Forumgemeinde, Ich habe ein Problem mit einem Mieter , wie die meisten wohl hier ;) Also kleine Zusammenfassung. Wohnt seit 2 Monaten in der Wohnung mit Frau...



  3. Mieter zahlt Kaution nicht: Hallo! Im November letzten Jahres habe ich eine Wohnung im Haus neu vermietet. Bei Vertragsunterzeichnung wurde vereinbart das der Mieter eine kaution in Höhe von zwei...



  4. Neuer Mieter zahlt Kaution und wohl auch Miete nicht: Hallo, meine Eltern haben ihre 62-qm Wohnung an ein junges Paar vermietet. Sie ist Auszubildende und er ist bei ihrem Vater angestellt. Beim Einzug am 01.11.2006 wurde...



  5. Mieter -zahlt die kaution nicht!!!!: hallo ich habe letztes jahr eine wohnung vermietet im mv. ist eine kaution von 3 monats mieten + einbauküche c.a 700€ die der mieter in monats raten begleichen soll. der...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

mieter zahlt kaution nicht

mietkaution nicht bezahlt
mieter zahlt kaution nicht kündigung
mietkaution mahnung
mieter zahlt kaution nicht was tun
abmahnung kaution muster
mieter zahlt nicht
mahnung kautionszahlung
kaution nicht bezahlt kündigungsgrund
mahnschreiben kaution
mahnung kaution
kaution mahnung muster
abmahnung Kaution
kaution nicht bezahlt
mahnung kautionsrückzahlung vorlage
mieter zahlt die kaution nicht
kaution mahnung
mahnung kaution vorlage
mietkaution anmahnen
abmahnung mietkaution
mahnschreiben mietkaution
mieter zahlt keine kaution
mieter zahlt nicht mahnung vorlage
mietkaution mahnverfahren
wenn mieter kaution nicht zahlt