Hallo,
ich versuche mich gerade etwas durch das Thema zu beissen. Hier kann mir sicherlich jemand von Euch verraten, ob ich bisher die Materie richtig Verstanden habe.

Folgender Sachverhalt:
2011 wurde eine ETW zum Kaufpreis von 21500 Euro gekauft (ist an meine Schwiegermutter vermietet). Bei der Trennung von Bodenwert und Gebäudewert ergibt sich ein Gebäudewert von knapp 12000 Euro.
Nach Erwerb der Wohnung wurde eine neue Elektrounterverteilung, Bodenbeläge, kleinere Reparaturen, usw. durchgeführt.

Jetzt zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten:
Überschreiten diese 15 % (Netto) des Gebäudewertes (innerhalb der ersten 3 Jahre) finden diese nicht als sofort abzugsfähige Werbekosten, sondern in der 2% igen Abschreibung ihre Anwendung.
Gilt dies für die gesamte Summe, oder nur für die Summe über den 15 %?
Da die Summe der 15% bei dem Gebäudewert ja eher gering ist kommt man natürlich sehr schnell über diese Grenze. Ich habe irgendwo etwas über eine Vereinfachungsregel in diesem Zusammenhang gelesen, ich meine so etwas wie "bis 4000 Euro ist es immer sofort als Werbungskosten abziehbar". Kann allerdings nicht wirklich etwas dazu finden.

Danke schon einmal für Eure Hilfe

Guido