Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei in meinem Haus (Baujahr 1994) das Dachgeschoss auszubauen mit der Vermieterabsicht 2012-2013. Nun wollte ich dieses Jahr meine Rechnung für die erstmalige Isolierung des Dachgeschosses- seither unisoliert als Handwerkerrechnung absetzten. Leider wurde dies vom FA abgelehnt, da es keine Renovierungskosten sind, sondern zu den Herstellerkosten zählt, da erstmalige Isolierung. Ein Austausch alter Dachfenster wäre dagegen sofort absetzbar. Die Kosten könnte ich also nicht sofort abschrieben sondern müsste ich anteilig (bei mir 35% = Anteil DG zur Gesamtwohnfläche) vom Gebaüde über 50 Jahre verteilen. Das ganze also erst 2012-2013.
Kann ich also diese Rechnung wirklich erst 2012-2013 geltend machen?
Bin dankbar für eine Stellungsnahme.

Gruß roger