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Zum Ende der Seite springen Mieter (Hartz 4) zahlt nicht-> Amt Benachrichtigen???
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Vincent-W
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Mieter (Hartz 4) zahlt nicht-> Amt Benachrichtigen??? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo! Ich bin neu in diesem Forum. Leider habe ich keinen passenden Beitrag gefunden.
Problem: Mieter( Hartz 4) zahlt Miete nicht.
Frage:
Darf ich meinen Mietforderungen nachdruck verleihen, indem ich eine Meldung beim Arbeitsamt über den Mieter mache? Für einen Hinweis auf Urteil oder ähnliches wäre ich dankbar.

Oder hat jemand andere Tipps? Mieter will sowieso ausziehen in 2 Monaten....

Vielen Dank schon mal

19.01.2007 14:28 Vincent-W ist offline E-Mail an Vincent-W senden Beiträge von Vincent-W suchen Nehmen Sie Vincent-W in Ihre Freundesliste auf

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RE: Mieter (Hartz 4) zahlt nicht-> Amt Benachrichtigen??? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

Auszug aus § 22 SBG II

....(4) Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigten nicht sichergestellt ist. .....

Also Mitteilung an ARGE, dass Miete trotz Auszahlung durch ARGE an Mieter nicht beim Vermieter ankommt und der Mieter dieses Geld offensichtlich anderweitig verwendet. Normalerweise reicht denen das dann schon aus, um ab dem folgenden Monat das Geld direkt auf das Konto des Vermieters zu zahlen.

Und bitte nicht die Mahnung schriftlich an die Mieter vergessen. :zwinker

Gruß Irmi
19.01.2007 15:50 Irmi ist offline E-Mail an Irmi senden Beiträge von Irmi suchen Nehmen Sie Irmi in Ihre Freundesliste auf

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RE: Mieter (Hartz 4) zahlt nicht-> Amt Benachrichtigen??? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Irmi
Also Mitteilung an ARGE, dass Miete trotz Auszahlung durch ARGE an Mieter nicht beim Vermieter ankommt und der Mieter dieses Geld offensichtlich anderweitig verwendet. Normalerweise reicht denen das dann schon aus, um ab dem folgenden Monat das Geld direkt auf das Konto des Vermieters zu zahlen.

also ich hatte diesen fall schon mal.
hab das auch bei der ARGE gemeldet.
die teilten mir mit, dass dafür eine abtretungserklärung durch den mieter nötig sei.
bis heute hängt das noch in der luft bzw. sitz ich auf den kosten...
bin gespannt was aus der betriebskostenabrechnung wird *soifz*
19.01.2007 16:32 lostcontrol ist offline E-Mail an lostcontrol senden Beiträge von lostcontrol suchen Nehmen Sie lostcontrol in Ihre Freundesliste auf

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RE: Mieter (Hartz 4) zahlt nicht-> Amt Benachrichtigen??? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Lostcontrol,

das Amt ist verpflichtet einer Beschwerde nachzugehen :motzki

Ganz klar ausgedrückt: wenn gezahlte Leistungen zweckentfremdet verwendet werden, in diesem Falle die Miete nicht an den vermieter gezahlt wird und hiervon das Amt Kenntnis bekommt, müssen die , d.h. das Amt in die " Puschen" kommen wand

Und das mit der Abtretung kannst Du natürlich sofort nachholen, hat aber mit den Bestimmungen nichts zu tun.

Lass Dich von denen nicht veralbern. :top

Traurige Tatsache: Aber auch nur meine Erfahrungen: oftmals haben die Scahbearbeiter gar keine Ahnung, wurden von Zusammenlegungen der Ämter einfach mal in andere Abteilungen versetzt.
Deshalb mit den §§ unterm Arm dort persönlich vorstellig werden und nicht locker lassen. :banana :zwinker

Gruß Irmi
19.01.2007 16:45 Irmi ist offline E-Mail an Irmi senden Beiträge von Irmi suchen Nehmen Sie Irmi in Ihre Freundesliste auf

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RE: Mieter (Hartz 4) zahlt nicht-> Amt Benachrichtigen??? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

hallo irmi,

Zitat:
Original von Irmi
das Amt ist verpflichtet einer Beschwerde nachzugehen :motzki

das amt hat lapidar geantwortet "ihre miete ist ja auch viel zu hoch".
ich (empört): "na hören sie mal, für eine 60qm-wohnung sind € 350,00 kalt keineswegs zu viel - damit liegen wir ein gutes stück unter dem mietspiegel!"
darauf das amt: "das ist egal, die miete ist viel zu hoch für ihre mieterin, wir bezahlen nun mal nur € 245,00"
ich (immernoch empört): "die mieterin hat aber ja garnicht bezahlt!"
das amt: "das ist nicht unser problem, wenn die miete zu hoch ist."

Zitat:
Original von Irmi
Und das mit der Abtretung kannst Du natürlich sofort nachholen, hat aber mit den Bestimmungen nichts zu tun.

nein, das kann ich leider nicht mehr nachholen, denn: die mieterin ist glücklicherweise mittlerweile ausgezogen.
natürlich nicht, ohne so einigen schaden anzurichten. :-(((

abgesehen davon:
nicht ICH muss besagte abtretungserklärung unterschreiben, sondern vor allem die mieterin. wenn die das nicht will, isses essig.

Zitat:
Original von Irmi
Lass Dich von denen nicht veralbern. :top

keine sorge.
nur: eine bekannte von mir arbeitet bei der ARGE.
die hat mir gesagt, dass meine chancen über das amt an das geld zu kommen denkbar schlecht wären.

die mieterin geht im moment davon aus, dass wir die fehlende miete einfach so mit der kaution verrechnen. die von ihr angerichteten schäden berücksichtigt sie dabei nicht, und auch nicht, dass diese kaution nur teilweise überhaupt existiert.

am einfachsten wäre es wohl, jetzt abzuwarten, ob die mieterin klagt.
wir bekämen ja recht...

ABER ES NERVT EINFACH!!!!!
und angesichts des papierkriegs vergeht einem echt die lust!!!
19.01.2007 16:58 lostcontrol ist offline E-Mail an lostcontrol senden Beiträge von lostcontrol suchen Nehmen Sie lostcontrol in Ihre Freundesliste auf

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RE: Mieter (Hartz 4) zahlt nicht-> Amt Benachrichtigen??? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Lostcontrol,

ja wenn die Mieterin schon ausgezogen ist wand ist das Amt dafür nicht mehr zuständig.

Aber schon eine merkwürdige Antwort, von wegen die Miete ist zu hoch!!
Die Dame soll doch nur Antwort über die Zahlung, die das Amt geleistet hat, oder :stupid Sage doch, die haben keine Ahnung und dannnoch arrogant!! :motzki

Machst jetzt ganz einfach die Auffrechnung mit der Mietsicherheit. Denke mal, Du hattest die Mieterin unter Zahlungsverzug gesetzt!

Teilst Ihr oder dem Amt, wenn die die Mietsicherheit gezahlt haben, dass Du die Aufrechnug erklärst.

Und künftig, wenn wieder mal die Zahlung über Amt erfolgen soll, immer vorher die Abtretung abfordern, bevor Du den Mietvertrag unterschreibst.

Ja mann/frau lernt eben nicht aus :zwinker

Gruß Irmi
19.01.2007 17:26 Irmi ist offline E-Mail an Irmi senden Beiträge von Irmi suchen Nehmen Sie Irmi in Ihre Freundesliste auf

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RE: Mieter (Hartz 4) zahlt nicht-> Amt Benachrichtigen??? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Irmi
Aber schon eine merkwürdige Antwort, von wegen die Miete ist zu hoch!!
Die Dame soll doch nur Antwort über die Zahlung, die das Amt geleistet hat, oder :stupid Sage doch, die haben keine Ahnung und dannnoch arrogant!! :motzki

zum einen: es war keine dame.
zum anderen: die darf mir überhaupt keine auskunft geben (da greift der datenschutz) insofern...

Zitat:
Original von Irmi
Und künftig, wenn wieder mal die Zahlung über Amt erfolgen soll, immer vorher die Abtretung abfordern, bevor Du den Mietvertrag unterschreibst.

also zum einen: als die mieterin einzog, stand sie noch in lohn und brot.

und zum anderen: wir haben uns da blöderweise auf diese absolut idiotische regelung eingelassen, eine sachleistung als kaution einzutragen. ich war dagegen, meine mutter aber mal wieder zu grossherzig.
wär auch ok gewesen, wenn diese sachleistung dann auch korrekt erfolgt wäre.
dem war aber nicht so. und belege gibt's nur in teilen. ergo: kaution auch nur in teilen. deckt aber dummerweise die mietschulden bei weitem nicht.

zum dritten (und wichtigsten): ich hab's hier schon mal irgendwo geschrieben: das geht nicht, die abtretungserklärung VOR unterschrift mietvertrag, denn: ein wohngeldantrag ist erst bei beidseitig unterschriebenem mietvertrag überhaupt möglich.
und ausserdem: es kommt erschwerend hinzu, dass der/die mieter/in diese abtretungserklärung jederzeit und ohne irgendwelche fristen zurückziehen kann.
also hilft da auch die variante "mietvertrag unterschrieben, schlüssel aber noch nicht rausgerückt" nicht.
sprich: völlig sinnlos. leider.
19.01.2007 17:40 lostcontrol ist offline E-Mail an lostcontrol senden Beiträge von lostcontrol suchen Nehmen Sie lostcontrol in Ihre Freundesliste auf

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RE: Mieter (Hartz 4) zahlt nicht-> Amt Benachrichtigen??? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Irmi
Hallo Lostcontrol,

Aber schon eine merkwürdige Antwort, von wegen die Miete ist zu hoch!!
Die Dame soll doch nur Antwort über die Zahlung, die das Amt geleistet hat, oder :stupid Sage doch, die haben keine Ahnung und dannnoch arrogant!! :motzki
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druck erzeigt nur gegendruck, wenn du sie nicht spiegelst kommste bei den leuten nicht weiter, glaub mir, sie sind so getrimmt...

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19.01.2007 20:25 Insolvenzprofi ist offline E-Mail an Insolvenzprofi senden Homepage von Insolvenzprofi Beiträge von Insolvenzprofi suchen Nehmen Sie Insolvenzprofi in Ihre Freundesliste auf

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RE: Mieter (Hartz 4) zahlt nicht-> Amt Benachrichtigen??? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hmm, mag ja sein, dass ich das alles zu einfach sehe...

Meine Verwalterin hat die Sache ganz pragmatisch gelöst: Als klar war, dass wir für unser Objekt sehr einfach ARGE-Kunden als Mieter gewinnen würden, hat sie sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter mal eine Stunde ans Telefon gehängt und alles abgeklopft: Miete im Mietspiegel = wird voll übernommen, Nebenkosten-Pauschalansatz des Amtes war sogar höher als bei uns vorgesehen und selbst bei der Kaution wollten sie lieber gleich 3 Monatsmieten hinterlegen.

Einzige Voraussetzung für die "Aufnahme" eines Hartz-4-Empfängers ist _vor_ Einzug die hier schon erwähnte Abtretungserklärung und die entsprechende Bestätigung vom Amt. Das war bislang in keinem Fall ein Problem. Schwierig kann höchstens werden, wenn die ganze Klärung erst eingestielt wird, nachdem ein Problem mit der Zahlung auftritt. Dabei muss nicht mal die klischeehafte Situation eintreten, dass die an den Unterstützungsempfänger ausgezahlte Miete nur bis zur sprichwörtlichen Trinkhalle reicht - eine Miete, die mit dem Amt nicht abgestimmt ist, wird u.U. halt nicht voll übernommen und von Hartz 4 dann die Mehrkosten zu zahlen dürfte mehr als eng werden. Wir wollen mal nichts beschönigen was man nicht beschönigen kann...

Übrigens: 60qm übernehmen die Ämter scheint's nur bei min. 2 Personen (Mutter/Kind, Paar), für Singles scheint die "Angemessenheit" eher so um die 45-50qm gesehen zu werden... erst danach zieht das Mietspiegelargument.

Gruß,

Jerry

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RE: Mieter (Hartz 4) zahlt nicht-> Amt Benachrichtigen??? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Jerry
Einzige Voraussetzung für die "Aufnahme" eines Hartz-4-Empfängers ist _vor_ Einzug die hier schon erwähnte Abtretungserklärung und die entsprechende Bestätigung vom Amt. Das war bislang in keinem Fall ein Problem.

jerry - und was macht ihr, wenn der mieter diese abtretungserklärung sofort wieder zurückzieht? wie gesagt: das kann er jederzeit und ohne irgendwelche fristen.
also z.b. direkt nach dem einzug...
22.01.2007 14:15 lostcontrol ist offline E-Mail an lostcontrol senden Beiträge von lostcontrol suchen Nehmen Sie lostcontrol in Ihre Freundesliste auf

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Für solche Fälle halten wir uns den heißen Draht zur ARGE warm - der Sachbearbeiter wird seinen "Kunden" sicherlich intensiv befragen, was das denn bitte soll.

Ist ja so gesehen auch ein "rundum-Sorglos-Paket" für den Mieter. Die Zahlung kommt garantiert immer pünktlich vom Amt, er wird also nicht wegen ausstehender Forderungen behelligt... was will er denn mehr?

Ein Zurückziehen der Abtretungserklärung müsste man unter diesen Umständen ja schon per se als böswillig interpretieren.

Hat aber auch noch keiner gebracht, und ich möchte auch hoffen, dass das im Sinne eines guten Verhältnisses weiter so bleibt (ich hab den Eindruck, im großen und ganzen sind die Mieter ganz zufrieden so wie's ist...)

Gruß

Jerry

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jerry - wenn du den hast, fein.
ich hab das auch probiert, da anrufen und bescheid geben.
hat aber nichts geholfen.

die mieterin schädigt mittlerweile fleissig ihre neuen vermieter...
22.01.2007 14:23 lostcontrol ist offline E-Mail an lostcontrol senden Beiträge von lostcontrol suchen Nehmen Sie lostcontrol in Ihre Freundesliste auf

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RE: Mieter (Hartz 4) zahlt nicht-> Amt Benachrichtigen??? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Es ist richtig, dass bei Vermietung an Arbeitlosen oder HartzIV-empfänger vor Vertragabschluß die Übernahme der Kaution und Mieten von Amt bestätigt werden sollen.
Die Ämter haben eigene "Mietpreisvorstellung". Diese richtet sich nicht nach Wohnungsmarkt oder Ausstattung, sondern nach Personenanzahl bzw. Größe:
z.B. festgelegt
für 1 Person maximal 50qm oder €.230,- Kaltmiete
für 5 Personen max. 105qm oder €.450,-
zzgl. feste Betrag für Heizkosten sowie Betriebskosten

Darüber hinaus müssen die Mieter selbst aus eigenen Taschen zusätzlich zahlen.
> Bei viel hoherem Betrag ist Problem vorprogrammiert.

Die Wohngeldabtretung soll von Mietinteressent bereits bei Ausfüllen von Formular für Wohnungsbewerbung oder Vertragsabschluß unterzeichnet werden. Aber erst nach
Zustandekommen des Mietvertrages dem zuständigen Amt vorgelegt.
Die Abtretung soll solange Gültigkeit haben bis das Mietverhältnis endet. (allerdings fraglich ob das Amt dies berücksichtigen wird.)
Denn oft ziehen die Mieter ohne Vorankündigung einfach weg, weist gleichzeitig das Amt, die Miete ab sofort an neuen Vermieter zu überweisen. Und das Amt zahlt monatlich nur 1x Miete, und es ist ihm egal, an wen ! Allenfalls wird der im Stich gelassene Vermieter auf das "Armenrecht" und Prozesskostenrisiken hingewiesen. :lol

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Beluga: 23.01.2007 10:18.

23.01.2007 10:17 Beluga ist offline E-Mail an Beluga senden Beiträge von Beluga suchen Nehmen Sie Beluga in Ihre Freundesliste auf

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RE: Mieter (Hartz 4) zahlt nicht-> Amt Benachrichtigen??? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Beluga
Die Ämter haben eigene "Mietpreisvorstellung". Diese richtet sich nicht nach Wohnungsmarkt oder Ausstattung, sondern nach Personenanzahl bzw. Größe:
z.B. festgelegt
für 1 Person maximal 50qm oder €.230,- Kaltmiete
für 5 Personen max. 105qm oder €.450,-
zzgl. feste Betrag für Heizkosten sowie Betriebskosten

beluga - das stimmt so nicht.
derzeit gibt es da lediglich richtlinien, keine festen zahlen.
es ist IMMER eine individuelle entscheidung des zuständigen amtes, was als "angemessen" betrachtet wird.

Zitat:
Original von Beluga
Die Wohngeldabtretung soll von Mietinteressent bereits bei Ausfüllen von Formular für Wohnungsbewerbung oder Vertragsabschluß unterzeichnet werden. Aber erst nach Zustandekommen des Mietvertrages dem zuständigen Amt vorgelegt.

wie soll das gehen?
man kann wohngeld erst beantragen, wenn man einen gültigen und von beiden seiten unterschriebenen mietvertrag vorlegen kann.
entsprechend kann man die abtretungserklärung auch erst schreiben, wenn der mietvertrag existiert und der wohngeldantrag bewilligt ist.

Zitat:
Original von Beluga
Die Abtretung soll solange Gültigkeit haben bis das Mietverhältnis endet. (allerdings fraglich ob das Amt dies berücksichtigen wird.)

geht leider nicht.
meines wissens würde ein entsprechender vertrag auch wegen "sittenwidrigkeit" rechtsungültig, denn: könnte ja sein dass gründe für eine mietminderung auftreten oder ähnliches...
23.01.2007 11:57 lostcontrol ist offline E-Mail an lostcontrol senden Beiträge von lostcontrol suchen Nehmen Sie lostcontrol in Ihre Freundesliste auf

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RE: Mieter (Hartz 4) zahlt nicht-> Amt Benachrichtigen??? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Dass die Ämter nur bestimmten qm oder Miethöhe akzeptieren ist mir auch neu.
Es wird jedoch so praktiziert. Damit wollen sie kontrollieren und diktieren, die Ausgaben beschränken, die Hilfeempfänger zur Bescheidenheit "erziehen", die Vermieter zur Mietpreisminderung "zwingen".
Woanders ist diese Regelung vielleicht noch nicht populär ?
Es gibt natürlich Ausnahme, aber wohl sehr selten und welche ?

Der Wohnungsinteressent holt zuerst von dem Vermieter den ausgefüllten Wohnungsbewerbungsschein, um bei den Ämtern die Kostenübernahme zu beantragen.
Bereits bei dieser Gelegenheit oder spätestens bei Vertragsunterzeichnung kann man von dem Mietinteressent die Abtretung unterzeichnen lassen. Die Abtretung kann ohnehin nur gültig werden wenn Vertrag zustande kommt. Wenn die Kosten nicht übernommen werden sind sowieso alles hinfällig.
Erst wenn die Zusagen zur Kostenübernahme vorliegen, wird der Vertrag ausgehändigt. Vorher Abtretung unterzeichnen lassen, da später will kein Mieter mehr davon wissen.

Wenn im Falle einer Mietminderung die Abtretung sittigwidrig sein soll, dann kann überhaupt für Mietangelegenheit keine Abtretung Bestand haben.
Sittenwidrig ist doch nur wenn die Abtretung mißbraucht wird.
Der Mieter darf auch nicht eigenmächtig Mietminderung vornehmen, sonst ist er
derjenige, der sittenwidrig ist. Da könnte er jederzeit und mit allelei Ausrede das Amt anweisen die Mietzahlungen zu stoppen.

An sich sollen die Ämter als Helfer und Mittler unparteiisch sein, vielmehr erzieherische Funktion mitübernehmen, anstatt Vertragverletzungen zu unterstützen.
Aber leider denkt jeder nun mal nur an eigene Bequemlichkeit und Vorteil, anstatt
Problem an dessen Wurzel zu packen.
24.01.2007 13:09 Beluga ist offline E-Mail an Beluga senden Beiträge von Beluga suchen Nehmen Sie Beluga in Ihre Freundesliste auf

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RE: Mieter (Hartz 4) zahlt nicht-> Amt Benachrichtigen??? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

beluga - ich weiss nicht für welches bundesland du da grad sprichst.
in baden-württemberg ist das aber DEFINTIV anders.

Zitat:
Original von Beluga
Der Wohnungsinteressent holt zuerst von dem Vermieter den ausgefüllten Wohnungsbewerbungsschein, um bei den Ämtern die Kostenübernahme zu beantragen.
Bereits bei dieser Gelegenheit oder spätestens bei Vertragsunterzeichnung kann man von dem Mietinteressent die Abtretung unterzeichnen lassen. Die Abtretung kann ohnehin nur gültig werden wenn Vertrag zustande kommt. Wenn die Kosten nicht übernommen werden sind sowieso alles hinfällig.
Erst wenn die Zusagen zur Kostenübernahme vorliegen, wird der Vertrag ausgehändigt. Vorher Abtretung unterzeichnen lassen, da später will kein Mieter mehr davon wissen.

was ein "wohnbewerbungschein" sein soll weiss ich nicht - kenn ich aus bawü auch nicht.
hier gibt's den wohngeldantrag, den man nur stellen kann, wenn man einen unterschriebenen mietvertrag in der tasche hat.
womit die von dir geschilderte weitere vorgehensweise wohl dann hinfällig wäre.

und in bawü gilt auch nach wie vor, dass der mieter jederzeit und ohne irgendwelche fristen seine abtretungserklärung zurückziehen kann.
und dann kann er natürlich auch jederzeit die miete nicht bezahlen oder mindern oder sonstwas...
pech für den vermieter, der sich überhaupt auf so einen mieter eingelassen hat.
bzw. pech für den vermieter, dessen mieter arbeitslos wurde bzw. hartz4-empfänger...
25.01.2007 16:32 lostcontrol ist offline E-Mail an lostcontrol senden Beiträge von lostcontrol suchen Nehmen Sie lostcontrol in Ihre Freundesliste auf

Beluga
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Zitat:
Original von lostcontrol
was ein "wohnbewerbungschein" sein soll weiss ich nicht - kenn ich aus bawü auch nicht.
hier gibt's den wohngeldantrag, den man nur stellen kann, wenn man einen unterschriebenen mietvertrag in der tasche hat.

pech für den vermieter, der sich überhaupt auf so einen mieter eingelassen hat.
bzw. pech für den vermieter, dessen mieter arbeitslos wurde bzw. hartz4-empfänger...



Eben deshalb verlangt der Vermieter, um sich berechtigterweise abzusichern, vor der Unterzeichnung des Mietvertrages die Bestätigung von Ämtern über die Übernahme von Kaution und Mieten. >> Anhands Wohnungsbewerbungsschein. (Dieser kann ja auch der Vermieter selbst erstellen, falls der amtliche nicht gibt).
Denn was ist, wenn die Ämter die Kosten doch nicht (oder nur einen zu kleinen Teil) übernehmen, den Wohngeldantrag abgelehnt wird ?
Dann hat der Mieter schon den Mietvertrag in der Hand und kann darauf bestehen, womöglich wechseln er einfach den Wohnungsschloss um die Wohnung eigenmächtig zu besetzen.
Der Vermieter wäre dem Mieter (bei derzeitigem Mietrecht) völlig ausgeliefert !
Dieses Pech kann man ja im voruas vermeiden.

Wenn der Mieter später arbeitslos wird o. ä. ist eine andere Situation.
26.01.2007 11:32 Beluga ist offline E-Mail an Beluga senden Beiträge von Beluga suchen Nehmen Sie Beluga in Ihre Freundesliste auf

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Hat der Vermieter die Wohnung richtig in ein Mietspiegelfeld eingeordnet, verlangt dann aber eine Miete oberhalb der im Mietspiegel ausgewiesenen Mietspanne, ist das Mieterhöhungsverlangen unbegründet. Der Mieter muss nicht zustimmen. BGH, Az. VIII ZR 52/03).

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beluga - wir reden aneinander vorbei!

Zitat:
Original von Beluga
Der Vermieter wäre dem Mieter (bei derzeitigem Mietrecht) völlig ausgeliefert !
Dieses Pech kann man ja im voruas vermeiden.

das ist er so oder so.
denn: die abtretungserklärung des mieters kann dieser ohne begründung und jederzeit fristlos zurückziehen. da hilft auch die zusage des amts, dass sie DEM MIETER das geld für die wohnung gibt nichts.

jetzt verstanden?
26.01.2007 12:33 lostcontrol ist offline E-Mail an lostcontrol senden Beiträge von lostcontrol suchen Nehmen Sie lostcontrol in Ihre Freundesliste auf

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Zitat:
[i]
die abtretungserklärung des mieters kann dieser ohne begründung und jederzeit fristlos zurückziehen.
da hilft auch die zusage des amts, dass sie DEM MIETER das geld für die wohnung gibt nichts.



Ich bin eher der Meinung, dass eine Abtretungserklärung nicht ohne weiteres einseitig von einer Partei ungültig gemacht werden darf. Denn Abtretungserklärung dient ja Zahlungen und Sicherheit. Wozu ist sie sonst ?
Der Zahlungspflichtige ist sogar haftbar, wenn er trotz Kenntnis über die Abtretung die Zahlung anderweitig leistet, und muss nochmals zahlen.
Man kann sich so vorstellen, jemand leiht Geld indem er zur Schuldabtragung seinen Lohn/Verkaufserlös abtritt. Anschließend zieht er seine Abtretungserklärung zurück, ohne das Geld zurückzuzahlen.

Das Problem sehe ich eher darin, dass die Ämter das Tun und Lassen willkürlicher Mieter/Hilfeempfänger unterstützen, indem sie mitmachen. Wobei sie just als Zahlender die Möglichkeit haben, die Willküre, Vertragsverletzungen, Mietnomadentum ... zu unterbinden, damit auch solche sprunghafte Mieter zu guten
Bürgen zu erziehen. :x
Sie sind doch diejenige, die die Vertragsabschlüsse zustimmen oder auch nicht ! Und erst aufgrund einer Abtretung wird der Vertrag abgeschlossen.
(jetzt lasse ich die Abtretung gleich in Vertrag festhalten)

>> Oft geht es um hinterlassene Schäden, Renovierungspflichten o.ä., die die Ämter für die Mieter nicht zusätzlich ausgeben wollen. Also Mieterflucht als Ausweg.
Also es hilft nichts außer möglichst volle Kaution im voraus verlangen. :top
27.01.2007 11:45 Beluga ist offline E-Mail an Beluga senden Beiträge von Beluga suchen Nehmen Sie Beluga in Ihre Freundesliste auf

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Zitat:
Original von Beluga
Ich bin eher der Meinung, dass eine Abtretungserklärung nicht ohne weiteres einseitig von einer Partei ungültig gemacht werden darf. Denn Abtretungserklärung dient ja Zahlungen und Sicherheit. Wozu ist sie sonst ?

beluga - ich kann's nun mal nicht ändern, aber es IST so.
ob ich das nun für richtig halte oder nicht - die info kommt von der ARGE direkt.

Zitat:
Original von Beluga
Sie sind doch diejenige, die die Vertragsabschlüsse zustimmen oder auch nicht ! Und erst aufgrund einer Abtretung wird der Vertrag abgeschlossen.
(jetzt lasse ich die Abtretung gleich in Vertrag festhalten)

wird auch nichts helfen, solange der mieter diese abtretung jederzeit zurückziehen kann...
ausserdem: du gehst immer davon aus, dass man sich bewusst einen wohngeld-mieter ins haus holt. das würde ich garnicht erst machen (mal ganz abgesehen davon, dass wir garkeine wohnung hätten, die da "angemessen" wäre).
ich hab aber natürlich trotzdem damit zu tun, sobald ein mieter arbeitslos wird bzw. zum hartz4-empfänger wird und bei mir mit dem wohngeldantrag antanzt, den ich ja ausfüllen muss.

Zitat:
Original von Beluga
>> Oft geht es um hinterlassene Schäden, Renovierungspflichten o.ä., die die Ämter für die Mieter nicht zusätzlich ausgeben wollen. Also Mieterflucht als Ausweg.
Also es hilft nichts außer möglichst volle Kaution im voraus verlangen. :top

*lach* - sorry, aber da bist du SEHR blauäugig.
die ämter stellen sich da ziemlich quer, wenn man geld für schäden oder renovierung von ihnen haben möchte.
abgesehen davon, dass man sich da ja ohnehin garnicht an sie direkt wenden kann, sondern das über die mieter laufen MUSS.
27.01.2007 18:27 lostcontrol ist offline E-Mail an lostcontrol senden Beiträge von lostcontrol suchen Nehmen Sie lostcontrol in Ihre Freundesliste auf

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