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Wer hat recht? Makler oder Verwalter? |
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jayem29
Unkraut
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Beiträge: 7
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| Wer hat recht? Makler oder Verwalter? |
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Hallo,
ich habe eine Frage:
Wir sind am 29.12.06 aus unser Wohnung gezogen. Es wurde gemeinsam mit dem Makler (der auch den Einzug gemacht hat) ein Übergabeprotokoll gemacht. An sich alles i.O.
Beim Auszug haben wir wirklich im niedrigen Treppenhaus drei kleine Macken an der Decke hinterlassen, die ich aber noch am gleichen Tag wieder zugespachtelt und in weiss (Deckenfarbe) übergemalt habe. Natürlich kann ich mit Lupe das noch erkennen (weiss ich nicht immer weiss, aber sonst nicht!
Dieser "Schaden" wurde aber nicht im Übergabeprotoll festgehalten, sondern im Gegenteil vermerkt, alles sei im Treppenhaus i.O. Komischerweise habe ich meine Kaution noch nicht zurückbekommen! Das Übergabeprotoll habe ich aber unterschrieben zugeschickt bekommen.
Nun bekomme ich heute ein Schreiben von der Verwaltungsgesellschaft des Hauses weil von den 5 Wohnungen 3 Eigentumswohnungen sind und in einer wohnt ein richtiger Klugsch... der diese Arie auch angefangen hat.
Die Verwaltungsgesellschaft weist mich auf die Beschädigung im Treppenhaus durch meinen Auszug hin. Sie nimmt auch Stellung zum Makler mit den Worten: "... von dem Makler, welcher Ihre Wohnung abgenommen hat, haben wir hier leider keine Hilfe erhalten". Nun möchten die meine Haftpflichtversicherung wissen, damit der "Schaden" behoben werden kann.
Wer hat Recht: Mein unterschriebenes Übergabeprotoll (anwesend: mein Schwager, meine Frau, Makler, Nachmieter mit Ehefrau und ich) oder der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft?
Danke für Eure Hilfe!
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19.01.2007 08:41 |
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Cesar
Fundament
   

Dabei seit: 04.10.2006
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Status: Vermieter Herkunft: Bremen Ort der Immobilie: xXx
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19.01.2007 10:13 |
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jayem29
Unkraut
Dabei seit: 19.01.2007
Beiträge: 7
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Themenstarter
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| RE: Wer hat recht? Makler oder Verwalter? |
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Wenn ich aber kleinste Macken in die Decke mache, muss doch nicht die ganze Decke vom teuren Maler ne gemacht werden, ist das die Regelung?
Und der Makler hat das doch abgenommen, was ist, wenn ich sage, das sei danach passiert?
Danke
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19.01.2007 10:17 |
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Jerry
Bodenplatte
    

Dabei seit: 12.07.2006
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Status: Vermieter Herkunft: Bottrop Ort der Immobilie: Bottrop
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| RE: Wer hat recht? Makler oder Verwalter? |
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| Zitat: |
Original von jayem29
Wenn ich aber kleinste Macken in die Decke mache, muss doch nicht die ganze Decke vom teuren Maler ne gemacht werden, ist das die Regelung?
Und der Makler hat das doch abgenommen, was ist, wenn ich sage, das sei danach passiert?
Danke |
Schlecht ist, wenn Du vorher schon eingeräumt hast, da was "gespachtelt" zu haben.
Generell ist eine Beschädigung, die auf solchem Wege entsteht, vom Verursacher zu beheben bzw. deren Behebung zu bezahlen. Natürlich darf die Reparatur nicht unangemessen sein, aber gerade für solche Fälle gibt es Haftpflichtversicherungen. Die schauen sich das nämlich an und sagen dem Vermieter dann, was er auf deren Rechnung reparieren darf und was nicht. Und damit bist Du selbst haftungstechnisch aus dem Schneider.
_Schlecht_ wäre jetzt, wenn Du gar keine Privathaftpflicht-Versicherung hast.
Ansonsten: Kein Aufhebens machen, Schadensmeldung zur Versicherung und gut ist. Im Gegensatz zur Kfz-Versicherung wird man bei der Privat-HP ja nicht mal hochgestuft...
Jerry
__________________ Home sweet home: www.bottrop-xxl.de
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19.01.2007 11:29 |
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jayem29
Unkraut
Dabei seit: 19.01.2007
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Themenstarter
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| RE: Wer hat recht? Makler oder Verwalter? |
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hab ne Haftpflicht, aber auch ne Rechtschutz!
war mir nicht sicher, welche ich nehmen soll ...
Danke!!
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19.01.2007 11:51 |
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lostcontrol

Schlüsselfertig
       

Dabei seit: 04.08.2006
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| RE: Wer hat recht? Makler oder Verwalter? |
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| Zitat: |
Original von jayem29
Komischerweise habe ich meine Kaution noch nicht zurückbekommen! |
musst du auch noch nicht zurückkriegen.
zum einen darf der vermieter die grundsätzlich behalten, bis alles geklärt ist.
zum anderen ist es durchaus üblich, zumindest einen anteil zu behalten, bis die betriebskostenabrechnung gemacht ist.
bei diesem auszugstermin halte ich das für völlig normal, dass der vermieter die kaution behält bis zur betriebskostenabrechnung (klassischerweise im märz).
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19.01.2007 15:47 |
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justintime
Unkraut
Dabei seit: 08.01.2007
Beiträge: 14
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| RE: Wer hat recht? Makler oder Verwalter? |
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| Zitat: |
Original von lostcontrol
zum einen darf der vermieter die grundsätzlich behalten, bis alles geklärt ist.
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Solch eine Antwort ist prima!
Es muß innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsbeendigung über die Kaution abgerechnet werden.
Und die Kaution bis zur BK-Abrechnung einfach zu behalten ist auch nicht gestattet.
Der Einbehalt für eine Nachzahlung richtet sich nach der letzten Abrechnung und muß dann ggf. gequotelt und mit einen maßvollem Zuschlag für Preiserhöhungen berechnet werden. Hatte der Mieter eine Erstattung fällt der Einbehalt schwer.
Aber vom 29.12.06 bis heute eine Kautionsabrechnung zu erwarten ist leicht utopisch.
Ich würde aber nicht die Rechtschutz, sondern die Haftpflichversicherung einschalten. Wenn die dann sagen, der Schaden ist "fachmännisch" behoben, muß der Verwalter kommen und sich etwas überlegen.
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20.01.2007 16:19 |
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lostcontrol

Schlüsselfertig
       

Dabei seit: 04.08.2006
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| RE: Wer hat recht? Makler oder Verwalter? |
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| Zitat: |
Original von justintime
Es muß innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsbeendigung über die Kaution abgerechnet werden. |
das stimmt nicht ganz.
die 6 monate sind ein RICHTwert.
es gibt verschiedene urteile, die auch mehr als 6 monate für korrekt bestätigt haben.
obergrenze ist allerdings (nach meinem aktuellen wissenstand, und ich hab ja auch grad so einen fall) 12 monate.
wie auch immer:
fakt ist: solange nicht alle unterlagen für die betriebskostenabrechnung dem vermieter/eigentümer/hausverwalter zugegangen sind, kann eine solche auch nicht stattfinden.
da dies aber in absehbarer zeit zu erwarten ist, wird jeder richter hier dem vermieter derzeit recht geben, zumal offensichtlich noch eine diskussion über angerichtete schäden im gange ist.
ergo sollte man im moment noch keinen aufstand proben, da anwaltskosten ja nicht gerade billig sind.
und - nur am rande erwähnt: seinen vermieter zu ärgern ist wenig hilfreich, solange man noch geld von ihm haben möchte...
ich reagier z.b. dann ziemlich stur, will heissen: ich sehe plötzlich auch die dinge, über die ich ansonsten lässig hinweggesehen hätte und sie unter "verwohnung" abgeschrieben hätte.
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20.01.2007 17:00 |
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Nachmieter
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jayem29
Unkraut
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| RE: Wer hat recht? Makler oder Verwalter? |
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Danke schonmal für die Antworten, eine hab ich noch:
Was passiert, wenn meine Haftpflicht (der hab ich den Schaden gemeldet) diesen nicht begleicht oder eine andere, geringere Schadenshöhe nur anerkennt?
Bsp.: Verwaltungsgesellschaft sagt: Ganze Decke muss gemacht werden, Versicherung sagt: Nur die drei kleinen Kratzer müssen ausgebessert werden. Das geht doch schnell mal um ein paar hundert Euro, wer zahlt die Differenz?
Danke
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25.01.2007 09:48 |
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lostcontrol

Schlüsselfertig
       

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| RE: Wer hat recht? Makler oder Verwalter? |
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| Zitat: |
Original von jayem29
Bsp.: Verwaltungsgesellschaft sagt: Ganze Decke muss gemacht werden, Versicherung sagt: Nur die drei kleinen Kratzer müssen ausgebessert werden. Das geht doch schnell mal um ein paar hundert Euro, wer zahlt die Differenz? |
üblicherweise würde sowas wie folgt ablaufen:
haftpflicht kommt und guckt den schaden an.
verwaltungsgesellschaft lässt kostenvoranschlag machen.
haftpflicht streitet mit verwaltungsgesellschaft über den kostenvoranschlag bis man sich einigt. DU solltest da normalerweise aussen vor sein.
gibt's denn schon 'nen kostenvoranschlag?
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25.01.2007 16:47 |
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jayem29
Unkraut
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| RE: Wer hat recht? Makler oder Verwalter? |
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nein, hab nur ein Schreiben der Verwaltung bekommen, ich sollte meine Versicherung nennen, damit der Schaden ausgeglichen werden könnte!
Nun hab ich das sogar noch selbst meiner Versicherung gemeldet, kann ich noch was bedenken?
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26.01.2007 07:34 |
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lostcontrol

Schlüsselfertig
       

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| RE: Wer hat recht? Makler oder Verwalter? |
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| Zitat: |
Original von jayem29
Nun hab ich das sogar noch selbst meiner Versicherung gemeldet, kann ich noch was bedenken? |
was heisst hier "sogar"???
DAS ist der übliche weg bei haftpflichtversicherungen, dass man das selbst meldet.
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26.01.2007 07:50 |
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jayem29
Unkraut
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| RE: Wer hat recht? Makler oder Verwalter? |
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naja, ich bin immer noch der festen Meinung, keinen Schaden hinterlassen zu haben und der nur der Korintenk... von Nachbar will sich profilieren!
Kein Schaden in Übergabeprotokoll mit 7 Zeugen= (bisher) keine Meldung an Versicherung. Außerdem kann der Schaden ja auch von dem Geschädigten gemeldet werden.
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26.01.2007 08:20 |
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Tarifcheck
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lostcontrol

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| RE: Wer hat recht? Makler oder Verwalter? |
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| Zitat: |
Original von jayem29
Außerdem kann der Schaden ja auch von dem Geschädigten gemeldet werden. |
nö, wie soll das gehen?
der muss ja erstmal wissen dass du überhaupt haftpflichtversichert bist und bei wem.
DAS ist schon dein job.
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26.01.2007 08:54 |
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jayem29
Unkraut
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| RE: Wer hat recht? Makler oder Verwalter? |
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passt schon! Warten wir mal ab, was passiert!
Danke
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26.01.2007 08:55 |
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