Efh

Diskutiere Efh im Steuer - Vermietung und Verpachtung Forum im Bereich Finanzen; Hallo. Ich bin neu hier und hoffe das ich hier viel neues lernen werde. Ab welcher Mieteinnehme würde es sich lohnen ein EFH, BJ 90, ...


+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 12 von 12




  1. Efh #1

    Efh

    Hallo.

    Ich bin neu hier und hoffe das ich hier viel neues lernen werde.

    Ab welcher Mieteinnehme würde es sich lohnen ein EFH, BJ 90, ca 130 m2 WF, 900m2 GrSt, alles gut gepflegt auf "Leibrente" zu übernehmen?

    Kaltmiete könnten ca 550-600 EUR p. M. erzielt werden. Die Zahlungen würden über einen abzustimmenden Zeitraum an jemand 49 jährigen gehen.

    Ich Danke schon jetzt allen die sich Zeit für meine Frage nehmen !!!

    Gruß
    Dirk

    •   



       

  2. Efh #2
    Kann hier keine Wissen weitergeben oder von Erfahrungen berichten?

    - Wie lang sollte/könnte sowas laufen?
    - Welche mtl. Summe wäre möglich ohne drauf zu zahlen?

    Gruß

  3. Efh #3

    Leibrente

    Das müsste auf jeden Fall notariell festgelegt werden, und das Haus mitsamt Grundstück auf Dich im Grundbuch umgeschrieben werden. Dabei wird dann die Belastung eingetragen dass monatliche Leibrente zu bezahlen ist-Ebenso wird dann eingetragen, dass Du als Eigentümer für die Instandhaltung des Gebäudes verantwortlich bist,
    Wieviel ist denn das Haus und Grundstück wert, dann durch die monatliche Zahlungen teilen und so kannst Du sehen wie lange man zahlen muss, bis der Wert des Gebäudes bezahlt ist
    Das Haus ist ja noch neuwertig, wie viele Jahre spart man denn Kapital an, bis man den Kaufpreis anzahlen kann, dann zahlt man nochmals weitere 30 Jahre Zinsen und Tilgung, wenn man monatlich ja nur Euro 600. bezahlt

    Aber so viel ich weiß bezahlt man wohl Leibrente, bis der Begünstigte verstorben ist und nicht nur eine gewisse Zeit.

    Warum soll ein 49 jähriger Mensch sein Haus auf Basis von Leibrente verkaufen, wenn er denselbe monatlichen Betrag als Mieteinnahmen bekommen kann.

  4. Efh #4
    Vielen Dank für Dein Antwort Ingerose!

    Weil es mein Elternhaus ist, nach der Scheidung mein Vater dort allein weiter gelebt hat und meine Mutter nichts mit Mietern zu tun haben will. Da ich den Kaufpreis auf einmal nicht wuppen könnte, wäre dies wohl die einzige Lösung Oder nicht ???

    ... Wert so ca. 100-120.000 EUR ... bei 31 Jahren mit 300 EUR p. M. wären das bei 120.000 Eur, bei 41 Jahren schon fast 150.000 EUR.

    Vorteile, Nachteile ???

    Gruß

  5. Efh #5
    mmh, vielleicht verstehe ich etwas nicht richtig, aber weshalb verschenkt die Mutter nicht das Haus an dich? Notfalls "lebenslanges Wohnrecht" eintragen lassen, falls sie sich damit sicherer fühlt, bzw. dort wohnt. Das "geschenkte" Haus kann auch durch dich vermietet werden und die "Einnahme" kann an die Mutter gezahlt werden. Irgendwie sehe ich das Problem nicht richtig.

  6. Efh #6
    Hallo Tisha.

    Danke für Deine Antwort!

    Sie wohnt dort nicht und will es nicht behalten...

    Wäre verschenken so ohne weiteres möglich???
    Hätte ich nicht für möglich gehalten

    Gruß
    Dirk

  7. Efh #7
    Ja, geht aber ein Notar ist schon von Nöten :-) auch ein Steuerberater sollte kontaktiert werden...

  8. Efh #8
    Worauf müsste man achten? Sind dir "Fallen" bekannt?

    Gruß

  9. Efh #9

  10. Efh #10

    Haus

    Ihr könnt Euch bei einem Notar einen Termin geben lassen, der berät Euch gerne. Das kostet oftmals nicht man etwas- Sollte die Beratung etwas kosten, dann bestimmt nicht viel.

    Allerdings wenn ein Schenkungsvertrag gemacht wird, dann richtet sich das nach dem Wert des Hauses, das würde beim Notar ggf schon Tausend oder mehr Euro kosten. Aber fragen würde ich dort schon.
    Ingerose

  11. Efh #11

    Haus verschenken

    Ein Haus kann nur derjenige verschenken, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Stehen mehrere als Eigentümer im Grundbuch, so müssen diese mit dem Verschenken einverstanden sein und beim Notar unterschreiben.

    Zu beachten bei der Schenkung wäre folgendes.

    Wohnrecht: Wohnrecht heißt lediglich, dass die Schenkerin im Haus wohnen bleiben darf, über die bei der Schenkung vereinbarte Zeit, zumeist lebenslang.

    Nutzrecht: Nutzrecht, das berechtigt die Schenkerin zur Nutzung des Gebäudes, sie muss nicht selbst darin wohnen, sie kann es auch vermieten. Nutzrecht kann auch gut sein, wenn der Beschenkte mal in Hartz 4 kommen sollte, denn er kann ja das Haus nicht Nutzen, denn die Schenkerin hat das Nutzrecht. Also steht dem Beschenkten Hartz 4 zu. Man weiß ja nie was im Leben passiert.

    Verkaufen kann die Schenkerin das Haus nicht, denn es gehört ihr ja nicht mehr. Es gehört ja dem Beschenktenl.
    Grüßle Ingerose

  12. Efh #12
    Unregistriert
    @ingerose
    zu "Notar" hättest du der Vollständigkeit ausführen sollen, dass der Anwalt (und Notar) der einen berät, nicht auch den Vertrag (egal ob Schenkung oder Kauf) beurkunden darf...soviel zu den Kosten. Hier ging es jedoch in erster Linie um
    "Fallen" und die sind in dem erwähnten Link soweit erwähnt :-) soweit man dies als "Falle" bezeichnen kann. Es sind korrekter Weise eher Auswirkungen.

    •   



       


Efh


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

einkommensteuer Vermietung und verpachtung einer eigenen immobilie bei zu verschenkender immobilie

geschenktes haus mit wohnrecht steuer

hartz 4 efh instandhaltung

haus auf leibrente kaufen steuerm

Haus Auf Leibrente Mieten

haus auf leibrente erfahrung

Stichworte