Forumsuche |
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| Umfrage: Haben Mieter zuviele Rechte? |
| Der Mieter achtet das fremde Eigentum zu wenig, um den Vermieter zu verstehen. |
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143 |
28.37% |
| Mieter gehören so richtig beschnitten in ihren Rechten |
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95 |
18.85% |
| Es wird Zeit für eine Vermieter-Berechtigung |
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90 |
17.86% |
| Der Mieter kennt seine Pflichten nur ungenügend. |
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84 |
16.67% |
| Der Vermieter kennt seine Pflichten oft nur ungenügend. |
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42 |
8.33% |
| Der Vermieter bekommt ja Geld dafür. Das ist okay so. |
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30 |
5.95% |
| Der Mieter hat zwar Rechte, aber wer weiss das schon?? |
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20 |
3.97% |
| Insgesamt: |
504 Stimmen |
100% |
Haben Mieter zuviele Rechte??     |
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Badenländer
Unkraut
Dabei seit: 18.06.2009
Beiträge: 13
Status: Mieter
Level: 14 [?]
Erfahrungspunkte: 5.296
Nächster Level: 5.517
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| Zitat: |
Original von Christian
| Zitat: |
Ohne Auto...dann fährt man mit Bus und Bahn....
Ohne Wohnung...soll man dann unter der Brücke leben oder was...? |
Warum nicht?
Ja, das meine ich ernsthaft! Was ist der Unterschied zwischen Mobilität und Wohnen?
(1) Warum sollte man/du/ich irgendeine Leistung in Anspruch nehmen, ohne dafür demjenigen, der dadurch Aufwand/Schaden hat, entsprechend zu bezahlen?
| Zitat: |
Aber diese Mieterhetzt hier ist fast unerträglich....der Mieter ist kein nicht der keine Wurm und der Vermieter ist nicht Herr Gott...nur weil ihn alles Gehört...ein gewisse gegenleistung für die Mietzahlung kann man doch erwarten... |
(2) Man kann lediglich die Pflichten des Vertragspartners erwarten. Mehr nicht.
(Nur der Vollständigkeit halber: Die Pflichten des Mieters bestehen idR nciht nur aus Mietzahlung. Die des Vermieters nciht nur aus "Wohnraum zur Verfügung stellen".) |
zu (1) das ist mir auch klar, das ich mit 50,-€ keine 200m² Wohnung anmieten kann....Preis-Leistungsverhältnis sollte auch bei der Mietwohnung/Miete stimmen...aber der ortüblichen Vergleichsmiete wurde da eine gute Lösung gefunden
(2) Ja, der Mieter sollte neben den Mietzahlung (auch im eigend interresse) die Wohnung plegen und gut erhalten (er will doch auch schon Leben...)
Der Vermieter sollte sich um sein Eigentum kummern und die Vertragsbedingten Zustand erhalten.
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18.06.2009 14:04 |
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Michael_62
Richtfest
      
Dabei seit: 02.06.2009
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Status: Eigentümer Herkunft: Hessen Ort der Immobilie: Thüringen
Level: 32 [?]
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Die ortsübliche Miete und die Mietergesetze sind Gesetze von Mehrheiten. Diese können sich sehr schnell ändern sobald keine Investition in die Bestände mehr stattfindet.
Ich würde mich nicht darauf verlassen, auf irgend ein Preis/Leistungsverhältnis Anspruch zu haben.
Du hast auch keinen Anspruch darauf, einen bestimmten Verdienst zu erzielen oder dass die Tomaten 1€/kg kosten.
Du hast dich momentan entschieden zu mieten, obwohl in der jetztigen Zeit die Eigentumsschaffung einfach ist.
Freu dich auf die Hochzinsphase. Da sind Immobilien billiger. Im Nennwert.
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18.06.2009 14:17 |
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Badenländer
Unkraut
Dabei seit: 18.06.2009
Beiträge: 13
Status: Mieter
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Ich polarisiert? Nee, das stimmt nicht.
Klar will der Vermieter geld verdienen und das ist auch sein gutes recht. Nur die Grundhaltung mancher Eigentümer und/oder Vermieter ist falsch.
Es ist ganz klar das Vermieter und Mieter rechte und pflichten haben...das steht auser frage (obwohl es auf beiden Seiten welche gibt die das nicht ernst nehmen und ihre pflichten nicht nachkommen)
Hier wird immer darauf rumgereitet, das der Mieter die Wohnung nicht mieten braucht und ja, das stimmt.
Im Gegenzug kann ich aber auch sagen, wenn der Vermieter keine Mieter haben will, denn braucht er auch keine Wohnung vermieten.
Das ganze läuft unter Angebot und Nachfrage....
Wenn jedoch beide Seiten einen Vertrag mit deutschen Rechtsstand eingehen, dann haben eben beide Seiten Rechte und Pflichten. Dann kann aber auch keine Seite noch jammern....oh die bösen Mieter, die bösen Politiker....(was die grundhaltung fast aller hier ist)
Ihr habt doch beim kauf auch vorher informiert über den Kaufvertrag wie die Gesetzeslage ist, wiso sollte das beim Mietvertrag anders sein....?
@Michael_62
kannst du dir auch das gegenteil vorstellen, wenn immer mehr Menschen abwandern und somit immer mehr Wohnung leer stehen (wie im Osten) kann gehen auch die Mieten nach unten soschnell wie die Nachfrage und was dann?
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Badenländer: 18.06.2009 17:22.
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18.06.2009 17:21 |
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Michael_62
Richtfest
      
Dabei seit: 02.06.2009
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Status: Eigentümer Herkunft: Hessen Ort der Immobilie: Thüringen
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Schau doch mal auf den Standort. Wir haben hier fallende Mieten und fallende Marktwerte der Objekte und illiquide Märkte.
Und hohe Arbeitslosigkeit und Banken die sich nichts und dir nichts zutrauen.
Zonenrand halt.
Brauchst mir nichts zu erzählen.
Als Vermieter bin ich die roteste Socke die es gibt. Weil ein hohes Einkommensniveau zieht an. Und ibt hohe Mieten. Und entschuldet die Gebäude.
Deflationär sieht das alles ganz anders aus.
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18.06.2009 18:07 |
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financescout
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Badenländer
Unkraut
Dabei seit: 18.06.2009
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dann wenn die nachfragelage so ist, dann kann sich doch der Vermieter glücklich setzten wenn er zuverlassige Mieter findet (die Miete punklich zahlen, die Wohnung gut und pfleglich hält und eine guten umgang mit den Vermieter pflegt und ggf. langfristig die Wohnung mietet...das letzte z.B. mein Vermieter wichtig)
das ist doch besser, als wie leerstand...oder?
Dann sollte man auch den "guten" Mieter halten und nicht durch falsche Nebenkostenabrechnung und dauere Mieterhöhung verkraulen
Das ist doch auch Vermieter interresse....
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18.06.2009 18:27 |
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clline

Schnurgerüst
  
Dabei seit: 28.01.2009
Beiträge: 103
Status: Vermieter Herkunft: Rheinland-Pfalz Ort der Immobilie: Rheinland-Pfalz
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@Badenländer, ich hoffe Dein eigener Vermieter ist von Dir einen sachlicheren Ton gewohnt. Richtig ist, dass der Vermieter die Nebenkosten umlegen kann - er legt sie aber auch vor und zwar zinslos. Es wäre natürlich eine Überlegung wert, dass der Vermieter auch die kompletten Heizkosten noch für den Mieter übernimmt ... dann könnte er nämlich 24 Stunden am Tag, die Bude auf 25 Grad halten.
Auch kann der Vermieter sein Haus selber verwalten - das kostet ihn jedoch Zeit, die man jedem anderen Handwerker auch bezahlt. Wieso also dann nicht auch dem Vermieter, schließlich betreibt er keinen Wohlfahrtsverband. Die Mieteinkünfte muss der Vermieter natürlich versteuern, sofern er nicht in Timbuktu lebt und vermietet.
Und ehrlich gesagt finde ich, dass hier Mieter wie Vermieter ehrliche Antworten bekommen. 'Mieterhetze' habe ich in der kurzen Zeit in der ich hier bin noch nicht erlebt. Der Mieter ist kein Wurm sondern ein VERTRAGSPARTNER.
Mieterhöhung? Ich vermiete seit 9 Jahren und habe noch nie die Miete erhöht. Mir ist lieber ich habe einen vernünftigen Mieter, der in der Lage ist auch mal eine lockere Schraube selbstständig festzudrehen.
Falsche Nebenkostenabrechnung? Da kräuseln sich mir derzeit die Haare. Unsere Mieterin hat von sich aus gekündigt, also von der Seite kein Grund sauer auf mich zu sein. Hat einen Tag nach Ende des Mietverhältnisses bereits eine 100% korrekte NK-Abrechnung auf dem Tisch und ... will ihr Heizöl (das sie und nicht ich verpulvert hat) nicht bezahlen. Ich persönlich sehe es als Einzelfall und hoffe, ich habe bei den Nachmietern keinen Griff ins Klo gemacht.
Du hackst selbst die ganze Zeit auf den schei** Vermietern rum und erwartest genau von dieser Seite mehr Verständnis für die Mieterseite. Solche Verallgemeinerungen finde ich unangebracht, weil nicht jeder Mieter und nicht jeder Vermieter ein schwarzes Schaf ist.
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18.06.2009 21:38 |
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lostcontrol

Schlüsselfertig
       

Dabei seit: 04.08.2006
Beiträge: 7.772
Status: Vermieter; Eigentümer Herkunft: schwabenland Ort der Immobilie: grossraum stuttgart
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| Zitat: |
Original von clline
'Mieterhetze' habe ich in der kurzen Zeit in der ich hier bin noch nicht erlebt. Der Mieter ist kein Wurm sondern ein VERTRAGSPARTNER. |
genau.
ich bin ja un schon ein bisserl länger hier zugange als clline, aber "mieterhetze" gibt's hier recht selten, und wenn das mal vorkommt, dann sind es zu allererst die vermieter, die den- bzw. diejenige, die sich so verhält, zurechtstutzen. hatten wir erst neulich mal...
als ich hier auf dieses forum stiess hiess es auch noch nicht "vermieter-forum" und ehrlich gesagt find ich das auch nicht so doll, dass es jetzt so heisst.
aber nach wie vor habe ich hier das gefühl dass sich mieter und vermieter auf augenhöhe unterhalten, es werden beiderseitige fragen beantwortet, man hilft sich usw.
fakt ist doch: so gut wie jeder vermieter war selbst einmal mieter bzw. ist es teilweise immernoch. man kennt also durchaus auch die andere seite.
und die meisten vermieter (zumindest hier) legen grossen wert darauf, ANSTÄNDIGE vermieter zu sein und es wird häufig nicht nur nach rechtlichem sondern auch nach menschlichem gefragt.
ich habe hier noch nicht einen der stamm-user erlebt, dass er mieter für menschen zweiter klasse oder irgendwas in der art gehalten hätte!!!
natürlich ist man sauer wenn man mal wieder "ins klo gegriffen" hat und einen mietnomaden erwischt hat oder einen messie. und natürlich wird darüber mehr geredet als über die vielen, vielen guten mietverhältnisse, die es ja auch gibt, die sogar bestimmt 90% ausmachen. das ist halt wie mit den nachrichten, wenn alles gut läuft gibt's keine meldung dazu. wenn was schiefläuft, weiss es die ganze welt innerhalb von sekunden...
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18.06.2009 22:09 |
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Badenländer
Unkraut
Dabei seit: 18.06.2009
Beiträge: 13
Status: Mieter
Level: 14 [?]
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| Zitat: |
Original von clline
@Badenländer, ich hoffe Dein eigener Vermieter ist von Dir einen sachlicheren Ton gewohnt. Richtig ist, dass der Vermieter die Nebenkosten umlegen kann - er legt sie aber auch vor und zwar zinslos. Es wäre natürlich eine Überlegung wert, dass der Vermieter auch die kompletten Heizkosten noch für den Mieter übernimmt ... dann könnte er nämlich 24 Stunden am Tag, die Bude auf 25 Grad halten.
Auch kann der Vermieter sein Haus selber verwalten - das kostet ihn jedoch Zeit, die man jedem anderen Handwerker auch bezahlt. Wieso also dann nicht auch dem Vermieter, schließlich betreibt er keinen Wohlfahrtsverband. Die Mieteinkünfte muss der Vermieter natürlich versteuern, sofern er nicht in Timbuktu lebt und vermietet.
Und ehrlich gesagt finde ich, dass hier Mieter wie Vermieter ehrliche Antworten bekommen. 'Mieterhetze' habe ich in der kurzen Zeit in der ich hier bin noch nicht erlebt. Der Mieter ist kein Wurm sondern ein VERTRAGSPARTNER.
Mieterhöhung? Ich vermiete seit 9 Jahren und habe noch nie die Miete erhöht. Mir ist lieber ich habe einen vernünftigen Mieter, der in der Lage ist auch mal eine lockere Schraube selbstständig festzudrehen.
Falsche Nebenkostenabrechnung? Da kräuseln sich mir derzeit die Haare. Unsere Mieterin hat von sich aus gekündigt, also von der Seite kein Grund sauer auf mich zu sein. Hat einen Tag nach Ende des Mietverhältnisses bereits eine 100% korrekte NK-Abrechnung auf dem Tisch und ... will ihr Heizöl (das sie und nicht ich verpulvert hat) nicht bezahlen. Ich persönlich sehe es als Einzelfall und hoffe, ich habe bei den Nachmietern keinen Griff ins Klo gemacht.
Du hackst selbst die ganze Zeit auf den schei** Vermietern rum und erwartest genau von dieser Seite mehr Verständnis für die Mieterseite. Solche Verallgemeinerungen finde ich unangebracht, weil nicht jeder Mieter und nicht jeder Vermieter ein schwarzes Schaf ist. |
Mir geht es hier ums grundsetzliche! und ja, ich komme eigendlich mit meinen Vermieter sehr gut aus, habe zwar z.Z. eine meinungsverschiedenheit wegen der Gaßtherme...das wird sich auch regeln und ja, ich bin auch langzeit Mieter...
Das der Mieter die Heizkosten trägt, ist doch logisch...was anderes habe ich auch nicht gesagt... und die nebenkosten die der Mieter zu tragen hat sind auch OK....aber ich finde das der Vermieter die Verwalterkosten sowie die Instandhaltung übernehmen muss ist auf der anderen auch in Ordung...eingetum verpflichtet....das hört sich bei einigen nicht so an....
In der Hinsicht sind die Gesetzte vollkommen in Ordung und benachteiligen eigendlich keine Seite....aber die meisten hier sind bestimmt wieder andere Meinung
Die Gesetzte über Mieten sind im Grunde auch OK, man hat einen Vertrag abgeschlossen....wo man die Miete aushandel konnte.....wenn man dann kommt und eine neue hohe Miete haben will....dann muss man Regeln beachten....
Der Umgekerte fall geht garnicht, wenn ein Mieter nach 3,4,5 Jahren denkt...auch die Miete ist zu hoch und die Kosten steigen.... ich Verhandel eine neue kleiner Miete aus..... da wurde ich mich als Vermieter auslachen wenn ich so kommen wurde und sagen im vertrag wurde diese Miete vereinbart.....
Also die Gesetzte zur Mieterhöhung, sind nicht zum nachteil von Vermieter....
Nur in einen Bereich des Mietrechten wurde ich mich auf die Seite des Vermieters stellen und das ist das Kündigungsrecht eines Mietvertrag.... es kann nicht sein das man ein fristlos kündig wegen Mietschulden oder so und dann noch Monate oder Jahre (so was man im TV mitbekommt) die Mieter zur räumung verklagen muss und dann noch auf die Kosten sitzen bleibt.... das ägert sogar mich als erlicher Mieter und da habe ich sogar mitleid mit den Vermieter.....
Sich hat eben hier die Selbstherrliche Einstellung mancher Vermieter maßlos aufgeregt....
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18.06.2009 23:16 |
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Tarifcheck
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clline

Schnurgerüst
  
Dabei seit: 28.01.2009
Beiträge: 103
Status: Vermieter Herkunft: Rheinland-Pfalz Ort der Immobilie: Rheinland-Pfalz
Level: 23 [?]
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Kommt darauf an was man unter Verwalterkosten versteht, vielleicht ist der Begriff Hausmeisterkosten weniger irreführend. Damit meine ich, dass ich natürlich nicht meine Zeit abrechne, die ich zu Hause über irgendwelchem Papierkram sitze ... wohl aber wenn ich handwerkliche Tätigkeiten ausübe. Würde ich diese einer Firma in Auftrag geben, käme es die Mieter wesentlich teurer, als die läppischen 15 Euro/Stunde, die ich abrechne.
Was meinst Du denn mit 'selbstherrlicher Darstellung'? Hast Du ein konkretes Beispiel ... vielleicht rege ich mich dann mit auf :-)
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18.06.2009 23:35 |
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Capo
Geschäftsführer

Dabei seit: 23.04.2006
Beiträge: 4.252
Status: Vermieter Herkunft: Frankenthal / Pfalz Ort der Immobilie: Frankenthal / Pfalz
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@losti
| Zitat: |
Original von lostcontrol
als ich hier auf dieses forum stiess hiess es auch noch nicht "vermieter-forum" und ehrlich gesagt find ich das auch nicht so doll, dass es jetzt so heisst. |
Es heißt Immobilien forum. Die url "vermieter-forum.com" verdanke ich der nicht mehr existierenden Konkurrenz. "Immobilien-forum" bereits vergeben. Mietrecht-forum bereits vergeben (es war nur die .net Domain frei und die kommt aus techn Gründen nicht in Frage)
Es hatte aber auch andere Gründe, dass aus Mietrecht ein Vermieter wurde:
ein Mieter forum ist seit langem unterwegs und die Luft ist für Vermieter sehr dünn. Problem ist auch, dass helfende Mieter meist nur "Hörensagen" loswerden und so unwissentlich falsche Infos geben. Vermieter sind einfach auf dem laufenden, was das Recht angeht (meistens). Man könnte auch sagen: Eine niederlage vor Gericht vergißt man so schnell nicht, einen "Sieg" schon eher...
Mietrecht war ja bei dem wachsenden ausmass nicht mehr passend. "WEG forum" oder "Bautechnik Forum" wäre ja ähnlich. Also ein Forum für Vermieter UND Mieter; quasi ein (Ver)mieter-forum.com
__________________ Das ist keine Rechtsberatung -> Dummgebabbelt is' glei'
Mensch: ein Lebewesen, das klopft, schlechte Musik macht und seinen Hund bellen läßt. Manchmal gibt er auch Ruhe, aber dann ist er tot.
Kurt Tucholsky
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19.06.2009 00:49 |
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Michael_62
Richtfest
      
Dabei seit: 02.06.2009
Beiträge: 1.057
Status: Eigentümer Herkunft: Hessen Ort der Immobilie: Thüringen
Level: 32 [?]
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| Zitat: |
Original von Badenländer
Das der Mieter die Heizkosten trägt, ist doch logisch...was anderes habe ich auch nicht gesagt... und die nebenkosten die der Mieter zu tragen hat sind auch OK....aber ich finde das der Vermieter die Verwalterkosten sowie die Instandhaltung übernehmen muss ist auf der anderen auch in Ordung...eingetum verpflichtet....das hört sich bei einigen nicht so an....
Der Umgekerte fall geht garnicht, wenn ein Mieter nach 3,4,5 Jahren denkt...auch die Miete ist zu hoch und die Kosten steigen.... ich Verhandel eine neue kleiner Miete aus..... da wurde ich mich als Vermieter auslachen wenn ich so kommen wurde und sagen im vertrag wurde diese Miete vereinbart.....
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Ich glaube, du täuschst dich mit der Instandhaltung. Das ist keine Reparatur. Instandhaltung ist umlegbar.
Und mit Mietminderungsverlangen, das ist nicht so unüblich wie du vielleicht denkst. Dir bleibt ja das Drohmittel auszuziehen.
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19.06.2009 09:07 |
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LMB-Immo
Angestellter

Dabei seit: 04.06.2007
Beiträge: 231
Status: Hausverwalter Ort der Immobilie: Berlin, MV
Level: 30 [?]
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| Zitat: |
| Ich glaube, du täuschst dich mit der Instandhaltung. Das ist keine Reparatur. Instandhaltung ist umlegbar. |
Sicher nicht. Wartung ist umlegbar.
Gruß
Lothar Berg
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19.06.2009 12:59 |
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Yellow Strom
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LMB-Immo
Angestellter

Dabei seit: 04.06.2007
Beiträge: 231
Status: Hausverwalter Ort der Immobilie: Berlin, MV
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Erfahrungspunkte: 266.208
Nächster Level: 300.073
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Bei Wartungsverträge müssen die Wartung bzw. Instanhaltungs/setzungskosten anteilig ausgerechnet werden. Aktuell werden zw. 20% - 50% für die Instandsetzung gerichtlich angesetzt.
(Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, § 556 BGB, Rdn. 137; Maciejewski in: MM 2003, 61; vgl. auch: LG Berlin, GE 1990, 655: 20 %; GE 1986, 1121: 25 %; GE 1988, 463: 35 %; LG Hamburg, GE 2001, 992: 37 %; LG Aachen, DWW 1993, 42 und AG Bruchsal, WuM 1988, 62: 40 %; LG Essen, WuM 1991, 702 und AG München, WuM 1978, 87: 50 %)
Die Höhe des Abzugs hängt von der Höhe des Instandsetzungsanteils ab. Dies muss der Vermieter anhand der Leistungsbeschreibung des Wartungsunternehmens ermitteln und erläutern (LG Berlin, Urteil v. 15.3.2002, 65 S 327/01, GE 2003, 257).
Dein Düsen Bespiel ist ein Fall der Abnutzung oder Alterung und ist Instandsetzung und nicht umlegbar.
In Deinem Link steht auf der auf der 2 Seite, die Definition der Instandhaltung und -setzung und das diese nicht umlegbar ist. (Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung)
Als Definition der Wartung verstehen man die Bewahrung des Soll-Zustands des Gebäudes und der gebäudetechnischen Einrichtungen durch regelmäßiges Prüfen, Reinigung, Schmieren, Nachstellen und vorbeugendes Auswechseln von Verschleißteilen (z. B. Luftfilter, Dampfzylinder von Luftbefeuchtern, Auslöseelementen von Brandschutzklappen, Farbbändern bzw. Farbkisten an Registriergeräten, Öl an Druckluftstationen und Antriebskupplungen, Keilriemen, Schmiermitteln von Getrieben).
Die zur Wartung erforderlichen kleineren Hilfsstoffmengen (z. B. Schmiermittel und Reinigungsmaterialien) sowie Befestigungs- und Kleinmaterialien (kleinere Dichtungen, Schrauben) sind dabei von dem jeweils Verantwortlichen zu beschaffen.
Und unter Instandsetzung verstehen man die zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit erforderlichen Maßnahmen.
Unter Instandhaltung verstehen man die Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustands sowie die Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands des Mietgegenstands, beinhaltend die Inspektion, die Wartung und die Instandsetzung gemäß DIN 31051 Instandhaltung, Begriffe und Maßnahmen, Stand Januar 1995.
Daraus folgt das der Begriff Instandhaltung der Oberbegriff für Wartung und Instandsetzung ist.
Gruß
Lothar Berg
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von LMB-Immo: 19.06.2009 15:26.
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19.06.2009 15:23 |
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Kitzblitz
Fundament
   
Dabei seit: 27.09.2009
Beiträge: 223
Status: Vermieter
Level: 24 [?]
Erfahrungspunkte: 68.238
Nächster Level: 79.247
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| Zitat: |
Original von Michael_62
... Dann lass uns mal rechnen.
100m² in Karlsruhe.
Herstellung
http://geodaten.karlsruhe.de:8080/brk/
320€/m²
Bau 2000€/m² Einfache Ausführung.
bei 4 Geschossiger Wohnbebauung ist das Grundstücksanteil von ca. 80,- dazu,
ergo 2080,-€
d.h. deine Wohnung kostet 208000,-
Der Mietspiegel gibt irgendwo 7,-€ her.
208000* (5,5%Zins + 2% AfA +0,5% Verwaltung + 1% Rücklagen/Steuersatz) = 18720 € / Jahr + Versicherungen.
Deine Miete beträgt 7€ * 100 * 12 = 8400,-€ .... |
Naja, so ganz geht deine Rechnung nicht auf. Ein Vermieter, der unter diesen Randbedingungen Mietraum schafft, wäre in der Tat blöde.
Eine 100%-Finanzierung wird es nicht geben. Du musst einen Teil des benötigten Kapitals aus Eigenmitteln bestreiten - damit entgehen dir also zunächst nur Kapitalzinsen (in der Mischung vielleicht 2,5 % p.a.). Je höher der Eigenkapitalanteil um so besser geht die Rechnung auf. Zusätzlich hast du die Kaufkraft deines Kapitals gesichert.
Die steuerlichen Vorteile hast du außer acht gelassen.
0,5 % Verwaltungsaufwand aus dem Kaufpreis sind ein wenig viel - was willst du für 1.040 EUR im Jahr verwalterisch alles machen ? Ein Wohnungsverwalter nimmt so zwischen 200 und 400 EUR pro Wohnung (abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten). Mehr wie eine Wohnungsbegehung, ein paar Telefonate, eine Eigentümerversammlung im Jahr und eine Verbrauchsabrechnung fällt für den Vermieter nicht an. Aufwand hierfür vielleicht 100 bis 200 EUR (sicher entfernungsabhängig).
Rücklagen für Reparaturen würde ich mit max. 6 EUR pro qm und Jahr ansetzen (so ungefähr ist das bei unserer vermieteten ETW).
Die Versicherungen sind auf den Mieter umlegbar (so weist zumindest der Verwalter meiner Wohnung die Kosten aus). - Ist also ein Durchlaufposten, wie Wasser und Heizung auch.
Wenn du unter diesen Prämissen neu rechnest, geht die Sache schon auf, wenn du keinen Ärger mit dem Mieter hast.
Gruß aus'm Ländle
Ulrich
__________________ Gruß aus'm Ländle
Ulrich
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27.09.2009 19:08 |
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Michael_62
Richtfest
      
Dabei seit: 02.06.2009
Beiträge: 1.057
Status: Eigentümer Herkunft: Hessen Ort der Immobilie: Thüringen
Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 447.085
Nächster Level: 453.790
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Jeder muss für sich rechnen, wie es läuft.
Wer auf steigende Gebäudewerte und Mieten setzt kann anders rechnen.
In unserer Gegend gibt es fallende Mieten und fallende Gebäudewerte.
Deine Eigenkapitalbetrachtung finde ich abstrus.
Nur wenn die Gesamtkapitalverzinsung deutlich langfristig über dem Kapitalmarktzins liegt, dann kannst du mit Fremdkapital hebeln. Ansonsten kannst du eh gleich selbst zahlen.
Wer auf steuerliche Aspekte baut, fällt in der zweiten Periode der Tilgung in eine Zuschussfalle.
Kein Problem wenn du 500.000pA verdienst und davon 200.000 zuschiessen musst? Dann fällt aber der SL für die Frau flach.
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27.09.2009 19:47 |
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Florian
Unkraut
Dabei seit: 05.10.2009
Beiträge: 1
Status: Hausverwalter
Level: 7 [?]
Erfahrungspunkte: 298
Nächster Level: 443
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Ich finde die Gesetze und Verordnungen die dem Vermieter aufgehalst wurden sind ja nicht ohne grund entstanden. Sowie man beim Mieter nicht damit rechnen kann, dass er dir alles sagt ist es auch leider bei einigen Vermietern. Hab da schon sachen erlebt das glaubt man nicht.
Aber was das schlimmste eigentlich an der Situation ist, ist das ein Kaufrausch in den letzten 10 Jahren stattgefunden hat, der seines gleichen sucht. Eigentümerwechsel und Verwalterwechsel ohne ende. Alleine die Blocks die ich betreue hatte in den letzten 10 Jahren 4 oder 5 verschiedene Eigentümer und jeweils eine neue Verwaltung. Was meint Ihr wie die Daten da gepflegt und weitergegeben wurden. Da ist es doch kein Wunder wenn jede 4.Abrechnung falsch ist. Und davor soll auch ein Mieter geschützt werden. Ich glaube vielen ist überhaupt nicht mehr bewusst, dass sie mit Existenzen von Menschen handeln. Und das ist das schlimmste, was auch diesen Job immer schwieriger und unaktraktiver macht. Klar tragen einige Mieter dazu bei aber ich finde das nicht ok was zur zeit abläuft!!!
Mfg
Flo
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05.10.2009 23:27 |
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Ratsucher55

Unkraut
Dabei seit: 26.11.2009
Beiträge: 28
Status: Vermieter Herkunft: Kölner Umland Ort der Immobilie: Köln, rechtsrheinisch
Level: 15 [?]
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Hallo,
ich bin neu hier.
Ich habe gemeinsam mit meinem Bruder 3 Häuser geerbt mit insgesamt 18 Mietparteien ( eine Wohnung bewohnt mein Bruder)
Ich wohne auch direkt auf dem Grundstück.
Wir haben eine tolle Gemeinschaft, die auch von fast allen gepflegt wird.
Hier und da gibts mal Probleme was die Pflege der Hoffläche angeht, aber insgesamt ist das Verhältnis top.
Wir haben noch 3 Parteien,die hier seit 50 Jahren wohnen, bin quasi mit denen groß geworden.
Eine Mietpartei allerdings, Gott sei Dank seit 3 Jahren raus, hat uns das Leben zu Hölle gemacht.
Warum kann man da nicht kündigen? Die sind immer haarscharf an der Legalität vorbeigerauscht.
Ich kann ja verstehen, dass Wohnungsgesellschaften nicht so leicht kündigen können, aber wenn man Tür an Tür wohnt und die anderen Nachbarn/ Mieter das ganze miterleben und uns als Vermieter den Rücken stärken, warum kommt man da nicht einfacher raus?
Vermieter passt mir nicht ... also kann ich kündigen.
Umgekehrt müsste es doch auch Möglichkeiten geben, ohne dass man sich erst körperliche oder verbale Attacken gefallen lassen muss.
__________________ Ich hab noch viel zu lernen, bin aber auf dem besten Weg!
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26.11.2009 18:43 |
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Blackdax
Unkraut
Dabei seit: 24.11.2009
Beiträge: 4
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Ri
Riesen beitrag abgeschmiert.
Ich finde auch ,daß Mieter viel zuviel Rechte haben.
Beispiel: Wir vermieteten eine 2 Z Wohnung an eine Dip.Phychologin,Mietbeginn 01.10.09.Bei der Wohnungsbesichtigung wurden 2 mängel beanstandet:
1.Fenster im EG lässt sich nicht öffen,ok.
2.Treppe aus Natursteinbelag ( Quarzit) Nutzungsbedingt leicht Verschmutzt.??
Meine Fensterbaufirma,konnte uns ,erst zum 01.10 einen monteur schicken,der diesen mangel abstellte.Die Treppe war noch immer verschmutzt.
Um 13.00 Uhr war die mieterin zur stelle, sagte so könne sie nicht einziehen,obwohl sie zugesichert bekam,max 2,00 std.und die Treppe ist sauber.
Antwort: Dann kann ich erst am 15.10. einziehen.Schlüsselübergabe war aber
erfolgt.
13.10. Anruf Heizung ist kalt um 21.30 Uhr.Antwort von uns :,ist auch ausgeschaltet
Sie:, Ich erwarte das die Heizung SOFORT eingeschaltet wird.
Unsere Antwort: Heizung ist am 15.10.eingeschaltet. Schweigen am Tel. Ich habe dann aufgelegt,war total sprachlos.
Dann kam es immer Dicker.Am 15.10. wude uns mitgeteilt das die Natursteinwand
eiskalt währe und es so ziehen würde,daß Sie ,die mieterin, nicht auf dem Sofa
sitzen könnte.(Bei dieser Natursteinwand handelt es sich um eine 3 Schalige Wand
Naturstein ca: 250 -300 mm Lehm ca 200 mm Sein 250 -300 mm).Wandstärke also
ca 700 mm. Diese Wand wurde in mühevoller Kleinarbeit mit Mörtel verfugt,um einen Rustikalen ,in verbindung mit der Treppe und dem unterem Wohnraum, ein
Behagliches Wohngefühl zu vermitteln.
Ich kontrollierte diesen "Zug" mit einer Disconebelmasch., ergebis: kein zug,aber
ein langsames abwandern des Nebels von der Wand. ( Kaltkonvektion) unbeheizte
Wand,außenseite ist eine Scheune.
16.10.09 Fußboden ( Laminat) eiskalt im bereich der darunterliegenden Garage.
Fakt: 80 mm Dämmung 0,30 Wert + Schütung und 24 mm =OSB Platten im gesamten OG Verbaut.
19.10. Kein Strom in dem unterem Raum ( Sie hat die Sicherungen ausgeschaltet
wg.Elektosmog) Wohnug wird mit Halogenstrahlern beleuchtet.
20.10 Immer noch kein Strom unten, meine Antwort Sicherungen einschalten wird
ignoriert.
21.10 Aufforgerung an uns die Natursteinwand von der Scheunenseite zu Dämmen.
22.10. Wieder kein Strom im unterem Raum. Sicherungen einschalten,wird völlig
ignoriert. Gleichzeitig: Das Bad würde schwimmen, ich sollte mich darum kümmern.Richt muffig.
23.10. Ich bin nervlich am Ende. Beauftrage einen Meisterkolegen sich der Sache anzunehmen.( Hätte vieleicht falsch reagiert) .
Bekomme von meinem Kolegen mitgeteilt das nach ca: 90 min sich am Badewannensyphfon ein Tropfen bildet. Austausch der Dichtung.
24.10. Freiwlliges Dämmen der Garagendecke un der Treppe mit 60 mm Polysteroldämmung Wert 0,35.
25.10.Erneute Aufforderung der Mieterin die Scheune von innen zu Dämmen,aber
mit Schwachsinnigen Vorgaben: 50mm Luft unten, zur Wand - und oben,also nur
eine Wand aus Dämmung min.120 mm stark vor die Scheunenwand zu stellen.
Meine Erwiederung das diese Wand nicht gedämmt wird und auch nicht Dämmtechik nicht in den Griff zu bekommen ist wurde Ignoriert,statdessen wurde
ich gefragt,was ich nun mit dem Bad zu Unternehmen gedenke. ZItat Mieterin
2 Jahre Unkontrolliert Wasser in die Betondecke gelaufen.
Sie hatte es geschafft. Nach 9,00 Tagen sprachen Wir Ihr die mündliche Kündigung
aus, 30 min später erhielt Sie die Schriftliche, unter einhaltung der Gestzlichen
Fristen ( 3 mon.)
Es erfolgte ein Schriftlicher Wiederspuch gegen unsere Kündigung vom 25 10.09
13.11.09. Schreiben Ihres RA. mit Mietminderung 100% Begründung Es währe lt. Bauamt KEIN genemigungsfähiger Mietraum. Koste RA: 90 €
14.11.09 Fritlose Kündigung der Mieterin, Begründung: arglistige Täuschung. Nicht Genehmigungsfähiger Wohnraum. Kosten RA 570 €
20.11.09 Tätiger Angriff Ihres Bruders gegen mich!!!! Extra nicht gewehrt.Fakt massive Brustbeinprellung,anzeige wg.Körperverletzung gestellt,Ärztliche bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit für 2 Wochen liegt vor.
21.11.09 Aussprechen der Fristlosen Kündigung,aber Frist bis zum 01.12.09 gegeben.
21.11.09. Bitte um Termin für Architekten bis zum 25.11.09. andernfalls ab dem
28.11.09. Einleitung einer Zwangsöffnung.
24.11.09. Anruf der Polizei Mainz Lerchenberg an mich " Es liegt eine Anzeige wergen androhung einer Straftat gegen sie vor.Kommen Sie bitte vorbei und klären sie den Sachverhalt.Die Mieterin hatte den Begriff Zwangsöffung falsch
interpretiert.Fakt: Polizist zerriss diese Anzeige. Teilte mir aber mit Sie wollte
am 28.11.09 ausziehen.Dies ist aber leider nicht einmal im Ansatz zu erkennen.
Da ich nun langsam mit gesungheitlichen Problemen zu kämpfen habe, wegen
dieser mieterin,frage ich mich : WAs tun ???
Bin zwar hilflos aber nicht Wehrlos. Heizung und Warmwasser ausschalten???
Zahle gerne die Strafe, aber die Mieterin muß raus!!
MfG Black
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28.11.2009 17:10 |
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Thomas76
Richtfest
      
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Status: Vermieter; Eigentümer Herkunft: Großraum Hamburg Ort der Immobilie: im Speckgürtel um Hamburg
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| Zitat: |
Original von Blackdax
Bin zwar hilflos aber nicht Wehrlos. Heizung und Warmwasser ausschalten???
Zahle gerne die Strafe, aber die Mieterin muß raus!!
MfG Black |
Also wenn du bereit bist JEDE Strafe zu zahlen, tausch einfach das Schloss aus wenn sie mal nicht da ist und stell' ihr gesamtes Gerümpel an die Straße.Ist selbstverständlich illegal, kann dich eine Menge Geld kosten, aber die Mieterin bist du dann los
Ansonsten kann Heizung- und/oder Warmwasserausschalten auch hilfreich sein.Ist zwar auch nicht rechtens, und sie kann und wird sicherlich wieder mit ihrem Anwalt dagegen Vorgehen, aber der Druck auf sie dürfte trotzdem Wirkung zeigen.
Aber wie gesagt, alles nur unter der Prämisse, das Geld keine Rolle spielt, denn da kann einiges an Kosten zusammenkommen, je nachdem wie emsig die Dame sich wehrt, und es sieht ja so aus als wenn sie diesbezüglich noch jede Menge Kraftreserven hat
Und um mal was zu dem ursprünglichen Thema zu sagen : Ich finde gar nicht mal so sehr, das Mieter zuviele Rechte haben.Es sollte sich aber vielmehr rechtlich einiges dahingehend ändern, das das Wort "Vertragsfreiheit" wieder einen Sinn bekommt.Blödsinnige Rechtsauslegungen wie "konkluendes Handeln", "Gewohnheitsrecht" und ähnliches gehören abgeschafft.Mietrechtsangelegenheiten vor Gericht sollten zügigst bearbeitet werden.
__________________ Dieser Beitrag ist KEINE Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche, subjektive und unmaßgebliche Einzelmeinung
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30.11.2009 21:07 |
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