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Kündigung Eigenbedarf |
Florian
Dabei seit: 01.01.1970
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Hallo ich bin hier ganz neu und suche nach einer Antwort bezüglich Eigenbedarfskündigung.
Ich bin alleinerziehend mit 2 Kids und wohne in einem 6-Familienhaus. Die Immobilie gehört einem nahen Verwandten. Da ich beabsichtige wieder zu heiraten wird unsere 3 Zimmer Wohnung einfach zu klein. Geplant wäre im Erdgeschoss 2 Wohnungen miteinander zu verbinden( auch zwecks Gartenbenutzung usw.) Derzeit wohne ich im 1. Stock.
Es müßte also den 2 Mietern im Erdgeschoss genkündigt werden. Welcher der beiden hat Anspruch auf meine dann frei werdende Wohnung?
Danke
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09.03.2006 20:24 |
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Tarifcheck
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wolle unregistriert
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Beide
Ist aber wirklich so. Wer gehen muss, sollte vorher geregelt sein. Im Allgemeinen greift da die Sozialklausel; Alter, Familienmitglieder, soziale Verträglichkeit des Umzugs wegen Schwangerschaft, Krankheit, Behinderung etc.
Einfach mal vorher mit den Mietern im Vorfeld inoffiziell reden. Eine Eigenbedarfskündigung kann schnell schwierig und aufwendig werden.
Man muss sich auch anhören, dass die kleinere Wohnung evtl vollkommen ausreichend sein könnte...
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09.03.2006 20:30 |
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RMHV
Schlüsselfertig
       
Dabei seit: 16.07.2005
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Status: Hausverwalter Herkunft: Halle/Saale
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| Zitat: |
Original von Capo
Beide
Ist aber wirklich so. Wer gehen muss, sollte vorher geregelt sein. Im Allgemeinen greift da die Sozialklausel; Alter, Familienmitglieder, soziale Verträglichkeit des Umzugs wegen Schwangerschaft, Krankheit, Behinderung etc.
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Sorry, aber eine Sozialauswahl analog zum Arbeitsrecht gibt es im Mietrecht nicht. Richtig ist, dass prinzipiell die Andienungspflicht des Vermieters gegenüber beiden gekündigten Mietern besteht. Wurde allerdings mit einem von beiden ein Mietvertragabgeschlossen, ist nichts mehr da zum anbieten und der Anspruch des zweiten Mieters löst sich in Luft auf.
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10.03.2006 10:42 |
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Florian
Dabei seit: 01.01.1970
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Themenstarter
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Hallo,
danke, hab nicht damit gerechnet dass ich so schnell Post bekomm.
Die einen Mieter sind schon fast 28 Jahre hier und sind so um die 60 und meckern aber eigentlich nur rum und es ist nicht besonders gut mit ihnen auszukommen. Haben mit fast allen im Haus Zoff. Die anderen Mieter ist ein nettes Paar, das bald Nachwuchs erwartet. Denen würden wir die Wohnung natürlich lieber anbieten. Meine Befürchtung ist halt, dass die Senioren wegen der langen Mietdauer evtl. das Vorrecht haben.
Ich denk wir werden uns im Vorfeld wohl vom Anwalt beraten lassen müssen.
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10.03.2006 20:13 |
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financescout
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wolle unregistriert
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Schwangerschaft ist ein guter sozialer Aspekt. Die kannst du wohl kaum vor die Tür setzen. Die Mietzeit ist dabei nur zweitrangig.
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10.03.2006 21:47 |
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