Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zur Verwendung der Kaution beim Auszug.
Folgender Sachverhalt:
- Die Mietkaution von 2MM wurde per PfüB gepfändet.
Mir als Vermieter wurde verboten, die Kaution an den Mieter auszuzahlen, was ich per Drittschuldnererklärung bestätigt habe. In dieser Erklärung habe ich dem Zahlungsverbot zugestimmt und darauf hindgewiesen, dass ich zuerst meine Ansprüche befriedigen werde.
- Mieter wurde fristlos gekündigt wg. >2 ausstehender Mieten, ist aber noch drin (die 2 Wochen Frist zum Auszug laufen gerade).
- Aus der NK-Abrechnung ergibt sich ein Guthaben für den Mieter, was aber durch die Schulden mehr als aufgefressen wird.
- Ich gehe davon aus, dass umfangreiche Nikotinschäden zu beseitigen sind; ich will auch gar nicht, dass der Mieter beim Auszug renoviert, das mach ich lieber selbst.
Wie gehe ich nun am besten mit der Kaution um?
Man könnte sie ja mit den Ausständen verrechnen, aber das möchte ich eigentlich nicht. Denn ich gehe davon aus, dass für die Renovierung (starke Raucher) einiges an Kosten anfallen wird.
Für die Mietschulden will ich selbst einen Titel erwirken, aber das kann ich immer noch, wenn sie erstmal raus sind.
Welche Informationspflichten habe ich gegenüber dem anderen Gläubiger und wie muss ich diese wahrnehmen? Reicht ein Schreiben mit "Mieter ausgezogen, Kaution brauch ich selbst für Renovierung etc." oder muss ich einzeln darlegen, wie sich das zusammensetzt?
Wie komme ich eigentlich von der Bank an das Geld vom Mietkautionskonto? Ist ja ein Und-Konto.
Ist mein erster Auszug, entschuldigt daher die banale Frage.

