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Zum Ende der Seite springen Sturmschäden
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cfox
Unkraut

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Fragezeichen Sturmschäden Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo zusammen,

folgende Situation: Ich habe ein Einfamilienhaus vermietet und der Mieter ist per Vertrag auf seine Kosten an die Pflege und Instandhaltung des Gartens gebunden.

Nun hat der gestrige Orkan drei Tannen umgeknickt. Der Mieter hat sie mit meinem Einverständnis abgesägt und wird sie entsorgen. Soweit bestens.

Jetzt möchte er aber, dass ich im Frühjahr die restlichen ca 20-30 Tannen, die gut 20 Jahre alt sind, abholze und entsprechend den Garten (fast komplett) umgestalte, da er nun "Angst" hat.

Da die Tannen noch gesund sind und wir ja nicht immer solche Orkane erleben, sehe ich das nicht wirklich ein, zumal es erhebliche Kosten verursachen würde. Bei 900m2 Grund könnt Ihr Euch vorstellen, wie gross der Garten ist.

Wie ist da die rechtliche Lage? Kann der Mieter darauf bestehen?
Was wären die Folgen, wenn ich mich nicht bereiterkläre?
Wer hat bei der Vertragsgestaltung eigentlich die Räumpflicht nach solchen Sturmschäden?

Danke im Voraus frog

Gruss
cfox
19.01.2007 22:32 cfox ist offline E-Mail an cfox senden Beiträge von cfox suchen Nehmen Sie cfox in Ihre Freundesliste auf

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Sturmschäden sind hoffentlich in der (umlegbaren) Versicherung drin...

Gesunde Bäume können nicht einfach gefällt werden. (Das wäre manchmal richtig gut). Frage mal deiner Behörde (Grünflächenamt) nach, ob eine Fällung so einfach geht. mE erledigt sich dann das Prob von selbst, weil sowohl der Stammdurchmesser, als auch der Gesundheitszustand des Baumes entscheidend ist, ob die Behörde das erlaubt.

Sollte die Behörde nix dagegen haben, dann darf der Mieter das bezahlen...

Die Sturmschäden der Versicherung melden...

__________________
Das ist keine Rechtsberatung -> Dummgebabbelt is' glei' :Blumen

Mensch: ein Lebewesen, das klopft, schlechte Musik macht und seinen Hund bellen läßt. Manchmal gibt er auch Ruhe, aber dann ist er tot.
Kurt Tucholsky
20.01.2007 11:25 Capo ist offline E-Mail an Capo senden Homepage von Capo Beiträge von Capo suchen Nehmen Sie Capo in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Capo in Ihre Kontaktliste ein

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JUHUUUUUU!
endlich das sturmschaden-thema - da hab ich ja grad gespannt drauf gewartet!!!

bezüglich bäume-fällen:
es gibt eine baumschutz-verordnung.
die ist je nach gemeinde / landkreis / stadt unterschiedlich.
einfach bei der stadt nachfragen.
auch wenn die bäume euch gehören: ob ihr sie fällen dürft oder nicht, müsst ihr erstmal abklären.

bezüglich versicherung:
da hab ich mich grad aus aktuellem anlass schlaugemacht, denn: auch mir hat's 'nen baum umgerissen. und ich hatte SEHR viel glück, denn: der baum ist nicht aufs nachbarhaus gefallen. DAS hätte nämlich keine versicherung bezahlt, denn: ich habe die sorgfaltspflicht für meine bäume, und besagter baum war (wie wir jetzt festgestellt haben - vorher war das definitiv nicht erkennbar) überfällig.
vermutlich hätte mein nachbar den schaden erstmal von seiner gebäudeversicherung bezahlt bekommen. die hätte aber dann den fall untersucht und wär natürlich recht schnell draufgekommen, mal zu schauen, was für ein baum das denn war und wem der gehört.
MEINE versicherung hätte aber auch nicht bezahlt, denn meine gebäudeversicherung ist fürs gebäude zuständig und nicht für die bäume. meine gebäude-haftpflichtversicherung hätte auch nicht bezahlt, denn: eben auch nur fürs gebäude zuständig. wenn überhaupt eine meiner versicherungen bezahlt hätte, dann eine grundstücks-haftpflichtversicherung - und die hätte vermutlich auch nicht bezahlt, denn: jeder forstwirt kann einem sagen, dass man balkan-fichten nicht so alt werden lässt, die halten normalerweise maximal sowas um die 25 jahre.
ergo: so oder so: mangelnde sorgfaltspflicht meinerseits.

d.h.: vielleicht, aber nur vielleicht, hätte meine haftpflicht dann einspringen müssen.

ich musste jetzt alle 3 bäume, die da als gruppe standen, umsägen lassen. mein garten sieht aus wie ein schlachtfeld (ist noch nicht abtransportiert). ich bin aber nur in massen traurig, ich fand die bäume ohnehin nicht schön... jetzt hab ich endlich platz für mein ersehntes quittenbäumchen.

ABER ACHTUNG:
je nachdem kann das eigenmächtige fällen von bäumen (d.h. ohne einwilligung der gemeinde / stadt) ziemlich teuer werden. auf jeden fall vorher erkundigen, bitte kein beispiel an mir nehmen, bei mir ist das ein sonderfall: meine nachbarn sind höchst beglückt darüber, dass die bäume jetzt weg sind und sind die einzigen, die mich deswegen anzeigen könnten.
20.01.2007 17:20 lostcontrol ist offline E-Mail an lostcontrol senden Beiträge von lostcontrol suchen Nehmen Sie lostcontrol in Ihre Freundesliste auf

Jerry Jerry ist männlich
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Ja wie jetzt - ein Baum, den ich als Grundeigentümer nicht fällen _darf_, weil er unter Schutz steht, aber den dann der Sturm fällt, kostet mich am Ende noch Geld, weil die Versicherung sich davon nichts annimmt? Heftig...

Reine Neugier: Vor unserem "Objekt" steht eine riesige Platane rum (auf städtischem Grund). Wenn es die in unsere Fassade gehauen hätte, wie wäre das denn dann wohl regulierungsmäßig abgegangen? Zahlt das dann meine Gebäudeversicherung weil sie so karitativ veranlagt ist und die gestresste Stadtkasse nicht belasten will? (Wobei ich schon die erstaunte Erfahrung gemacht hab, was Stadtverwaltungen so alles bezahlen, wenn ihre Bäume was kaputtmachen...)

Ansonsten: Haftpflicht: (Weil's grad angesprochen ist) Nur für's _Gebäude_? Nö, die Vermieter-Haftpflichtversicherung muss sich doch auch auf Grundstücksgefahren (und auch auf nicht grob fahrlässig verursachte Unfälle auf öffentlichen Flächen, deren z.B. Winterdienst in unsere Zuständigkeit fällt) beziehen? Ich glaub da wird nochmal Versicherungsbedingungen lesen angesagt sein...

Gruß

Jerry

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21.01.2007 21:19 Jerry ist offline E-Mail an Jerry senden Homepage von Jerry Beiträge von Jerry suchen Nehmen Sie Jerry in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Jerry: bottropxxl

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Hausratversicherung – das müssen Sie wissen!
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jepp jerry - widersprüchlich aber wahr.
du darfst nicht einfach jeden deiner bäume einfach so fällen, wie's dir in den kram passt. welche du fällen darfst, kann dir deine stadt / gemeinde / landkreis sagen - siehe baumschutzverordnung. manche darf man ja auch fällen, das kommt halt ganz darauf an.
der baum muss übrigens nicht unbedingt unter "schutz" stehen (landschaftsschutz, naturdenkmal etc.) - häufig reicht schon seine funktion als "grüne lunge", dass du ihn nicht fällen darfst. aber das kann man für den jeweiligen fall nachfragen. bzw. MUSS man nachfragen, die baumschutzverordnung ist nämlich - gelinde gesagt - etwas verwirrend.

tatsächlich: wenn ich einen baum ohne nachzufragen einfach so fälle kann das teuer werden. wenn er aber kaputt ist (ob käfer oder fäulnis oder nachbars kupfernagel) und ich fälle ihn NICHT, dann verliere ich den entsprechenden versicherungsschutz, weil ich meiner sorgfaltspflicht nicht nachgekommen bin.
theoretisch müsste man also einmal jährlich einen baumdoktor kommen lassen zwecks kontrolle. HAHAHA.

Zitat:
Original von Jerry
Ansonsten: Haftpflicht: (Weil's grad angesprochen ist) Nur für's _Gebäude_? Nö, die Vermieter-Haftpflichtversicherung muss sich doch auch auf Grundstücksgefahren (und auch auf nicht grob fahrlässig verursachte Unfälle auf öffentlichen Flächen, deren z.B. Winterdienst in unsere Zuständigkeit fällt) beziehen? Ich glaub da wird nochmal Versicherungsbedingungen lesen angesagt sein...

also ich hab mir das von 'nem versicherungsmenschen abklären lassen.
definitiv: eine gebäudehaftpflicht hätte NICHT bezahlt, wenn der baum aufs nachbarhaus gefallen wäre, denn der baum ist in der GEBÄUDEhaftpflicht nicht mit drin.
wenn ein ziegel von meinem dach geweht wird und in nachbars fenster landet, dann zahlt meine gebäudehaftpflicht (aber auch nur, wenn das dach nicht vernachlässigt war). sprich: schäden, die von meinem haus am besitz von anderen verursacht werden, bezahlt sie. die bäume auf dem grundstück gehören aber nicht dazu.
dafür braucht es eine andere versicherung bzw. einen entsprechenden zusatz in der gebäudehaftpflicht, der diese auch auf das grundstück und dessen bewuchs erweitert.
in jedem falle habe ich aber keinerlei ansprüche, wenn ich haus und grund nicht in schuss halte, das ist schon bedingung.

wie die städte das regeln weiss ich auch nicht - ich nehme mal stark an die zahlen halt. oder sie haben entsprechende versicherungen - keine ahnung.

deine gebäudehaftpflicht bezahlt dir aber keinen schaden, der VON ANDEREN bzw. ANDERER LEUTE häusern, bäumen usw. verursacht wurden - dafür gibt's die gebäudeversicherung (die aber in der standard-version auch bei weitem nicht alles bezahlt - standard sind nur die elementarschäden, nicht aber z.b. eingeworfene fenster - dafür brauchst du dann den zusatz mit dem glasbruch, sonst zahlt sie da auch nicht).
22.01.2007 14:09 lostcontrol ist offline E-Mail an lostcontrol senden Beiträge von lostcontrol suchen Nehmen Sie lostcontrol in Ihre Freundesliste auf

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Zitat:
Original von lostcontrol
...dafür gibt's die gebäudeversicherung (die aber in der standard-version auch bei weitem nicht alles bezahlt - standard sind nur die elementarschäden, nicht aber z.b. eingeworfene fenster - dafür brauchst du dann den zusatz mit dem glasbruch, sonst zahlt sie da auch nicht).


Opjepass: Genau "Elementarschäden" - nämlich im Jargon der Versicherungen solche Schäden, die früher gern unter "höhere Gewalt" liefen (Erdbeben, Sturmfluten, Überschwemmungen, Bergsenkungen... all so'n Schiet) - sind in den "normalen" Gebäudeversicherungen _nicht_ drin sondern genau das, was saftig extra kostet. In unserer Zeit werden aber gerade diese Risiken interessant, denn der "normale" Kyrill alle paar Jahre geht zwar meist mit durch, aber wenn's im Zuge des damit verbundenen Starkregens mal mehr als nur den "abgesoffenen" Keller gibt, kann das richtig bitter werden. Und der Boden entwickelt letzthin auch an Orten einen "Zittrigen", wo man das früher nicht erwartet hätte...

In städtischem Umfeld ebenfalls spannend sind Risiken wie Vandalismus, Graffiti... meist gibt's dort dann recht ordentliche Eigenanteile des Versicherungsnehmers, aber immer noch besser als die Schäden komplett selbst tragen zu müssen.

Ansonsten danke für Deine Hinweise - das mit den Bäumen war mir im Prinzip schon bekannt, der Teil mit der Haftpflicht jedoch nicht. Ein gutes Argument, die von mir gewünschten "Hausbäume" lieber doch nicht zu setzen. Höchstens was nicht so hoch wachsendes zur Innenhofbegrünung mit wenig Sturmschadenrisiko... (mann, bin ich froh, dass meine Frau mir damals den Walnussbaum ausgeredet hat )

Gruß,

Jerry

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jerry: 22.01.2007 15:28.

22.01.2007 15:26 Jerry ist offline E-Mail an Jerry senden Homepage von Jerry Beiträge von Jerry suchen Nehmen Sie Jerry in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Jerry: bottropxxl

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Zitat:
Original von Jerry
(mann, bin ich froh, dass meine Frau mir damals den Walnussbaum ausgeredet hat )

jerry - so schön walnussbäume auch sind - du hättest sicher nicht wirklich freude dran gehabt... es gibt nix ekligeres als die ganzen walnussschalen vom boden zu kratzen - und wenn du das einmal ohne handschuhe gemacht hast, weisst du dass deine hände danach wochenlang hübsch farbig sind und die klamotten kannste eh wegschmeissen...

walnussbäume immer nur auf 'ner wiese.
ausserdem: die brauchen auch ewig zum wachsen.
23.01.2007 10:36 lostcontrol ist offline E-Mail an lostcontrol senden Beiträge von lostcontrol suchen Nehmen Sie lostcontrol in Ihre Freundesliste auf

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Walnussbäume ? > Viel Spaß an ganzjähriger Arbeit. :lol

Ansonsten sehen Walnussbäume doch sehr schön aus, die Blätter riechen zudem sehr angenehm. :tröst
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Zitat:
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also ich hab mir das von 'nem versicherungsmenschen abklären lassen.
definitiv: eine gebäudehaftpflicht hätte NICHT bezahlt, wenn der baum aufs nachbarhaus gefallen wäre, denn der baum ist in der GEBÄUDEhaftpflicht nicht mit drin.


Erstmal vielen Dank für die vielen guten Antworten.

Zum obigen: Das die Gebäudeversicherung nicht für Schäden durch Bäume zahlt ist eigentlich logisch, aber es gibt ja die Grundeigentümer-Haftplicht und die sollte doch für Schäden aufkommen, die aus dem Grundeigentum heraus verursacht worden sind, oder? (Einhaltung der Sorgfaltspflicht vorausgesetzt)

Zu meiner initialen Frage:
Wenn die Bäume nicht unter die Baumschutzverordnung fallen (=dürfen gefällt werden) und sie sind gesund, dann hat doch der Mieter keine Möglichkeit von mir das Fällen der Bäume zu verlangen, oder?
Wenn dann beim Orkan doch ein Baum umknickt und Sachen des Mieters beschädigt oder den Mieter selbst, weil er beim Orkan im Garten ist [:stupid ], bin ich dann trotzdem haftpflichtig, oder ist das höhere Gewalt?

Gruss
Markus
24.01.2007 10:24 cfox ist offline E-Mail an cfox senden Beiträge von cfox suchen Nehmen Sie cfox in Ihre Freundesliste auf

fizzgig fizzgig ist männlich
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ich denke niemand hat das recht das fällen zu verlangen ausser es besteht allerhöchste gefahr!
und die ist meiner meinung nach nicht gegeben (kein kindergarten oder altenheim in unmittelbarer umgebung)
alles andere geht halt auf dein risiko was die bäume so anstellen :)
sicherlich bekommt dein mieter eine mitschuld weil er im strum in die bäume gegangen ist, aber es sind immernoch deine bäume die ihn verkloppt haben.
wenn du sicher gehen willst solltest du die tannen umhauen.

ich würde sie stehen lassen, solange ein umfallen nicht unbedingt riesigen schaden anrichten kann (haus, auto in der nähe). wenn er zufällig eine gartenlaube unter den bäumen gebaut hat ist es sein problem wenn du ihn drauf hinweist das hier manchmal äste und sowas abfallen könnten (gesunder menschenverstand).

__________________
--nur meine meinung!--
24.01.2007 12:01 fizzgig ist offline E-Mail an fizzgig senden Beiträge von fizzgig suchen Nehmen Sie fizzgig in Ihre Freundesliste auf

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hoppla jerry - seh ich grad erst:

Zitat:
Original von Jerry
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kann ich dir nur DRINGEND raten!!!
gerade der winterdienst ist da ein riesenproblem.
KEINE haftpflicht - ob jetzt privat oder gebäudehaftpflicht - bezahlt dir den schaden, wenn du den gehweg nicht räumst / streust und jemand rutscht aus und bricht sich das genick. wie teuer das werden kannst, wirst du dir denken können... das kann einen locker die existenz kosten und auf lebenszeit zum zahlen verdammen.
FAKT ist: es ist DEINE sorgfaltspflicht, dass der gehweg geräumt wird.
je nachdem wie du das organisierst, kannst du die verantwortung natürlich auch loswerden, z.b. über einen (meist sündhaft teuren ganzjährig zu zahlenden winterdienst) oder über die gute alte schwäbische kehrwoche (die erfahrungsgemäss zwar auch nicht funktioniert, aber üblicherweise vertraglich vereinbart ist, weshalb der/diejenige, die grad drangewesen wäre, dann haften muss).
ich hab da privat die a-karte, weil ich im privathaus mit einliegerwohnung den job selbst übernehmen muss (bzw. der einliegerin in dieser hinsicht keine auflagen gemacht habe).

im moment bin ich diesbezüglich sowieso ziemlich stinkig - heute früh alles schön freigeräumt, als ich vorhin heimkam, hatte die stadt die strasse geräumt und das ganze zeuchs schön auf "meinen" gehweg geschmissen. na super.
aber ich hab jetzt die stadt informiert und die zusage bekommen, dass das nimmer passieren wird... wollen wir's hoffen, denn ansonsten könnte das im schadensfall einen wüsten kleinkrieg zwischen der stadt und mir geben (bei dem meine chancen den zu gewinnen ziemlich gering sind, sofern ich nicht permanent meine schneeräumerei fotografisch dokumentiere).
25.01.2007 16:04 lostcontrol ist offline E-Mail an lostcontrol senden Beiträge von lostcontrol suchen Nehmen Sie lostcontrol in Ihre Freundesliste auf

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