ETW zur Vermietung Finanzieren
Diskutiere ETW zur Vermietung Finanzieren im Steuer - Vermietung und Verpachtung Forum im Bereich Finanzen; Hallo, ich habe vor mit einem Kumpel zusammen eine ETW zu kaufen und diese zu Vermieten. Ich habe hier schon öfter gelesen das man sowas ...
- 11.03.2011 11:35 ETW zur Vermietung Finanzieren #1
ETW zur Vermietung Finanzieren
Hallo,
ich habe vor mit einem Kumpel zusammen eine ETW zu kaufen und diese zu Vermieten.
Ich habe hier schon öfter gelesen das man sowas nie zu zweit machen sollte und das es die freundschaft schnell beenden könnte.
das glaube ich bei uns allerdings nicht.
nun zu meiner frage.
wie werden die mieteinnahmen steuerlich aufgeteilt?
bekommt jeder die hälfte und muss diese versteuern?
wäre es sinnvoller es zwar zu zweit zu machen aber nur auf einen namen laufen zu lassen?
danke im voraus
-
ETW zur Vermietung Finanzieren
- 11.03.2011 16:36 ETW zur Vermietung Finanzieren #2
RE: ETW zur Vermietung Finanzieren
1. Richtig, immer nur alleine machen, niemals mit einem anderen.
2. Aufteilung der Mieteinnahme im Verhältnis der Eigentumsanteile, bei 2 Personen in der Regel 50/50.
- 11.03.2011 20:27 ETW zur Vermietung Finanzieren #3
Am besten alleine machen...........in zehn oder fünfzehn Jahren kann sich die Welt schon wieder anders drehen.....
Bei Geld hört die Freundschaft auf....
Als Alternative könntet ihr euch ja zwei Wohnungen kaufen, und trotzdem das ganze parallel zusammen managen und trotzdem hat dann jeder seine eigene....
- 11.03.2011 21:40 ETW zur Vermietung Finanzieren #4
in den letzten 15 jahren hat sich auch nichts geänder^^
wie gesagt ich will keinen rat ob wir es zu zweit durchziehen sollen oder alleine....
wie ist die steuer eigentlich zu zahlen?
in der steuererklärung zum Vorjahr?
nach welchen richtwerten wird die steuer erhoben bzw. wie kann ich mir an einem beispiel berechnen wie viel steuer ich zu zahlen hätte???
- 11.03.2011 22:37 ETW zur Vermietung Finanzieren #5
Original von marchenigin:
"in den letzten 15 jahren hat sich auch nichts geänder^^
wie gesagt ich will keinen rat ob wir es zu zweit durchziehen sollen oder alleine...."
"wie ist die steuer eigentlich zu zahlen?"
Bargeldlos, also über Girokonten.
"in der steuererklärung zum Vorjahr?"
Nicht verständlich, da kein schlüssiger Satz.
"nach welchen richtwerten wird die steuer erhoben"
Einkommensteuertabelle.
"wie kann ich mir an einem beispiel berechnen wie viel steuer ich zu zahlen hätte???"
Empfehle Besuch eines Steuerberaters.
- 12.03.2011 06:05 ETW zur Vermietung Finanzieren #6Normalerweise ist die EKST im nachhinein, sprich mit Abgabe der Steuererklärung zu entrichten. Ab einer bestimmten Größenordnung können vom Finanzamt auch Abschläge festgesetzt werden.Original von marchenigin
wie ist die steuer eigentlich zu zahlen?
in der steuererklärung zum Vorjahr?
nach welchen richtwerten wird die steuer erhoben bzw. wie kann ich mir an einem beispiel berechnen wie viel steuer ich zu zahlen hätte???
Die Mieteinkünfte werden zu den anderen Einkunftsarten addiert (z.B. Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit). Je nach Höhe des gesamten zu vesteuernden Einkommens berechnet sich die EKST und dadurch der persönliche Steuersatz.
- 14.04.2011 17:05 ETW zur Vermietung Finanzieren #7Hallo Marchenigin,
die ESt ermittelt sich, wie bereits gesagt wurde, nach deinem zu versteuernden Einkommen.
Dieses wiederum ermittelt sich ganz grob wie folgt (sofern du noch keinen Altersentlastungsbetrag in Anspruch nehmen kannst und nicht alleinerziehend bist, wovon ich jetzt mal ausgehe):
Summe der Einkünfte (Arbeitslohn + Mieteinnahmen + ... - Werbungskosten)
= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Sonderausgaben (KV, PV, Beiträge zur Altersvorsorge, Kirchensteuer..)
- außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten wie Zahnarzt..)
= zu versteuerndes Einkommen (z.v.E.)
Wobei zu beachten ist, dass Sonderausgaben und agB nicht komplett mit 100% abgezogen werden können.
agB sind nur abzugsfähig, sofern sie die zumutbare Eigenbelastung überschreiten (entspricht bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte zwischen ca. 15.000 und 50.000 6%)
Die ESt kannst du dir nun anhand einer Formel ausrechen (§32a EStG)
von 7 835 Euro bis 13 139 Euro (z.v.E.):
(939,68 • y + 1 400) • y;
von 13 140 Euro bis 52 551 Euro:
(228,74 • z + 2 397) • z + 1 007;
von 52 552 Euro bis 250 400 Euro:
0,42 • x – 8 064;
von 250 401 Euro an:
0,45 • x – 15 576
„y“ ist ein Zehntausendstel des 7 834 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.
„z“ ist ein Zehntausendstel des 13 139 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.
„x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.
Oder du schaust in die ESt-Grundtabelle, sind dann eben Schätzwerte.
Die ESt-Erklärung ist immer zum 31.05. des Folgejahres abzugeben, die Einkünfte aus V+V (Vermietung und Verpachtung) gehören auf die Anlage V, diese ist der Erklärung beizufügen.
Die ESt "mal schnell so" zu berechnen ist also nicht ganz so einfach. Aber google mal ein bisschen, es gibt doch solche ESt-Berechner.
Grüße, Sheela
ETW zur Vermietung Finanzieren
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