Hallo zusammen
ich habe folgende Frage: Ich werde ab 1. Feb. 2012 mein ehemaliges Elternhaus (gesamtes Haus, keine Wohnungen) vermieten und habe es diesbezüglich über das Jahr 2011 etwas "aufgehübscht". Neben einer Dämmung der obersten Geschossdecke wurden von mir diverse Fliesenleger- und Verputzarbeiten vorgenommen, das meiste in Eigenleistung. Das Material wurde aus div. Baumärkten gekauft und alle Bons aufgehoben. Am Ende kam ein fast fünfstelliger Betrag zusammen.
Frage:
Kann ich die in 2011 getätigten Erhaltungsaufwendungen steuerlich als Verlust geltent machen (ich habe ja noch keine Mieteinnahmen) oder muss ich alles in das Jahr 2012 vortragen?

Vielen Dank für Eure Antworten