Eigene Schreiben in Rechnung setzen

Diskutiere Eigene Schreiben in Rechnung setzen im Steuer - Vermietung und Verpachtung Forum im Bereich Finanzen; Hallo darf man als Vermieter, eigene Schreiben dem nun schon ehemaligen Mieter in Rechnung stellen? Die Vorgeschichte ist wie immer lang, kurz gesagt Mieter hat ...


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  1. Eigene Schreiben in Rechnung setzen #1
    Unregistriert

    Eigene Schreiben in Rechnung setzen

    Hallo darf man als Vermieter, eigene Schreiben dem nun schon ehemaligen Mieter in Rechnung stellen?
    Die Vorgeschichte ist wie immer lang, kurz gesagt Mieter hat über Mieterbund als Schreiben geschickt auf diese mussten wir reagieren antworten etc. das alles habe ich selbst gemacht es waren manchmal Schreiben über drei Seiten und davon mehrere... eben wieder eins verfasst darf man für diese etwas vom Mieter verlangen, bzw von der Kautin abziehen? Wenn ja gibt es da irgendwelche Pauschallösungen, ich meine ich verbrauche sinnlos meine Zeit , zahle Porto etc.

    Danke für Euere Hilfe.
    MfG

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  2. Eigene Schreiben in Rechnung setzen #2
    Unregistriert
    was sind das denn für schreiben, die du in rechnung stellen willst?
    dass man die kosten für mahnungen in rechnung stellen kann, steht ja in den meisten mietverträgen schon drin.
    ansonsten hab ich da so meine zweifel - wird wohl drauf ankommen worum es geht.

    loschdi

  3. Eigene Schreiben in Rechnung setzen #3
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    ich meine ich verbrauche sinnlos meine Zeit
    Das gehört halt dazu, Vermieter zu sein heisst nicht nur Geld zu bekommen !

    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    zahle Porto etc.
    wow, 1,45 für nen Großbrief und 20 cent für den Umschlag. Willst du jetzt auch noch die 0,01ml Tinte und die drei Blätter in Rechnung stellen ? Schick ihm doch die Rechnung für den PC - schließlich brauchtest du den ja dazu .....

    Überleg dir dochmal was du da wirklich für Kosten hattest. Für die 10 € am Ende machst du dir so nen Kopf ? Das ist sinnloser Verbrauch der Zeit !

  4. Eigene Schreiben in Rechnung setzen #4
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Danke für Euere Hilfe.MfG
    Deine Schreiben sind ob ihrer vielen Fehler eh' nichts wert.

  5. Eigene Schreiben in Rechnung setzen #5
    haha berny dein beitrag ist so sinnlos, wie du wahrscheinlich in diesem Forum.
    es ist ein Forum! Man tippt hier schnell und überprüft nicht nochmal die interpunktion.
    Jedoch von Menschen wie du einer bist, die nämlich wohl nix zu tun und zu sagen haben, das sieht man schon an deinem Beitrag, erwarte ich auch keine Antwort. Hättest dir es wirklich ersparen können. Du musst wohl wirklich viel Zeit haben...

  6. Eigene Schreiben in Rechnung setzen #6
    Zitat Zitat von shoother Beitrag anzeigen
    Man tippt hier schnell und überprüft nicht nochmal die interpunktion.
    Du musst wohl wirklich viel Zeit haben...
    Wer ist "Man"?
    Nöö, habe eigentlich nicht viel Zeit übrig, nehme mir lediglich Zeit zum Prüfen der Interpunktion(en).

  7. Eigene Schreiben in Rechnung setzen #7
    Man tippt hier schnell und überprüft nicht nochmal die interpunktion.
    Du vielleicht.
    Ich denke mir bei solchen Personen nur meinen Teil dazu und frage mich, wie die im realen leben mit so einer Einstellung über die Runden kommen.

    Gruß,
    Christian

    PS: Hab zu schnell getippt und nicht mehr überprüft, ob ich eine brauchbare Antwort eingetippt habe.

  8. Eigene Schreiben in Rechnung setzen #8
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    PS: Hab zu schnell getippt und nicht mehr überprüft, ob ich eine brauchbare Antwort eingetippt habe.
    Moin Christian,
    mir fiel spontan ein, dass es hier auch ein PS: gibt...: Brief einer ostfriesischen Mutter an Ihren Sohn

  9. Eigene Schreiben in Rechnung setzen #9
    Muhahaha ...

    PS.: "Der Sturm von letzter Woche hat hier viele Dächer abgedeckt. Ob unseres auch beschädigt wurde, wissen wir noch nicht ... wir haben es noch nicht wiedergefunden."


    Ach ja, ... wenn die ganzen Schreiben so sinnlos sind - nicht unüblich für den Mieterbund - dann übergebe die ganze Sache doch Deinem Anwalt. DER kriegt wenigstens Geld für den Schriftwechsel.

  10. Eigene Schreiben in Rechnung setzen #10
    Unregistriert
    Hallo,
    ich finde das Ursprungsposting gut. Wegen solchen Mieter mit denen man ewig Scherereien hat muss oft stundenlag Schreiben verfassen und Recherchen tätigen. Deshalb fallen bei einem Schreiben nicht nur Portokosten an, sonder die Arbeitszeit ist das teuere.
    Ein Anwalt verlangt auch viel Geld für ein Schreiben.
    Jetzt bitte nicht kommen mit der lebt davon. Es gibt ggf. auch Vermieter die vom Vermieten leben.

    thx

  11. Eigene Schreiben in Rechnung setzen #11
    Hm, ... aber warum hat man die "Scherereien"? Aus dem Eingangsposting geht die Thematik nicht hervor. Nur mal als Beispiel: Der Mieterbund (oder auch irgendein Anwalt) vertritt einen Mieter bei einem Widerspruch zur Betriebskostenabrechnung. Dann konnte doch der Vermieter entweder irgendwelche Zweifel nichtmal in den Erläuterungen zur BK-Abrechnung ausräumen, oder zumindest sind Teile der BK-Abrechnung für den Mieter unverständlich ... in gewisser Hinsicht trifft der Vermieter also eine Mitschuld.

    Ich meine, mir ist schon klar, daß es Mieter gibt die sogar zum Lesen oder Nachrechnen zu dusselig sind - und mit dusselig meine ich nicht Solche, die an Legasthenie oder Dyskalkulie leiden - soweit ich weiß ist das aber hierzulande noch nicht verboten.

    Es gehört nun mal zu den grundlegenden Bestandteilen einer ordentlichen Hausverwaltung Briefe - notfalls auch längere - aufzusetzen. Eine Abwälzung der Kosten auf den Mieter würde ja einer Umlage von Verwaltungskosten in nichts nachstehen.

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