Fristlose Kündigung wegen Kälbchen in der Wohnung?

Diskutiere Fristlose Kündigung wegen Kälbchen in der Wohnung? im Tierhaltung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich habe gestern mein Leben zerstört ;-). Nein, aber es ist wirklich großer Mist... Folgendes. Meine Frau hat immer gesagt: "Wenn Du mir mal ...


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  1. Fristlose Kündigung wegen Kälbchen in der Wohnung? #1

    Fristlose Kündigung wegen Kälbchen in der Wohnung?

    Hallo,

    ich habe gestern mein Leben zerstört ;-). Nein, aber es ist wirklich großer Mist...

    Folgendes. Meine Frau hat immer gesagt: "Wenn Du mir mal einen Heiratsantrag machst, dann aber bitte mit einem Kälbchen unterm Arm". Gestern war es dann soweit. Von einem befreundeten Bauern habe ich mir ein Kälbchen geliehen und gemeinsam mit ihm auf dem Balkon auf meine Frau gewartet. Dabei hat mich mein Vermieter gesehen und will mir nun wegen Tierhaltung in der Wohnung, diese fristlos kündigen.

    Hat er dazu ein Recht? Das Kälbchen war nur für ca. 7 Stunden bei mir in der WOhung...

    Grüße
    Kristian

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  2. Fristlose Kündigung wegen Kälbchen in der Wohnung? #2

    RE: Fristlose Kündigung wegen Kälbchen in der Wohnung?

    *looooooooooool* - das is ja mal herzig!
    erklär deinem vermieter was los war, ich denke mal er wird ein herz dafür haben.

  3. Fristlose Kündigung wegen Kälbchen in der Wohnung? #3

    RE: Fristlose Kündigung wegen Kälbchen in der Wohnung?

    Das ist ja mal ein wirklich origineller Fall

    Original von lostcontrol
    *looooooooooool* - das is ja mal herzig!
    erklär deinem vermieter was los war, ich denke mal er wird ein herz dafür haben.
    Sollte man meinen.Allerdings : Ein Vermieter, der sowas sieht und sofort, ohne jegliche Rücksprache zu kündigen versucht, scheint nicht sonderlich umgänglich zu sein, oder sucht bereits nach Möglichkeiten, seinen Mieter loszuwerden.

    Das dürfte aber nüchtern betrachtet kaum möglich sein, zum einen weil der Vermieter vermutlich erst mal abmahnen müßte und zum anderen (falls schon einige Abmahnungen wg. anderer Vorfälle vorliegen) bei einer Verweildauer des Tierchens in der Bude von ca. 7 Stunde wohl eher von einem Besuch oder sowas auszugehen ist.

    Tierhaltung wird sich da rechtlich sicherlich anders definieren.

  4. Fristlose Kündigung wegen Kälbchen in der Wohnung? #4
    Bei sooooooo einem grossen Tier würde ich vielleicht den Vermieter zuerst informieren und dann das Kälbchen auf den Balkon holen, auch wenn es tierisch romantisch ist!!! Hoffentlich ist der romantische Ader beim Vermieter auch vorhanden und er wird das nicht so streng sehen.

  5. Fristlose Kündigung wegen Kälbchen in der Wohnung? #5
    Original von sonaz40
    Hoffentlich ist der romantische Ader beim Vermieter auch vorhanden und er wird das nicht so streng sehen.
    Selbst wenn, wird das mit Sicherheit keine Kündigung rechtfertigen.Tierhaltung setzt einen dauerhaften Verbleib des Tieres in der Bude vorraus, das wird bei einer Verweildauern von ein paar Stunden wohl kaum der Fall sein.

    Höchstens eine Abmahnung könnte ich mir irgendwie vorstellen, mit welcher Begründung weiß ich allerdings auch nicht Ist halt ein sehr unüblicher Sachverhalt...

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