Vermietung an Nachhilfeschule
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- 06.03.2012 09:25 Vermietung an Nachhilfeschule #1
Vermietung an Nachhilfeschule
Hallo zusammen,
Kann mir jemand Ratschläge geben was bei Vermietung eines Raumes, stundenweise, in meinem selbst bewohnten Haus an eine Nachhilfeschule zu beachten ist ?
Ein Bekannter hat eine Nachhilfeschule gegründet und mich gefragt ob ich Ihm ein bis zwei Räume der oberen Etage, von mir nicht wirklich genutzt, für seine Nachhilfe vermieten könnte.
1. Ist dies stundenweise überhaupt möglich ?
2. Muß ich dafür eine Erlaubnis haben ?
3. Wie ist das steuerlich ?
4. Brauch ich extra Versicherungen ?
5. Wo kann ich mich erkundigen was zu beachten ist ?
mfg
webchess
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Vermietung an Nachhilfeschule
- 06.03.2012 15:58 Vermietung an Nachhilfeschule #2theoretisch ja, würde ich an deiner stelle aber nicht machen.
ja, für die gewerbliche nutzung.
eigentlich auch nicht anders als andere vermietungen. du kannst auch einen vertrag ohne umsatzsteuer machen.
bei dem grossen publikumsverkehr würde ich dir dringend eine entsprechende haushaftpflicht empfehlen - ausserdem vielleicht mal prüfen ob deine versicherung alles abdeckt, was diverse jugendliche gern mal kaputtmachen, vor allem im schulfrust. versicherung gegen vandalismus ist teuer.
ich will ja nicht unterstellen dass alle kids vandalen sind, aber so sachen wie dass feuerlöscher im treppenhaus verspritzt werden etc. kommen schon in ganz normalen mietshäusern mit weniger kinderaufkommen öfter mal vor...
beim städtischen bauamt (wg. der erlaubnis zur gewerblichen nutzung), bei deiner versicherung, bei deinem steuerberater.
bei uns muss man für die gewerbliche nutzung z.b. ausreichend parkplätze zur verfügung stellen können. auch für schülerhilfe (!!!). die stadt will bei uns hierfür pro platz 5.000 euro ablöse, dafür haste dann zwar keinen reservierten parkplatz aber dann darfste auch gewerblich nutzen. hängt aber von den örtlichen gegebenheiten ab.
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