Tiere - Kann der VM Katzenhaltung verbieten ? (auch wenn er mehrere objekte hat)

Diskutiere Tiere - Kann der VM Katzenhaltung verbieten ? (auch wenn er mehrere objekte hat) im Tierhaltung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen. Ich bin Neu hier im Forum, ich habe im Internet nach Hilfe gesucht, hier "teilen" sich aber die Meinungen. Hier mal ein wenig ...


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  1. Tiere - Kann der VM Katzenhaltung verbieten ? (auch wenn er mehrere objekte hat) #1

    Tiere - Kann der VM Katzenhaltung verbieten ? (auch wenn er mehrere objekte hat)

    Hallo zusammen.
    Ich bin Neu hier im Forum, ich habe im Internet nach Hilfe gesucht, hier "teilen" sich aber die Meinungen.

    Hier mal ein wenig "Hintergrund" Infos:

    Ich lebe zusammen mit meiner Mutter in einem 6 Parteien Haus in NRW (Düsseldorf)
    Es leben 5 Leute in jeweils 2 von 6 Mietwohnungen im Haus.

    Meine Mutter und ich bewohnen die 2. Etage des Hauses, wo es nicht möglich
    ist das man die Katzen hinaus lassen könnte.
    Die Katzen die wir haben, sind von Privat, und waren dort ebenfalls Wohnungskatzen.

    Zu den Katzen:

    1 Kater (Kastriert) und 1 Katze (Sterilisiert)

    Wir haben 2 Mietverträge, da der "erste" ein laufzeit vertrag war, und ging bis 1988

    In dem Mietvertrag 1 (1985) steht Folgendes in der Tierhaltung:

    §17 - Halten von Tieren

    1. Das Halten -- auch das zeitweilige Halten -- von Tieren ist nur
    mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Die Er-
    laubnis kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten ein-
    treten.

    Handschriftlich, durch Vermieter: 2 Katzen bis auf "Wiederruf" gestattet.

    2. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
    Tierhaltungsklausel seit 1989:

    §17 - Halten von Tieren

    1. Das Halten -- auch das zeitweilige Halten -- von Tieren ist nur
    mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Die Er-
    laubnis kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten ein-
    treten.

    Handschriftlich, durch Vermieter: Keine TIERE
    (Das hat er zwischen die beiden Texte geschrieben.)

    2. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
    Wir haben uns bevor wir die Katzen geholt haben einschlägig Informiert, und haben dabei entdeckt,
    das der Vermieter die Genererelle Tierhaltung garnicht verbieten darf.

    Bezüglich des "Wiederufes" (Ist nie schriftlich passiert, auch Mündlich nicht) finden wir auch mehr als bedenklich.

    Die Klausel alleine, das der VM um Schriftlicher zustimmung gebeten werden muss, ist auch nicht rechtens.

    --------------------------------------------

    Wir haben uns dann mal an den Mieterverein Düsseldorf gewannt, da meine Mutter dort Mitglied ist.

    Uns hat der Mieterverein nach Prüfung des Mietvertrages mitgeteilt, das wir die Katzen
    auf jedenfall halten dürfen, da der Mietvertrag (Vorformulierter Vertrag aus den 1980er Jahren von Haus & Grund) 2 ineinanderliegende "Klauseln" die nach Aktueller Rechtssprechung nicht mehr "Rechtens" ist.

    Uns wurde angeboten, das man seitens des Mieterverens beim Vermieter um die Katzenhaltung bittet.

    Das haben wir aber abgelehnt, da es keinen guten eindruck macht, jemanden sozusagen "vorzuschicken".

    Wir haben es es selbst in Schriftlicher form erledigt, dazu weiter unten mehr.

    ---------------------------------------------

    Beim Tierschutzverein haben wir uns erkundigt, wie es aussieht, bei der Katzenhaltung
    "IN" einer "Mietwohnung".

    Die Antwort darauf:

    Es kommt drauf an, was im Mietvertrag steht. Wenn dort steht, das die (in den meisten fällen) Katzen & Hunde Haltung "Ausgeschlossen" ist, dann ist hierdran nichts zu machen, ausser das man vll. doch freundlich bei seinem VM nachfragen könnte.
    Man Fragte uns was denn in dem Mietvertrag bezüglich der Tierhaltung steht.
    Ich habe aus unserem Mietvertrag die Haltung der Tiere vorgelesen, worauf man
    am anderen ende des "Telefons" in schallendes gelächter verfallen ist.

    Meine Frage, warum man denn so lachen müsse, kam als Antwort das hier:

    Ihr vermieter kann die Haltung von "Kleintieren" nicht verbieten.

    Da Ihr Vermieter ALLE Tiere "Ausgeschlossen" hat und das ist nicht rechtens.
    Da er um erlaubnis gefragt werden will (um entsprechend die zustimmung zu erteilen)
    kann er die Katzenhaltung nicht Verbieten, er muss hier seine Zustimmung erteilen. Wenn er sie nicht erteilen will, dann muss er sachliche "Argumente" angeben, warum er
    gegen die Katzenhaltung ist.

    ------------------------------------------------

    Als Letztes habe ich zusätzlich bein Katzenschutzbund angefragt.
    Die Antwort war die selbe, wie beim Tierschutzverein.

    ------------------------------------------------

    Wir haben mit allen Infos die wir bekommen haben Schriftlich beim Vermieter angefragt
    für das halten 2er Wohnungskatzen.

    Unser erbitten fand beim Vermieter kein gutes anklingen.

    Seine Argumente:

    - Wer "garantiert" mir, das die Katzen sich nicht im Treppenhaus aufhalten?
    - Der "Katzendreck" (Müll der Katze) würde seiner "erfahrung" nach ganz gerne
    in der Toilette entsorgt (Katzenstreu) dadurch würden die Rohre verstopfen.
    - Im Haus gibt es eine Kneipe, mit Küche: Wer Garantiert mir, das die Katzen denn nicht dorthin laufen würden?

    Die Antworten darauf, haben wir ihm (unlängst bei der Anfrage) mitgeteilt
    das es Wohnungskatzen sind, die Hauptsächlich in der Wohnung verbleiben.

    Der Müll der durch die Katzen entsteht, wird Ordnungsgemäs entsorgt, und nichts
    wird durch die Toilette entsorgt.

    Bezüglich der kneipe (Soweit habe ich nicht gedacht) aber diese ist durch 2 Türen
    innerhalb des Hauses "abgeschottet" und es ist selbst uns als "Mieter" nicht mal möglich, den Gaststättenraum über das Haus (Keller) zu betreten.

    Folgende "Argumente" die seiner Meinung auch gegen Katzenhaltung sind (Mündlich):

    Ehem. Mieter eines anderen Hauses hätte er gehabt
    die auch Katzen gehalten haben, und die Wohnung "Saustall"-mässig übergeben hätten.
    Er müsse die Whg. "Kernsanieren" da die Katzen angeblich überall hingemacht hätten.

    Hierzu noch Folgende Anmerkungen meinerseits, aus (Ehem Mieter) Recherschen:

    Das Haus zu dem er die Wohnungen Vermietet, ist von aussem in einem grauenhaften Zustand.
    Es "Bröckelt" an allen ecken und kanten des Hauses.
    Durch die Risse die sich gebildet haben und auch weiter risse entstehen lassen durch "verwitterung" (zu meist macht der Winter den rest)
    ist das Objekt was der Vermieter hat in einem Katastrophalen Zustand.
    Nässe dringt durch die Ritzen ein, und es ist "zugig".
    Ein Heizen innerhalb der Wohnung sei unmöglich, da man die Wohnung wenn es hoch
    kam auf grade mal 10 anstatt (hierzu gibts auch ein urteil für) 18 grad aufheizen.
    Das Gebäude ist einsturzgefährdet.
    Im Gesamten Haus ist Schimmelbildung [Salpeterausblühungen], vom Keller bis in min. 2 Etage des Hauses.

    Die Wohnungen (Hier wissend 2/6) sind wegen dem Schimmel unbewohnbar.

    Seine ehem. "mieter" waren mal bei mir zu besuch, um ihrereseits herrauszufinden, was der vermieter für objekte hat.

    Zu dem Schimmelbefall, vor allem sehr stark in keller, und der inzwischen nicht mehr
    vermietbaren wohnugen liegen uns Bildmaterial vor, die von den ehem. Mietern gemacht wurden.

    ----------------------------------

    Es hat sich dabei herrausgestellt, das die ehem. Mieter genau die mieter waren
    wo der Vermieter gesagt hat, das sie die wohnungen durch katzenhaltung "versifft" hätten.

    Dies stimmte laut den angaben der ehem. mieter in keinster weise, sie haben die wohnung
    in einwandfreiem zustand übergeben, und noch vor schlüssel abgabe letzte Bilder
    gemacht, wo man darauf nichts sehen konnte, das die Wohnungen durch
    Katzenpisse oder schiss versaut wurde.

    Schlimmer noch, es ist sehr gut zu sehen gewesen, wie fein der schimmel in den wohnungen
    sich am ausbreiten ist.

    Der VM hat zuvor "behauptet" die Mieter würden schlecht, bis garnicht lüften.

    WIE kann es dann bitte sein, das dann das GANZE Haus diesen Schimmelbefall hat ?
    (Bei den Rissen, und der Nässe (eben durch die Risse) ist es klar, das Schimmelbildung da ist)

    Aber dann zu behaupten es würde an schlechter lüftung liegen.........

    Die ehem. Mieter haben ihrerseits versucht "Hilfe" von der Stadt zu bekommen.
    Das Ordnungsamt, sowie Gesundheitsamt sind dort regelmässig vor ort.

    Unternehmen können diese aber nichts, hierzu müssten sie den Vermieter entsprechend
    verklagen (Prozess läuft noch)

    ------------------------------------

    Kann aufgrund oben angegebener "Argumentation" seitens des "Vermieters" er
    denoch die Katzenhaltung VERBIETEN ?

    Er hat ne behauptung aufgestellt, die durch Bilder der Mieter wiederlegt werden konnten.

    Kann er somit dennoch die Katzenhaltung in dem Objekt wo wir wohnen
    verbieten ?

    Ich weiss, es handelt sich hierbei um ein "VER"-Mieter forum, ich bin blos
    Mieter, bzw. meine Mutter ist die Mieterin der Wohnung.

    Wir möchten aber soviele Informationen zusammen sammeln wo wir können.

    -----------------------------------------------

    Unter der "Berücksichtigung" das Mietvertrag 1 die Katzenhaltung bis auf Wiederruf erlaubt.

    In Mietvertrag 2 steht aber KEINE Tiere.

    Bitte Korrigiert mich wenn ich hier Falsch liege:

    Der Vermieter hätte hingehen "Müssen" (die Mietverträge sind bis auf Mietkosten gleich) das er die Katzenhaltung übertragen hätte müssen ?

    Und gehe ich recht der anname, er hätte in SCHRIFTLICHER(!!) Form den
    Wiederruf aussprechen MÜSSEN ?

    Der Mieterverein sagte uns dazu:

    Er hätte ihnen die gestattung der 2 Katzen zuvor entziehen müssen, und dies
    hätte er dann Schriftlich erledigen müssen.

    Er hätte hierzu aber angeben müssen, warum er die gestattung entziehen will.

    Er kann die genehmigung nicht so ohne weiteres entziehen, er muss dies ebenfalls
    Sachlich begründen.

    --------------------------------------------------

    Ich weiss, es ist viel Text geworden, ich habe aber soviele Details genannt, wie es nur irgendwie geht
    damit man nicht nochmal nachaken muss.

    Falls ich doch etwas vergessen haben sollte, dann bitte Fragt nach.

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  2. Tiere - Kann der VM Katzenhaltung verbieten ? (auch wenn er mehrere objekte hat) #2
    Steht im Mietvertrag nicht eindeutig keine Tierhaltung?
    Sollte man nicht um Erlaubnis bitten, bevor man Tatsachen schafft?

  3. Tiere - Kann der VM Katzenhaltung verbieten ? (auch wenn er mehrere objekte hat) #3
    Wer liest gerne solche Romane?
    Katzenschutzbund - ich lach' mich weg.
    Die Vereinbarung bzgl. Tierhaltung ist doch eindeutig, oder?

  4. Tiere - Kann der VM Katzenhaltung verbieten ? (auch wenn er mehrere objekte hat) #4
    Die vereinbarung keine Tiere ist nicht rechtens.

    Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter
    über die Haustierhaltung entscheiden darf. Er ist nämlich in seiner Entscheidung nicht völlig frei, sondern
    darf dem Mieter nur mit triftigem Grund etwas versagen, das diesem das Leben in der Wohnung erheblich
    angenehmer gestalten könnte. Einen solchen triftigen Grund, dem Mieter eine Katze zu versagen, konnte
    das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluß
    auf das gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der Vermieter hätte keine Nachteile für
    sich zu befürchten. Daher müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen.
    Amtsgericht Hamburg, 15.08.1995, AZ.: 47 C 520/95
    Ich habe noch mehr sollcher gerichtsurteile gefunden.

    Ich habe 3 1/2 DIN-A 4 Seiten, wo ich mir die ganzen gerichtsurteile
    rausgesucht habe, die es ganz klar sagen, das der Mietvertrag (Klausel zur generellen Tierverbots) nichtens ist.

    Und: das der VM in keinster weise gefragt werden muss, da selbst diese klausel nicht
    rechtens ist.

    @ Berny: du hättest vll. (auch wenns nen langer Text ist) mal richtig durchlesen sollen.

    Der mieterverein hat mir das ja auch gesagt, das wir im recht sind, und uns der Vermieter nicht an die karre pissen kann.

    Dies kann er seit dem 30.06.11 sowieso nicht, da er einem mieter im Haus die "Hunde"-Haltung erlaubt hat:

    Der Vermieter darf die Erlaubnis der Katzen- oder Hundehaltung nicht versagen, wenn andere Hausbewohner
    eine Katze oder einen Hund haben. Er kann jedoch die Haltung eines Kampfhundes verbieten.
    Landgericht Gießen, AZ.: 1 S 128/94
    Ich wollte es nur gerne hier von einigen "bestätigt" bekommen, ob der VM (Klausel)
    damit recht hat.

    -----------------------------------------------

    Wir (Meine mutter und ich) halten uns an die Gesetze der BRD.
    Und die Gesetze der BRD liegen "höher" als ein Mietvertrag.

  5. Tiere - Kann der VM Katzenhaltung verbieten ? (auch wenn er mehrere objekte hat) #5
    Zitat Zitat von Baghira Beitrag anzeigen
    Die vereinbarung keine Tiere ist nicht rechtens.

    Ich habe noch mehr sollcher gerichtsurteile gefunden.

    Ich habe 3 1/2 DIN-A 4 Seiten, wo ich mir die ganzen gerichtsurteile
    rausgesucht habe, die es ganz klar sagen, das der Mietvertrag (Klausel zur generellen Tierverbots) nichtens ist.

    Und: das der VM in keinster weise gefragt werden muss, da selbst diese klausel nicht
    rechtens ist.
    Richtig... und der Grund ist sehr einfach: von einem Tierhaltungsverbot müssen nicht störende Kleintiere ausgenommen werden. Das sind Tierchen, die - etwas vereinfacht formuliert - üblicherweise in Käfigen oder anderen Behältnissen gehalten werden, wie z.B. Hamster o.ä. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass Katzenhaltung generell erlaubt wäre.

    Der BGH hat dazu entschieden:
    "Die Beantwortung der Frage, ob die Haltung von Haustieren in dem Fall, dass eine wirksame mietvertragliche Regelung fehlt, zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne von § 535 Abs. 1 BGB gehört, erfordert, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt, eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet" (BGH, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06).

    Davon abweichende Urteile irgendwelcher Amtsgerichte sind damit nicht weiter relevant.

    Nun mag man sich im Einzelfall ausgiebig über das zutreffende Ergebnis der Interessenabwägung streiten. Die hier vorgetrage Auffassung ist allerdings unübersehbar falsch.


    Zitat Zitat von Baghira Beitrag anzeigen
    @ Berny: du hättest vll. (auch wenns nen langer Text ist) mal richtig durchlesen sollen.

    Der mieterverein hat mir das ja auch gesagt, das wir im recht sind, und uns der Vermieter nicht an die karre pissen kann.
    Wenn der Mieterverein das sagt, muss es ja wohl auch so sein... soll doch der BGH meinen was auch immer er will.

    Zitat Zitat von Baghira Beitrag anzeigen
    Dies kann er seit dem 30.06.11 sowieso nicht, da er einem mieter im Haus die "Hunde"-Haltung erlaubt hat:
    Eine anderweitige Erlaubnis zur Hundehaltung bedeutet nun noch keineswegs, dass auch Katzenhaltung erlaubt werden muss.


    Zitat Zitat von Baghira Beitrag anzeigen
    Wir (Meine mutter und ich) halten uns an die Gesetze der BRD.
    Und die Gesetze der BRD liegen "höher" als ein Mietvertrag.
    Wenn man das so einfach formulierten will, ist das falsch. Im Zivilrecht geht der Inhalt eines Vertrags im Grundsatz einer gesetzlichen Regelung vor. Ausnahmen sind durch Gesetz geregelt.

  6. Tiere - Kann der VM Katzenhaltung verbieten ? (auch wenn er mehrere objekte hat) #6
    Hallo.

    Inzwischen habe ich einen ERFOLG zu verzeichnen, was die Katzenhaltung in unserer Whg. angeht!


    Er hat es eingesehen, das er nicht hätte hingehen dürfen, und der einen Mietpartei des
    Hauses den Hund (30.06.11) erlauben, und unser ersuchen zur erlaubnis (Datiert 25.05.11)
    nicht halten zu dürfen nicht okay war.

    Er hat sich seinerseits anwaltlich (Es ist ein sehr bekanter Anwalt, der von vielen Vermietern genutzt wird) informiert, das er die Katzenhaltung nicht verbieten darf.

    Ausgenommen: es seien Freigänger Katzen.. dies liegt aber nicht vor.
    Wohnungskatzen kann er nicht verbieten, da von ihnen kein Schaden entsteht. Bei artgerechter haltung.

    Ein VM (Und hier hat er "Ohrschelten" von seinem RA bekommen):

    Er darf nicht Pauschal davon ausgehen, das ALLE Katzen ein z.b. Zerstörerrisches
    verhalten an den Tag legen.

    Der VM müsste nachweisslich den beweis erbringen, das von den Katzen eine Störung ausgeht.

    - Das hin und wieder eine Katze einen "Sprung" macht, es dabei sich in einer Whg. darunter
    liegend ein Poltern zu hören ist, sei kein Störgrund!

    - Sollte ein "Mieter" im Haus wohnen, der von sich behauptet, er habe eine Tierhaarallergie/Katzenharrallergie
    so muss dem VM ein entsprechendes "Artest" vorgelegt werden. Erst mit dem "beweis" des Artestes kann er ggf. jemandem denen er eine Tierhaltung (Katzen oder Hund) erteilt hat
    entziehen, mit der Begründung das es im Haus einen Allergiker gibt.

    - Der Hausfrieden gestört sei, so das z.b. die Katzen "zutritt" in Fremde Wohnugen haben.

    -------------------------------------------------------

    Eine erteilte erlaubnis darf nur dann entzogen werden, wenn diese Sachlich
    z.b. im Falle einer Allergie eines Mieters (mit dem Beweis des Artestes) das eine
    verweigerung rechtfertigt.

    --------------------------------------------------------

    Wiegesagt, unser VM hat sich bei seinem Anwalt informiert, und hat dabei "Ohrschellen" verpasst bekommen.

    Seitdem ist er uns gegenüber der Katzenhaltung sehr aufgeschlossen.

    ----------------------------------------------------------

    Seit der Info die er mir Heute gab, kam er mit Folgender Information herraus:

    Er habe uns die Erlaubnis "verweigert" da die Neuen Mieter ihm "Mündlich" gesagt haben
    das sie (was aber nicht stimmte) eine Katzenhaarallergie haben.

    Aus diesem Grund habe er uns die Katzen verweigert.

    Aufeinmal war, wie in einen seiner "mehrere" Briefe war aufeinmal keine rede er habe ein
    objekt in dem der Mieter angeblich katzen gehabt haben soll und die whg. vollgepisst haben.

    Dies war nur ein vorgeschobener Grund... einer von vielen Gründen...

    Mit dem Schreiben was er an uns schickte, ging er zu seinem RA um zu prüfen ob das
    was er uns gegenüber mitgeteilt hat ob er wenn wir ggf. einspruch erheben, ob er
    damit ggf. gerichtlich erfolg haben könnte.

    Der RA teilte mit, das eine erfolgsaussicht gegen null gehen wird.
    Zudem teilte er mit, das schon vele VM's versucht haben mit diesen argumenten
    die Katzenhaltung zu unterbinden kläglich "gescheitert" seien.

    Wenn ein mitvertrag alle tiere ausschliesst, dann ist das nichtens. (Das hat der VM inzwischen eingesehen)

    Wenn in dem MV allerdings steht, das die Tierhaltung nur einer Schriftlichen zustimmung
    gestattet ist sich ein Tier anzuschaffen (ob hund od. katze) ist es dem VM zu entscheiden
    das er dem zustimmt, oder verneint.

    Wenn; und das ist hier ganz wichtig:

    Wenn im MV steht, das der VM eine zustimmung (schriftlich) geben muss, ist erstmal
    anzunehmen, das er seine zustimmung abgibt.

    Wenn er jedoch nein sagt, muss es hierzu trifftige gründe geben.

    Zu behaupten, das die Katzen od. Hund die Wohnung verunstalten ist dies kein argument.
    Denn die Whg. it Mietsache, und innerhalb kann der M machen was er möchte..
    Die vorraussetzung Hierzu: Wenn sich niemand dazu im Haus beschwert..

    Der VM darf hierbei nicht direkt nein sagen, er kann sich aber mit seinem M zu folgendem "einigen":

    Der VM gibt sein zuverständnis (Schriftlich) und man geht hin, und setzt ein paar Monate zum "Testen" an.

    Vergeht der Zeitraum, so kann dann sich nocheinmal hingesetzt werden und geprüft werden ob es
    innerhalb dieser Probezeit zu konflikten oder anderweitgem kam.

    Ist das nicht der fall, dann ist die Erlaubnis io. Stellt sich dabei herraus, das es
    zu konflikten kam, so muss das tier weg.

    Aber grundsätzlich gillt: Der VM darf nicht hingehen wenn im MV steht, das er schriftlich
    um erlaubnis gebeten werden muss, das er nein sagt.

    Seine verneinung muss begründung sein, und im falle das im Haus eine Mietpartei wohnt
    und diese hat eine Allergie dann muss dies Artestlich festgehalten sein.

    Dieses Artest muss jährlich erneuert sein.

    ---------------------------------------------------------

    Meine nachbarn und ich wir sind uns gegenüber so verblieben, das wir über Störungen
    die ggf. durch die Tiere hervorkommen ab zu sehen.

    Wir wissen beide, das wir Tiere halten, und dies respektieren.

    Gestern als der Nachbarsjunge mit seinem Hund gassi war (er ging mit ihm zum park
    an den Teich) und sich
    wohl im Wasser aufhielt, dann "stand" der hund bestialisch.

    Der sohn, sowie seine Eltern haben sich bei mir noch entschuldigt.

    Ich hab gesagt das sei schon okay, das kommt nunmal vor wenn ein Hund im Wasser ist.

    Der Nachbar dachte, ich würde mich ggf. beim VM beschweren.

    Ich hab ihn aber gesagt, das wir uns darauf doch geeinigt haben das wir
    voneinander wissen, das wir Tiere halten und solange wie die Tiere innerhalb
    der eigenen Whg bleiben.. no Probl.!

    -------------------------------------------------------------

    Nochetwas zu erlergikern...

    Meine Nachbarin hat wohl doch eine kleine Katzenhaarallergie.
    Als sie mal zu uns nach obem kam, ging sie zu meinem Kater zu, weil sie
    Spass an ihm hatte, und er sehr Friedlich auf seinem "sessel" lag.
    Sie ging an dem Kater ran, obwohl sie wusste, das sie eine Allergie hat.
    Unter dem hinweis hab ich ihr gesagt, dem Kater od. generell keine der Katzen anzufassen.

    Sie meinte dann zu mir, das es schon okay sein.

    Dem VM hab ich dies mitgeteilt, mit dem hinweis, das wir darüber kentnis haben
    und sie dann doch an die Katzen ging.

    Als ich dem VM dies mitgeteilt habe, sagte er zu mir:

    Unter dem aspekt, das wenn die Nachbarin (von sich aus) den Kater/katze anfasst
    und es "danach" so einer Störung kommt
    wie sie Ihm mitteilt, das sie eine Allergie hat
    so hat er mir gesagt, das die Nachbarin dann selbst schuld hat, und grob fahrlässig gehandelt hat.

    In sollch einem Fall hat er gesagt, wird er wenn er davon erfährt das was passiert ist
    ignorieren, da die Nachbarin "absictlich" (trotz allergie) eigenverschuldet dies
    vorprovoziert hat.

    -----------------------------------------------------------------

    Puhh, es ist schon wieder viel text geworden.

    Aber eines hat es.. Der VM ist zur einsicht gekommen, durch "Ohrschellen" seines
    RA's.

    Seit dieser Zeit ist er was die Katzen angeht wie ausgewechselt.

    Ich musste mehrfach schauen, um zu prüfen, ob da tatsächlich unser VM da vor der
    tür steht, weil so nett auf einmal, wegen der Katzenhaltung......

  7. Tiere - Kann der VM Katzenhaltung verbieten ? (auch wenn er mehrere objekte hat) #7
    Hallo.

    Über "umwege" hab ich meinen Mietvertrag "Prüfen" lassen.

    Prüfen lassen deswegen, da ich im Netz (Gerichtsurteile) gefunden habe, bei denen ich
    mich wenn ich nach den urteilen zufolge gehe, ich mich richtig verhalten habe, lediglich
    aufgrund des MV und durch handeln des VM's es zu streitigkeiten inzwischen bezüglich
    der Katzen aufgekommen ist, der sich über Wochen hinzog, und durch sachliche aufklärung
    des RA's vom VM.

    Da aber unser VM ganz gerne mal unter HIV (Hb ich vergessen) leidet, wollte ich nun
    klarheit in angelegenheit, 2 Katzen halten zu dürfen.

    Durch das Schreiben von H&G muss ich den VM bezüglich das halten von Tieren in keinster weise mehr fragen.

    Innerhalb des Textes von H&G wird von einem Mietvertrag von selbigen "Haus & Grund ausgabe 1989" ausgegangen, und an entsprechenden stellen "beziffert":

    Folgende "Klausel" ist in Mietverträgen rechtswiedrig:

    §17 - Halten von Tieren

    1. Das Halten -- auch das zeitweilige Halten -- von Tieren ist nur
    mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Die Er-
    laubnis kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten ein-
    treten.
    Sollte ein VM noch hingegangen sein, so wie in meinem fall, das er Handschriftlich
    einen "zusatz" (Keine Tiere) eingebracht hat dann ist diese klausel erst recht rechtswiedrig.

    Hierzu schreibt Haus & Grund auf nachfrage & Prüfung des Mietvertrages mit:

    - Tierhaltung

    In der Rechtsprechung ist in der Vergangenheit vereinzelt die Ansicht vertreten worden, dass
    es sich bei Katzen, die als reine Wohnungskatzen (Also nicht Freigänger) gehalten werden, um genehmigungsfreie Kleintiere, ähnlich
    also einem Kaninchen oder einem Meerschweinchen, handelt.

    Hinzu kommt, dass § 17 durch die handschriftliche Ergänzung "KEINE TIERE" insgesamt gleichfalls unwirksam ist.

    Denn nun ist die Klausel - durch die vom VM vorgenommene Änderug - als komplettes Tierhaltungsverbot anzusehen. Damit wäre z.B. auch die Haltung eines Goldhamsters oder Wellensittichs ausgeschlossen.

    Hierzu ist der VM nicht berechtigt, die Klausel ist unwirksam.

    Damit kann der VM das halten von Katzen innerhalb der Wohnung nur im konkreten Einzelfall, z.B.
    bei Unzuträglichkeiten im Hause, Störungen, Belästigungen, ggf. auch nachweisliche Allergien anderer Hausbewohner, untersagen.
    Der Mieterverein hat hierzu "ergänzend" noch mitgeteilt:

    Der Nachweis besteht aus einem Artest, den der betreffende M dem VM vorlegen muss.
    Dieses Artest muss 1x im Jahr wiederholt dem VM vorgelegen werden.
    ggf. Kostet dieses Artest Geld, und ist aus eigener Tasche zu zahlen.
    Für mich ist die sache erstmal vom Tisch.

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Tiere - Kann der VM Katzenhaltung verbieten ? (auch wenn er mehrere objekte hat)


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dürfen hauskatzen trotz vereinbarung an den teich des vermieters

vermieter schriftlich bestätigung tierhaltung katzen

katzenhaltung mietwohnung

vermieter will zwei mietverträge für ein objekt

kann er oder der Vermieter etwas wegen der Katze unternehmen Im Mietvertrag ist die Haltung nämlich nicht erlaubt

keine tierhaltung in mietwohnung nachbarin hat aber eine katze