Nachträglich rechtliche Schritte weil Kaution nicht von eigenem Vermögen getrennt wurde

Diskutiere Nachträglich rechtliche Schritte weil Kaution nicht von eigenem Vermögen getrennt wurde im Sicherheitsleistung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich bin Hauptmieter und habe einen Untermieter, der nach seinem Auszug einen Nachweis möchte, dass ich die Kaution getrennt von meinem eigenen Vermögen angelegt ...


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  1. Nachträglich rechtliche Schritte weil Kaution nicht von eigenem Vermögen getrennt wurde #1

    Nachträglich rechtliche Schritte weil Kaution nicht von eigenem Vermögen getrennt wurde

    Hallo,
    ich bin Hauptmieter und habe einen Untermieter, der nach seinem Auszug einen Nachweis möchte, dass ich die Kaution getrennt von meinem eigenen Vermögen angelegt habe. Was ich leider nicht getan habe, da ich aus meinen eigenen Mitteln die Gesamtkaution für die Wohnung auf ein Konto des Vermieters überwiesen habe und die Kaution welche mir die Untermieter jeweils gezahlt haben, auf mein eigenes Konto überwiesen habe. Dieses Konto ist zwar insofern von meinem eigenen Vermögen getrennt, als dass es ein extra Konto ist, auf dem halt vor allem die Miete eingezahlt wird, jedoch aber nicht insolvenzsicher ist, da es ein einfaches Girokonto ist. Ab und zu habe jedoch auch kleinere Beträge für private Zwecke umgesetzt.

    Der ehemalige Untermieter hat, da er wohl etwas verägert ist und befürchtet die Kaution zu verlieren, mich jetzt angeschrieben und einen Nachweis darüber gefordert, dass ich die Kaution ordnungsgemäß von meinem Vermögen angelegt habe. Etwaige rechtliche Schritte im Falle eines Verstoßes gegen meine Verpflichtung meint er sich vorzubehalten. Also nicht die Verpflichtung, einen Nachweis zu erbringen, sondern die Verpflichtung der Trennung vom Vermögen.

    Was meint ihr:

    Kann man jemanden verklagen, wenn er seine Kaution bekommen hat, und zwar nur darauf, dass er die Kaution nicht unmittelbar getrennt von seinem Vermögen angelegt hat? Ich finde das doch etwas seltsam???

    Ich kann zwar beim Vermieter anfragen, ob dieser mir einen Nachweis schickt, dass ich die Kaution dort angelegt habe. Jedoch hab ich noch das Problem, dass ich nicht genau weiss wie ich herausfinde wie die hoch genauen Zinsen über den Zeitraum sind, in welchem der Untermieter mir seine Kaution anvertraut hat. Könnte mir da jemand kurz Rückmeldung geben wie den Betrag der fälligen Zinsen herausfinde?

    Grüße,
    hanspeter

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  2. Nachträglich rechtliche Schritte weil Kaution nicht von eigenem Vermögen getrennt wurde #2
    Hallo,

    m.E. hat dein untermieter mit deiner Kaution bei deinem Vermieter absolut gar nichts zu tun.
    DU hast die Kaution von deinem (Unter-)Mieter bekommen und DU musst die Kaution entsprechend anlegen - nicht dein Vermieter.

    Ob das nachträglich rückwirkend möglich ist, weiß ich nicht, aber kann man denn nicht mit dem Untermieter bei einer Tasse Kaffee eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden?

    Gruß,
    Christian

  3. Nachträglich rechtliche Schritte weil Kaution nicht von eigenem Vermögen getrennt wurde #3
    Naja, bei jemandem der das Gesetz so genau nimmt, dass er Schritte einleiten würde, weil es ihm um die Rechtmäßigkeit an sich geht, weiss ich nicht ob das noch Sinn hat Kaffee trinken zu gehen.

    Ich werd mal einen Anwalt fragen. Kann ja nicht sein, dass wenn der Sinn des Gesetzes ist, dass der Mieter Sicherheit vor Insolvenzverfahren des Vermieters hat und es ja auch Möglichkeiten bei der Vertragsvereinbarung gibt, welche auch andere Konten zulassen, solange das Ganze aber ja auch vom Vermögen getrennt ist, dass ich wegen so ner Knauserigkeit ein Verfahren an den Hals gehängt bekomme.

    Naja was solls. That's life.

    hanspeter

  4. Nachträglich rechtliche Schritte weil Kaution nicht von eigenem Vermögen getrennt wurde #4
    Original von hanspeter
    Ich werd mal einen Anwalt fragen. Kann ja nicht sein, dass wenn der Sinn des Gesetzes ist, dass der Mieter Sicherheit vor Insolvenzverfahren des Vermieters hat und es ja auch Möglichkeiten bei der Vertragsvereinbarung gibt, welche auch andere Konten zulassen, solange das Ganze aber ja auch vom Vermögen getrennt ist, dass ich wegen so ner Knauserigkeit ein Verfahren an den Hals gehängt bekomme.
    tja - das gesetz schreibt aber nun mal vor, dass DU als vermieter (!!!) die kaution getrennt anlegen musst.
    hast du nicht getan, und dich somit tatsächlich strafbar gemacht.
    da beisst die maus keinen faden ab.
    sprich: den anwalt kannst du dir sparen.

    an deiner stelle würd ich die kaution deines mieters schnellstmöglich jetzt noch anlegen und rausfinden wieviel zinsen sie gebracht hätte bis dato - und die dann natürlich mit einzahlen.
    so hast du wenigstens deinen fehler eingesehen und good will gezeigt.
    dein untermieter ist im recht und könnte dir einen strick daraus drehen (auch wenn das vermutlich für dich nicht dramatischer wird als maximal 'ne kleine geldbuße).

    mal ganz abgesehen davon steht das sicherlich auch im mietvertrag, dass die kaution getrennt vom eigenen vermögen angelegt werden muss - ich habe seit jahrzehnten keinen mietvertrag mehr gesehen, in dem das NICHT dringestanden hätte...

  5. Nachträglich rechtliche Schritte weil Kaution nicht von eigenem Vermögen getrennt wurde #5

    RE: Nachträglich rechtliche Schritte weil Kaution nicht von eigenem Vermögen getrennt wurde

    Original von hanspeter
    Der ehemalige Untermieter hat, da er wohl etwas verägert ist und befürchtet die Kaution zu verlieren, mich jetzt angeschrieben und einen Nachweis darüber gefordert, dass ich die Kaution ordnungsgemäß von meinem Vermögen angelegt habe.
    Hää?? Ist der Mietvertrag des ehemaligen (Unter)Mieters denn (noch) nicht abgerechnet? :stupid

  6. Nachträglich rechtliche Schritte weil Kaution nicht von eigenem Vermögen getrennt wurde #6
    Nein, der Untermieter ist gerade erst ausgezogen und es muss noch eine Abrechnung wegen Schönheitsrepaeaturen und Nebenkosten gemacht werden. Aber das sieht der Untermieter gar nicht ein. Der will seine kleine Kaution innerhalb von zwei Wochen komplett ausgezahlt haben. Jetzt macht er halt solche Sachen.

  7. Nachträglich rechtliche Schritte weil Kaution nicht von eigenem Vermögen getrennt wurde #7
    Original von hanspeter
    Nein, der Untermieter ist gerade erst ausgezogen ...
    Da Du keine konkreten Daten lieferst, konstruiere ich mal:
    Mieter ist am 28.02.11 ausgezogen und hat die Mietsache übergeben.
    Der Betriebskostenabrechnungszeitraum stimmt mit dem Kalenderjahr überein.
    Evtl. bei Rückgabe der Mietsache versteckte Mängel können vom VM noch 1/2 Jahr lang reklamiert werden, also bis zum 31.08.11.
    BetrkAbrechnungsjahr endet am 31.12.11.
    Die BetrkAbr. muss dem ehem. Mieter allerspätestens bis zum 31.12.12 zugehen.
    Wenn erkennbar ist, dass die Kautionshöhe sich in gleicher Grössenordnung wie eine evtl. Nachforderung befinden wird, sehe ich keine Veranlassung, früher - auch nur einen Teilbetrag - zurückzuzahlen.

  8. Nachträglich rechtliche Schritte weil Kaution nicht von eigenem Vermögen getrennt wurde #8
    So ähnlich sehe ich das auch.

    Das mit dem Anwalt hätte sich doch gelohnt. Aber zum Glück hab ich noch vorher bisschen gesucht und vom Herrn Anwalt Alexander Bredereck das hier gefunden:

    " Im Wohnungsmietrecht hat der Bundesgerichtshof dies nur für den Fall bejaht, dass der Vermieter nicht jederzeit in der Lage ist, die Kaution zurückzuzahlen. Wenn wegen drohender Überschuldung ein Zugriff der Gläubiger zu erwarten ist, liegt eine schadensgleiche Vermögensgefährdung und damit eine Straftat vor (BGH, Beschluss vom 2.4.2008, AZ: 5 Str 344/07).

    Tipp Vermieter: Trotz dieses Urteils sollte man hier sehr vorsichtig sein. Die Frage, wann eine drohende Überschuldung vorliegt und damit ein Zugriff der Gläubiger zu erwarten ist, kann im Einzelfall nicht so einfach beantwortet werden. Selbst wenn bei Einzahlung der Kaution die Vermögensverhältnisse in Ordnung waren, kommt bei nachträglicher Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse eine Untreue durch Unterlassen in Betracht. Also unbedingt die Kaution getrennt vom übrigen Vermögen anlegen. "

    Somit hat sich das für mich erledigt.

    grüße,
    hanspeter

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