ETW: Eigennutzung (mit 1/2 Eigentum)-> EIgentum 1/1 -> Vermietung

Diskutiere ETW: Eigennutzung (mit 1/2 Eigentum)-> EIgentum 1/1 -> Vermietung im Steuer - Vermietung und Verpachtung Forum im Bereich Finanzen; Hallo, ich habe da ein recht verzwicktes Problem, vielleicht könnt ihr mir helfen: 2003 ETW (gebraucht) zusammen mit Lebensgefährten gekauft, jeder 1/2 Anteil. Wohnung finanziert, ...


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  1. ETW: Eigennutzung (mit 1/2 Eigentum)-> EIgentum 1/1 -> Vermietung #1
    gekko_fal

    ETW: Eigennutzung (mit 1/2 Eigentum)-> EIgentum 1/1 -> Vermietung

    Hallo,

    ich habe da ein recht verzwicktes Problem, vielleicht könnt ihr mir helfen:

    2003 ETW (gebraucht) zusammen mit Lebensgefährten gekauft, jeder 1/2 Anteil.
    Wohnung finanziert, DL läuft noch, Eigengenutzt, Eigenheimzulage erhalten.
    2007 Lebensgefährte ausgezogen
    2008 wurde Sicherungshypothek auf Anteil des Lebensgefährten eingetragen (Alte Schulden des Lebensgefärten)
    2010 Entscheidung: Erwerb des restlichen Teils der Wohnung (Alternative Privatinsolvenz nicht akzeptabel)
    2010: Notarielle Übertragung des 1/2 Anteils auf mich (mit Grundbuch, Grunderwerbsteuer...): Kein Kaufpreis, dafür Übernahme der Sicherungshypothek
    2010: Löschung der Sicherungshypothek nach Einigung mit dem Gläubiger
    ab 20. Dez 2010 Wohnung vermietet (Damit ich die Darlehensraten langfristig zahlen kann)

    Das ursprüngliche DL läuft immer noch (auf beider Namen, eine Umschreibung ist wegen Einkommensverhältnisen derzeit nicht darstellbar), wurde aber die ganze Zeit von mir bedient.
    - Wie ermittle ich die Afa? (1/2 Kaufpreis 2003 + Kosten 2003 + Grunderwerbsteuer 2003 + Überlassungskosten 2010 + Grunderwerbsteuer 2010? Beginn Abschreibung in 2003 oder 2010?
    - Kann ich die Darlehenszinsen komplett ansetzen?

    Ich glaube die Details muss ich mit einem Steuerberater klären, aber mich würden die grundsätzlichen Ansätze interessieren Wer traut sich an so eine Konstellation ran?

    Danke für euere Hilfe!

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  2. ETW: Eigennutzung (mit 1/2 Eigentum)-> EIgentum 1/1 -> Vermietung #2
    Unregistriert
    die kosten des Kredits kannst du nur anteilig mit dem vermietetem anteil verrechnen. der teil der wohnung in dem du lebst kann nicht mit einem zb steuerlichen vorteil versehen werden.

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