Spekulationssteuer bei Mehrfamilienhaus

Diskutiere Spekulationssteuer bei Mehrfamilienhaus im Steuer - Vermietung und Verpachtung Forum im Bereich Finanzen; Hallo zusammen, habe folgende Frage: Wir haben im März 2006 ein Grundstück gekauft, darauf haben wir dann beginnend im August 2006 ein 8-Familienhaus gebaut. Im ...


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  1. Spekulationssteuer bei Mehrfamilienhaus #1

    Spekulationssteuer bei Mehrfamilienhaus

    Hallo zusammen,

    habe folgende Frage:

    Wir haben im März 2006 ein Grundstück gekauft, darauf haben wir dann beginnend im August 2006 ein 8-Familienhaus gebaut. Im Oktober 2006 haben wir das Objekt durch nach WEG durch Abgeschschlossenheitserklärung in 8 Eigentumswohnungen umgewandelt. Alle Wohnung wurden zum 01. April 2007 fertiggestellt und vermietet. Nun unsere Frage

    Wann können wir das Haus / die Wohnungen steuerunschädlich also nach Ablauf der Spekulationsfrist verkaufen? Zählt hier das Datum des Grundstückskauf also März 2006, das Datum der Aufteilung in Eigentumswohnungen, oder aber der Erstbezug des fertiggestellten Gebäudes durch die Mieter?

    Eine weitere Frage ist, ob wir bei einem Verkauf der nunmehr 8 Eigentumswohnungen die 3 Objektgrenze überschreiten würden, und ob dies dann vom Finanzamt als gewerblicher Verkauf eingestuft würde.

    Über eine Antwort würden wir uns freuen

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  2. Spekulationssteuer bei Mehrfamilienhaus #2
    Unregistriert
    Die Spekulationsfrist müsste beim Kauf des Grundstücks beginnen. Für den Gesetzgeber ist der Kauf und Verkauf des Bodens wichtig. Das Gebäude ist nur Zubehör. Genaueres zur Spekulationsfrist steht im Einkommensteuergesetz. Oder beim Finanzamt anrufen.
    Verkauf im April 2016.

    Bezüglich der 3 Objekt Grenze:
    Es ist möglich die Wohnungen in Paketen zu verkaufen. zb 2x3 Wohnungen plus 1x2 Wohnungen. Hierbei würde es nur unter private Vermögensverwaltung fallen. Ein potentieller Käufer müsste also in einem Kaufvertrag 2 oder drei Wohnungen kaufen.

    Immo Student

  3. Spekulationssteuer bei Mehrfamilienhaus #3
    Unregistriert
    Die Zeit läuft ab dem Kauf des Grundstücks. Also im April 2016 verkaufen.

    Die 3 Objektgrenze kann umgangen werden, wenn mehrere Wohnungen an einen Käufer im Paket verkauft werden.

  4. Spekulationssteuer bei Mehrfamilienhaus #4

    Danke schön

    Besten Dank für die Antworten

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