Hilfe wissen nicht mehr weiter....

Diskutiere Hilfe wissen nicht mehr weiter.... im Tierhaltung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, wir wissen nicht mehr weiter. Es geht um meinen Vater der Vermieter im eigenem Haus ist. Ich schilder am besten das Problem Seit ...


+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 10 von 10




  1. Hilfe wissen nicht mehr weiter.... #1

    Hilfe wissen nicht mehr weiter....

    Hallo zusammen,

    wir wissen nicht mehr weiter. Es geht um meinen Vater der Vermieter im eigenem Haus ist. Ich schilder am besten das Problem

    Seit Dez 2010 bewohnt nun eine Mieterin die obere Wohnung in dem Haus meines Vaters. Mein Vater wohnt in der unteren des Hauses. Mein VAti is auch der Vermieter.

    Im Mietvertrag war vereinbart dass Tierhaltung erlaubt sei es aber nur um ihren Hund eine kleine süsse "französische" Bulldogge geht. Alles kein Problem. Nun hat die Mieterin seit einigen Monaten einen Lebensgefährten, Partner wie auch immer und dieser hat auch einen Hund allerdings einen American Stafford (wäre hier in Bayern in der Kategorie 1). Laut "Aussage" sei es aber ein Mischling. Ich muss dazu sagen, der Lebensgefährte ist nicht hier gemeldet sondern hat auch noch seperat seine Wohnung ist aber täglich hier mit dem Hund dh Tag für Tag und Nacht für Nacht mit Hund. Nun haben wir bereits ein Schreiben aufgesetzt in dem steht dass der Vermieter also mein Vati das nicht duldet da zum
    1. sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen ist dem Vermieter Bescheid zu geben dass sich eine weitere Person in der Wohnungsgemeinschaft aufhält und
    2. dieser noch einen Hund hat.

    Auf das Schreiben dies unverzüglich zu ändern kommt die Mieterin nicht nach. Was können wir tun?!

    •   



       

  2. Hilfe wissen nicht mehr weiter.... #2
    Zitat Zitat von Sweety Beitrag anzeigen
    Ich muss dazu sagen, der Lebensgefährte ist nicht hier gemeldet sondern hat auch noch seperat seine Wohnung ist aber täglich hier mit dem Hund dh Tag für Tag und Nacht für Nacht mit Hund.
    da wirste wohl nicht viel machen können, denn besuch kannst du nicht verbieten.

    Zitat Zitat von Sweety Beitrag anzeigen
    Nun haben wir bereits ein Schreiben aufgesetzt in dem steht dass der Vermieter also mein Vati das nicht duldet da zum
    1. sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen ist dem Vermieter Bescheid zu geben dass sich eine weitere Person in der Wohnungsgemeinschaft aufhält und
    2. dieser noch einen Hund hat.
    zu 1.): die mieterin muss deinem vater nicht bescheid geben, dass sie besuch hat. wie kommst du drauf dass das "pflicht" sei?
    zu 2.): ob der besuch einen hund hat oder nicht muss dir leider egal sein. bei uns ist z.b. tierhaltung ausdrücklich untersagt und trotzdem können wir nicht verbieten, dass die mieter besuch mit hund haben.

    Auf das Schreiben dies unverzüglich zu ändern kommt die Mieterin nicht nach. Was können wir tun?![/QUOTE]

  3. Hilfe wissen nicht mehr weiter.... #3
    Im Mietvertrag war vereinbart dass Tierhaltung erlaubt sei es aber nur um ihren Hund eine kleine süsse "französische" Bulldogge geht.
    Hallo Sweety,

    ist im Mietvertrag wirklich die eine konkrete franz. Buldogge der Mieterin genannt oder ist das der Hintergrund dafür, daß Hundehaltung erlaubt wurde?

    Gruß,
    Christian

  4. Hilfe wissen nicht mehr weiter.... #4

    tschuldige für die späte antwort

    Will der Mieter länger als 8 Wochen Besuch in seiner Wohnung beherbergen, sollte er sich mit dem Vermieter ins Benehmen setzen. Jedenfalls dann, wenn der Besuch länger als drei Monate bleibt, hat nach einhelliger Rechtsmeinung der Vermieter ein "Erlaubnisrecht".

    so steht es bei Besuch in der Mietwohnung erlaubte Nutzung Verweildauer Mietrecht

    Besuch ist es auch dann nicht mehr wenn er von der besagten "Mietwohnung" zur Arbeit und von Arbeit auch wieder zur "Mietwohnung" fährt. Noch dazu kommt wenn die Wäsche mitgewaschen wird. Da dadurch ja die Betriebskosten steigen.

    Den Besuch kann mein Vati klar nicht verbeiten das ist schon klar und das auch nicht das was wir wollen, doch der besagte "Besuch" ist nun schon seit 3 Monaten Tag für Tag und Nacht für Nacht da und geht von hier aus auf Arbeit und kommt auch wieder hierher. Ob er nun zur Miete beisteuert kann ich nicht sagen weil ich ja nicht weiss in wieweit er Ihr das Geld gibt oder nicht.

    Im Mietvertrag steht:
    "Soweit keine beeinträchtigungen gegenüber andreren Mietern entstehen, ist das Halten von Kleintieren (zB Meerschweinchen ect) zulässig. Die Haltung von anderen Tieren, insbesondere Hunde und Katzen, ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung des Vermieters erlaubt. Dies gilt auch für die Zeitweilige Verwahrung von Tieren."

    ´Nun ist der Hund von dem "Besuch" aber auch schon seit 3 Monaten im Haus und sie kommt der bitte den Hund woanders unterzubringen nicht nach.

  5. Hilfe wissen nicht mehr weiter.... #5
    Zitat Zitat von Sweety Beitrag anzeigen
    ´Nun ist der Hund von dem "Besuch" aber auch schon seit 3 Monaten im Haus und sie kommt der bitte den Hund woanders unterzubringen nicht nach.
    Nach der Sachverhaltsdarstellung liegt eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte vor und gleichzeitig eine ungenehmigte Haltung eines zweiten Hundes. Es handelt sich also nicht (mehr) um einen erlaubnisfreien Besuch.

    Die angezeigten Maßnahmen sind
    1. Abmahnung unter Fristsetzung mit Kündigungsandrohung für beide Vertragsverletzungen und
    2. Kündigung des Mietverhältnisses bei ergebnislosem Fristablauf.

    Auch wenn der Mieter nach § 553 BGB einen Anspruch auf die Erlaubnis haben sollte, muss er doch die Erlaubnis vor einer Gebrauchsüberlassung einholen. Er kann also nicht selbst darüber befinden.

    Man sollte allerdings nur mit einer Kündigung drohen wenn man auch bereit ist, die Angelegenheit notfalls streitig auszutragen. Wer immer nur die Klappe aufreißt, wird bald nicht mehr ernst genommen werden.

  6. Hilfe wissen nicht mehr weiter.... #6

    2 abmahnungen

    Hallo,
    sie hat nun bereits zwei Abmahnungen bekommen und in der letzten wurde Sie auch auf die Kündigung hingewiesen. Im letzten Schreiben haben wir Ihr nun noch eine Frist von 2 Wochen gesetzt sollte Sie dieser nicht nachkommen werden wir der Dame kündigen.
    Nachdem mein Vati im Rollstuhl sitzt und auf Hilfe angewiesen ist was den Haushalt und auch andere Dinge des Alltags angeht haben wir nun beschlossen, da ich wieder eine Ausbildung anfange und auch alleinerziehend bin und somit auch nicht unbedingt das Geld schlecht hin auf der Tasche habe, haben mein Vati und ich nun beschlossen nachdem das Mietverhältnis mit der Dame nicht funktioniert Ihr wegen Eigenbedarf zu kündigen, da ich mich dann um meinen Vater kümmern werde und somit immer ein naher Angehöriger im Haus ist. Kann sie deswegen uns was ankreiden oder ist das was wir machen rechtens?

  7. Hilfe wissen nicht mehr weiter.... #7
    Man kann wegen Eigenbedarf kündigen, wenn Eigenbedarf besteht und nicht, weil das Mietverhältnis mit Mieter XY nicht mehr funktioniert.

    Wenn Du also wirklich die Wohnung beziehen willst und das nach Auszug der Mieterin auch tust(!), handelt es sich um Eigenbedarf, so daß eine Kündigung aus diesem Grund möglich ist (sofern eine Eigenbedarfskündigung im Mietvertrag nicht ausgeschlossen wurde).

    Elegant daran ist, daß man sich mit dem Thema Besuch und Tiere nicht auseinandersetzen muß - solange die Dame der Kündigung denn Folge leistet und die Wohnung problemlos zurück gibt, was ja leider nicht immer der Fall ist...

    Christian Martens

  8. Hilfe wissen nicht mehr weiter.... #8
    Unregistriert
    wenn das haus nur 2 wohnungen hat und die eine davon vom eigentümer/vermieter (deinem vater) selbst bewohnt wird, könnt ihr so oder so ohne begründung kündigen. allerdings verlängert sich die kündigungsfrist dann um 3 monate. da braucht ihr dann weder über eigenbedarf noch über besuchszeiten oder hundehaltung diskutieren.

  9. Hilfe wissen nicht mehr weiter.... #9

    versteh ich das so richtig?

    Versteh ich das richtig dass die Kündigungsfrist dann 6 Monate sind weil es 3 Monate ja ohnehin sind und wenn es sich dann nochmal um 3 verlängert so versteh ich es sind es dann 6 Monate.

  10. Hilfe wissen nicht mehr weiter.... #10
    Unregistriert
    richtig. wenn die normale kündigungsfrist 3 monate beträgt und man 3 monate dazu addiert dann gibt das 6 monate.

    •   



       


Hilfe wissen nicht mehr weiter....


Ähnliche Themen zu Hilfe wissen nicht mehr weiter....


  1. Mieterin zahlt nicht mehr und ist nicht mehr erreichbar: Hallo,ich bin neu in diesem Forum und ich finde es sehr interessant was man als Vermieter so alles erleben kann und darf. Ich besitze in Sankt Englmar zwei...



  2. Maurer arbeitet nicht weiter, was tun?: Ich habe vor einem Monat einen Auftrag über eine Treppensanierung vergeben, Die Beläge sind abgestemmt, aber seit 3 Wochen passiert nichts mehr, er hat immer andere Aufträge...



  3. Mieter zahlt nicht, ist verschwunden, wie weiter?: Hallo, unser Mieter ist mit zwei Monatsmieten im Rückstand. Seit dieser Zeit ist er auch verschwunden. Er hat psychische Probleme, war zwischenzeitlich wohl immer wieder...



  4. ich weiß einfach nicht weiter: Hallo, am wochenende sind 2 mädels (die jetzt als freundinnen zusammenziehen)endlich aus der wg meines freundes u mir ausgezogen ... Nur gibt es jetzt zwei neue...



  5. glauben ist nicht wissen - lehrgeld bezahlen!: moin aus hamburg erstmal klasse das es diese forum gibt, hätt eich schön früher finden müssen :) ich würde gerne meine geschichte erzählen und von euren erfahrungen...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

französische bulldogge vermieter

französische bulldogge mietrecht

Französische Bulldogge mietvertrag

franz
Mietvertrag erlaubt Tierhaltung Vermieter Bescheid geben
erfahrung treppensanierung
zeitweilige Verwahrung von tieren
französische bulldogge
erlaubt vermieter französische bulldogge
mieter mit psychischen problemen was tun
vermieter verbietet französische bulldogge
freundin übernimmt nach auszug ihres freundes die wohnung ohne dem vermieter bescheid zugeben
erlaubte Verweildauer von Besuch in der Mietwohnung
vermieter verbietet französiche bulldogge
french bully und treppen im haushalt problem
hundehaltung mietrecht bulldogge
vermieter hundehaltung französische bulldogge
sind bulldoggen i.dachgeschoßwohnung miete erlaubt
vermieter erlaut französische bulldogge nicht
was tun wenn mieter nicht arbeitet
2 mieter gemeldet aber immer eine 3 person da was tun
französiche bulldogge schreiben für vermieter
französischer Bulldogge Und mietvertrag
Vater ist Vermieter
besuch mietvertrag länger als 2 monate