Kaution gepfändet, Mietschulden, Schäden

Diskutiere Kaution gepfändet, Mietschulden, Schäden im Sicherheitsleistung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, ich hätte eine Frage zur Verwendung der Kaution beim Auszug. Folgender Sachverhalt: - Die Mietkaution von 2MM wurde per PfüB gepfändet. Mir als ...


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  1. Kaution gepfändet, Mietschulden, Schäden #1

    Kaution gepfändet, Mietschulden, Schäden

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage zur Verwendung der Kaution beim Auszug.

    Folgender Sachverhalt:

    - Die Mietkaution von 2MM wurde per PfüB gepfändet.
    Mir als Vermieter wurde verboten, die Kaution an den Mieter auszuzahlen, was ich per Drittschuldnererklärung bestätigt habe. In dieser Erklärung habe ich dem Zahlungsverbot zugestimmt und darauf hindgewiesen, dass ich zuerst meine Ansprüche befriedigen werde.
    - Mieter wurde fristlos gekündigt wg. >2 ausstehender Mieten, ist aber noch drin (die 2 Wochen Frist zum Auszug laufen gerade).
    - Aus der NK-Abrechnung ergibt sich ein Guthaben für den Mieter, was aber durch die Schulden mehr als aufgefressen wird.
    - Ich gehe davon aus, dass umfangreiche Nikotinschäden zu beseitigen sind; ich will auch gar nicht, dass der Mieter beim Auszug renoviert, das mach ich lieber selbst.


    Wie gehe ich nun am besten mit der Kaution um?

    Man könnte sie ja mit den Ausständen verrechnen, aber das möchte ich eigentlich nicht. Denn ich gehe davon aus, dass für die Renovierung (starke Raucher) einiges an Kosten anfallen wird.

    Für die Mietschulden will ich selbst einen Titel erwirken, aber das kann ich immer noch, wenn sie erstmal raus sind.

    Welche Informationspflichten habe ich gegenüber dem anderen Gläubiger und wie muss ich diese wahrnehmen? Reicht ein Schreiben mit "Mieter ausgezogen, Kaution brauch ich selbst für Renovierung etc." oder muss ich einzeln darlegen, wie sich das zusammensetzt?

    Wie komme ich eigentlich von der Bank an das Geld vom Mietkautionskonto? Ist ja ein Und-Konto.
    Ist mein erster Auszug, entschuldigt daher die banale Frage.

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  2. Kaution gepfändet, Mietschulden, Schäden #2
    1. aus den "Raucherschäden" hast du keinen Anspruch. Eher aus den hoffentlich wirksam vereinbarten Schönheitsreps. Bei denen musst du jedoch dem Mieter die Chance geben, diese durchführen zu können.

    2. Wenn du offene mieten hast, wirst du die belegen können und schon hast du eine Forderung aus dem Mietvertrag und damit kannst du an die Kaution.

    3. Das Guthaben sollte ebenfalls belegbar sein.

  3. Kaution gepfändet, Mietschulden, Schäden #3
    - außergewöhnliche Raucherschäden gibt es z.b. an der vergilbten Außenseite eines ehemals weißen Kunststoff-Fensterrahmens, von der Straße aus sichtbar. Ist auch unseren Nachbarn bereits aufgefallen.
    Läuft das auch noch unter "bestimmungsgemäßem Gebrauch"?


    - Mietvertrag ist ein Standardvertrag von Haus&Grund; das Thema Schönheitsrep. dürfte hinreichend abgedeckt sein.

    Aaaaaaber: wir werden die Räume wohl erst mal selbst nutzen und da möchte ich lieber kein unmotiviertes Weißeln durch rausgeworfene Ex-Mieter... die Frage ist, was kann man Geldmäßig ansetzen für eine Renovierung?
    Material (nicht einfach Billigfarbe, sondern Tiefengrund, Nikontinsperre, neue Tapeten, Alpinaweiß o.ä.) + welcher Stundensatz für eigene Arbeitszeit?

    Wenn ich selbst renoviere, dürfte das auch unseren Mietern entegenkommen, die schaffen eh nix...

    Die Kaution dürfte unseren Mietern egal sein, die sehen sie so oder so nicht wieder wegen PfüB + Drittschuldnererklärung. Wenn wir sie nicht aufbrauchen, bekommt sie eben der andere Gläubiger.
    Gegenüber dem anderen Gläubiger habe ich als "Drittschuldner" keinerlei weitere Verpflichtungen, bevor nicht meine Ansprüche vollständig befriedigt sind.

    Was ich nicht möchte: dass die Kaution, die ja für derlei Reparaturen etc. gedacht ist, einfach "abgewohnt" und mit den ausstehenden Mietern verrechnet wird.

  4. Kaution gepfändet, Mietschulden, Schäden #4
    Original von stang66
    ... die Frage ist, was kann man Geldmäßig ansetzen für eine Renovierung?
    Material (nicht einfach Billigfarbe, sondern Tiefengrund, Nikontinsperre, neue Tapeten, Alpinaweiß o.ä.) + welcher Stundensatz für eigene Arbeitszeit?
    Dreissig Euronen pro Stunde Eigenarbeit.

  5. Kaution gepfändet, Mietschulden, Schäden #5
    Original von Berny
    Original von stang66
    ... die Frage ist, was kann man Geldmäßig ansetzen für eine Renovierung?
    Material (nicht einfach Billigfarbe, sondern Tiefengrund, Nikontinsperre, neue Tapeten, Alpinaweiß o.ä.) + welcher Stundensatz für eigene Arbeitszeit?
    Dreissig Euronen pro Stunde Eigenarbeit.
    Das kommt mir etwas hoch vor.

    Wenn man nicht Fachmann für das Gewerk ist, gilt man als unqualifiziert und kann gemeinhin an Helferlohn angelehnte Stundensätze einsetzen, üblich ist da wohl ein Bereich zwischen 10 und 15 EURO.

    Grüße,
    Mattieu

  6. Kaution gepfändet, Mietschulden, Schäden #6
    Original von Mattieu
    Original von Berny
    Original von stang66
    ... die Frage ist, was kann man Geldmäßig ansetzen für eine Renovierung?
    Material (nicht einfach Billigfarbe, sondern Tiefengrund, Nikontinsperre, neue Tapeten, Alpinaweiß o.ä.) + welcher Stundensatz für eigene Arbeitszeit?
    Dreissig Euronen pro Stunde Eigenarbeit.
    Das kommt mir etwas hoch vor.

    Wenn man nicht Fachmann für das Gewerk ist, gilt man als unqualifiziert und kann gemeinhin an Helferlohn angelehnte Stundensätze einsetzen, üblich ist da wohl ein Bereich zwischen 10 und 15 EURO.

    Grüße,
    Mattieu
    Ob der Geschädigte Fachmann ist oder unqualifiziert, sind keine tauglichen Kriterien für die Bemessung eines Schadenersatzanspruchs.

    Die Höhe eines Schadensersatzanspruchs hängt vom Schaden ab und nicht vom Beruf des Geschädigten. Ein Schadenersatzanspruch hängt noch nicht einmal von der Beseitigung eines Schadens ab.

    Nach § 249 Abs. 2 BGB hat der Gläubiger Anspruch auf den Betrag, den ein Unternehmenr für die Beseitigung des Schadens verlangen würde. Dabei ist Umsatzsteuer nur zu zahlen, wenn sie auch tatsächlich anfällt, die Reparatur also von einem Unternehmer durchgeführt wird.
    Der Stundensatz eines Handwerkers ist also, wenn auch nur in Verbindung mit dem Zeitaufwand des Handwerkers, der passende Wert.

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Kaution gepfändet, Mietschulden, Schäden


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