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Dieses Thema wurde als unerledigt markiert.  |
vorübergehend ein Untermieter |
bia unregistriert
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| vorübergehend ein Untermieter |
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Hallo,
ich bin Mieter einer Einliegerwohnung.
Mein Freund (feste Beziehung seit 5 Jahren) hat einen Job in meiner Nähe gefunden und zieht übergangsweise (in 3 Wochen) bei mir ein, bis wir eine größere Wohnung gefunden haben.
Die Zeit, in der wir gemeinsam in der Wohnung leben, würde 1 bis 2 Monate in Anspruch nehmen.
Vorgestern habe ich meine Vermieterin darauf hingewiesen. Sie meinte da sie nicht der alleinige Vermieter sei, muss Sie erst Ihren Bruder fragen, der Mitvermieter ist. Sie äußerte allerdings Ihre Überlegungen, wegen der Größe der Wohnung (ca. 35 qm).
Ich wiederholte nochmals, dass dies nur vorrübergehend sei.
Gestern wollte Sie mir bescheid geben, ich habe aber bis heute kein Rückmeldung bekommen.
Muss ich dem Vermieter überhaupt bescheid geben, da es nur für 1 - 2 Monate ist?
Was ist, wenn Sie den Zuzug beneint?
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12.03.2006 17:58 |
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financescout
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wolle unregistriert
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Der Umzug des Freundes ist ja schon beruflich bedingt. Welche Gründe sollte der Vermieter zur Ablehgnung denn haben, außer der finanziellen?
Der Vermieter muss stichhaltige Gründe für eine Ablehnung nennen. Für 2 Monate muss man das melden, da die NK ja ansteigen werden. Sollte eine Personenbezogene Abrechnung erfolgen, ist das relevant.
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12.03.2006 18:07 |
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bia unregistriert
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Wäre es nicht möglich, dass der Vermieter wegen der Größe der Wohnung (ca. 35 qm) dem Einzug meines Freundes nicht genehmigt?
Wäre dies dann rechtens?
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12.03.2006 18:39 |
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wolle unregistriert
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Das wäre rechtens. und eine ablehnung ist durchaus möglich.
Um eine Genehmigung des Vermieters zu umgehen, gibt's ja noch hotels
Aber erstmal abwarten. Da die Sache nur vorübergehend ist, wird der Vermieter auch mal auf die Beengung drüber hinweg sehen.
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12.03.2006 18:46 |
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