Hallo gemeine Gemeinde,
wenn formularmässig im MV steht, dass Haltung von Tieren grösser als Hauskatzen, zzgl. Kampfhunde, verboten ist, wäre das dann rechtlich i.O.?
Danke für Eure Meinungen! ;-)
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Hallo gemeine Gemeinde,
wenn formularmässig im MV steht, dass Haltung von Tieren grösser als Hauskatzen, zzgl. Kampfhunde, verboten ist, wäre das dann rechtlich i.O.?
Danke für Eure Meinungen! ;-)
rechtlich kann ich nicht sagen, aber ich finde die Formulierung verwirrend. Wo steht wie große eine Hauskatze ist, also gibt es irgendwelche Normgrößen? Ich kenne nämlich Katzen die so groß sind, dass bei dieser Formulierung, Dackel usw. erlaubt wären
Hey Berny,
zum rechtlichen Aspekt kann ich leider auch nichts beitragen. Wie soll den diese "Hauskatze" definiert sein? Also einfach Europäisch Kurzhaar (also die "normalen" Katzen) oder bestimmte Rassen (spontan fallen mir da Maine-Coon ein?)?
In so einer Maine-Coon passen von Größe und Gewicht so einige Hunderassen!
Oder die Norwegische Waldkatze mit bis zu 9,5 kg bei nem Kater, da fallen etliche Hunderassen drunter evtl. sogar ein minischwein.
Norwegische Waldkatze
Wie einst mein Lehrer sagte: "wenn man drauf tritt und es lebt noch, das alles ist verboten", das war unsere faustformel, die selbst in der klausur für die volle punktzahl der aufgabe gereicht hat.
ich denke letztlich kann man sowas immer schwer definieren, bei dem tollen deutschen mietrecht....
Hm, ... mein Onkel brachte einst so ein niedliches Kätzchen aus Afrika mit ... wir mussten dem Tierchen nur ab und zu die Mähne abrasieren - da haben auch so einige Rassehunde reingepasst.
Tierhaltung ist generell nicht verboten, so genannte Kleintiere darunter zählen auch Katzen.
Bei Hunden müsste um die Erlaubnis des Vermieter/Hausverwaltung gefragt werden.
Hallo Marco,
für mich gehören Katzen nicht zu den Kleintieren, so steht es auch in einem Urteil.
"Gericht: Bundesgerichtshof Urteil vom 13.11.2007 (Aktenzeichen: VIII ZR 340/06)
Tierhaltung in Mietswohnungen
Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 13. November 2007 (Aktenzeichen: VIII ZR 340/06) den Weg für die Tierhaltung in Mietwohnungen entschieden erleichtert. Danach ist eine Klausel, nach der jede Tierhaltung mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen von der Zustimmung des Vermieters abhängig ist, unwirksam. Kleintiere gehören laut Gericht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Demzufolge müssen Mieter künftig nicht mehr die Einwilligung des Vermieters einholen, wenn sie diese halten wollen. Beim Halten von Hunden und Katzen steht hingegen die Abwägung aller Interessen im Vordergrund. Laut Auffassung des Deutschen Mieterbundes bestätigte der Bundesgerichtshof mit diesem Urteil allerdings eine Entscheidung von 1993, wonach das Halten von Haustieren nicht grundsätzlich verboten werden darf. Exotische Tiere wie Schlagen, Affen, Spinnen gelten übrigens nicht als Haustiere. Ihre Haltung in der Wohnung ist daher verboten."
Gruß Silvia
Unsere neuen Haustiere ab Sonntag sind auch nicht durch einen MV auszuschliessen aber wäre eh egal, da wir ja Eigentümer sind.
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Wenn es sich um giftige Frösche handelt, können die sehr wohl durch den MV ausgeschlossen werden. Denn solche Tiere zählen nicht als Haustiere.
Hats grad letztens ein Urteil dazu gegeben.
Die haben soviel Gift wie die einheimischen Frösche![]()
Könnten ja auch Pfeilgiftfrösche vom Amazonas sein^^
Sind auch Pfeilgiftfrösche allerdings hat ja nicht jeder Frosch so ein starkes Gift und ausserdem auch die Froscharten mit starkem Gift haben in Gefangenschaft oft ein sehr viel schwächeres Gift, da es keine Feinde gibt und auch die Nahrung eine andere ist. Man muss sie nur aufgrund von Artenschutzrechtlichen Bestimmungen beim Regierungspräsidium anmelden.
WG - Mitbewohner und Haustierhaltung: Hallo zusammen, ich hoffe, dass ich überhaupt im richtigen Forum gelandet bin, denn ich wurde etwas von der Vielzahl der Unterforen erschlagen. Wenn nicht, bitte ich um...