Kaution angreifen bei Mietrückstand?

Diskutiere Kaution angreifen bei Mietrückstand? im Sicherheitsleistung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich habe das wohl nicht so seltene "Glück", daß meine Mieterin seit 2 Monaten nichts mehr bezahlt. Nun ist es so, daß ich finanziell ...


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  1. Kaution angreifen bei Mietrückstand? #1

    Kaution angreifen bei Mietrückstand?

    Hallo,

    ich habe das wohl nicht so seltene "Glück", daß meine Mieterin seit 2 Monaten nichts mehr bezahlt.

    Nun ist es so, daß ich finanziell derzeit nicht so flüssig bin. Baby bekommen (also meine Frau, nicht ich ), sodaß das Einkommen meiner Frau zur Zeit fehlt. Die zwei Monatsmieten konnte ich jetzt noch selbst stemmen (der Kredit für die Wohnung muß zurückgezahlt werden), aber spätestens bei der übernächsten Monatsmiete ist Ende Gelände, ich kann den Kredit nicht mehr bezahlen.

    Kann ich - um Luft zu bekommen - nun einfach auf die Kaution der Mieterin zurückgreifen? Oder ist das laut Rechtsprechung verboten, da Mieter geschützt werden sollen? Sollte sie wider Erwarten ihr Miete wieder bezahlen, würde ich natürlich das Kautionskonto wieder entsprechend auffüllen.

    Viele Grüße
    Clemens

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  2. Kaution angreifen bei Mietrückstand? #2
    Das geht nicht. Kündige der Dame.

    Die Kaution ist für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis und da dieses im Moment noch nicht beendet ist, weißt du nicht, ob da noch mehr dazu kommt.

  3. Kaution angreifen bei Mietrückstand? #3
    Hallo,

    m.E. geht das sehr wohl - die Kaution ist für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis, also auch offene Mieten.

    Es wäre aber eher schlecht, jetzt einfach die Kaution dafür zu verwenden - was machst du, wenn die Dame auszieht und einen erheblichen Schaden hinterlässt? Dann stehst du quasi ohne Kaution da.

    Daher würde ich, wie Capo es schon gesagt hat, drüber nachdenken der Dame zu kündigen. Wenn 2 Monatsmieten fehlen, dürfte das durchaus möglich sein.
    Oder möchtest du die Dame als Mieterin behalten? Ist davon auszugehen, daß sich ihr Verhalten bessert bzw. nicht wiederholt?

    Gruß,
    Christian

  4. Kaution angreifen bei Mietrückstand? #4
    Wenn man die Kaution dann wieder auffüllt, sieht das so aus, als wenn man sich "bedient" hat und die Kaution kurzfristig auf dem privaten Konto stehen hatte. Dann wäre das ziemlich schlecht, wenn der Mieter da Anforschungen anstellt...

  5. Kaution angreifen bei Mietrückstand? #5
    Wenn man die Kaution dann wieder auffüllt, sieht das so aus, als wenn man sich "bedient" hat und die Kaution kurzfristig auf dem privaten Konto stehen hatte. Dann wäre das ziemlich schlecht, wenn der Mieter da Anforschungen anstellt...
    ?? Man bedient sich ja nicht grundlos, weil man grade zufällig kein Geld für eine Waschmaschine übrig hat, sondern weil Mietschulden existieren.
    Das Kautionskonto würde ich auch nicht selber wieder auffüllen, sondern die Mieterin auffordern dies zu tun. Der Zugriff auf das Kautionskonto erfolgte schliesslich durch ihr Verschulden und ist völlig legitim.
    Das Problem seh ich hierbei eher darin, dass die Mieterin, in dem Moment in dem man ihr mitteilt, dass die Mietschulden vorläufig mit der Kaution verrechnet wurden, mietschuldenfrei ist. Eine fristlose Kündigung wäre also erst möglich, wenn die Mieterin nochmal 2 Monate keine Miete zahlt.

  6. Kaution angreifen bei Mietrückstand? #6
    Original von kathi
    Das Kautionskonto würde ich auch nicht selber wieder auffüllen, sondern die Mieterin auffordern dies zu tun. Der Zugriff auf das Kautionskonto erfolgte schliesslich durch ihr Verschulden und ist völlig legitim.

    Das Problem seh ich hierbei eher darin, dass die Mieterin, in dem Moment in dem man ihr mitteilt, dass die Mietschulden vorläufig mit der Kaution verrechnet wurden, mietschuldenfrei ist. Eine fristlose Kündigung wäre also erst möglich, wenn die Mieterin nochmal 2 Monate keine Miete zahlt.
    Interessant, der letzte Absatz!
    Niemand verpflichtet mich, die vorübergehende Bedienung aus dem Kautionskonto der Mieterin mitzuteilen.
    Ich würde also sofort fristlos kündigen und, wenn sie 'raus ist, normal abrechnen.

  7. Kaution angreifen bei Mietrückstand? #7
    Niemand verpflichtet mich, die vorübergehende Bedienung aus dem Kautionskonto der Mieterin mitzuteilen.
    Das hab ich auch nicht geschrieben. Wenn man aber die Wiederauffüllung erwartet, dann führt das zwangsläufig zu einer Mitteilung über die berechtigte Entnahme.

    Ich würde also sofort fristlos kündigen und, wenn sie 'raus ist, normal abrechnen.
    Das würde ich auch so machen ABER wenn die Mieterin schlau ist und den aktuellen Stand ihres Kautionskontos wissen möchte, wozu sie auch mit Mietschulden berechtigt ist, und dann fehlen da zwei Monatsmieten, dann wars das mit der fristlosen Kündigung aufgrund von Mietrückständen.

  8. Kaution angreifen bei Mietrückstand? #8
    Original von kathi
    ABER wenn die Mieterin schlau ist und den aktuellen Stand ihres Kautionskontos wissen möchte, wozu sie auch mit Mietschulden berechtigt ist, und dann fehlen da zwei Monatsmieten
    Ach, Kathi, denk' nach, soo naiv sind wir doch alle nicht... :stupid
    Letzter bekannter Stand plus 0,5% Jahreszinsen, dann haste ihn. Der M will ja nur den Stand wissen, nicht in das Konto hineinblicken (ist nämlich nicht vereinbart).

  9. Kaution angreifen bei Mietrückstand? #9
    Letzter bekannter Stand plus 0,5% Jahreszinsen, dann haste ihn. Der M will ja nur den Stand wissen, nicht in das Konto hineinblicken (ist nämlich nicht vereinbart).
    Wenn ein Vermieter auf die Kautionskonten seiner Mieter zurückgreifen MUSS um laufende Kredite zu tilgen, so wie es hier der Fall zu sein scheint, dann wird es ihm wohl alles andere als leicht fallen, das Kautionskonto innerhalb von 2 Tagen wieder aufzufüllen, wenn der Mieter eine aktuelle Auskunft haben möchte.

  10. Kaution angreifen bei Mietrückstand? #10
    Original von kathi
    Wenn ein Vermieter auf die Kautionskonten seiner Mieter zurückgreifen MUSS um laufende Kredite zu tilgen, so wie es hier der Fall zu sein scheint, dann wird es ihm wohl alles andere als leicht fallen, das Kautionskonto innerhalb von 2 Tagen wieder aufzufüllen, wenn der Mieter eine aktuelle Auskunft haben möchte.
    Du hast es nicht begriffen, Kathi...

  11. Kaution angreifen bei Mietrückstand? #11
    Original von Christian

    Es wäre aber eher schlecht, jetzt einfach die Kaution dafür zu verwenden - was machst du, wenn die Dame auszieht und einen erheblichen Schaden hinterlässt? Dann stehst du quasi ohne Kaution da.
    Ok, dann hebe ich mir die Kaution auf für mögliche Schäden nach dem Auszug, bin aber vorher "pleite", da ich den Kredit nicht mehr tilgen kann... Egal, Hauptsache der Mieter ist geschützt, ich lasse das Geld wohl (vorerst) besser da, wo es ist.

    Kündigung geht so oder so heute raus, nachdem gestern (wie erwartet) wieder keine Miete eingegangen ist.

    Glück hat die Mieterin, daß ich mittlerweile ruhiger geworden bin, und nicht mehr so risikobereit. Vor 12 Jahre hatte ich auch schon mal einen Mieter, der mehrer Monate nicht bezahlt hat und auf die fristlose Kündigung nicht reagiert hat. Damals bin ich nach knapp über 4 Monaten mit zwei Kumpel vom Motorradclub hin, um die Wohnung zu räumen. Schloß aufgebohrt, und rein in die Bude...

    Im Nachhinein betrachtet damals die richtige Entscheidung. Der Mieter war ausgeflogen, nur Möbel und Müll waren noch drin. Wäre ich den offiziellen Weg gegangen, hätte ich damals schon die Bude verkaufen müssen, da mir das Geld auszugehen drohte.

    Vielmehr bin ich jetzt soweit, daß ich die Mieterin schnellstmöglich legal rausbringen will. Danach wird die Wohnung verkauft. Als frischer Familienvater will ich kein solches finanzielles Risiko am Bein haben.

    Aber es kotzt mich echt an, welche Einstellung manche Mieter haben. Dabei bin ich eh schon am unteren Ende der Vergleichsmieten, und die letzte Mieterin (war 10 Jahre in der Wohnung) hat in ihrer Mietzeit keine einzige Mieterhöhung bekommen, weil einfach alles gepaßt hat, das war mir wichtiger als das Geld. Das hätte die neue Mieterin auch haben können... Die Alternative, ein "geldgeiler Vermieter" zu werden, liegt mir irgendwie nicht. Aber zwischenzeitlich kann ich die echt verstehen, die schaffen sich einfach ein Polster, um auch solche Mietmaden durchstehen zu können.

    So, ausgekotzt :motzki , sorry, aber danke fürs Zuhören

    Viele Grüße
    Clemens

  12. Kaution angreifen bei Mietrückstand? #12
    Wenn zwei Kaltmieten fehlen, Kündigung schreiben, genau detailliert, auf wann und wieso (genau die beiden Monate benennen und die Beträge, die fehlen), mit Zeugen (Bild mit Handy), der nicht verwandt ist, in den Briefkasten der Mieter einwerfen, Zeugen unterschreiben lassen, daß die Kündigung eingeworfen wurde.

    Bild, Unterschrift vom Kumpel (Einwurf Briefkasten) und Kopie der Kündigung abheften, nicht weiter ärgern.

    Die Dokumentation ist wichtig, falls die Sache am Ende beim Gericht endet. Dann ist die Beweislast sauber dokumentiert. Übrigens eine Klage wegen zwei Kaltmieten kann man beim Amtsgericht machen, ganz ohne großen Aufwand, im Grunde sogar ohne Anwalt, man muß sich aber vorher mal beim Amtsgericht informieren.....

    Ansonsten find ich es sehr beruhigend, daß eine Kaution vorhanden ist, weil auf die würde ich dann nach Auszug natürlich auch zurückgreifen und mir da die fehlende Miete holen.

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