Miete zahlen ! |
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nokian95
Unkraut
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Hallo an Alle !
Habe mal eine Frage.
Ich bin seit 10 1/2 Jahren ein Mieter, halte meine Wohnung und das Treppenhaus sehr sauber, pflege meine Wohnung usw., habe eine schöne Bepflanzung auf dem Balkon, bin nie laut und bin zu meinem Vermieter immer sehr nett.
Auch wenn er im Urlaub ist, bewässere ich seinen Garten.
Meine Miete, vielleich mein einziger Fehler, zahle ich oft etwas verspätet.
Das heißt, nicht direkt bis zum 03.eines Monats sondern auch mal am 20. oder 25.eines Monats.
Ich habe die Mieter aber nie einen Monat später gezahlt.
Nun steht mein Vermieter, der auch im Haus wohnt, direkt immer vor der Tür, auch mehrmals, wenn ich mit der Miete mehr als zehn Tage im Verzug bin.
Ich zahle deswegen extra mehr Miete, damit er keinen Zinsverlust hat, wie er immer sagt.
Nun meine Frage, ist es von mir wirklich so schlimm, wenn man die Miete später zahlt, aber immer noch im Laufe des Monats ?
Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen, denn mittlerweile droht er mir sogar mit Kündigung.
Wäre nett, von Euch Meinungen zu hören.
Viele Grüße,
Tobias
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22.08.2008 19:16 |
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Immonet
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malloy
Bodenplatte
    

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| Zitat: |
Original von nokian95
Nun meine Frage, ist es von mir wirklich so schlimm, wenn man die Miete später zahlt, aber immer noch im Laufe des Monats ?
Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen, denn mittlerweile droht er mir sogar mit Kündigung.
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du hast aber einen vertrag unterschrieben, an den du dich augenscheinlich nicht hälst. dieser besagt idr, dass der mietzins spätestens zum 3ten werktag eines jeden monats im voraus auf dem konto des vm einzugehen hat (und nicht erst angewiesen werden). hast du jemals eine sondervereinbarung mit dem vm getroffen, in der er dir auf deine nachfrage und bitte zustimmt, dass du später zahlen darfst?
findest du es normal, dass man nicht mit den leuten vorher redet, wenn es eng wird, sondern sich einfach über getroffenen vereinbarungen hinwegsetzt und den anderen einfach hängen lässt?
was würdest du sagen, wenn dir dein arbeitgeber dein gehalt (oder falls alg2-empfänger, deine zuständige stelle) regelmäßig mit 2-3 wochen verzögerung ungefragt und ohne einigung zahlen und überweisen würde? glaubst du, die bank bucht bei ihm nicht überpünktlich zum 1sten eines jeden monats die ratenzahlungen ab und die versorger/hausverwaltung die abschläge und hausgelder?
__________________ und nein, Geiz ist nicht geil!
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22.08.2008 19:55 |
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kummer
Bodenplatte
    
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Ich kenne zwar die Situation deines Vermieters nicht, aber ist dir schon mal in den Sinn gekommen, das dein Vermieter mit deiner Miete seinen Unterhalt bestreitet?
Er rechnet mit dem Geld, will sich Lebensmittel kaufen, muß sein Auto betanken, muß deine laufenden Nebenkosten tragen, etc.
Nicht jeder Vermieter ist Rockefeller. Viele rechnen mit dem, was eine Wohnung abwirft, sei es nun für die Bank oder die Lebenshaltungskosten. Dein Arbeitgeber zahlt dir ja auch nicht mal so, mal so dein Gehalt, wie es grad passt. Du hast mit deinem Arbeitgeber einen Vertrag. Dieser sichert dir einen Geldeingang zum Termin X zu. Es würde dich nicht jucken, wenn dir dein Arbeitgeber nicht zum 01. sondern dann halt erst am 23. dein Gehalt überweist?
Warum zahlst du denn so unpünktlich? Sollten da nicht die anderen Sachen zurückstecken? Dein Vermieter kann dich problemlos rauswerfen. Den Wink mit dem Lattenrost würd ich ernst nehmen.
http://www.baurechtsexperte.de/wer-stets...lt-db30107.html
http://www.handelsblatt.com/finanzen/imm...-fliegt;1300203
Zahl für Dinge, die du in Anspruch nimmst. Und zwar termingerecht.
__________________ Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine (un)persönliche Meinung.
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22.08.2008 21:39 |
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nokian95
Unkraut
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Themenstarter
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Es ist interresant auch mal die andere Seite zu hören und Ihr habt auch Recht.
Nur denke ich auch, dass ich dem Vermieter, der übrigens auch selbstständig ist, seit mehr als zehn Jahren das Haus bezahle.
Ich bin praktisch ein Kunde und jeder Unternehmer wäre glücklich, wenn ich seine Waren kaufe und sein Leben finanziere....auch wenn ich die Raten immer etwas später zahle.
Ein Dankeschön für die Miete erhält man nicht, im Gegenteil, man darf froh sein dort zu wohnen.
Im Geschäft ist das anders, da freut sich der Kaufmann, wenn man etwas kauft.
So ist es leider.....
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22.08.2008 23:55 |
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Nachmieter
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Capo
Geschäftsführer

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| Zitat: |
| Im Geschäft ist das anders, da freut sich der Kaufmann, wenn man etwas kauft. |
So ist das nun auch wieder nicht. Wenn ich eine Handwerkerrechnung nicht in 28 Tagen zahle, gibt's ärger und dem Handwerker darf ich auch nicht mehr unter die augen kommen. Sollte ich den Mut haben, ihm einen weiteren Auftrag zu geben, so wird sich dieser böse Kerl weder freuen, noch den auftrag annehmen.
Wenn ich in ein Geschäft gehe und die neue Stereoanlage einpacke und den Kaufmann dann mitteile, dass ich erst in 3 Wochen bezahle, wird er mir wohl die Polizei an den Hals schicken wegen Diebstahl.
__________________ Das ist keine Rechtsberatung -> Dummgebabbelt is' glei'
Mensch: ein Lebewesen, das klopft, schlechte Musik macht und seinen Hund bellen läßt. Manchmal gibt er auch Ruhe, aber dann ist er tot.
Kurt Tucholsky
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23.08.2008 00:08 |
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RMHV
Schlüsselfertig
       
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| Zitat: |
Original von nokian95
Im Geschäft ist das anders, da freut sich der Kaufmann, wenn man etwas kauft.
So ist es leider..... |
Hier fehlt es offenbar noch am Verständnis von Zusammenhängen...
Der Kaufmann freut sich, wenn er etwas verkaufen kann. Er freut sich aber keineswegs, wenn die Ware nicht bezahlt wird und er freut sich auch nicht über verspätete Zahlungen. Da der Kaufmann morgen einen neuen Vertrag mit einem Kunden zum Verkauf neuer Waren mit einem Kunden abschließen muss, macht er häufig die Faust in der Tasche und verkauft trotz verspäteter Zahlungen weiter. Er hat aber die Möglickeit, auf weitere Geschäfte mit einem schlechten Zahler einfach zu verzichten.
Der Vermieter dagegen hat ein einziges mal einen Vertrag abgeschlossen und kann nicht jeden morgen neu entscheiden, ob er dem säumigen Mieter die Wohnung noch einen weiteren Tag überlassen will.
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23.08.2008 08:50 |
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lostcontrol

Schlüsselfertig
       

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miete ist im voraus zu bezahlen.
du darfst gerne am 20sten oder 25sten schon die miete für den KOMMENDEN monat bezahlen, aber bezüglich der AKTUELLEN miete befindest du dich nun mal im verzug und begehst einen vertragsbruch.
wenn du einen vertrag unterschreibst hast du dich auch daran zu halten - ansonsten musst du die konsequenzen tragen (in dem fall evtl. die kündigung).
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23.08.2008 10:24 |
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nokian95
Unkraut
Dabei seit: 22.08.2008
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Ich danke Euch für die Antworten.
Die rechtliche Sitaution ist mir bekannt, auch das ich im Unrecht bin.
Eigentlich hätte ich von Euch mehr menschliche Antworten erwartet, also nicht die rechtliche Seite.
Ich als Vermieter wäre froh einen Mieter zu haben, mit dem ich in allen Dingen zufrieden bin, der aber die Miete erst zwei oder drei Wochen später zahlt.
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25.08.2008 17:29 |
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Immonet
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Capo
Geschäftsführer

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Was hast du erwartet?
Vielleicht ja sowas:
Ok, der Vermieter könnte dir entgegenkommen und verständnis haben, dass du dich nicht an die Absprachen hälst. Das ist wirklich nicht die elegante Art.
Vielleicht sollte er einfach auch mal nicht seine Pflichten erfüllen und die Wasserrechnung bezahlen. 12* 3 Wochen zu spät bedeutet dann für die Jahresrechnung ja, dass er die Wasserrechnung 36 Wochen zu spät bezahlen könnte. Hättest du dafür auch Verständnis?
um das aber mal zur Lösung zu führen:
Wie wäre es, wenn du eine Miete extra bezahlst? Dann wärst du nicht zu spät, sondern zu früh und das ist ok. Zahle doch, wenn auch weiterhin verspätet, 100€ extra, dann wirst du schnell ein korrektes Mietkonto haben. Dann kann die Miete auch mal 4 Wochen später kommen...
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Kurt Tucholsky
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25.08.2008 18:09 |
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