Hallo,
ich bin Hauptmieter und habe einen Untermieter, der nach seinem Auszug einen Nachweis möchte, dass ich die Kaution getrennt von meinem eigenen Vermögen angelegt habe. Was ich leider nicht getan habe, da ich aus meinen eigenen Mitteln die Gesamtkaution für die Wohnung auf ein Konto des Vermieters überwiesen habe und die Kaution welche mir die Untermieter jeweils gezahlt haben, auf mein eigenes Konto überwiesen habe. Dieses Konto ist zwar insofern von meinem eigenen Vermögen getrennt, als dass es ein extra Konto ist, auf dem halt vor allem die Miete eingezahlt wird, jedoch aber nicht insolvenzsicher ist, da es ein einfaches Girokonto ist. Ab und zu habe jedoch auch kleinere Beträge für private Zwecke umgesetzt.
Der ehemalige Untermieter hat, da er wohl etwas verägert ist und befürchtet die Kaution zu verlieren, mich jetzt angeschrieben und einen Nachweis darüber gefordert, dass ich die Kaution ordnungsgemäß von meinem Vermögen angelegt habe. Etwaige rechtliche Schritte im Falle eines Verstoßes gegen meine Verpflichtung meint er sich vorzubehalten. Also nicht die Verpflichtung, einen Nachweis zu erbringen, sondern die Verpflichtung der Trennung vom Vermögen.
Was meint ihr:
Kann man jemanden verklagen, wenn er seine Kaution bekommen hat, und zwar nur darauf, dass er die Kaution nicht unmittelbar getrennt von seinem Vermögen angelegt hat? Ich finde das doch etwas seltsam???
Ich kann zwar beim Vermieter anfragen, ob dieser mir einen Nachweis schickt, dass ich die Kaution dort angelegt habe. Jedoch hab ich noch das Problem, dass ich nicht genau weiss wie ich herausfinde wie die hoch genauen Zinsen über den Zeitraum sind, in welchem der Untermieter mir seine Kaution anvertraut hat. Könnte mir da jemand kurz Rückmeldung geben wie den Betrag der fälligen Zinsen herausfinde?
Grüße,
hanspeter

