Mieter Boardsuche |
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Auffahrt |
pingu
Unkraut
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Hallo allerseits,
wir sind Mieter eines Hauses. Nun haben wir eine Auffahrt und eine Garage.
Es ist ein altes Haus und die Auffahrt kommt teilweise durch Baumwurzeln und dem Alter hoch bzw. die Wegplatten sind locker. Der Mietvertrag wurde mit uns als Privatperson und Gewerbe zusammen abgeschlossen.
Nun haben wir die Auffahrt bemängelt. Der Vermieter weigert sich in irgendeiner Form für die Ausbesserung bzw. teilweise Neuverlegung aufzukommen, er meint die Beantspruchung für Firmenfahrzeuge ist dafür nicht geeignet und dadurch entstanden. Was meint Ihr dazu?
VG
Pingu
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15.06.2009 14:30 |
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Nachmieter
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pragmatiker
Deckenfest
     
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die angaben sind für eine sinnvolle auskunft zu ungenau. der vertragsinhalt müsste bekannt sein.
__________________ "Der Klügere gibt nach ! Eine traurige Wahrheit. Sie begründet die Vielherrschaft der Dummen." (Marie von Ebner-Eschenbach)
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15.06.2009 16:43 |
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pingu
Unkraut
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Hey,
Vertragsinhalt ist darüber nicht. Es besteht ein Hamburger Mietvertrag.
Wenn der Vermieter an einem Gewerbe vermietet muss er dann nicht auch von Be- und Entladen des Gewerbes ausgehen?
Wenn es ums Geld geht, dann ist es nicht immer angebracht mit dem Klügeren der nach gibt. Na ja
was meinst Du jetzt?
Gruß
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15.06.2009 16:56 |
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Capo
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Ist es ein Fluchtweg des Gewerbes? Was für ein Gewerbe ist es? Ist es euer einzigster weg, um das Objekt zu erreichen? stellen die "Wurzel-Platten" eine Stolperfalle da?
__________________ Das ist keine Rechtsberatung -> Dummgebabbelt is' glei'
Mensch: ein Lebewesen, das klopft, schlechte Musik macht und seinen Hund bellen läßt. Manchmal gibt er auch Ruhe, aber dann ist er tot.
Kurt Tucholsky
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15.06.2009 19:14 |
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Hausrat
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pingu
Unkraut
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Hallo,
es ist ein Elektrogewerbe. Kein Fluchtweg, man kommt zum Haus nur über die Auffahrt. Erhöhte Stolpergefahr ist gegeben.
Danke
und Gruß
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15.06.2009 19:28 |
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Capo
Geschäftsführer

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Tja, dann darf das Gewerbe mal hand anlegen. Zweiterlei Möglichkeiten: Entweder die Auffahrt ist im Pachtvertrag enthalten, dann muss die Firma dafür aufkommen. Vom Schneeschaufeln bis zur Instandsetzung oder der Weg ist kein Bestandteil des Gewerbes, da Allgemeinraum. Dann darf der Elektriker auch den Weg nicht mit seinen Fahrzeugen nutzen. Da jetzt ein Problem besteht darf der Vermieter den Weg instandsetzen und die Kosten vom Elektriker holen oder er läßt es gleich von ihm erledigen...
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Kurt Tucholsky
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15.06.2009 19:56 |
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pingu
Unkraut
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Sorry Capo,
habe ich nicht verstanden.
Wenn ich (als Gewerbe) einen Mietvertrag mit Parkfläche und Garage miete und der Vermieter ja dann natürlich auch weiß, dass ich als gewerblicher Mieter meine
Fahrzeuge auf die Parkfläche stelle. die Pflastersteine dann wegen der nahe liegenden Tannenwurzeln hochkommen, wieso ist es dann meine Sache den Weg zu pflastern?
Danke, das sich jemand damit beschäftigt.
Gruß
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15.06.2009 20:03 |
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Capo
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Im Gegensatz zum Wohnraummietvertrag trägt der Mieter von Gewerberaum die komplette Instandsetzung der gemieteten Fläche, sofern das so im Mv vereinbart wurde.
Bei Gewerbe ist einzig und allein der Mietvertrag entscheidend. Wenn im Mv steht, dass der Mieter die Instandsetzung trägt, dann ist das rechtens. Beim Wohnraum muss der Mieter geschützt werden, weil dieser nicht zwingend Vertragserfahren ist. Beim Kaufmann (Gewerbetreibender) wird davon ausgegangen, dass ihm klar ist, was er unterschreibt.
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Kurt Tucholsky
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15.06.2009 20:17 |
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Nachmieter
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clline

Bauland
 
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Aus einem gewerblichen Standardmietvertrag:
'... Der Mieter haftet dem Vermieter für jeglichen Schaden am Gebäude und sonstigem Grundstück, der durch seine Fahrzeuge oder durch die bei ihm verkehrenden Fahrzeug verursacht wird. ...'
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15.06.2009 21:12 |
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Capo
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Das ist ja dann die Erklärung, für deine Frage.
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Kurt Tucholsky
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15.06.2009 21:17 |
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pingu
Unkraut
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Hallo allerseits nochmal,
hier gibt es einen normalen Mietvertrag mit 2 Personen indem die Erlaubnis erteilt wurde an das Gewerbe des einen Mieters unterzuvermieten. Also kein Gewerbemietvertrag.
Ist nicht eine Parkfläche auch zum parken und be- und entladen bestimmt?
Gruß
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15.06.2009 21:32 |
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Capo
Geschäftsführer

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Wenn ich das richtig verstehe:
Gewerbe mietet Auffahrt an; gemietet von Wohnraummieter. Der Hauptmieter hat das als Wohnraum gesehen? Wenn die Auffahrt ein Bad hat, bitte.
Was ist Wohnraum? Ein Stellplatz ist Gewerbe, Ein Parkplatz ist Gewerbe oder orientiert sich zumindest daran, weil es kein WOHNRAUM ist.
Wenn der Hauptmieter dazu noch die Erlaubnis zum befahren gegeben hat, dann muss er dafür aufkommen, wenn das Gewerbe dafür nicht aufkommt, weil der Hauptmieter das ja geduldet hat (erlaubt hat).
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Kurt Tucholsky
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15.06.2009 21:39 |
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pingu
Unkraut
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Hallo Capo, danke.
Der Mietvertrag wurde für 1 Haus geschlossen (2 WE).
Gewerbe mietet mit Erlaubnis vom Vermieter Büro und Stellplatz vom Hauptmieter.
Der Hauptmieter hat es nicht als Wohnraum gesehen oder vermietet.
Warum ist ein Stellplatz oder eine Auffahrt Gewerbe?
Es stehen dort 1 Privatauto und 2 Firmenfahrzeuge.
Da der Vermieter seine Erlaubnis an den Hauptmieter gegeben hat, wusste er doch, das es Firmenfahrzeuge gibt die auf dem Stellplatz stehen. Also musste er doch damit rechnen, oder?
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16.06.2009 09:09 |
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Immonet
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pingu
Unkraut
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Hey,
danke.
Okay, also hat der Vermieter doch dann Gewerbe vermietet und dies also bei Abschluss schon gewusst.
Ist er dann als Vermieter nicht auch für die Ordnung zuständig?
VG
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16.06.2009 10:26 |
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clline

Bauland
 
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Sehe ich anders. Der Aufbau (Belag, Unterbau) eines privaten Stellplatz unterscheidet sich nunmal von einem gewerblich genutzten. Klar: nicht bei jedem Gewerbe ist ein Aufbau für Transporter u.ä. notwendig - bei Arztpraxen z.B. dürfte ein Aufbau für PKW ausreichen.
Ihr als Mieter habt (Wohn-)Gebäude und Grundstück für Eure gewerbliche Nutzung als OK angesehen (sonst hättet ihr nicht gemietet). Das bedeutet für mich gemietet, wie gesehen. Welcher Belastung die Auffahrt ausgesetzt ist, dürfte Euch vor Anmietung bekannt gewesen sein. Also gehe ich davon aus, dass ihr Schäden auch beseitigen müsst - innen wie außen.
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16.06.2009 10:56 |
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pingu
Unkraut
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Hallo,
es war uns und auch dem Vermieter bekannt.
Aber dennoch sind ca. 8 Jahre vergangen und die Platten kommen durch naheliegende Tannenwurzeln hoch und außerdem nach so vielen Jahren ist da doch auch von Verschleiß zu sprechen. Kann man denn so einfach sagen, das ist durch die Be- und Entladung gekommen also bin ich als Vermieter dafür nicht verantwortlich??
Verstehe ich echt nicht.
VG
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16.06.2009 11:14 |
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clline

Bauland
 
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Dem Vermieter war also das Ausmaß der Befahrung durch die gewerbliche Nutzung bekannt, also wie oft am Tag PKW, Transporter o.ä. die Auffahrt hochbrettern.
Vermieter behauptet nun, der Schaden kommt durch nicht bestimmungsgemäße Belastung. Da er Wohnraum, der gewerblich genutzt wird, vermietet hat - wird eine Einfahrt/Parkfläche üblicherweise durch PKW belastet.
Mieter bzw. Untermieter behauptet, der Schaden kommt von den Tannenwurzeln, sowie durch 'normalen' Verschleiß. Wobei der in diesem Fall nicht 'normal' ist, weil unübliche Belastung.
Ein Gutachten könnte klären, wo die Ursache für den Schaden liegt. Ob das zur Einigung beiträgt, ist eine andere Frage. Wie wäre es sich die Kosten zu teilen? Bei einer Erneuerung von Zufahrt und Stellfächen, rate ich auf einen entsprechenden Belag und Unterbau zu achten. Denn ... normal ist das nicht, dass eine Auffahrt nach 8 Jahren 'verschlissen' ist.
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16.06.2009 12:27 |
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pingu
Unkraut
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Ja, im Prinzip ist es so genau richtig.
Jedoch ist die der Belag schon 30 Jahre alt, wird nur seit 8 Jahren gewerblich genutzt.
Vermieter will sich auf keinen Kompromiss einigen.
LG
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16.06.2009 13:02 |
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clline

Bauland
 
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Also der Belag hat 22 Jahre keine Mucken gemacht, ist nicht von Baumwurzeln hochgedrückt worden und nachdem 8 Jahre Transporter drüber geruppelt sind, ist er hin ...
Wenn der Vermieter keinen Kompromiss eingehen möchte und nicht mit sich reden lässt, weiß ich natürlich auch keinen Rat. Mieterbund (kräuseln sich mir die Zehennägel)? Anwalt?
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16.06.2009 14:55 |
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pingu
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Ja, genauso.
Obwohl er ja nur vereinzelt hin ist, aber nicht nur die Auffahrt ist hin auch der Gehweg, komisch oder.
Meint Ihr wirklich ich sollte den Mieterbund einschalten?
Unsere Sichtweise scheint klar, aber so ist es wohl oft.
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16.06.2009 15:07 |
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clline

Bauland
 
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| Zitat: |
| Original von pingu... Meint Ihr wirklich ich sollte den Mieterbund einschalten?... |
Von meiner Seite aus: nein.
| Zitat: |
| Original von clline... Mieterbund (kräuseln sich mir die Zehennägel)?... |
Das in Klammern war ehrlich gemeint. Wenn Du Deinen Vermieter in die Klapse bringen willst, dann Mieterbund. Ansonsten, wenns zu einer Einigung keinen anderen Weg gibt, lieber einen Fachmann ran lassen. Würde ich allerdings nur machen, wenn die Verträge Wohnen/Gewerbe wasserdicht sind ... sonst schießt Du Dir schnell ein Eigentor.
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16.06.2009 15:32 |
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pingu
Unkraut
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Vielen Dank.
Kann ich nicht sagen ob die wasserdicht sind. Der Vermieter hat jedoch schriftlich im Mietvertraganhang die Erlaubnis erteilt, an das Gewerbe unterzuvermieten.
Ausserdem wohnt der Vermieter in unmittelbarer Nachbarschaft und sieht auch immer was auf der Auffahrt passiert und das ist wirklich nicht viel. Keine LKWs nur Kastenwagen die morgens mit Material ausgerüstet werden und abends wiederkommen. Hmmmm
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16.06.2009 15:48 |
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lostcontrol

Schlüsselfertig
       

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| Zitat: |
Original von pingu
Kann ich nicht sagen ob die wasserdicht sind. Der Vermieter hat jedoch schriftlich im Mietvertraganhang die Erlaubnis erteilt, an das Gewerbe unterzuvermieten. |
die erlaubnis zur untervermietung bedeutet aber nicht, dass er für schäden, die durch den untermieter entstehen, haftet. dafür ist der hauptmieter zuständig.
dass 22 jahre lang alles ok war und "plötzlich" in 8 jahren so einiges kaputt geht, ist gerade bei plattenwegen und ähnlichem fast schon normal.
wenn's einmal anfängt, dass z.b. wasser eindringt, gibt's die ersten frostschäden, und das potenziert sich dann quasi ständig.
aber die frage wäre doch jetzt eigentlich eher, wodurch der schaden entstanden ist, oder nicht? ist die auffahrt denn überhaupt für die befahrung mit LKWs geeignet? hattet ihr das abgeklärt? hat der vermieter die nutzung durch LKWs erlaubt?
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16.06.2009 20:00 |
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Capo
Geschäftsführer

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Langsam geht es aber am Thema vorbei. Hier muss die Schuldfrage nicht näher erörtert werden, weil der Vermieter offensichtlich nicht der Verursacher ist.
Weil die auffahrt KEIN Wohnraum ist, wird sie als Gewerbe behandelt und der Mieter (Hauptmieter UND dann hoffentlich auch Untermieter) ist im allgemeinen für die Instandhaltung zuständig.
In diesem Fall ist es also ganz klar: Der Untermieter kommt für die Instandsetzung auf, sofern das im Vertrag drin steht. Es gibt keinen Mieterschutz ausserhalb des Wohnbereiches. Vertrag ist dann auch Vertrag.
Beispiel: 2 Freunde schließen einen Vertrag, dass einer dem anderen immer bei Vollmond eine kleben darf. Als Gegenleistung erhält der geschlagene den Vorteil beim Heimspiel des Vereines Stürmer zu sein. Dieser Vertrag ist gültig, auch wenn der geschlagene misshandelt wird. Er hat sich ja dazu bereit erklärt. So ist das beim "NICHT-Wohnraum"-Mietvertrag. Was beide Parteien aushandeln, gilt. Wälzt der Vermieter die Instandhaltung auf den Mieter ab und dazu noch die Pacht und die Freundin, muss der Pächter nicht unterschreiben, wenn er das nicht will.
Er wird also nur unterschreiben, wenn er meint, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis ausgeglichen ist (oder für ihn ausschlägt).
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Kurt Tucholsky
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16.06.2009 23:53 |
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pingu
Unkraut
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Kann ich leider immer noch nicht verstehen.
Wieso Schaden es ist doch allgemeiner Verschleiß.
Wer muss den nun was beweisen?
Und einen Vertrag über die Auffahrt gibt es nicht. Nur einen Mietvertrag und in diesem steht nichts von der Auffahrt. Diese wird aber von dem Mieter in Ordnung gehalten also Unkraut gezupft und gefegt.
Danke
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17.06.2009 15:14 |
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clline

Bauland
 
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Ein Schaden ist doch wohl vorhanden, sonst müsste die Auffahrt ja nicht neu gemacht werden. Ob der Schaden durch Verschleiß oder sonstwas hervorgerufen wurde, ist ja offensichtlich die Frage. Da Du die Auffahrt neu haben möchtest und der Vermieter nicht, liegt es in Deinen Händen nachzuweisen, wer für die Gründe die eine Sanierung der Auffahrt notwendig machen, verantwortlich ist.
Die Auffahrt wird ganz offiziell gewerblich genutzt (kann ja vermutlich jeder sehen). Also dürfte die Aussage von Capo zutreffen, dass die Auffahrt als Gewerbe angesehen wird.
Eingangs hast Du gefragt, was wir von der Sache halten - soweit so gut. Da der Vermieter sich aber weigert über die Auffahrt zu diskutieren, bringen Dich vermutlich sämtliche bis hierhin gemachten Aussagen nicht sehr viel weiter ... da Dein Vermieter darauf pfeifen dürfte.
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17.06.2009 17:17 |
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jummer
Pflanzsamen
Dabei seit: 25.03.2009
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Du musst da weiter Druck machen bis er nachgibt. Dafür solltest viele Argumente suchen und dafür auch Beweise bringen. Wenn du locker lässt, dann bekommst du nichts...
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17.06.2009 17:23 |
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Capo
Geschäftsführer

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Um das mal auf die Spitze zu treiben. Der Vermieter handelt richtig und hat das Recht wohl auf seiner Seite. Also tritt dem Vermieter nicht so entgegen, als wenn du nur dein Recht willst. Du willst mehr und das weiß der Vermieter...
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Kurt Tucholsky
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17.06.2009 22:54 |
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