Kann man in einem Zwei-Familien-Haus dem Mieter die Tierhaltung (Hunde und Katzen) verbieten, wenn man als Vermieter im gleichen Haus lebt und selbst Tiere hält.
Mit welcher Begründung könnte man dem Mieter Tierhaltung verbieten?
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Kann man in einem Zwei-Familien-Haus dem Mieter die Tierhaltung (Hunde und Katzen) verbieten, wenn man als Vermieter im gleichen Haus lebt und selbst Tiere hält.
Mit welcher Begründung könnte man dem Mieter Tierhaltung verbieten?
Hallo,
am einfachsten wäre es, wenn von anfang an im Vertrag schriftlich geregelt ist, daß Tierhaltung verboten ist. Allerdings kann man Kleintiere nicht verbieten.
Während des laufenden Vertrags wird das nicht ohne weiteres möglich sein.
Ob der Vermieter oder Nachbar Tiere hat oder nicht, ist in dem Fall, wo von vorneherein im Vertrag auf das Tierhaltungsverbot hingewiesen wird, egal. Als Vermieter muss man nicht allen Mietern die gleichen Rechte geben. Auch nicht im Vergleich mit sich selbst.
Danke. Und was wenn im Mietvertrag nur steht "Das Halten von Hunden und Katzen ist nur mit vorheriger Erlaubnis des Vermieters getattet. Die Erlaubnis kann nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes versagt werden".
Was wäre dann ein sachlicher Grund?
Die Frage, wie viele Wohnungen das Haus hat, und ob andere Mieter oder auch der dort wohnende Vermieter selber Tiere halten ist für ein Tierhaltungsverbot uninteressant.Diese Frage kann theoretisch für jeden Mieter individuell geregelt werden.Original von Mieter1962
Kann man in einem Zwei-Familien-Haus dem Mieter die Tierhaltung (Hunde und Katzen) verbieten, wenn man als Vermieter im gleichen Haus lebt und selbst Tiere hält.
Das kommt drauf an, wann man dies verbieten will.Vor Vertragsabschluß kann man das immer, hier kommt es allerdings genau auf die Formulierung an.Denn Tierhaltung generell zu untersagen geht nicht, Kleintiere wie z.b. Meerschweine oder Vögel im Käfig oder Fische im Aquarium kann ein Mieter immer halten.Untersagbar ist nur das halten größerer Tiere, hier muß man aber leider auch auf die Formulierung achten.Original von Mieter1962Mit welcher Begründung könnte man dem Mieter Tierhaltung verbieten?
Ist der Mietvertrag bereits abgeschlossen und dort Tierhaltung erlaubt, kann man das nachträglich nur aus einem wichtigem Grund untersagen, z.B. wenn durch das Tier die Hausruhe gestört oder die Wohnung beschädigt wird, etc.
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