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Zum Ende der Seite springen Rechtsanwalt einschalten? Keine Rückerstattung erhöhter Abrechnung durch Vermieter bis jetzt!
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tmieter
unregistriert
Rechtsanwalt einschalten? Keine Rückerstattung erhöhter Abrechnung durch Vermieter bis jetzt! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Das Mietverhältnis, um das es sich hier handelt, ist bereits beendet. Während dieses Mietverhältnisses wurde eine zu hohe Nebenkostenabrechnung erstellt. Diese erhöhte Nebenkostenabrechnung habe ich beim Vermieter beglichen, der wiederum nur den wirklich abgelesenen Betrag an die Ablesefirma bezahlen mußte.
Jetzt habe ich Anspruch auf Rückerstattung (weniger als 200 Euro). Der Vermieter verschiebt diese Sache jedoch ständig in die Zukunft, trotz mehrmaligen Erinnerns. Könnte ein Anwalt hier Abhilfe schaffen? Lohnt sich das bei um die 200 Euro?
16.03.2006 13:47

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DiplomHM Super Moderator DiplomHM ist weiblich
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Ein Anwalt bei einem so geringem Streitwert lohnt sich nicht.

Mein Tipp: 3x schriftlich anmahnen (wenn du das nicht schon hast) und ihn darauf aufmerksam machen (bei der letzten Mahnung), dass du bei versäumten Fristablauf gerichtliche Schritte einleiten wirst.

Mit der geänderten NK-Abrechnung, aus der klar dein Guthaben vorgeht und den Mahnung zum zuständigem Amtsgericht traben und einen Mahnbescheid erwirken.

Aber das sollte nun wirklich die allerletzte Konsequenz sein!

__________________
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17.03.2006 19:35 DiplomHM ist offline E-Mail an DiplomHM senden Beiträge von DiplomHM suchen Nehmen Sie DiplomHM in Ihre Freundesliste auf

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RE: Rechtsanwalt einschalten? Keine Rückerstattung erhöhter Abrechnung durch Vermieter bis jetzt! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von tmieter
... Diese erhöhte Nebenkostenabrechnung habe ich beim Vermieter beglichen, der wiederum nur den wirklich abgelesenen Betrag an die Ablesefirma bezahlen mußte.
Jetzt habe ich Anspruch auf Rückerstattung (weniger als 200 Euro).

Beim lesen kam mir zunächst der Gedanke, dass man zunächst über die Forderung nachdenken sollte. Es wäre zumindest absolut untypisch, wenn an irgendeiner Stelle Beträge abgelesen werden könnten. Geht man davon aus, dass mit Beträgen eigentlich verbrauch gemeint ist, wäre es weiter absolut untypisch, wenn eine Rechnung für Verbrauch, sei es Wasser, sei es Brennstoff oder was auch immer, an eine Ablesefrima bezahlt werden müsste. Zumindest nach dem ersten Eindruck der Sachverhaltsschilderung scheinen mir Zweifel berechtigt, ob der Fragesteller überhaupt eine Vorstellung hat, wovon er redet.

Sollte die Forderung tatsächlich bestehen, müsste der Schuldner durch eine Mahnung in Verzug gesetzt werden. Anschließend wäre das gerichtliche Mahnverfahren ein möglicher Weg zur Eintreibung der Forderung.

Aber wie gesagt... erst mal über die Forderung nachdenken und dabei Wunschträume - auch wenn es schwer fällt - vermeiden.
18.03.2006 09:09 RMHV ist offline E-Mail an RMHV senden Beiträge von RMHV suchen Nehmen Sie RMHV in Ihre Freundesliste auf

tmieter
unregistriert
RE: Rechtsanwalt einschalten? Keine Rückerstattung erhöhter Abrechnung durch Vermieter bis jetzt! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Wenn ich jetzt den Vermieter anmahne (ich habe das 1. Mahnschreiben fertig), sollte ich dann 5 % Mahngebühren auf den Differenzbetrag aus den beiden Abrechnungen verlangen? Sollte das Mahnschreiben per Einschreiben zugestellt werden? Wenn ja, per Einwurf oder persönlicher Zustellung?
02.04.2006 12:46

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wolle
unregistriert
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5%? :lol Wie kommst du auf diesen Wert? Ich denke 0,55€ wären sinnvoller!
02.04.2006 13:37

tmieter
unregistriert
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Etwas sachkundiger, bitte! Was ist mit der Art der Versendung, im Falle einer Klage, muss per Einschreiben verschickt werden? Wenn ja, Einschreiben persönlich oder reicht Briefkasten?
02.04.2006 17:08

wolle
unregistriert
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Pers Übergabe oder Rückschein sollte sein. Bei der Mahngebühr bin ich nicht sicher, ob du da überhaupt etwas ansetzen kannst. Maximal deine Mehrkosten. 3€- 5€ sind normal.
02.04.2006 17:12

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