Hundehaltung - Vorteil oder Nachteil für den Vermieter?

Diskutiere Hundehaltung - Vorteil oder Nachteil für den Vermieter? im Tierhaltung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Forumsgemeinde, es gibt super viele Artikel über Hundehaltung, aber leider meist mit der Zielrichtung Genehmigung/Kündigung etc. Ich stehe vor der Aufgabe, eine Wohnung zu ...


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  1. Hundehaltung - Vorteil oder Nachteil für den Vermieter? #1

    Hundehaltung - Vorteil oder Nachteil für den Vermieter?

    Hallo Forumsgemeinde,

    es gibt super viele Artikel über Hundehaltung, aber leider meist mit der Zielrichtung Genehmigung/Kündigung etc. Ich stehe vor der Aufgabe, eine Wohnung zu vermieten. In dem Haus gibt es bisher keinen Hund. Soll ich Tierhaltung erlauben (und damit die Anzahl potenzieller Mieter zu erhöhen), oder lieber strikt bei "keine Hunde" bleiben?

    Was würden mir die Profi-Vermieter raten? Was würde wirklich gegen eine Hundehaltung sprechen?

    Danke für eure Hilfe!
    Marcus

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  2. Hundehaltung - Vorteil oder Nachteil für den Vermieter? #2
    Eventl. Bellen wenn die Hundebesitzer nicht da sind. Die HB sind Silvester feiern ohne den Hund Schau mal wie danach deine Türen und Zargen aussehen, weil das arme Tier ein wenig getillt ist wegen der Knallerei (gleiches gilt auch für Gewitter). Wenns draussen ausnahmsweise mal so richtig schön regnet und der Hund kommt vom Gassi ins Haus - was macht er zuerst - richtig - sich kräftig schütteln. Wo wir gerade beim Thema sind - hast du schon mal einen Hund gerochen der nass ist? Du willst die Zahl deiner potentiellen Mieter erhöhen - durch Hunde fällt dir der Teil "junge Familie mit Baby" wieder weg!
    Alles nur Eventualitäten. Ich habe selber zwei Hunde von daher weiss ich was passieren kann, aber nicht unbedingt muss.

  3. Hundehaltung - Vorteil oder Nachteil für den Vermieter? #3
    Hallo

    ich bin zwar Mieter, versuche aber auch die Seite der Vermieter zu verstehen und habe mir daher Gedanken über Deine Frage gemacht.

    Ich glaube man sollte das nicht pauschal handhaben, da es wirklich verantwortungsbewusste Hundehalter und verantwortungslose Hundehalter gibt und Hunde die ruhig sind und eben Kläffer.

    Das Thema hatte wir gerade diese Woche im Haus, mein Hund (kniehoher israelischer Wüstenhund) sehr ruhig und dazu erzogen erst auf der Straße das erste Mal das Bein zu heben (was ich für normal halte) im Winter wird er mit einem Handtuch abgerubbelt bevor wir ins Haus gehen und notfalls wisch ich schnell die Treppe runter. Wenn ich überhaupt mal weggehe, haut er sich mit unserem kater zusammen ins Körbchen und schläft bis Frauchen wieder da ist.

    Sonntag reisen hier zwei Damen an, jeder einen Handtaschenhund dabei. Gleich mal die Hund in fremder Umgebung allein gelassen, über Stunden. Die Teile haben ständig gekläfft. Gassi gehen war vor die Haustür in den Hinterhof und dort direkt vor der Tür die Hund sich erleichtern lassen. Nachdem wir dann in der dritten Nacht alle früh um 4 von den beiden Kläffern geweckt wurden haben wir uns dann alle aufgeregt und mein Hund wurde dreifach gelobt, weil er als Schlafnase nicht mit gebellt hat.

    d.h. ich würde in der Wohnungsanzeige, gar nichts von Hundehaltung schreiben und wenn jemand mit Hund anruft, dann darum bitten den Hund mitzubringen. Dann würde ich mir Hund und künftigen Mieter anschauen und aus dem Bauch heraus entscheiden ob ja oder nein und schriftlich fixieren worauf es mir als Vermieter ankommt. Also z.B. das wirklich der brave Pinscher, der bei der Besichtigung dabei war, mit einzieht und nicht plötzlich ein 3m hoher Kampfhund.

    und ich würde die anderen Mieter vorab im haus fragen wie sie zu Hunden stehen

  4. Hundehaltung - Vorteil oder Nachteil für den Vermieter? #4
    Danke, super Vorschlag: Einfach die Besichtigung mit Hund machen lassen. Dann sehen wir ja die Reaktion (des Hundes, des Herrchens/Frauchens und der anderen Hausbewohner).

    Marcus

  5. Hundehaltung - Vorteil oder Nachteil für den Vermieter? #5
    vorab: wir erlauben keine tierhaltung in unseren miethäusern. gab schon zuviel probleme (auch mit katzen).

    Zitat Zitat von marcus.peine Beitrag anzeigen
    Was würde wirklich gegen eine Hundehaltung sprechen?
    im prinzp wurde schon alles genannt, was dagegen spricht.
    aber eins noch als ergänzung:
    wenn du dich für die erlaubnis zur hundehaltung entscheiden solltest, vergiss nicht, den mietern abzuverlangen, dass sie eine entsprechende hunde-haftpflicht versicherung haben, die auch schäden am gemieteten abdeckt.

  6. Hundehaltung - Vorteil oder Nachteil für den Vermieter? #6
    im grunde finde ich nürnbergs vorschlag gut und ausgewogen. die realtität hat mich aber leider gelehrt, dass mieter individualismus nicht verstehen wollen und meinen, weil mieter a einen hund hält, hätten sie dann auch das recht darauf. zwar kann ich sicher mit verschiedenen mietern verschiedene verträge abschließen, aber es gibt leider auch immer wieder amtsrichter die bis heute nicht verstanden haben, was vertragsfreiheit bedeutet und dann auch so urteilen.
    zu meiner eigenen rechtssicherheit erlaube ich ausdrücklich nur blinden- uund behindertenhunde.

  7. Hundehaltung - Vorteil oder Nachteil für den Vermieter? #7
    Zitat Zitat von Nürnberg Beitrag anzeigen
    ..., gar nichts von Hundehaltung schreiben und wenn jemand mit Hund anruft, dann darum bitten den Hund mitzubringen. Dann würde ich mir Hund und künftigen Mieter anschauen und aus dem Bauch heraus entscheiden ob ja oder nein und schriftlich fixieren worauf es mir als Vermieter ankommt. ...
    Genau so ,wie man einen Mieter nicht durch sein Erscheinungsbild und Auftreten "mietzahlungsicher" beurteilen kann, wird dies bei einem Hund in fremder Umgebung in Bezug auf sein Verhalten gehen. In fremder Umgebung verhält sich ein Hund ganz anders als in gewohnter.

    Ein Hund verändert sein Verhalten, wenn er erkennt, dass eine Wohnung/Haus nun sein neues Zuhause ist - er möchte sein Revier verteidigen und tut es u.U. bellend, sobald er außerhalb der Wohnung ihm ungewohnte Geräusche z.B. im Treppenhaus hört.

    Wir können das in jedem Urlaub beobachten, denn Fremde im Haus kennt unser Hund nicht. Erst ist unser Hund ganz vorsichtig und auffallend ruhig, doch spätestens am 2. Tag hat er das neue Zuhause "abgesteckt". Es braucht sehr viel Geduld, ihm das laute Melden eines vermeintlichen Eindringlings (andere Hausbewohner im Treppenhaus) abzugewöhnen und auf ein Knurren zu reduzieren.

    Gruß aus'm Ländle
    Ulrich

  8. Hundehaltung - Vorteil oder Nachteil für den Vermieter? #8
    Nach allem was ich hier erfahren habe und "intensives Nachdenken" wollen wir jetzt doch Hundehaltung komplett verbieten und mit den Interessenten gar nicht erst Besichtigungstermine vereinbaren.

    Danke für die vielen Argumente. Das hilft wirklich!

    Marcus

  9. Hundehaltung - Vorteil oder Nachteil für den Vermieter? #9
    Zitat Zitat von marcus.peine Beitrag anzeigen
    Nach allem was ich hier erfahren habe und "intensives Nachdenken" wollen wir jetzt doch Hundehaltung komplett verbieten und mit den Interessenten gar nicht erst Besichtigungstermine vereinbaren.
    achte darauf die richtige formulierung für die entsprechende klausel zu verwenden!
    die einfache version "tierhaltung ist grundsätzlich verboten" ist ungültig, da die haltung von kleintieren nicht verboten werden darf. dazu gab's grad aktuell wieder erst 'ne auseinandersetzung vor dem bundesgerichtshof.
    also wenn du da auf der sicheren seite sein willst, lass dich entsprechend beraten, sonst ist dein verbot ruckzuck gekippt.

  10. Hundehaltung - Vorteil oder Nachteil für den Vermieter? #10
    Ich möchte folgende Formulierung verwenden:
    "Die Tierhaltung bedarf der vorherigen Erlaubnis des Vermieters, soweit nach Art und Anzahl der Tiere Belästigungen der Nachbarn und Beeinträchtigungen der Mietsache nicht von vornherein auszuschließen sind (z.B. Zierfische, Ziervögel oder Hamster)."

    OK so?

    Marcus

  11. Hundehaltung - Vorteil oder Nachteil für den Vermieter? #11
    Zitat Zitat von marcus.peine Beitrag anzeigen
    Ich möchte folgende Formulierung verwenden:
    "Die Tierhaltung bedarf der vorherigen Erlaubnis des Vermieters, soweit nach Art und Anzahl der Tiere Belästigungen der Nachbarn und Beeinträchtigungen der Mietsache nicht von vornherein auszuschließen sind (z.B. Zierfische, Ziervögel oder Hamster)."

    OK so?

    Marcus
    nein, nicht ok so. lies mal das aktuelle bundesgerichtshofs-urteil (da geht's zwar eigentlich nur drum ob eine revision zugelassen wird, aber es wird ausführlich geschildert, warum sie zugelassen wird und das landgericht nochmal ran muss).
    mein fazit aus dem urteil ist, dass du explizit nennen musst was du verbieten willst, also ganz konkret z.b. "die haltung von hunden" oder/und "die haltung von katzen".
    ansonsten mag ich mich da auch nicht aus dem fenster lehnen, was wohl korrekt wäre sondern würde (und WERDE, wenn die nächste vermietung ansteht) einen fachanwalt konsultieren.

  12. Hundehaltung - Vorteil oder Nachteil für den Vermieter? #12
    Hallo weigela,

    welche BGH-Entscheidung meinst Du genau? Meinst Du VIII ZR 340/06?

    Naja, unter aktuell verstehe ich was anderes ... aber so wie ich die Begründung verstehe, kann die Haltung von "Kleintieren" nicht formularmäßig untersagt werden (eine genaue Definition, was Kleintiere sind, vermisse ich jedoch).

    Eine genaue Benennung der genehmigungsfreien Tierarten dürfte kaum möglich sein, weil irgendjemand bestimmt eine Tierart findet, die dort nicht aufgeführt ist und dadurch dann unangemessen benachteiligt wird (bei Marcus jetzt z.B. der Halter einer Schildkröte).

  13. Hundehaltung - Vorteil oder Nachteil für den Vermieter? #13
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    welche BGH-Entscheidung meinst Du genau? Meinst Du VIII ZR 340/06?
    ähm... nachdem ich jetzt nochmal recherchiert habe: ja.
    ich kapier nur nicht warum das in der presse vor 'nem halben jahr oder so als "aktuelles urteil" so durchgejodelt wurde, wo's doch schon deutlich älter ist und vor allem: der fazit in der presse war ja - mit GROSSEN TITELN - dass man tierhaltung grundsätzlich nicht verbieten dürfte. dass das mit dem urteil (das sich ja eigentlich nur darum dreht ob man die revision vor dem landgericht zulässt) eigentlich garnichts zu tun hat, erschliesst sich mir auch nicht, denn die diskussion die deswegen geführt wurde ist ja nicht neu und wurde auch hier im forum bis zur erschöpfung ausdiskutiert.

    soviel zur presse und der realität.
    und dazu dass ich da wohl auch bezüglich "aktualität" reingefallen bin.

    weitergegangen ist die geschichte aber wohl auch nicht, zumindest konnte ich im netz dazu nichts finden (hab aber auch nicht stundenlang gesucht).

    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    aber so wie ich die Begründung verstehe, kann die Haltung von "Kleintieren" nicht formularmäßig untersagt werden (eine genaue Definition, was Kleintiere sind, vermisse ich jedoch).
    nein, kann sie auch nicht, das ist aber nichts neues.
    im allgemeinen wird die kleintierhaltung dadurch definiert, dass sie in käfigen / aquarien / terrarien etc. gehalten werden - zumindest ist das der einzige fazit, der sich aus den wirklich ermüdend zahlreichen diskussionen (ob vor gericht oder in foren) so ziehen lässt.
    ist ja auch nicht das problem. ein hamster im käfig markiert dir die wohnung nicht so, dass du hinterher den estrich neu machen lassen musst, wie das ein unkastrierter kater problemlos hinkriegt, ein aquarium stellt nur ein problem dar, wenn es nicht fachgerecht aufgestellt wird (z.b. 1.200 kilo auf 4 dünne kleine stahlfüsse verteilt, die dann doch schon mal üble schäden anrichten oder gar decken durchbrechen können, alles schon passiert), ein terrarium für die giftschlange ist normalerweise ausbruchsicher...
    die probleme mit der tierhaltung sind ja eben die mit den in der wohnung freilaufenden tieren.
    ob ein yorkshire-terrier als "kleintier" gilt, darüber kann man sicherlich endlos diskutieren, fakt ist aber, dass er (hoffentlich!!!) nicht im käfig gehalten wird, obwohl er nicht grösser ist als ein handelsübliches meerschweinchen (nur deutlich nerviger).

    ganz ehrlich: ich denke es wird einem eh nie was anderes übrig bleiben als mit den potentiellen mietern dahingehend zu reden, wie sie zur tierhaltung stehen und daraus persönliche rückschlüsse zu ziehen.
    allerdings ist das nicht einfach - ich selbst bin ja 'ne grosse tierfreundin und äussere mich smalltalk-mässig auch entsprechend, deswegen kann ich aber in einem haus, in dem mehrere mieter wert darauf legen dass dort eben explizit KEINE tiere gehalten werden, trotzdem keine neu-mieter gebrauchen die meinen sie müssten die unsichere gesetzeslage ausnutzen und trotz "falsch formulierter und damit ungültiger klausel" gegen den im mietvertrag ausdrücklich formulierten vermieter-willen ausnützen und sich dann irgendwelche fusshupen etc. zulegen.
    ich wüsst auch nicht wie ich reagieren soll. gleich aufgeben und mich in mein vermieter-schicksal fügen? oder ausreizen, dass ich mehr finanziellen spielraum habe?

    meine persönliche einstellung zur tierhaltung ist ziemlich klar: sie muss artgerecht sein.
    aber was genau artgerecht ist, könnte man auch schon wieder endlos diskutieren. nehmen wir das beispiel katze: eine perser oder siam hat überhaupt kein problem damit als reine wohnungskatze zu leben (normalerweise - auch da gibt's abweichungen). eine "gewöhnliche" hauskatze dagegen schon, die WILL gelegentlich raus und ihrer bestimmung nachgehen, ansonsten ist sie unglücklich und wird krank. allerdings gibt's da auch wieder unterschiedliche charaktere...
    eine "freigänger"-katze in einer wohnung zu halten ohne möglichkeit rauszukommen halte ich für tierquälerei.
    eine "wohnungs-katze" die von klein auf nichts anderes kennt als wohnungshaltung wird vielleicht nicht wirklich gequält, aber ich kann das trotzdem nicht gutheissen.

    es bleibt schwierig...

  14. Hundehaltung - Vorteil oder Nachteil für den Vermieter? #14
    Also ich bin ja bei Hunden in puncto Genehmigung recht großzügig. Natürlich brauche ich einen Nachweis, daß das Tier steuerlich angemeldet ist ... und die Chipnummer brauchen wir auch - am besten gleich im Impfpass. Schließlich gilt die Genehmigung nicht für die Ersatzanschaffung. Ach ja, ... über die Hundehalterhaftpflicht benötigen wir natürlich ebenfalls einen Nachw... Wie - doch kein Interesse mehr? Und dabei haben wir doch extra diese Hundehaufentütenspender aufgestellt ... tja, schade auch.


    Ach ja, ... und dann war da doch noch der junge Mann, der sich darüber beschwerte, daß die Katze seiner Nachbarin immer auf seinen Balkon sprang. Die Frau bat um Entschuldigung, es ließe sich jedoch nicht immer vermeiden, da die Meerschweinchen, Ratten und Mäusen auf dem Balkon des Erstgenannten nunmal eine magische Anziehungskraft auf das Tier ausübten. Auf unsere Frage, was denn die ganzen Tiere auf seinem Balkon machten, antwortete der Beschwerdeführer nur trocken: "Is Futter ... für die Phytons eben..."

  15. Hundehaltung - Vorteil oder Nachteil für den Vermieter? #15
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    .......
    Ach ja, ... und dann war da doch noch der junge Mann, der sich darüber beschwerte, daß die Katze seiner Nachbarin immer auf seinen Balkon sprang. Die Frau bat um Entschuldigung, es ließe sich jedoch nicht immer vermeiden, da die Meerschweinchen, Ratten und Mäusen auf dem Balkon des Erstgenannten nunmal eine magische Anziehungskraft auf das Tier ausübten. Auf unsere Frage, was denn die ganzen Tiere auf seinem Balkon machten, antwortete der Beschwerdeführer nur trocken: "Is Futter ... für die Phytons eben..."

    Naja der hat doch im Sinne der Katzenhalterin was gesagt, bei einer Phyton (je nachdem was für eine es ist) kann auch ne Katze durchaus ins Beuteschema fallen. Unsere Boa hat immerwieder ausgewachsene Hühner bekommen, nur hab ich die geholt und direkt verfüttert und nicht noch auf dem Balkon gehalten.

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