Mops-Haltung
Diskutiere Mops-Haltung im Tierhaltung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, habe folgendes Problem. In der Wohnung in der wir leben sind Hunde nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung erlaubt, beim Unterschreiben des Vertrages habe ...
- 27.09.2011 21:25 Mops-Haltung #1
Mops-Haltung
Hallo zusammen,
habe folgendes Problem. In der Wohnung in der wir leben sind Hunde nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung erlaubt, beim Unterschreiben des Vertrages habe mir noch darauf hingewiesen, dass wir auf jeden Fall irgendwann einen kleinen Hund haben möchten und das wurde uns auch mündlich zugesagt. Unsere Vormieterin hatte auch einen Hund und daher haben wir uns mit dieser Aussage zufrieden gegeben (leider!). Jetzt möchten wir uns gerne einen Mops anschaffen (kleiner, ruhiger, pflegeleichter Hund) und sind natürlich zu unserem Vermieter gegangen, doch auf einmal, wg angeblich schlechter Erfahrungen möchte er das nicht mehr. Nun die Frage wir die Rechtslage dazu aussieht. Auf eine mündliche Aussage kann man sich ja leider nicht stützen, aber ergibt sich durch die Hundehaltung unserer Vormieterin evtl ein Schlupfloch?
Sind wirklich sehr pflegeleichte Mieter, was uns auch vom Vermieter bestätigt wurde, und sind daher natürlich sehr enttäuscht darüber...
Danke für die Hilfe
BillTür
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Mops-Haltung
- 28.09.2011 17:17 Mops-Haltung #2
... und habt Euren schriftlichen Antrag zur Hundehaltung abgegeben. D. h. Euer Vermieter hat den Antrag damit auch schriftlich abgelehnt, gell?
Soweit ich weiß habt ihr einen Anspruch auf Genehmigung zur Haltung von kleinen Tieren. Was hierbei als kleines Tier gilt, wird ggf. wohl richterlich zu entscheiden sein.
- 29.09.2011 06:47 Mops-Haltung #3
Die Haltung von Säugetieren wird oft durch die Hausordnung der Wohnanlage ausgeschlossen. Dann habt ihr leider Pech gehabt. Ist dies hier der Fall ?
- 29.09.2011 07:32 Mops-Haltung #4
@ Papabär: Nein, eine schriftliche Ablehnung liegt nicht vor, die Ablehnung erfolgte nur mündlich, daraufhin haben wir darauf verzichtet uns das noch schriftlich geben zu lassen...
@Helaba: Die Haltung von Tieren ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Für den Fall, dass wir es darauf anlegen und uns den Hund trotzdem anschaffen, wieviel Zeit bliebe uns im worst case (sprich der Vermieter legt es dann auch darauf an uns aus der Wohnung zu schmeissen) uns eine neue Bleibe zu suchen?
Danke!
- 29.09.2011 11:07 Mops-Haltung #5
Na, schau´n wa mal wer dann Pech hat ... Drück mich!
- 29.09.2011 12:47 Mops-Haltung #6
- 29.09.2011 13:03 Mops-Haltung #7
- 29.09.2011 13:32 Mops-Haltung #8
So irrelevant ist die Frage nicht. Eine Eigentümergemeinschaft kann auch heute noch die Hundehaltung untersagen.
Unbenanntes Dokument
- 01.10.2011 15:11 Mops-Haltung #9Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es dann noch die viel spürbareren, menschlichen Regeln innerhalb eine Hausgemeinschaft. Es macht bestimmt keine Freude von den Nachbarn wegen der Möpse (gemeint ist die Hunderasse) ständige angefeindet zu werden, es sei denn man hat Freude am Spießrutenlaufen.
Gruß aus'm Ländle
Ulrich
... in dessen Haushalt auch ein Hund lebt - nur stört es da keinen.
Hunde sind eigentlich immer mit Schmutz und bei unerzogenen Exemplaren auch mit Lärm verbunden. Ich kann die Hundegegner in WEG's gut verstehen - wenn die Wände im Treppenhaus gestrichen werden müssen (weil der Hund dann doch mal an die Wände kommt oder sein nasses Fell ausschüttelt) kommt sicher kein Hundehalter und sagt, dass er sich mit mehr als dem Eigentumsanteil an den Renovierungskosten beteiligt.





Betriebskosten im Mietvertrag