Hallo zusammen.
Ich bin Neu hier im Forum, ich habe im Internet nach Hilfe gesucht, hier "teilen" sich aber die Meinungen.
Hier mal ein wenig "Hintergrund" Infos:
Ich lebe zusammen mit meiner Mutter in einem 6 Parteien Haus in NRW (Düsseldorf)
Es leben 5 Leute in jeweils 2 von 6 Mietwohnungen im Haus.
Meine Mutter und ich bewohnen die 2. Etage des Hauses, wo es nicht möglich
ist das man die Katzen hinaus lassen könnte.
Die Katzen die wir haben, sind von Privat, und waren dort ebenfalls Wohnungskatzen.
Zu den Katzen:
1 Kater (Kastriert) und 1 Katze (Sterilisiert)
Wir haben 2 Mietverträge, da der "erste" ein laufzeit vertrag war, und ging bis 1988
In dem Mietvertrag 1 (1985) steht Folgendes in der Tierhaltung:
Tierhaltungsklausel seit 1989:§17 - Halten von Tieren
1. Das Halten -- auch das zeitweilige Halten -- von Tieren ist nur
mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Die Er-
laubnis kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten ein-
treten.
Handschriftlich, durch Vermieter: 2 Katzen bis auf "Wiederruf" gestattet.
2. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
Wir haben uns bevor wir die Katzen geholt haben einschlägig Informiert, und haben dabei entdeckt,§17 - Halten von Tieren
1. Das Halten -- auch das zeitweilige Halten -- von Tieren ist nur
mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Die Er-
laubnis kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten ein-
treten.
Handschriftlich, durch Vermieter: Keine TIERE
(Das hat er zwischen die beiden Texte geschrieben.)
2. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
das der Vermieter die Genererelle Tierhaltung garnicht verbieten darf.
Bezüglich des "Wiederufes" (Ist nie schriftlich passiert, auch Mündlich nicht) finden wir auch mehr als bedenklich.
Die Klausel alleine, das der VM um Schriftlicher zustimmung gebeten werden muss, ist auch nicht rechtens.
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Wir haben uns dann mal an den Mieterverein Düsseldorf gewannt, da meine Mutter dort Mitglied ist.
Uns hat der Mieterverein nach Prüfung des Mietvertrages mitgeteilt, das wir die Katzen
auf jedenfall halten dürfen, da der Mietvertrag (Vorformulierter Vertrag aus den 1980er Jahren von Haus & Grund) 2 ineinanderliegende "Klauseln" die nach Aktueller Rechtssprechung nicht mehr "Rechtens" ist.
Uns wurde angeboten, das man seitens des Mieterverens beim Vermieter um die Katzenhaltung bittet.
Das haben wir aber abgelehnt, da es keinen guten eindruck macht, jemanden sozusagen "vorzuschicken".
Wir haben es es selbst in Schriftlicher form erledigt, dazu weiter unten mehr.
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Beim Tierschutzverein haben wir uns erkundigt, wie es aussieht, bei der Katzenhaltung
"IN" einer "Mietwohnung".
Die Antwort darauf:
Es kommt drauf an, was im Mietvertrag steht. Wenn dort steht, das die (in den meisten fällen) Katzen & Hunde Haltung "Ausgeschlossen" ist, dann ist hierdran nichts zu machen, ausser das man vll. doch freundlich bei seinem VM nachfragen könnte.
Man Fragte uns was denn in dem Mietvertrag bezüglich der Tierhaltung steht.
Ich habe aus unserem Mietvertrag die Haltung der Tiere vorgelesen, worauf man
am anderen ende des "Telefons" in schallendes gelächter verfallen ist.
Meine Frage, warum man denn so lachen müsse, kam als Antwort das hier:
Ihr vermieter kann die Haltung von "Kleintieren" nicht verbieten.
Da Ihr Vermieter ALLE Tiere "Ausgeschlossen" hat und das ist nicht rechtens.
Da er um erlaubnis gefragt werden will (um entsprechend die zustimmung zu erteilen)
kann er die Katzenhaltung nicht Verbieten, er muss hier seine Zustimmung erteilen. Wenn er sie nicht erteilen will, dann muss er sachliche "Argumente" angeben, warum er
gegen die Katzenhaltung ist.
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Als Letztes habe ich zusätzlich bein Katzenschutzbund angefragt.
Die Antwort war die selbe, wie beim Tierschutzverein.
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Wir haben mit allen Infos die wir bekommen haben Schriftlich beim Vermieter angefragt
für das halten 2er Wohnungskatzen.
Unser erbitten fand beim Vermieter kein gutes anklingen.
Seine Argumente:
- Wer "garantiert" mir, das die Katzen sich nicht im Treppenhaus aufhalten?
- Der "Katzendreck" (Müll der Katze) würde seiner "erfahrung" nach ganz gerne
in der Toilette entsorgt (Katzenstreu) dadurch würden die Rohre verstopfen.
- Im Haus gibt es eine Kneipe, mit Küche: Wer Garantiert mir, das die Katzen denn nicht dorthin laufen würden?
Die Antworten darauf, haben wir ihm (unlängst bei der Anfrage) mitgeteilt
das es Wohnungskatzen sind, die Hauptsächlich in der Wohnung verbleiben.
Der Müll der durch die Katzen entsteht, wird Ordnungsgemäs entsorgt, und nichts
wird durch die Toilette entsorgt.
Bezüglich der kneipe (Soweit habe ich nicht gedacht) aber diese ist durch 2 Türen
innerhalb des Hauses "abgeschottet" und es ist selbst uns als "Mieter" nicht mal möglich, den Gaststättenraum über das Haus (Keller) zu betreten.
Folgende "Argumente" die seiner Meinung auch gegen Katzenhaltung sind (Mündlich):
Ehem. Mieter eines anderen Hauses hätte er gehabt
die auch Katzen gehalten haben, und die Wohnung "Saustall"-mässig übergeben hätten.
Er müsse die Whg. "Kernsanieren" da die Katzen angeblich überall hingemacht hätten.
Hierzu noch Folgende Anmerkungen meinerseits, aus (Ehem Mieter) Recherschen:
Das Haus zu dem er die Wohnungen Vermietet, ist von aussem in einem grauenhaften Zustand.
Es "Bröckelt" an allen ecken und kanten des Hauses.
Durch die Risse die sich gebildet haben und auch weiter risse entstehen lassen durch "verwitterung" (zu meist macht der Winter den rest)
ist das Objekt was der Vermieter hat in einem Katastrophalen Zustand.
Nässe dringt durch die Ritzen ein, und es ist "zugig".
Ein Heizen innerhalb der Wohnung sei unmöglich, da man die Wohnung wenn es hoch
kam auf grade mal 10 anstatt (hierzu gibts auch ein urteil für) 18 grad aufheizen.
Das Gebäude ist einsturzgefährdet.
Im Gesamten Haus ist Schimmelbildung [Salpeterausblühungen], vom Keller bis in min. 2 Etage des Hauses.
Die Wohnungen (Hier wissend 2/6) sind wegen dem Schimmel unbewohnbar.
Seine ehem. "mieter" waren mal bei mir zu besuch, um ihrereseits herrauszufinden, was der vermieter für objekte hat.
Zu dem Schimmelbefall, vor allem sehr stark in keller, und der inzwischen nicht mehr
vermietbaren wohnugen liegen uns Bildmaterial vor, die von den ehem. Mietern gemacht wurden.
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Es hat sich dabei herrausgestellt, das die ehem. Mieter genau die mieter waren
wo der Vermieter gesagt hat, das sie die wohnungen durch katzenhaltung "versifft" hätten.
Dies stimmte laut den angaben der ehem. mieter in keinster weise, sie haben die wohnung
in einwandfreiem zustand übergeben, und noch vor schlüssel abgabe letzte Bilder
gemacht, wo man darauf nichts sehen konnte, das die Wohnungen durch
Katzenpisse oder schiss versaut wurde.
Schlimmer noch, es ist sehr gut zu sehen gewesen, wie fein der schimmel in den wohnungen
sich am ausbreiten ist.
Der VM hat zuvor "behauptet" die Mieter würden schlecht, bis garnicht lüften.
WIE kann es dann bitte sein, das dann das GANZE Haus diesen Schimmelbefall hat ?
(Bei den Rissen, und der Nässe (eben durch die Risse) ist es klar, das Schimmelbildung da ist)
Aber dann zu behaupten es würde an schlechter lüftung liegen.........
Die ehem. Mieter haben ihrerseits versucht "Hilfe" von der Stadt zu bekommen.
Das Ordnungsamt, sowie Gesundheitsamt sind dort regelmässig vor ort.
Unternehmen können diese aber nichts, hierzu müssten sie den Vermieter entsprechend
verklagen (Prozess läuft noch)
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Kann aufgrund oben angegebener "Argumentation" seitens des "Vermieters" er
denoch die Katzenhaltung VERBIETEN ?
Er hat ne behauptung aufgestellt, die durch Bilder der Mieter wiederlegt werden konnten.
Kann er somit dennoch die Katzenhaltung in dem Objekt wo wir wohnen
verbieten ?
Ich weiss, es handelt sich hierbei um ein "VER"-Mieter forum, ich bin blos
Mieter, bzw. meine Mutter ist die Mieterin der Wohnung.
Wir möchten aber soviele Informationen zusammen sammeln wo wir können.
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Unter der "Berücksichtigung" das Mietvertrag 1 die Katzenhaltung bis auf Wiederruf erlaubt.
In Mietvertrag 2 steht aber KEINE Tiere.
Bitte Korrigiert mich wenn ich hier Falsch liege:
Der Vermieter hätte hingehen "Müssen" (die Mietverträge sind bis auf Mietkosten gleich) das er die Katzenhaltung übertragen hätte müssen ?
Und gehe ich recht der anname, er hätte in SCHRIFTLICHER(!!) Form den
Wiederruf aussprechen MÜSSEN ?
Der Mieterverein sagte uns dazu:
Er hätte ihnen die gestattung der 2 Katzen zuvor entziehen müssen, und dies
hätte er dann Schriftlich erledigen müssen.
Er hätte hierzu aber angeben müssen, warum er die gestattung entziehen will.
Er kann die genehmigung nicht so ohne weiteres entziehen, er muss dies ebenfalls
Sachlich begründen.
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Ich weiss, es ist viel Text geworden, ich habe aber soviele Details genannt, wie es nur irgendwie geht
damit man nicht nochmal nachaken muss.
Falls ich doch etwas vergessen haben sollte, dann bitte Fragt nach.


